Hallo! Ich möchte gerne meinen Job kündigen. Es gibt nur noch Streß auf Arbeit das macht mich ferdig. Das macht mir keinen Spaß mehr. Ich habe jetzt 13 Monate SV Pflichtig eingezahlt. Wenn man selber kündigt bekommt man 3 Monate Sperre beim ALG I . Also bis auf die Krankenversicherung wird nichts bezahlt. Könnte man in der Sperrzeit Wohngeld beantragen ist das möglich? :help:
Zitat von: Torsten37 am 08. Oktober 2025, 19:21:26Krankenversicherung wird nichts bezahlt. Könnte man in der Sperrzeit Wohngeld beantragen ist das möglich? :help:
wenn du kein weiteres Einkommen oder Vermögen hast wird das sicher nichts, aber beantragen kann man immer.
Zitat von: Torsten37 am 08. Oktober 2025, 19:21:26Könnte man in der Sperrzeit Wohngeld beantragen ist das möglich?
Die erste Antwort war schon korrekt. Du könntest aber auch VOR der Kündigung mit der Agentur für Arbeit reden und deine Gründe für die Eigenkündigung darlegen. Unter Umständen wird auf eine Sperrzeit verzichtet.
Wobei das für mich nach "ich habe jetzt 13 Monate eingezahlt, jetzt kann ich erstmal 12 Monate ALG I in Anspruch nehmen" klingt. Ich kenne niemanden, der nicht mal Stress auf der Arbeit hat oder dem dem Arbeit immer Spaß macht. Vielleicht erst einen neuen Job suchen (gelingt aus einem Arbeitsverhältnis meist schneller als aus der Arbeitslosigkeit heraus) und dann kündigen.
Zitat von: Birgit63 am 09. Oktober 2025, 14:23:41Wobei das für mich nach "ich habe jetzt 13 Monate eingezahlt, jetzt kann ich erstmal 12 Monate ALG I in Anspruch nehmen" klingt.
Hat er nicht geschrieben und wird auch nicht so klappen, wenn es nur 13 Monate sind.
ZitatDie Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist von der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigungen der letzten 5 Jahre vor Entstehen der Arbeitslosigkeit und vom Alter abhängig.
Quelle und Tabelle (https://www.betanet.de/arbeitslosengeld.html)
Danach sind nach bisherigem Kenntnisstand der Fakten nur 6 Monate ALGI drin. Wovon dann schon 3 von der möglichen Sperre aufgefressen werden.