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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Marshall am 08. Oktober 2025, 09:14:36

Titel: Trennung vom Partner
Beitrag von: Marshall am 08. Oktober 2025, 09:14:36
Hallo,  ich muss mich von meinem Partner trennen und aua der gemeinsamen Wohnung ausziehen.
Wie gehe ich vor?
Ich brauche schnellstmöglich eine eigene Wohnung,  in unserer Stadt finde ich leider so schnell keine. Darf ich im Landkreis umziehen?
Ich benötige auch sämtliche Kosten,Umzugsfirma , Kaution,  Miete usw.
Ich habe von sowas keine Ahnung. Reicht der Grund Trennung zur Kostenübernahme? Helft mir bitte,  danke
Titel: Aw: Trennung vom Partner
Beitrag von: Birgit63 am 08. Oktober 2025, 09:58:09
Seid ihr verheiratet? Bezieht ihr schon Bürgergeld? Mit deinen wenigen Angaben kann man keine richtigen Aussagen treffen.
Titel: Aw: Trennung vom Partner
Beitrag von: Marshall am 08. Oktober 2025, 12:53:53
Nein wir sind nicht verheiratet und ja wir beziehen beide Bürgergeld, wir haben auch keine Kinder im Haushalt.
Welche Angaben soll ich denn noch machen?
Titel: Aw: Trennung vom Partner
Beitrag von: Sheherazade am 08. Oktober 2025, 13:05:15
Dann reicht der Grund Trennung für das Jobcenter. Und natürlich kannst du dir die neue Wohnung suchen, wo du willst, auch ausserhalb des Landkreises, du musst nur die örtlichen Angemessenheitskriterien im Auge behalten.
Titel: Aw: Trennung vom Partner
Beitrag von: Marshall am 08. Oktober 2025, 13:54:10
Zitat von: Sheherazade am 08. Oktober 2025, 13:05:15Dann reicht der Grund Trennung für das Jobcenter. Und natürlich kannst du dir die neue Wohnung suchen, wo du willst, auch ausserhalb des Landkreises, du musst nur die örtlichen Angemessenheitskriterien im Auge behalten.
Dankeschön für die konkrete Antwort.
Muss ich den Umzug bei meinem jobcenter beantragen oder bei dem ggf. anderen Jobcenter?
Titel: Aw: Trennung vom Partner
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. Oktober 2025, 13:59:50
Marshall

Zitat von: Marshall am 08. Oktober 2025, 12:53:53Welche Angaben soll ich denn noch machen?
Da wird sich dann dein JC schon melden und falls es dir komisch/unglaubwürdig o.s.ä. vorkommt einfach hier wieder fragen.

Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)
für alles was damit zu tun hat
und hier die https://www.harald-thome.de/informationen.html was es für Angemessenheitskriterien wo gibt. Da darauf achten das es keine älteren Einträge sind. Älter als zwei Jahre ist ungültig und du musst bei der entsprechenden Sadt / JC nachfragen.
Dazu kommt es auf die Gesamtangemessenheit an heißt BK + NK + HK

Erstausstattung wird auch im oberen Ratgeber behandelt!

MfG FN

Zitat von: Marshall am 08. Oktober 2025, 13:54:10Muss ich den Umzug bei meinem jobcenter beantragen oder bei dem ggf. anderen Jobcenter?
Ja s. oben