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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: 2_Gerhaard am 07. Oktober 2025, 06:49:36

Titel: Leistungen wohl erst nach Vorsprache
Beitrag von: 2_Gerhaard am 07. Oktober 2025, 06:49:36
Hallo:
Ich bin innerhalb der gleichen Stadt, Berlin, umgezogen.
Das alte Jobcenter hat mir einen Brief geschrieben, dass ich dort beim neuen Jobcenter vorsprechen muss, damit ich beruflich eingegliedert werde und ich sei verpflichtet, mich über Eingliederung in Arbeit zu informieren.
Fettgedruckt steht die Drohung, dass wenn ich später dort beim neuen Jobcenter vorspreche, dass dann die Leistungen auch ab diesen Tag bewilligt werden.
Ich musste auch neben Antrag auf Sozialhilfe Antrag auf Bürgergeld stellen, weil das Sozialamt das so wollte. Ich bin aus dem Arbeitsmarkt herausgenommen worden, unter drei Stunden, nicht dauerhaft aber länger als 6 Monate, das ignoriert einfach das alte Jobcenter und stellt sich einfach blind.
Der Antrag auf Leistungen ist am 30.09. beim neuen Jobcenter gestellt und bisher habe ich keine Antwort erhalten.
Das alte Jobcenter zahlt auch Oktober, muss man dazu sagen.
Aber das neue Jobcenter stellt sich wegen der Erwerbsunfähigkeit durch den ärztlichen Dienst einfach blind.
Eine Rechtsfolgebelehrung gibt es bei dem Schreiben nicht.
Ist das so üblich? Ich habe bisher so etwas nicht gesehen? Was soll man tun? Das alte Jobcenter verhält sich so, nicht verstehen! Eine Kopie dieses Schreiben hat das alte Jobcenter an das neue Jobcenter geschickt, steht in dem Schreiben.
Das ist ein Dreck ohne Beispiel.
Danke

Titel: Aw: Leistungen wohl erst nach Vorsprache
Beitrag von: Sheherazade am 07. Oktober 2025, 09:51:40
Zitat von: 2_Gerhaard am 07. Oktober 2025, 06:49:36Ist das so üblich?

Ich rate mal: Der Termin zur Vorsprache dient der Identitätskontrolle. Soweit ich informiert bin, hat besonders Berlin da ein Auge drauf. Also mach einen Termin und geh hin, sonst bist du die neue Wohnung auch bald wieder los.
Titel: Aw: Leistungen wohl erst nach Vorsprache
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. Oktober 2025, 14:01:06
Sheherazade

Zitat von: Sheherazade am 07. Oktober 2025, 09:51:40Ich rate mal: Der Termin zur Vorsprache dient der Identitätskontrolle.
das liest sich anders
Zitat von: 2_Gerhaard am 07. Oktober 2025, 06:49:36Das alte Jobcenter hat mir einen Brief geschrieben, dass ich dort beim neuen Jobcenter vorsprechen muss, damit ich beruflich eingegliedert werde und ich sei verpflichtet, mich über Eingliederung in Arbeit zu informieren.
Fettgedruckt steht die Drohung, dass wenn ich später dort beim neuen Jobcenter vorspreche, dass dann die Leistungen auch ab diesen Tag bewilligt werden.
Also wie fast immer sollte das entsprechende Anschreiben hier eingestellt werden.
das wäre falsch. Anspruch besteht mit Antragstellung und rückwirkend zum Monatsanfang

MfG FN
Titel: Aw: Leistungen wohl erst nach Vorsprache
Beitrag von: Sheherazade am 07. Oktober 2025, 14:04:17
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Oktober 2025, 14:01:06das liest sich anders

Ja, bei diesem TE immer.
Titel: Aw: Leistungen wohl erst nach Vorsprache
Beitrag von: 2_Gerhaard am 07. Oktober 2025, 14:40:14
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Oktober 2025, 14:01:06Sheherazade

Zitat von: Sheherazade am 07. Oktober 2025, 09:51:40Ich rate mal: Der Termin zur Vorsprache dient der Identitätskontrolle.
das liest sich anders
Zitat von: 2_Gerhaard am 07. Oktober 2025, 06:49:36Das alte Jobcenter hat mir einen Brief geschrieben, dass ich dort beim neuen Jobcenter vorsprechen muss, damit ich beruflich eingegliedert werde und ich sei verpflichtet, mich über Eingliederung in Arbeit zu informieren.
Fettgedruckt steht die Drohung, dass wenn ich später dort beim neuen Jobcenter vorspreche, dass dann die Leistungen auch ab diesen Tag bewilligt werden.
Also wie fast immer sollte das entsprechende Anschreiben hier eingestellt werden.
das wäre falsch. Anspruch besteht mit Antragstellung und rückwirkend zum Monatsanfang

MfG FN
Danke!
Die Fallmanagerin des alten Jobcenters (Großartig! war die Frau) hat sich gemeldet, dass das Schreiben ein Standard Schreiben ist.