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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Lbm2025 am 06. Oktober 2025, 20:06:21

Titel: Fragebogen vom Jobcenter
Beitrag von: Lbm2025 am 06. Oktober 2025, 20:06:21
ich wende mich an euch, da mir das Jobcenter einen Fragebogen zugesandt hat, den ich laut Begleitschreiben ausfüllen und zurücksenden soll.Ich bitte Sie um rechtliche Einschätzung,inwiefern die Fragen auf diesem Fragebogen von mir beantwortet werden müssen,ob einzelne oder alle Fragen zulässig sind,ob die geforderten Angaben mit meinen Mitwirkungspflichten nach dem SGB II oder anderen gesetzlichen Regelungen vereinbar sind,ob es datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Art und den Umfang der abgefragten Informationen gibt.Eine Kopie des Fragebogens habe ich diesem Schreiben beigefügt.Bitte teilen mir mit, ob eine Beantwortung sämtlicher Fragen verpflichtend ist, ob ich bestimmte Punkte verweigern kann und ob gegebenenfalls eine alternative Formulierung möglich wäre, falls das Jobcenter auf einzelnen Angaben besteht.Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung
Titel: Aw: Fragebogen vom Jobcenter
Beitrag von: Maunzi am 07. Oktober 2025, 00:38:34
Deine Anfrage klingt ehrlich gesagt, als ob du hier einen Rechtsanwalt vermutest der dir verbindliche Auskünfte erteilt. Das wäre dann aber kostenpflichtig bei einem eben solchen zu beauftragen. Hier helfen nur User mit ihren Erfahrungen und Einschätzungen, kostenlos aber eben auch unverbindlich.

Das nur vorweg.

Name, Anschrift, Geburtsdatum sind okay. Telefon deine Entscheidung, man kann dich nicht zwingen das anzugeben bzw eines zu besitzen... zudem sind Telefonate nicht nachweisbar, du hast keine Zeit nachzudenken was du antwortest und man kann dir theoretisch die Worte im Munde verdrehen. Nur so als kleiner Denkanstoß, musst du aber am Ende wissen ob du das angeben magst.

Ob du ALG1 beantragt hast / beziehst müssen sie auch wissen.

Bei der Schulischen / Beruflichen Laufbahn möchte man wohl für die Vermittlung schauen was du bereits gemacht hast und was du anstrebst. Wie man dir ggf dahin verhelfen kann damit du schnell auf eigenen Beinen stehst (finanziell gesehen).

Die Fragen bezüglich Neigungen/Veranlagungen/Geschick oder dein Arbeitsverhalten finde ich etwas grenzwertig. Das kann bei der Fragestellung schnell nach hinten losgehen. Zumal bei einigen auch keine Abstufungen existieren, nur einwandfrei / problematisch. Da sehe ich Potenzial für Ärger. Aber ob es Pflicht ist das bezüglich Mitwirkungspflichten auszufüllen, müssen wissendere als ich dir sagen (Bauchgefühl sagt eher nein).

Zeugnisse usw kannst du (in Kopie!) vorlegen, aber es ist kein Muss https://www.gegen-hartz.de/news/brgergeld-diese-unterlagen-drfen-mter-nicht-verlangen-tun-es-trotzdem-immer-und-immer-wieder

Siehe Link.

Sofern deine Erwerbsfähigkeit derzeit geprüft wird musst du das ausfüllen, dann bist du auch erstmal auf der Ersatzbank bis das geklärt ist und kannst nicht vermittelt werden.

Ist da bisher nix geprüft, aber du hast Einschränkungen, dann gib es auf jeden Fall an und sag wer das festgestellt hat.

Die "Art der Einschränkung" (Bemerkungsfeld) musst du dem JC gegenüber nicht angeben, medizinische Daten können SBs nicht auswerten. Da müssen die erstmal den ÄD (Ärztlichen Dienst) beauftragen, da schaut dann ein Arzt deine Unterlagen an und entscheidet weiter was getan wird.

Suchterkrankung (sofern diese ein Arbeitsverhältnis betreffen könnten) müsstest du wahrscheinlich auch angeben, da bin ich unsicher.

GDB ausfüllen. Das kann deine Position im JC verändern, je nachdem ob du einen GDB hast oder nicht.

Betreuung ausfüllen.

Persönliches (geht die nen feuchten ... an  :no: ), bleibt leer. Kannst denen alternativ auch nen vierseitigen Aufsatz über deine Hausspinne oder deinen Hamster beilegen, hat ungefähr genauso viel Relevanz für deine Arbeitsvermittlung.

Kultureller Hintergrund geht die höchstwahrscheinlich nix an, ausser es muss dabei etwas bei der Jobvermittlung beachtet werden (zB wenn aufgrund des kulturellen Hintergrunds bestimmte Jobgruppen wegfallen, da beispielsweise das Tragen einer Burka in bestimmten Bereichen in Deutschland nicht erlaubt ist).

Führungszeugnis geht die wohl kaum etwas an, gibt ja auch keine Pflicht das einem potenziellen Arbeitgeber vorzulegen, wieso dann dem JC?

Deutsche Sprachkenntnisse macht nur Sinn, sofern du nicht gebürtig aus Deutschland stammst. Hier kann u.U. Hilfe erfolgen, sollten dir erforderliche Sprachkenntnisse für potenzielle Jobs bzw Aufenthaltserlaubnis etc fehlen.

Fremdsprachen - kannst du angeben wenn dir danach ist, aber eine Verpflichtung dazu kann ich nicht erkennen. Macht Sinn wenn du eine andere Muttersprache als Deutsch sprichst, deine Deutschkenntnisse schlecht sind und es einen Dolmetscher braucht.

Führerschein vorhanden kann interessant sein für die Jobvermittlung. Ob dir einer entzogen wurde und wieso geht die wohl kaum etwas an, MPU genausowenig.

Fahrzeug vorhanden ist zumindest bei motorisierten (und damit wertvollen) sowieso anzugeben, wird üblicherweise im Hauptantrag eh verlangt und wäre somit spätestens beim Blick in selbigen abgleichbar.

Ob du ein Fahrrad hast oder einen Porutscher (wer kennt sie nicht aus der Kindheit :D) kann denen eigentlich total egal sein.

Ob es in deinem Eigentum steht wäre wie gesagt bereits im Hauptantrag abgefragt worden, ausser eben bei Kleinkram wie Fahrrad / Skateboard oder ähnlichem. Und das geht sie wohl immernoch nix an.

Verkehrsanbindung (könnte der SB eigentlich selber nachgucken...) kann man angeben, besonders wenns problematisch ist, wäre das spannend bezüglich Fahrten zur Arbeit etc. Wenn ohne Fahrzeug nur alle 2 Tage ein Bus fährt zb.

Kinderbetreuung (sofern du überhaupt welche hast?), kann interessant sein wenn es ein Hinderungsgrund für die Arbeitsaufnahme ist. Zb weil du keinen Betreuungsplatz bekommen hast. Hier kannst du ggf auch Unterstützung erhalten.

Was die Wohnsituation angeht: was geht die das an ob der Wasserhahn tropft, der Nachbar 24/7 Schlager hört oder du eine Kakerlakenzucht hast? Hat wenig bis gar nix mit der Jobvermittlung zu tun.

Finanzen: magst du nicht angeben, ausser du bist verschuldet und möchtest Hilfestellungen erhalten zB über die Schuldnerberatungsstellen etc.

Sonstige Problemlagen? Oh ja... überaus neugierige SBs/Jobcenter die am liebsten noch wissen wollen in welcher Lage du nachts bevorzugt schläfst und mit welchem Kuscheltier!  :wand:

Ansonsten mal abwarten was andere dazu zu sagen haben. Ist jedenfalls keine dumme Idee gewesen hier mal zu fragen, da ist einiges bei was echt grenzwertig ist.
Titel: Aw: Fragebogen vom Jobcenter
Beitrag von: Rotti am 07. Oktober 2025, 09:48:18
Zitat von: Lbm2025 am 06. Oktober 2025, 20:06:21Bitte teilen mir mit, ob eine Beantwortung sämtlicher Fragen verpflichtend ist, ob ich bestimmte Punkte verweigern kann und ob gegebenenfalls eine alternative Formulierung möglich wäre, falls das Jobcenter auf einzelnen Angaben besteht.Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung
Warum sollte man die Fragen nicht beantworten ist doch nicht schlimm so kann auch eine Vermittlung nach deinen Fähigkeiten erfolgen und es braucht dann auch weniger Einbestellungen zum JC.
Titel: Aw: Fragebogen vom Jobcenter
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. Oktober 2025, 14:13:57
Lbm2025

Zitat von: Lbm2025 am 06. Oktober 2025, 20:06:21Ich bitte Sie um rechtliche Einschätzung,inwiefern die Fragen auf diesem Fragebogen von mir beantwortet werden müssen,ob einzelne oder alle Fragen zulässig sind,ob die geforderten Angaben mit meinen Mitwirkungspflichten nach dem SGB II oder anderen gesetzlichen Regelungen vereinbar sind,ob es datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Art und den Umfang der abgefragten Informationen gibt.
Typisch für eine Optionskommune. Zu faul um bei einem Termin ein aufwendiges Profilling zu erstellen wozu alle JC verpflichtet sind und die allerwenigsten es machen.

Lies dir mal den Ratgeber Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0) durch dann weißt du Bescheid.
Eines hebe ich mal hervor aber trotzdem solltest du den Ratgeber aufmerksam lesen:
ZitatIm Klartext: Generell gibt es keine Pflicht, etwas anderes als den ALG II-Antrag (und evtl. noch dessen offizielle Anlagen) zu unterschreiben, wobei der Antrag eine einseitige Willenserklärung darstellt.

MfG FN
Titel: Aw: Fragebogen vom Jobcenter
Beitrag von: Sheherazade am 07. Oktober 2025, 14:18:06
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Oktober 2025, 14:13:57Typisch für eine Optionskommune. Zu faul um bei einem Termin ein aufwendiges Profilling zu erstellen wozu alle JC verpflichtet sind und die allerwenigsten es machen.

Mir persönlich ist es lieber, diesen Fragenkatalog zu Hause in Ruhe abzuarbeiten als dass mir bei einem Termin im Jobcenter die gleichen Fragen an den Kopf geknallt werden. Man sagt schon mal schnell was falsches bzw. etwas, was falsch verstanden werden kann. Der ausgefüllte Fragebogen wird beim persönlichen Termin mit dem AV noch mal besprochen und fertig ist die Laube, auch weniger Stress für mich. Dann weiß ich wenigstens, was da in meiner Akte steht.