Hallo:
Es wurde wegen der neuen Wohnung ein neuer Antrag beim neuen Jobcenter nötig.
Das neue Jobcenter in der gleichen Stadt aber anderes Bezirk verlangt Auszug der letzten drei Monate vom Paypal-Konto sowie aktuellen Kontostand.
Ist das üblich und rechtens?
Das Paypal Konto nutze ich nur zum Einkaufen, vor allem Medikamente, sonst ist der Kontostand von Paypal immer NULL.
Danke
PayPal ist meines Wissens nach, aber keine "Bank" im herkömmlichen Sinne. Ich nutze das auch "nur" zum bezahlen. Mal ganz davon abgesehen , einen "Kontoauszug" gibt es so in der Art bei PayPal nicht....
Und wenn man Geld von seinem Konto auf das PayPal Konto überweist , um eine Ware zu bezahlen, ist das doch ehh auf dem "Kontoauszug" vom Giro Konto zu sehen ....
Man möge mich bitte berichtigen , wenn ich da falsch liege....
Stimmt nicht so ganz. Man kann durchaus Guthaben auf ein/sein PayPal-Konto einzahlen. Kontoauszug in dem Sinne gibt es nicht. Man kann aber seine Umsätze in der Übersicht einsehen bzw. ausdrucken. Warum wollen die eigentlich einen Auszug vom PayPal konto haben? Wie haben die davon erfahren?
2_Gerhaard
Zitat von: 2_Gerhaard am 11. Oktober 2025, 10:49:11Ist das üblich und rechtens?
Ja das ist üblich und rechtens.
Zitat von: Bundspecht am 11. Oktober 2025, 12:28:58Man möge mich bitte berichtigen , wenn ich da falsch liege....
Dann wird das berichtigt du liegst falsch.
Ratgeber Kontoauszüge (http://hartz.info/index.php?topic=1844.0)
Zitat von: Bundspecht am 11. Oktober 2025, 12:28:58einen "Kontoauszug" gibt es so in der Art bei PayPal nicht....
aber
Zitat von: Konstantin am 11. Oktober 2025, 12:51:27seine Umsätze in der Übersicht einsehen bzw. ausdrucken.
und diesen Ausdruck braucht es halt.
Geht mir genauso seit ich PayPal angeschafft habe.
MfG FN
Zitat von: Konstantin am 11. Oktober 2025, 12:51:27Man kann durchaus Guthaben auf ein/sein PayPal-Konto einzahlen.
Ja, aber wenn ich das "Guthaben" von meinem eigenen Bankkonto überweise, ist das doch schon auf dem Kontoauszug ersichtlich ....
Es mir momentan nicht so ganz ersichtlich , wo geschrieben steht, dass man PayPal nachweise muss....Auch in dem Ratgeber steht nix von PayPal.....
Zitat von: 2_Gerhaard am 11. Oktober 2025, 10:49:11Ist das üblich und rechtens?
rechtens ja
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Oktober 2025, 13:08:25und diesen Ausdruck braucht es halt.
Geht mir genauso seit ich PayPal angeschafft habe.
Wollte das JC bei mir noch nie sehen.
"Wird nur zum bezahlen genutzt" schreibe ich gelegentlich mal auf meine Auszüge.
Zitat von: Bundspecht am 11. Oktober 2025, 13:30:16Ja, aber wenn ich das "Guthaben" von meinem eigenen Bankkonto überweise, ist das doch schon auf dem Kontoauszug ersichtlich ....
Es kann dir aber auch jeder andere Geld auf dein Paypalkonto senden, auch einfach nur so ohne Gegenleistung.
Es müssen eben alle Konten angegeben werden, auch das Paypal
konto.
Zitat von: Sheherazade am 11. Oktober 2025, 13:55:09Es müssen eben alle Konten angegeben werden
Und da liegt der Hase (zumindest für mich) im Pfeffer !!! PayPal ist
keine Bank, es ist ein Bezahlservice.
Nochmal bitte, wo steht geschrieben das PayPal explizit angegeben werden muss !
Zitat von: Bundspecht am 11. Oktober 2025, 14:02:50Und da liegt der Hase (zumindest für mich) im Pfeffer !!! PayPal ist keine Bank, es ist ein Bezahlservice.
Streng genommen ist Paypal eine Bank, die verfügen seit 2007 über eine europäische Banklizenz. Paypal selbst bezeichnet sich allerdings als Bezahlservice.
Zitat von: Bundspecht am 11. Oktober 2025, 14:02:50Nochmal bitte, wo steht geschrieben das PayPal explizit angegeben werden muss !
Es wird nach Konten jeglicher Art gefragt, da drunter fällt auch das
Zitat von: Sheherazade am 11. Oktober 2025, 13:55:09Paypalkonto.
Bundspecht
Zitat von: Bundspecht am 11. Oktober 2025, 13:30:16Auch in dem Ratgeber steht nix von PayPal.....
Ja das kommt auch bei anderen Ratgebern vor das nicht alles drin steht.
Habe sogar vorher nachgesehen und nichts spezielles gefunden
Ich weiß es von hier und den zahllosen Beiträgen dazu.
Selbst Widersprüche und Klagen haben da keine Chance.
Das bekommt man im OffTopic Bereich halt nicht wirklich mit.
Aber es gibt ja andere Quellen wie heutzutage KI oder eben die alten wie Urteilsammlungen oder Behördenanfragen ....
MfG FN
Danke.
Zitat von: Bundspecht am 11. Oktober 2025, 14:02:50wo steht geschrieben das PayPal explizit angegeben werden muss !
Hier wird es selbst im WBA genannt.
Irgendwann wollten die auch mal wissen, was für Geld da drauf ist. (war mal beim Kontoauszug ersichtlich)
Habe denen dann geschrieben, es wird zu 100 % nur für Einkäufe bei Internethändlern genutzt.
Da ist nie ein Guthaben vorhanden, weil es nur über das Girokonto läuft.
Auch Rückzahlungen gehen direkt wieder auf das Girokonto.
Seitdem kommt da keine Nachfrage mehr.
Wenns danach geht müsste man von allen Firmen mit den man Verträge oder jemals auch nur eine Geschäftsbeziehung hatte nachweise über den Kontostand einreichen.
Ich kann nämlich Geld bei Amazon, Vodafone, Zalando etc. pp oder bei sonstwem ebenfalls "bunkern".
Aber keiner würde auf die Idee kommen davon was dem Jobcenter an Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Zitat von: Harald53 am 11. Oktober 2025, 22:26:03Wenns danach geht müsste man von allen Firmen mit den man Verträge oder jemals auch nur eine Geschäftsbeziehung hatte nachweise über den Kontostand einreichen.
Habe ich mir auch schon so gedacht.... Wo habe ich nicht überall ein "Konto"..... :grins:
Zitat von: Sheherazade am 11. Oktober 2025, 14:06:44Es wird nach Konten jeglicher Art gefragt, da drunter fällt auch das
ZitatPaypalkonto.
Zitat von: Bundspecht am 11. Oktober 2025, 13:30:16Zitat von: Konstantin am 11. Oktober 2025, 12:51:27Man kann durchaus Guthaben auf ein/sein PayPal-Konto einzahlen.
Ja, aber wenn ich das "Guthaben" von meinem eigenen Bankkonto überweise, ist das doch schon auf dem Kontoauszug ersichtlich ....
Es mir momentan nicht so ganz ersichtlich , wo geschrieben steht, dass man PayPal nachweise muss....Auch in dem Ratgeber steht nix von PayPal.....
Vor- und Nachname der Person
Bargeld Euro Euro Euro
alle Girokonten Euro Euro Euro
Kreditkartenkonten, PayPal und
weitere (Online-)Konten
Sofern ein Vermögensgegenstand nicht zutrifft, tragen Sie bitte den Wert Null ein.
steht so im Antragsformular https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagevm_ba033055.pdf
Jobcenter-VM - 04/2025
Zitat von: Rotti am 12. Oktober 2025, 08:25:24steht so im Antragsformular https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagevm_ba033055.pdf (https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagevm_ba033055.pdf)
Jobcenter-VM - 04/2025
Als ich mit ALG II "anfangen" musste, stand da sowas nicht drin.... :grins: Ergo, ich weiß von nix :zwinker:
Zitat von: Bundspecht am 12. Oktober 2025, 09:35:55Als ich mit ALG II "anfangen" musste, stand da sowas nicht drin
Ja, da hatten die das noch nicht so auf dem Schirm, kam irgendwann später mit dazu.
Hallo,
ich kann aus Erfahrung sagen dass das Jobcenter das letztes Jahr bei meinem WBA auch haben wollten. Draufgekommen sind sie, weil man auf meinen Kontoauszügen folgendes sieht ,,paypal Minusbetrag Datum". Daraufhin wollten die wissen seit wann ich das Konto besitze und wollten Auszüge, obwohl ich gesagt habe das es nur zum bezahlen dient.
Ich hatte dann drei Monate mitgeschickt von den Auszügen aber sie wollten dann tatsächlich das ganze Jahr bzw ab dem Tag der Eröffnung (war april 2024 und wba war November 2024)
Bundspecht
Zitat von: Bundspecht am 12. Oktober 2025, 09:35:55Als ich mit ALG II "anfangen" musste, stand da sowas nicht drin.... :grins: Ergo, ich weiß von nix :zwinker:
"Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" den § weiß ich nicht steht aber auf jedem Stromzähler, also früher, wie bei dir :zwinker:
Zitat von: Soulmate2411 am 13. Oktober 2025, 11:16:30Ich hatte dann drei Monate mitgeschickt von den Auszügen aber sie wollten dann tatsächlich das ganze Jahr bzw ab dem Tag der Eröffnung (war april 2024 und wba war November 2024)
Hoffentlich mit einer rechtskonformen Begründung :zwinker:
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Oktober 2025, 13:08:42Hoffentlich mit einer rechtskonformen Begründung
Ich rate mal: Weil das Paypalkonto im vorherigen Antrag nicht angegeben wurde, das Jobcenter also erst mit dem WBA Kenntnis davon erhielt.