Im Mittelpunkt steht ein langjähriger Bezieher einer großen Witwenrente, der zusätzlich eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragte und erhielt. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) rechnete diese neue Altersrente zunächst nicht auf die Hinterbliebenenrente an.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/witwe-muss-witwerrente-zurueckzahlen-urteil-fuehrt-zu-tausenden-rueckforderungen-der-rente
nach meinem rechtsempfinden hätte sie garnichts zurück zahlen müssen..weil die versicherung geschlammt,amtsverschulden.das hier die richter aber eine teilrückzahlung rauhauen zeigt wie nah diese dem system sind.. :wand: egal wie ..aber geldfliesen muss trozdem und zwar seitens der unschuldigen..