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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Andre am 13. Oktober 2025, 09:29:20

Titel: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 13. Oktober 2025, 09:29:20
Hallo Folgenende Situation, ich hatte meinen Antrag auf Weiterbewilligung bekommen ausgefüllt und die Kontoauszüge in Kopie zum Jobcenter geschickt.

Am 08.09.2025 bekam ich Post von der Jobkomm, das sie die Aktuellen Heiz und Nebenkostenabrechnungen von 2021 bis 2024 Brauchen.
Sowie eine Aktuelle Mietbescheinigung, weil auf den Kontoauszügen andere Beträge als auf den Kontoauszügen hinterlegt.

Am 11.09.2025 um 10.41Uhr habe ich bei der Dame, die für die Weiterbewilligung zuständig ist, Angerufen und unter Aufsicht von Zeugen (zuhörern) erklärt, das ich die Kosten für die Stadtwerke (Gas Strom Wasser Abwasser) selber Zahle an die Stadtwerke, weil ich den Vermietern nicht traue, also denen nicht die Komplette Miete überweise.
Die dame sagte mir das, es genügt das ich die Stadtwerke, Rechnungen nachreiche für die Gasrechnung, was ich getan habe.

Mein Geld für September wurde nicht überwiesen.
Ich habe dan dort am 30.09.2025 wieder Angerufen und der Dame gesagt, das sie mir ohne Voranküdigung Mein Geld nicht Überwiesen hat und das das Ohne Vorankündigung und ohne Grund nicht erlaubt sei.
Ich erklärte ihr zum Zweiten mal das mit den Stadtwerken.
Sie sagte dan, das sie mir den Normalen Regelsatz Überweist, was in dem Fall 563 Euro war und das sie auf die Mietbescheinigung Verzichte.

Am 11.10.2025 (Samstag) hatte ich meinen Weiterbewilligungsbescheid im Briefkasten, der bereits am 30.09.2025 Gefertigt wurde.

Ich habe die Dame heute 13.10.2025 gegen 08.20 Uhr angerufen und nachgefragt, wieso es so Wenig ist.
Sie Sagte, das sie die Mietbeschinigung brauche, weil auf den Kontoauszügen andere Beträge zu sehen sind und das sie vom Aktuellen Vermieter diese Bescheinigung Brauche.
Auserdem, sagte sie mir, das ein Guthaben vorhanden sei, das ich nicht angegeben habe.
Ich habe ihr erklärt, das ich an die Stadtwerke mehr überweise als gefordert und deshalb ein Guthaben vorhanden sei.
Ich erklärte ihr, da ein Mietvertrag Vorliegt und das eine Mietbescheinigung nicht Nötig sei und das die Kürzung nicht erlaubt sei, wenn sie nicht Vorher angekündigt wurde ohne die Chance einer Anhörung.
Sie stellte sich auf Stur ein, Sagte, das die Unterlagen da seien, und sie Will die Mietbescheinigung und legte auf.

Bis zum 16.10.2025 soll ich die Unterlagen eingereicht haben da ich sonst Komplett gekürzt werden kann.

Ich Komme gegen die Sturheit nicht an und Bitte euch um Hilfe.
Danke für das Lesen und Helfen im Voraus.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Sheherazade am 13. Oktober 2025, 10:03:57
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 09:29:20das ich die Kosten für die Stadtwerke (Gas Strom Wasser Abwasser) selber Zahle an die Stadtwerke, weil ich den Vermietern nicht traue, also denen nicht die Komplette Miete überweise.

Wurde diese doch recht ungewöhnliche Vorgehensweise in irgendeiner Form schriftlich dem Vermieter mitgeteilt oder mit dem Vermieter oder den Stadtwerken vereinbart? Irgendwoher musst du ja auch die Kunden- bzw. Vertragsnummern deines Vermieters haben, immerhin ist er doch Vertragspartner der Stadtwerke.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Bimimaus5421 am 13. Oktober 2025, 11:54:16
@ Andre , das jc darf die Mietbescheinigung garnicht anfordern .
Dazu gibt es das BSG Urteil B 14 As 65 /11 .Vermieter muss Hartz 4-Mietern keine Mietbescheinigung ausstellen

Entgegen weit verbreiteter Auffassung ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem Mieter oder dem Jobcenter eine sogenannte Mietbescheinigung auszustellen. Nach § 67a Absatz 2 Satz 1 SGB X sind Sozialdaten beim Betroffenen zu erheben. Das Jobcenter ist deswegen verpflichtet, die für die Prüfung von Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) nach § 22 SGB II benötigten Daten beim Betroffenen selbst zu erheben. Dies ist aber nicht der Vermieter sondern der Mieter selbst. Auch der Mieter benötigt jedoch grundsätzlich keine Mietbescheinigung, um gegenüber dem Jobcenter die Kosten seiner Unterkunft nachzuweisen. Die Art und Weise, wie der Betroffene die Daten zu erbringen hat, wird vom Gesetz nicht näher bestimmt. Auf die von Jobcentern verlangte Vermieterbescheinigung besteht deshalb kein Anspruch. Als Nachweis der Mietkosten reicht in der Regel die Vorlage des Mietvertrages und die Vorlage von Unterlagen zu Neben-, Heiz- und sonstigen Kosten aus. Zwar fehlen ohne eine Vermieterbescheinigung diverse Angaben wie das Alter des Hauses und zu eventuellen Modernisierungen. Sofern der Mieter derartige Daten nicht kennt, kann das Jobcenter das Alter eines Hauses beispielsweise beim Katasteramt erfragen oder muss sdas Haus gegebenenfalls besichtigen und eigene Feststellungen treffen.Nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundessozialgerichtes kann das Jobcenter allerdings den Vermieter nicht ohne Einwilligung des Mieter um diesbezügliche Auskünfte angehen. (BSG, Urteil vom 25. Januar 2012 (Az. B 14 AS 65/11 R 1)

Ich würde den Jc eine Mahnung zur kompellten Auszahlung im cc bzw co an dem Briefkopf ans jc auch an die Bundesagentur für Arbeit schicken damit die Nahles davon Kenntnis erhält .
Desweiteren würde ich mich beim bfdi beschweren .

Die jc machen immer ihre Spielchen dann muss man Sie zwingen damit aufzuhören




Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 13. Oktober 2025, 12:17:52
Der alte Vermieter wollte das ich die rechnung an die Stadtwerke Selber Überweise ab dem 30.04.2021, weil kurz davor bekannt gegeben wurde, das die Preise erhöht wurden.
Den Neuen Vermietern hatte ich auch Bescheid gegeben.

Das ganze vom Jobcenter Wundert mich, da ich ja ab 2021 wie schon geschrieben, die Kosten Selber Überwiesen habe und das Jobcenter ja ab dem zeitpunkt immer die Kontoauszüge ab dem zeitpunkt bekamen für den Weiterbewilligungsbescheid und da die Überweisungen Getrennt aufgeführt wurden und Früher deswegen nicht Nachgefragt haben, jetzt aber schon nach 4 Jahren.

Und ich habe es denen wie schon Geschrieben, mehrmals erklärt, das ich die Miete und die Stadtwerke rechnung einzeln überweise.

Ich Hatte immer mehr als Gefordert gezahlt, damit kein Minus am Ende des Jahres entsteht, deshalb ist ein guthaben vorhanden.

Wie ich das Ganze Fomulieren soll, weis ich nicht, da die vom Jobcenter es wohl nicht mit Absicht Verstehen will.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Sheherazade am 13. Oktober 2025, 12:33:50
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 12:17:52Der alte Vermieter wollte das ich die rechnung an die Stadtwerke Selber Überweise ab dem 30.04.2021, weil kurz davor bekannt gegeben wurde, das die Preise erhöht wurden.
Den Neuen Vermietern hatte ich auch Bescheid gegeben.

Dann solltest du dem Jobcenter diese hoffentlich irgendwo schriftlich festgehaltene Vereinbarung (ist schließlich eine Änderung des Mietvertrages) vorlegen zur Klärung.

Gibt es keinen schriftlichen Nachweis, solltest du mit dem neuen (?) Vermieter sprechen und dir eine aktuelle Mietbescheinigung ausstellen lassen, wo diese Mietvertragsänderung dokumentiert wird.

Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 13. Oktober 2025, 14:23:10
Der Vermieter rief mich damals an und bat mich, das dan selber zu machen, Den neuen Vermietern teilte er das auch nicht mit, ich Teilte es ihnen selber per Telefon mit.

Dem damaligen Vermieter habe ich dan, das ganze Geld überwiesen er in meinem Namen den Stadtwerken auch rechtsmäsig war das nicht, wurde auch in einen meiner Vorigen Beiträgen festgestellt.

Und wie schon Geschrieben, das mache ich schon seit Jahren so, was erst jetzt seltsamerweise Auffiel, ich habe einen Standard Mietvertrag, in dem auch nicht steht, das ich die Kosten der Stadtwerke an den Vermieter zu Zahlen habe und er diese dan für mich an die Stadtwerke Überweist.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Sheherazade am 13. Oktober 2025, 14:46:19
Sorry, ich verstehe kein Wort.

Steht in deinem Mietvertrag bei der Auflistung von Grundmiete und Nebenkosten jetzt auch Wasser, Strom und Heizung dabei oder nicht? Hast du einen bzw. mehrere Versorgungsverträge mit den Stadtwerken über Wasser, Strom und Heizung oder der Vermieter?
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 13. Oktober 2025, 14:53:51
Ja in dem Mietvertrag steht auch Wasser Gas(heizung) Abwasser Strom.
Als ich eingezogen bin Hatte ich das auch an den Vermieter überwiesen der Wohl in meinem Namen diese Kosten an die Stadtwerke Überwiesen hat.
Der alte Vermieter wollte das ich die Rechnung an die Stadtwerke Selber Überweise ab dem 30.04.2021, weil kurz davor bekannt gegeben wurde, das die Preise erhöht wurden.
Ab dem Datum hatte ich dan auch den Vertrag mit den Stadtwerken gemacht.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Sheherazade am 13. Oktober 2025, 15:00:16
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 14:53:51Ab dem Datum hatte ich dan auch den Vertrag mit den Stadtwerken gemacht.

Dann hast du ja wenigstens was schriftliches für das Jobcenter. Jetzt holst du dir noch eine aktuelle Mietbescheinigung und dann sollte das Jobcenter auch sehen können, dass man dir nicht mehr zahlt als du zahlen musst an Vermieter und Stadtwerke.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 13. Oktober 2025, 15:05:46
Ich habe immer mehr Abschlag gezahlt als gefordert damit ich bei der Abrechnung keinen Schock bekomme dadurch entstand auch das guthaben.
Im Jahr 2022 war auch die Kostenentlastung Dezember-Soforthilfe nach EWSG was wohl das Jobcenter nciht versteht und dadurch ein Guthaben von 654,58 Euro entstand.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Sheherazade am 13. Oktober 2025, 15:43:25
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 15:05:46Ich habe immer mehr Abschlag gezahlt als gefordert damit ich bei der Abrechnung keinen Schock bekomme dadurch entstand auch das guthaben.
Im Jahr 2022 war auch die Kostenentlastung Dezember-Soforthilfe nach EWSG was wohl das Jobcenter nciht versteht und dadurch ein Guthaben von 654,58 Euro entstand.

Das man Energieversorger im Bürgergeldbezug nicht als Sparkonto nutzen sollte, hast du hoffentlich zwischenzeitlich begriffen - ausser beim Strom, da kann man das machen. Wenn dein Energieversorger das Guthaben nach Energieart aufschlüsselt, kommst du vielleicht mit einem blauen Auge und einem Teil deines Guthabens davon.

Reich an Unterlagen ein, was die haben wollen und lass die rechnen. Wenn du einen Bescheid bekommen hast, meld dich einfach noch mal zum Querlesen oder wenn du Fragen hast.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 13. Oktober 2025, 15:53:46
Die Unterlagen also Abrechnungen von den Stadtwerken haben die ja bereits und auch den Mietvertrag haben die in ihren Akten.
Die haben nur das Gas anzurechnen und mir dan bescheid zu geben ob ich denen was Schulde.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Sheherazade am 13. Oktober 2025, 16:04:59
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 15:53:46Die Unterlagen also Abrechnungen von den Stadtwerken haben die ja bereits und auch den Mietvertrag haben die in ihren Akten.

Man möchte aber eine aktuelle Mietbescheinigung von dir um das Durcheinander aufzudröseln.

Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 15:53:46Die haben nur das Gas anzurechnen und mir dan bescheid zu geben ob ich denen was Schulde.

Meinst du wirklich? Und was ist mit Wasser und Abwasser?
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 13. Oktober 2025, 16:21:43
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 14:53:51Ab dem Datum hatte ich dan auch den Vertrag mit den Stadtwerken gemacht
Was auch üblich ist, vermutlich hast du eine Gasetagenheizung?

Kann es sein, dass JC zahlt für deinen Gasverbrauch und du hast weniger verbraucht?
Dadurch ist ein Guthaben entstanden, welches das JC jetzt zurückfordert?

Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 09:29:20Auserdem, sagte sie mir, das ein Guthaben vorhanden sei, das ich nicht angegeben habe.
Wenn du immer die Rechnungen für den Gasverbrauch eingereicht hast, kann das ja nicht richtig sein.
Wie kommen die da auf ein Guthaben, vermutlich ab 2021?

Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 09:29:20das sie die Aktuellen Heiz und Nebenkostenabrechnungen von 2021 bis 2024 Brauchen
Welche du immer eingereicht hast?



Ansonsten, eine Mietbescheinigung ist überflüssig, was, wenn der VM gar keine macht?

Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 13. Oktober 2025, 16:29:14
Die Stadtwerke Abrechnungen habe ich eingereicht rechtzeitg sogar das hat mir die vo nder Jobkomm bestetätigt am telefon mit augen(zuhör)zeugen.
Es ist ein normaler gasboiler.

Ich würde folgendes an das Jobcenter schicken.

Seehr geehrte Frau X,

Die Mietbescheinigung dürfen sie Laut BSG Urteil B 14 As 65 /11 nicht einfordern.
Entgegen weit verbreiteter Auffassung ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem Mieter oder dem Jobcenter eine sogenannte Mietbescheinigung auszustellen.
Nach § 67a Absatz 2 Satz 1 SGB X sind Sozialdaten beim Betroffenen zu erheben.
Das Jobcenter ist deswegen verpflichtet, die für die Prüfung von Leistungen, für Unterkunft und Heizung (KdU) nach § 22 SGB II benötigten Daten beim Betroffenen selbst zu erheben.
Dies ist aber nicht der Vermieter, sondern der Mieter selbst.
Auch der Mieter benötigt jedoch grundsätzlich keine Mietbescheinigung, um gegenüber dem Jobcenter die Kosten seiner Unterkunft nachzuweisen.
Die Art und Weise, wie der Betroffene die Daten zu erbringen hat, wird vom Gesetz nicht näher bestimmt.
Auf die von Jobcentern verlangte Vermieterbescheinigung besteht deshalb kein Anspruch.
Als Nachweis der Mietkosten reicht in der Regel die Vorlage des Mietvertrages und die Vorlage von Unterlagen zu Neben-, Heiz- und sonstigen Kosten aus.
Zwar fehlen ohne eine Vermieterbescheinigung diverse Angaben wie das Alter des Hauses und zu eventuellen Modernisierungen.
Sofern der Mieter derartige Daten nicht kennt, kann das Jobcenter das Alter eines Hauses beispielsweise beim Katasteramt erfragen oder muss sdas Haus gegebenenfalls besichtigen und eigene Feststellungen treffen.
Nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundessozialgerichtes kann das Jobcenter allerdings den Vermieter nicht ohne Einwilligung des Mieter um diesbezügliche Auskünfte angehen. (BSG, Urteil vom 25. Januar 2012 (Az. B 14 AS 65/11 R 1)

Demnach bin ich der Bitte nachgekommen, die Benötigten Unterlagen einzureichen und habe das anrecht darauf, das mir mein zustehndes Geld in voller höhe überwiesen wird, nur Gas, Wasser und Abwasser ist anzurechnen, nicht der Strom, da ich ihn vom eigenen Regelsatz Bezahle.
Ich Zahle mehr, als im Abschlag vorgesehen ist für Strom, damit keine Minus in der Abrechnung der Stadtwerke Entsteht.
Fals ein Restbetrag aus Wasser, Gas und Abwasser besteht, den ich ihnen nachzahlen muss, dan teilen sie mir das Bitte Per Post mit mit dem genauen Betrag.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 13. Oktober 2025, 16:37:46
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 16:29:14Ich Zahle mehr, als im Abschlag vorgesehen ist für Strom
Das dürfte auch gar kein Problem sein.

Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 16:29:14Die Stadtwerke Abrechnungen habe ich eingereicht rechtzeitg sogar
Gab es da Guthaben bei den BK und der Heizung und das JC hat es nicht berücksichtigt?

Dann wäre es jedenfalls nicht dein Fehler.

Richtig, eine Vermieterbescheinigung sagt nichts über der Betriebskostenabrechnung aus, wozu wollen die also eine haben?
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 13. Oktober 2025, 16:44:51
Weil aussage der Sb beim Jobcenter unklarheiten entstanden sind mehr hat die Dame dort nicht gesagt.
Bei allen Abrechnungen gibt es Guthaben bei der Abrechnung 654 euro Guthaben durch die  Kostenentlastung Dezember-Soforthilfe nach EWSG 2022 und ungefähr 300 euro guthaben auch durch diese Kostenentlastung 2023 von der ich nicht weis ob die man mir anrechnen kann.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Sheherazade am 13. Oktober 2025, 17:05:15
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 16:44:51von der ich nicht weis ob die man mir anrechnen kann

Deshalb sollst du auch einreichen, was die brauchen, sonst wird man dir alles anrechnen, wenn die das nicht auseinander dröseln können.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 13. Oktober 2025, 17:05:31
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 16:44:51Bei allen Abrechnungen gibt es Guthaben
Ohne Antwort auf die Fragen kann man dazu, nichts Genaueres mehr schreiben.

Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 16:44:51von der ich nicht weis ob die man mir anrechnen kann
Wenn das JC mehr gezahlt hat, als der Verbrauch war, steht diesem auch das Guthaben zu.
Auch die damalige staatliche Beihilfe für Heizkosten.

Außer du hast aus deinem Regelsatz noch extra was an HK gezahlt, was aber eigentlich keiner macht, abgesehen vom Haushaltsstrom.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 13. Oktober 2025, 17:18:29
Die Betriebskostenabrechnung wollte die Dame vom Jobcenter nicht.
Nur die Abrechnung wo die Heizkosten aufegführt sind also von den Stadtwerken wollte sie haben bei den Abrechnungen der Stadtwerke hatte ich nicht darauf geachtet ob ich was zurückzahlen muss oder nicht.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 13. Oktober 2025, 17:20:36
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 17:18:29Nur die Abrechnung wo die Heizkosten aufegführt sind
Also haben die gar keine von dir bekommen seit 2021?

Langsam kommt jetzt wohl Klarheit hier ein.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 13. Oktober 2025, 17:23:22
Ja das stimmt ich hatte nicht daran gedacht die denen zuzuschicken.
Wie bereits geschrieben wenn ich was zurückzahlen soll mache ich das ja.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 13. Oktober 2025, 17:26:41
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 17:23:22Ja das stimmt ich hatte nicht daran gedacht die denen zuzuschicken.
Einerseits bist du allerdings dazu verpflichtet, die ungefragt an das JC zu schicken, andererseits hätte das JC es auch eher merken müssen.

Was die jetzt daraus machen, kann jetzt hier keiner sagen.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 13. Oktober 2025, 17:28:15
Ich habe die Geforderten Stadtwerke Abrechnungen ja hingeschickt es wurde mir ja heute Bestätigt das sie angekommen sind.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 13. Oktober 2025, 17:42:04
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 17:28:15Ich habe die Geforderten Stadtwerke Abrechnungen ja hingeschickt
Kommt darauf an wann, wenn nachweislich seit 2021 bist du aus dem Schneider.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 13. Oktober 2025, 17:44:23
Ja von 2021 bis 2024 habe ich die hingeschickt.
Also am 30.09.2025 habe ich alle von 2021 bis 2025 nachträglich auf Aufforderung hingeschickt.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 13. Oktober 2025, 17:54:56
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 17:44:23Also am 30.09.2025 habe ich alle von 2021 bis 2025 nachträglich auf Aufforderung hingeschickt.
Dann wundert mich die Nachfrage vom JC auch nicht mehr.

Trotzdem brauchen die dafür, keine Mieterbescheinigung, weil dazu, völlig ungeeignet.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 13. Oktober 2025, 17:59:21
Also kann ich das aus der Antwort 14 an das Jobcenter zuschicken?
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 13. Oktober 2025, 18:21:27
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 09:29:20und das sie auf die Mietbescheinigung Verzichte
Ich würde erst mal Abwarten, aufgrund der Aussage.

Oder Nachfragen, ob sie die immer noch wollen und mit welcher Begründung.
Denn dafür brauchen die keine.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 13. Oktober 2025, 18:27:04
Die hat mir heute klip und klar am Telefon gesagt das die Abrechnungen von den Stadtwerken da sind aber ich noch die Mietbescheinigung nachreichen soll da ich sonst kein geld mehr bekomme.
Das sie auf die Mietbescheinigung verzichtet hatte sie mir beim vorletzten telefonat gesagt aber heute abgestritten.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 14. Oktober 2025, 13:50:31
Könnte ich das aus der Antwort 14 dem Jobcenter Schreiben?
Weil ich ja die Mietbeschinigung bis zum 16.10.2025 dort Hinschicken soll wenn keine gegenreaktion von mir kommt würde das ein grund sein mich zu 100% zu Sanktioneren.
Ich würde das ganze Morgen per Fax und Brief hinschicken.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Sheherazade am 14. Oktober 2025, 15:39:49
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 09:29:20Am 11.09.2025 um 10.41Uhr habe ich bei der Dame, die für die Weiterbewilligung zuständig ist, Angerufen und unter Aufsicht von Zeugen (zuhörern) erklärt, das ich die Kosten für die Stadtwerke (Gas Strom Wasser Abwasser) selber Zahle an die Stadtwerke, weil ich den Vermietern nicht traue, also denen nicht die Komplette Miete überweise.

In Anbetracht der Tatsache, dass du nicht die im (dem Jobcenter vorliegenden) Mietvertrag aufgeführte Miete komplett an den Vermieter zahlst, wärst du besser beraten, dir eine aktuelle Mietbescheinigung zu besorgen, damit die Verträge bzw. Jahresabrechnungen des Energieversorgers und die Mietbescheinigung zusammen nachvollziehbare Beträge ergeben. Immerhin gilt es hier ein mehrjähriges Durcheinander zu klären. Eine Klärung wäre auch in deinem Sinne.

Ist nur meine Meinung.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 14. Oktober 2025, 16:43:01
Zitat von: Sheherazade am 14. Oktober 2025, 15:39:49dass du nicht die im (dem Jobcenter vorliegenden) Mietvertrag aufgeführte Miete komplett an den Vermieter zahlst
Ich hoffe mal, dass sich die Kaltmiete nicht "geteilt" wurde.
Eigener Vertrag wegen der HK mit den Stadtwerken ist ja häufig so.
(falls das gemeint war mit der kompletten Miete)

Langsam tendiere ich hier auch zur Mietbescheinigung, da wohl einiges nicht richtig gelaufen ist?
Allerdings gibt es weiterhin keine Pflicht, den VM damit, mit ins Boot zu holen.
Das vom JC geforderte kann man auch gut selbst ausfüllen.

Schon die Häppchen an Informationen wegen der Heizkosten, wer weiß was da noch so war.

Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Sheherazade am 14. Oktober 2025, 16:48:41
Zitat von: Kopfbahnhof am 14. Oktober 2025, 16:43:01Eigener Vertrag wegen der HK mit den Stadtwerken ist ja häufig so.

Lies mal den Verlauf des Threads, im Mietvertrag sind die Energiekosten mit aufgeführt, der TE hat das in mündlicher Absprache mit dem Vorbesitzer der gemieteten Immobilie geändert und irgendwann selbst Verträge mit dem Energieversorger für Strom, Gas, Wasser und Abwasser gemacht. Diese Vorgehensweise wurde mit dem neuen Eigentümer/Vermieter fortgesetzt. Da dem Jobcenter nur der Mietvertrag vorliegt, sehen die darin auch eben nur die Zahlen für Kaltmiete, Betriebs- und Verbrauchskosten. Die Zahlungen des TE an den Vermieter weichen also davon ab.

Und ganz unabhängig von Pflicht oder Nichtpflicht: Es liegt im ureigensten Interesse des TE, diese Angelegenheit sauber zu klären, indem er alle erforderlichen und auch geforderten Belege zur Klärung vorlegt. Zum Bockigsein ist hier gerade kein Raum.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 14. Oktober 2025, 16:58:01
Die kaltmiete geht an den Vermieter da hat sich nichts geaändert.
Braucht man dan bei der beschinigung nicht die unterschrift des vermieters?
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Sheherazade am 14. Oktober 2025, 17:08:10
Zitat von: Andre am 14. Oktober 2025, 16:58:01Die kaltmiete geht an den Vermieter da hat sich nichts geaändert.

Da liegt nämlich das Problem, NUR die Kaltmiete geht an den Vermieter. Als man von dir die aktuellen Heiz und Nebenkostenabrechnungen von 2021 bis 2024 gefordert hat, ist aufgefallen, dass du -entgegen dem vorliegenden Mietvertrag- gar keine Heiz- und Nebenkosten an den Vermieter zahlst - ergo kann der Vermieter dir auch keine Heiz- und Nebenkostenabrechnungen erstellen. Jetzt fragt man sich, wohin das dir gezahlte Geld für die Heiz- und Nebenkosten hin ist.

Zitat von: Andre am 14. Oktober 2025, 16:58:01Braucht man dan bei der beschinigung nicht die unterschrift des vermieters?

Meines Wissens nach Ja.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 14. Oktober 2025, 17:14:18
Ok ich habe mich falsch ausgedrückt mein Fehler die kaltmiete geht an den Vermieter ja.
Die Kosten für die Müllabfuhr geht an ihn.
Die Kosten für die Schornsteinreinigung geht an ihn.
Die Strasenreinigung.
Sach und Haftpflichtversicherung.
Grundsteuer.
Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten etagenheizung und einzelöfen.

Den Mietvertrag hat die jobkomm.

An die Stadtwerke gehen Gas Strom wasser Abwasser.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 14. Oktober 2025, 17:18:58
Zitat von: Sheherazade am 14. Oktober 2025, 17:08:10ergo kann der Vermieter dir auch keine Heiz- und Nebenkostenabrechnungen erstellen.
Was aber auch dem JC schon lange hätte auffallen müssen.

Zitat von: Andre am 14. Oktober 2025, 16:58:01Braucht man dan bei der beschinigung nicht die unterschrift des vermieters?
Du kannst das auch selbst ausfüllen, erst recht falls der VM nichts von deinem Bürgergeldbezug wissen soll.

Zitat von: Sheherazade am 14. Oktober 2025, 17:08:10Meines Wissens nach Ja

Allerdings sind das auch Daten von Dritten, auf die man im Zweifel keinen Zugang hat.
Dann muss sich das JC auf anderen Weg diese Auskünfte holen, hier erst mal beim @TE direkt.

Zitat von: Andre am 14. Oktober 2025, 17:14:18An die Stadtwerke gehen Gas Strom wasser Abwasser
Es geht hier um ein Einfamilienhaus, nehme ich an?
Dann kann das so sein, wobei Gas und Strom auch bei vielen Mietern so ist, Strom sowieso.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 14. Oktober 2025, 17:21:31
Ja ist ein kleine Haus 45Quadratmeter.
Also die bescheinigung ausfüllen?
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 14. Oktober 2025, 17:29:14
Zitat von: Andre am 14. Oktober 2025, 17:21:31Also die bescheinigung ausfüllen?
Du ja, der VM nicht unbedingt.

Die einzelnen Posten solltest Du ja kennen.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Sheherazade am 14. Oktober 2025, 17:33:25
Zitat von: Kopfbahnhof am 14. Oktober 2025, 17:18:58Was aber auch dem JC schon lange hätte auffallen müssen.

Ja, wenn der TE die jährlichen Betriebskostenabrechnungen eingereicht hätte - was er scheinbar aber nicht hat.

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. Oktober 2025, 17:18:58Es geht hier um ein Einfamilienhaus, nehme ich an?
Dann kann das so sein, wobei Gas und Strom auch bei vielen Mietern so ist, Strom sowieso.

Ja, dann stehen diese Kosten aber nicht im Mietvertrag, so wie beim TE.

Aber ich bin jetzt hier raus, für meinen Geschmack habe ich mich schon zu oft wiederholt um die Problematik aufzuzeigen. Der TE bekommt derzeit nur den Regelsatz und keine Miete bis er die geforderten Unterlagen eingereicht hat.

Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 14. Oktober 2025, 17:57:45
Zitat von: Sheherazade am 14. Oktober 2025, 17:33:25Ja, wenn der TE die jährlichen Betriebskostenabrechnungen eingereicht hätte
Genau das hätte ein JC merken müssen, dass da gar keine BK Abrechnungen eingegangen sind.
Hier achten sie ziemlich genau darauf.

Zitat von: Sheherazade am 14. Oktober 2025, 17:33:25Ja, dann stehen diese Kosten aber nicht im Mietvertrag, so wie beim TE.
Das passiert dann, wenn man beim JC nichts dergleichen einreicht, nun wollen sie es natürlich auch genau wissen.

Diese Änderungen hätten halt schon 2021 angegeben werden müssen.
Diese Kosten gibt es ja weiterhin.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 14. Oktober 2025, 18:10:47
Ich habe jetzt die Mietbeschinigungvon der Jobcenter seite Runtergeladen.
Meine Mutter die mir beim Ausfüllen geholfen hat hat festgestellt das das eine für eine Neue Wohnung ist.
Ich Brauche dafür die Unterschrift von den Vermieter und der muss seine Kontodaten dazu angeben.
Und eine Datenschutzerklärug abgeben das seine Daten gespeichert werden.
Die daten und die Unterschrift bekomme ich aber nicht.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 14. Oktober 2025, 18:25:05
Zitat von: Andre am 14. Oktober 2025, 18:10:47Ich Brauche dafür die Unterschrift von den Vermieter und der muss seine Kontodaten dazu angeben.
Das sind Daten dritter und gehen das JC nichts an.

Zitat von: Andre am 14. Oktober 2025, 18:10:47Und eine Datenschutzerklärug abgeben das seine Daten gespeichert werden.
Worauf ein VM sich keinesfalls einlassen muss.

Zitat von: Andre am 14. Oktober 2025, 18:10:47Die daten und die Unterschrift bekomme ich aber nicht
Schreibe alles rein, was das JC haben will und dazu, dass der VM nichts vom Bürgergeldbezug erfahren soll. (halt aktuelle Miete, NK HK eben alles was die Miete angeht)
Auch die bisherigen Abrechnungen der BK vom VM.

Sowie die Nachweise über deine Mietzahlungen werden sie haben wollen. (Stadtwerke haben sie ja schon)
 
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 14. Oktober 2025, 18:36:18
Ich habe alles angegeben was drin stand also erfordert wurde da steht aber nichts von wegen Nebenkosten.
ich Schreibe als zusatz: Diese Mieterauskunft stamt von Der offizielen Jobcenter seite und wurde demnach wie gefordert ausgefüllt was für mich bedeutet das ich meinen verpflichtungen nachkam.

Eine Unterschrift vom Vermieter ist nicht notwendig das es Daten dritter sind.
Mein Vermieter soll von meinem bezug durch Bürgergel nichts erfahren.
Weitere benötigte Daten entnehmen sie bitte dem Mietvertrag der ihnen vorliegt.

Dieses Schreiben und die benötigten Unterlagen wurde unter aufsicht von Zeugen Per Post und Fax Verschickt.
Fals diese Nicht angekommen sein sollten wird sich Der Zuständige Datenschutzbeauftragte sicher dafür interessieren wie ein nachweislich versendeter Faxbericht verschwinden kann.

Das Sozial Gericht in xxx wird dann Entscheiden ob ihre Angedrohte bzw durchgeführte Sanktion Rechtsmäsig ist.
 
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 14. Oktober 2025, 18:51:59
Warum so kompliziert?
Die Drohungen bringen eh nichts, wird eher ein Nachteil sein.

Einfach alles wo es um die Mietzahlungen geht, inkl. der Stadtwerke zum JC schicken.
Dazu muss man nicht unbedingt den Vordruck vom JC nehmen.
Die brauchen das schon, um alles korrekt berechnen und prüfen zu können, also auch die NK.

Die müssen dir doch geschrieben haben, was sie alles haben wollen.

Nur der VM bleibt halt außen vor.
Der weiß eh nicht, was du an die Stadtwerke zahlst.

Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 14. Oktober 2025, 19:00:51
Es stand drin das sie die Heiz und Nebenkostenabrchnungen haben wollen.
Nach einem Telefonat wo ich erklärt habe das Geld für die Gasrechnung an die Stadtwerke geht hat sie gesagt das die Abrechnungen der Stadtwerke reich wo das drauf steht.
Am Montag bestätigte mir die Dame am Telefon das diese Unterlagen angekommen sind und das die Mietbeschinung fehlt.
Nur die Mietbeschinung Müste ich so wie ich sie vom Jobcenter runtergeladen und ausgefüllt habe hinschicken.
Sie sagte NUR DIE MIETBESCHIGUNG.
Ich würde sie wie in der Antwort 44 geschrieben dorthin hinschicken halt mit dem Hinweis das ich die Jobcenter Bescheinigung ausgefüllt habe die man dort Downloaden kann.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Bimimaus5421 am 14. Oktober 2025, 21:03:52
Zitat von: Andre am 14. Oktober 2025, 19:00:51Es stand drin das sie die Heiz und Nebenkostenabrchnungen haben wollen.
Nach einem Telefonat wo ich erklärt habe das Geld für die Gasrechnung an die Stadtwerke geht hat sie gesagt das die Abrechnungen der Stadtwerke reich wo das drauf steht.
Am Montag bestätigte mir die Dame am Telefon das diese Unterlagen angekommen sind und das die Mietbeschinung fehlt.
Nur die Mietbeschinung Müste ich so wie ich sie vom Jobcenter runtergeladen und ausgefüllt habe hinschicken.
Sie sagte NUR DIE MIETBESCHIGUNG.
Ich würde sie wie in der Antwort 44 geschrieben dorthin hinschicken halt mit dem Hinweis das ich die Jobcenter Bescheinigung ausgefüllt habe die man dort Downloaden kann.
Mit jc Mitarbeiter telefoniert man nicht oder hast du einen Nachweis für das Gespräch ?
Alles schriftlich
Die Mieterbescheinigung ist eine rechtswidrige Handlung der jc zu fordern .
Das BSg urteil hatte ich schon in 14 dazu gepostet.
Warum willst du unzulässige Sachen dem Jc übermitteln?
Damit outet du dich als Bürgergeldempfänger gegenüber dem Vermieter und das ist ein Datenschutzverstoss denn dem Vermieter geht es nix an wovon der seine Miete erhält .
Warum den Jc noch mehr Macht und Kontrolle in den Händen geben ?🙈
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 14. Oktober 2025, 21:04:51
Das was ich verschicke beinhaltet nicht mehr Infos als sie bereits haben.
Die bekommen also die Informationen die sie bereits haben.
Das Faxe ich der Frau von der Jobkomm und schicke es per Post

Guten Tag Frau x

Diese Mietbescheinigung stammt von Der offiziellen Jobcenter Seite ( Mietbescheinigung Job Center Bei Google habe ich eingegeben) und wurde demnach wie gefordert ausgefüllt, was für
mich bedeutet, das ich meinen Verpflichtungen nachkam.

Eine Mietbescheinigung ist für neue Wohnungen vorgesehen in die man Einzieht.

Eine Unterschrift vom Vermieter ist nicht notwendig, das es Daten dritter sind.
Mein Vermieter soll von meinem Bezug durch Bürgergel nichts erfahren.
Weitere benötigte Daten entnehmen sie bitte dem Mietvertrag, der ihnen vorliegt/Gespeichert ist.

Ich Überweise den Stadtwerken Monatlich mehr Geld als Gefordert Aus meinem mir Zustehenden Regelsatz damit ich keine Minus bei der Abrechnung habe deshalb Entstand ein Guthaben.
Falls ein Restbetrag aus Wasser, Gas und Abwasser besteht, den ich ihnen nachzahlen muss, dann teilen sie mir das Bitte Per Post mit mit dem genauen Betrag.


Dieses Schreiben und die benötigten Unterlagen wurde unter Aufsicht von Zeugen Per Post und Fax Verschickt.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 15. Oktober 2025, 16:33:31
Zitat von: Andre am 14. Oktober 2025, 21:04:51Ich Überweise den Stadtwerken Monatlich mehr Geld als Gefordert Aus meinem mir Zustehenden Regelsatz
Zumindest bei den HK sollte man das nicht tun, sondern das zahlen, was auch vom JC kommt.

Da aber seit 2021 keine BK Abrechnung eingereicht wurde, kann das ja kein JC wissen.

Zitat von: Andre am 14. Oktober 2025, 21:04:51Falls ein Restbetrag aus Wasser, Gas und Abwasser besteht, den ich ihnen nachzahlen muss
Was man eigentlich auch selbst leicht überprüfen kann.

Zitat von: Andre am 14. Oktober 2025, 21:04:51Eine Mietbescheinigung ist für neue Wohnungen vorgesehen
Selbst da nicht, wenn alles im MV steht.

Mit dem letzten Satz wirst du beim JC kaum keinen beeindrucken, kann man weglassen.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 15. Oktober 2025, 16:48:20
Danke Kopfbahnhof ich habe das ganze heute gegen 13 Uhr bereits Per Fax und Post an die Jobkomm geschickt weil die das ja bis zum 16.10.2025 haben wollen.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Ottokar am 16. Oktober 2025, 10:49:05
Du solltest das JC mal auf das "Rundschreiben Nr. 12 zum Datenschutz in den gemeinsamen Einrichtungen (https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Rundschreiben/Jobcenter/12-Rundschreiben-Jobcenter-GF.pdf?__blob=publicationFile&v=3)" des Bundesdatenschutzbeauftragen hinweisen, worin der BfDI erneut darauf hinweist, dass Jobcenter keine vom Vermieter ausgefüllten und unterschriebene Mietbescheinigung fordern dürfen, da dies datenschutzrechtlich unzulässig ist.
Und fragen, ob du dich wegen dem datenschutzrechtlichen Verstoß beim Bundesdatenschutzbeauftragen beschweren sollst, ober ob sie diese Forderung zurücknehmen.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 16. Oktober 2025, 14:15:55
Danke Ottokar.
Ich habe am 20.10.2025 einen Termin bei meiner Fm.
Ich Könnte das was mir Bimimaus5421 aus Antwort 2 Ausdrucken und das:

Entgegen weit verbreiteter Auffassung ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem Mieter oder dem Jobcenter eine sogenannte Mietbescheinigung auszustellen. Nach § 67a Absatz 2 Satz 1 SGB X sind Sozialdaten beim Betroffenen zu erheben. Das Jobcenter ist deswegen verpflichtet, die für die Prüfung von Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) nach § 22 SGB II benötigten Daten beim Betroffenen selbst zu erheben. Dies ist aber nicht der Vermieter sondern der Mieter selbst. Auch der Mieter benötigt jedoch grundsätzlich keine Mietbescheinigung, um gegenüber dem Jobcenter die Kosten seiner Unterkunft nachzuweisen. Die Art und Weise, wie der Betroffene die Daten zu erbringen hat, wird vom Gesetz nicht näher bestimmt. Auf die von Jobcentern verlangte Vermieterbescheinigung besteht deshalb kein Anspruch. Als Nachweis der Mietkosten reicht in der Regel die Vorlage des Mietvertrages und die Vorlage von Unterlagen zu Neben-, Heiz- und sonstigen Kosten aus. Zwar fehlen ohne eine Vermieterbescheinigung diverse Angaben wie das Alter des Hauses und zu eventuellen Modernisierungen. Sofern der Mieter derartige Daten nicht kennt, kann das Jobcenter das Alter eines Hauses beispielsweise beim Katasteramt erfragen oder muss sdas Haus gegebenenfalls besichtigen und eigene Feststellungen treffen.Nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundessozialgerichtes kann das Jobcenter allerdings den Vermieter nicht ohne Einwilligung des Mieter um diesbezügliche Auskünfte angehen. (BSG, Urteil vom 25. Januar 2012 (Az. B 14 AS 65/11 R 1)

Mit dem Namen der Dame die die Beschneinigung Verlangt am Schalter abgeben und mir es Schriftlich dort geben lassen das ich es dort abgab.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 16. Oktober 2025, 17:44:16
Also hat das Jobcenter mir Nachweislich mit einer Sanktion gedroht (Erpresst) wenn sie die Mietbescheinigung nicht bekommen haben damit auch gegen den Datenschutz Verstossen.
Also sie haben mich erpresst umd gegen den Datenschutz zu Verstosen.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. Oktober 2025, 18:04:24
Zitat von: Andre am 16. Oktober 2025, 17:44:16Also hat das Jobcenter mir Nachweislich mit einer Sanktion gedroht
Mündlich und telefonisch kannst du so eine Drohung, getrost in die Tonne kloppen.

Nur schriftliches zählt, aber da wird nichts kommen, falls doch, hast du was Gutes gegen dein JC in der Hand.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 16. Oktober 2025, 18:26:02
Ja habe ich Schriftlich Der Brief wurde am 29.09.2025 Erstellt und mir wurde darin geschrieben das wenn ich bis zum 16.10.2025 die Mietbescheinigung nicht Nachreiche das das meine Geldleistungen ganz versagt werden können auf Seite 1 steht das also Hauptseite mit Meiner Adresse BG-Nummer usw.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 16. Oktober 2025, 20:36:18
Also am Montag habe ich den Termin bei meiner Fm.
Ich würde das aus der Antwort 52 Am Schalter in der jobkomm abgeben und den Namen der Frau aus der weiterbewilligung drauf schreiben weil sie ja die Mietbescheinigung will.
Ich würde noch dazu schreiben das ich durch ihren Brief beweisen kann das sie die Bescheinigung will und mich sanktioniert wenn ich ihr die Bescheinigung nicht zuschicke und sie bitte mir weiterbewilligung zu gewähren im vollen Umfang.
Da ich keinen Drucker habe würde ich das Samstag in der Stadt ausdrucken.
Der Termin ist Montag um 9 Uhr.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 16. Oktober 2025, 21:37:41
Das würde ich am Montag beim Jobcenter am Schalter abgeben.

Guten Tag, Frau x,

In Ihrem Brief vom 29.09.2025 schickten sie mir eine Aufforderung zu Mitwirkung.
Die Abrechnung der Stadtwerke Liegen ihnen bereits vor, die ich ihnen Per Post zugesandt habe.

Sie Forderten mich Zusätzlich noch auf, Ein Mietbescheigung ihnen zu schicken.
In dem Brief steht, das ich zu keine Geldleistungen mehr erhalte, wenn ich ihnen die Beschinigung nicht zuschicke.

Hiermit Weise ich sie darauf hin, das der BFDI in dem Rundschreiben Nr. 12 zum Datenschutz in den gemeinsamen Einrichtungen (Jobcen-ter) Im Punkt 2. Vermieterbescheinigung auf Folgendes Hinweist.

Das Jobcenter darf Kunden und Kundinnen nicht zur Vorlage einer vom Vermieter ausge-
füllten und unterschriebenen Mietbescheinigung verpflichten. Die verpflichtende Aufforde-
rung zur Vorlage einer vom Vermieter auszufüllenden Bescheinigung ist bereits im 25. Tä-
tigkeitsbericht (9.1.8 Nachweis der Unterkunftskosten) abschließend bewertet worden. Die
datenschutzrechtliche Unzulässigkeit ergibt sich daraus, dass der Vermieter hierdurch re-
gelmäßig Kenntnis vom SGB-II Leistungsbezug erhält. Zudem bestehen weder gesetzliche
Auskunfts- noch Mitwirkungspflichten des Vermieters gegenüber dem Jobcenter. Darüber
hinaus ist eine Vermieterbescheinigung auch nicht zur Aufgabenerfüllung erforderlich, da
die darin enthaltenen Informationen auch über andere Wege (beispielsweise den Mietver-
trag) beigebracht werden können.
Aber: Bei einem Antrag auf Leistungen für Unterkunft und Heizung können die tatsächli-
chen Aufwendungen anerkannt werden, und zwar, soweit sie angemessen sind (§ 22 SGB II).
Hierzu müssen Leistungsbeziehende Ihnen gegenüber Nachweise erbringen, mit denen Sie
diese gesetzliche Vorgabe prüfen können. In welcher Form diese Nachweise erbracht, wer-
den, entscheiden die Leistungsbeziehenden selbst. Die mit einer Vermieterbescheinigung
abgefragten Daten können in der Regel auch mit anderen Unterlagen wie beispielsweise
dem Mietvertrag oder der Nebenkostenabrechnung nachgewiesen werden. Viele Jobcen-
ter haben einen Vordruck entwickelt, aus dem die Angaben hervorgehen, die sie zur Prü-
fung des gesetzlichen Anspruchs benötigen. Damit dem jeweiligen Vermieter keine Rück-
schlüsse auf den Leistungsbezug möglich sind, dürfen Sie auch einen Vordruck verwenden,
aus dem nicht hervorgeht, für welchen Zweck und für welche Behörde er ausgefüllt wird.
Das Ausfüllen dieses Vordruckes ist jedoch freiwillig.

Das bedeutet, das sie mir mit dem Brief vom 29.09.2025 Selbst Bewiesen haben, das mir Unter Androhung einer Kompletten Sperrung meines mir Zustehenden Geldes eine Mietbescheinigung Verlangten.
Auserdem Haben sie Mich ohne Vorwarnung, ohne Brieflicher Vorankündigung und ohne die Möglichte einer Anhörung willkürlich Sanktioniert.

Eine Sanktion muss schriftlich mitgeteilt werden. Das ist in § 331 Abs. 1 S. 1 SGB III und § 40 SGB II festgelegt.

Ich Bitte sie Höflich darum, meinen Weiterbewilligungsbescheid zu Gehnehmigen und mir das Fehlende geld für den MOnat Oktober zu Überweisn bis zum 28.10.2025.
Wenn dies Nicht Geschieht, sehe ich mich Gezwungen, mich an den BFDI Zu wenden und an das Sozialgericht in x.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: turbulent am 16. Oktober 2025, 22:01:27
Zitat von: Andre am 16. Oktober 2025, 21:37:41die darin enthaltenen Informationen auch über andere Wege (beispielsweise den Mietver-
trag)
"auf Ihren Kontoauszügen sind andere Beträge als bei uns hinterlegt"
Wie willst Du nachweisen, warum Du diese Beträge zahlst? Wie soll das JC überprüfen, welche Beträge Du schuldest?
Das von Dir zitierte bezieht sich nur auf JC-Kunden, die ihren Vermietern das zahlen, was im Mietvertrag (bzw. Mieterhöhungsschreiben) verlangt ist - und nicht Beträge, die das JC nicht kennt.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 16. Oktober 2025, 22:22:13
Das habe ich in dem Thema bereits erklärt dazu schreibe ich nichts mehr.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Rotti am 17. Oktober 2025, 10:41:43
Zitat von: Andre am 16. Oktober 2025, 18:26:02Ja habe ich Schriftlich Der Brief wurde am 29.09.2025 Erstellt und mir wurde darin geschrieben das wenn ich bis zum 16.10.2025 die Mietbescheinigung nicht Nachreiche das das meine Geldleistungen ganz versagt werden können auf Seite 1 steht das also Hauptseite mit Meiner Adresse BG-Nummer usw.
Was ist so schwer vom Vermieter eine Auflistung der Kalt, Brutto und Heizkosten zu verlangen für eine Behörde.
Etwas vorgedrucktes vom JC würde ich ja auch nicht meinen VM vorlegen. Bei dir wird nach dem schreiben vom JC ein Betrug vorgeworfen sonst würden sie dir das Geld nicht sperren ?

Zitat von: Kopfbahnhof am 15. Oktober 2025, 16:33:31Da aber seit 2021 keine BK Abrechnung eingereicht wurde, kann das ja kein JC wissen.
die haben doch nicht Blanko vorher bezahlt da muss ja ein Nachweis in den Akten sein. Er wird Guthaben verschwiegen haben.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Ottokar am 17. Oktober 2025, 12:42:10
Zitat von: Andre am 16. Oktober 2025, 18:26:02Ja habe ich Schriftlich Der Brief wurde am 29.09.2025 Erstellt und mir wurde darin geschrieben das wenn ich bis zum 16.10.2025 die Mietbescheinigung nicht Nachreiche das das meine Geldleistungen ganz versagt werden können
Dann mach eine Beschwerde beim Bundesdatenschutzbeauftragten.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 17. Oktober 2025, 17:57:49
Zitat von: Rotti am 17. Oktober 2025, 10:41:43Er wird Guthaben verschwiegen haben.
Ja, hat er auch geschrieben, keine BK Abrechnung an das JC seit 2021.

Das JC hat sicherlich die KdU an ihn gezahlt.

Dann wissen die auch, wie viel insgesamt.
Jetzt brauchen die eben alle Rechnungen vom Versorger der HK und die BK Abrechnungen vom VM.
Dazu sicher die Kontoauszüge/Nachweise aller entsprechenden Abbuchungen/Zahlungen.

Dann kommen die auch darauf, wie hoch die möglichen Guthaben sind.

In einer Vermieterbescheinigung steht so etwas nicht drin und den MV, haben sie ja schon.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Rotti am 17. Oktober 2025, 18:01:13
Zitat von: Kopfbahnhof am 17. Oktober 2025, 17:57:49Dann kommen die auch darauf, wie hoch die möglichen Guthaben sind.
Bei meinen WBA wollen sie immer 3 Monatsmieten Kontoauszug sehen das wird bei denen schon zur Pflicht.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 17. Oktober 2025, 19:05:26
Mein Restgeld wurde Überwiesen ich Schätze ein Neuer Bescheid kommt bad per Post
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 18. Oktober 2025, 13:49:12
Hallo heute habe ich den Weiterbewilligungs Bescheid bekommen.
Ich Bekomme statt 1088 Euro nur noch 1008. euro.
In der Berechnung steht Regelbedarf 563,00 Euro Grundmiete 360,00 Euro Heizkosten 68,00 Euro Nebenkosten 17 Euro.
Für die Nebenkosten habe ich Statt 105,00 Euro 17,00 Euro bekommen was für mich bedeutet das die Das Falsch Berechnet haben.

Jetzt aber Verlangen die Trotzdem Die Nebenkostenabrechnung von 2021 bis 2024 von meinem Vermieter die kann ich Sofern ich sie noch habe nachreichen.
Aber die Wollten eine Abrechnung um zu Wissen wieviel ich für das Gas Zahle.
Die Abrechnung von den Stadtwerken hat sie wo das nachgewisen ist.
In dem Brief steht auch als Bestätigung das die Abrechnung für das Gas Abwasser und Wasser von den Stadtwerken vorliegt.

Ich habe das Gefühl als ob die meinen Mietvertrag nicht mehr haben bzw denke ich das die um jeden Preis Versuchen mich zu Sanktionieren.

Und für alle Nochmal die von der Jobkomm Verlangte nach einem Telefongespräch(mit Zeuge) Das ich Statt die Nebenkostenabrechnung die von den Stadtwerken einreiche.
Ich bin gerade am Verzweifeln und weis nicht mehr was ich tun soll die Mietbescheinigung habe ich Bereits hingeschickt mit den Erforderlichen Daten :wand:  :wand:  :wand:  :wand: .
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 18. Oktober 2025, 15:19:02
Ich habe die Nebenkosteabrechnungen von 2021 bis 2024 nicht Mehr habe sie nicht Gefunden.
Der Ehemalige Vermieter ist auch nicht mehr zu Ereichen er wird mir selbst wenn ich ihn Finde nicht mehr diese Unterlagen Rausrücken.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 18. Oktober 2025, 16:33:46
Zitat von: Andre am 18. Oktober 2025, 13:49:12Jetzt aber Verlangen die Trotzdem Die Nebenkostenabrechnung von 2021 bis 2024
Völlig richtig, brauchen sie ja auch, für die Berechnung.

Zitat von: Andre am 18. Oktober 2025, 15:19:02Ich habe die Nebenkosteabrechnungen von 2021 bis 2024 nicht Mehr
Vermutlich wird das einem JC eher egal sein.

Zitat von: Andre am 18. Oktober 2025, 13:49:12was für mich bedeutet das die Das Falsch Berechnet haben
Oder die warten auf die NK-Abrechnungen der fehlenden Jahre, darum eben nur die 17 €.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Ottokar am 19. Oktober 2025, 10:16:19
Die Nebenkostenabrechnungen von 2021 bis 2024 sind für den aktuellen und zukünftigen Anspruch auf Bürgergeld rechtlich unrelevant. Hierfür zählt allein der Mietvertrag. Zudem hat das JC hier sogar noch eine Miebescheinignung bekommen, obwohl die zu fordern i.d.R. nicht zulässig ist.
Das du die Betriebskostenabrechnungen von 2021 bis 2024 nicht mehr hast, kann rechtlich nicht zu einer Einschränkung oder Versagung deines aktuellen Anspruchs auf Bürgergreld führen, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Also Widerspruch gegen den Weiterbewilligungsbescheid.

Zitat von: Andre am 18. Oktober 2025, 15:19:02Der Ehemalige Vermieter ist auch nicht mehr zu Ereichen
D.h. du hast jetzt einen anderen Vermieter? Bist du umgezogen und wenn ja wann?

Üblicherweise erhält man im Zuge einer Betriebskostenabrechnung entweder eine Erstattung oder eine Nachforderung, die man üblicherweise beim Jobcenter geltend macht.
Gerade im Zeitraum 2021 – 2024 dürften wegen der enormen Energiekostensteigerungen Nachzahlungen angefallen sein und in dem Fall erhält das JC auch die Betriebskostenabrechnung, wenn man diese Nachzahlung geltend macht.
Insofern stellt sich mir hier die Frage, ob der Vermieter überhaupt Betriebskostenabrechnungen erstellt hat, denn wenn er das nicht tat, kannst du die auch nicht dem JC einreichen.
Theoretisch könnte das JC dich in einem solchen Fall dazu auffordern, die nachträgliche Erstellung der Betriebskostenabrechnungen einzuklagen, allerdings dürfte das hier unmöglich sein, wenn der Aufenthalt des alten Vermieters nicht mehr ermittelt werden kann. Zudem muss das JC, wenn es eine solche Forderung stellt, die Übernahme der Anwalts- und Verfahrenskosten schriftlich zusichern, sonst wäre eine solche Forderung unbillig (d.h. rechtswidrig).

Man könnte dem JC zur Forderung der Betriebskostenabrechnungen für 2021-2024 also folgendes mitteilen:
ZitatLeider kann ich ihrer Forderung nicht nachkommen, da ich für den Zeitraum 2021-2024 keine Betriebskostenabrechnungen erhalten habe.
Ich könnte natürlich die fehlenden Betriebskostenabrechnungen einklagen, allerdings ist es mir unmöglich, die Kosten eines solchen Verfahrens zu tragen, oder auch nur vorzufinanzieren.
Hinzu kommt, dass auch der aktuelle Aufenthalt des Vermieters erst ermittelt werden müsste, wobei nicht bekannt ist, ob dieser überhaupt noch lebt.
Für einen solchen Schritt benötige ich also die schriftliche Zusage von ihnen, dass sie alle damit verbundenen Anwalts- und Verfahrenskosten tragen.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 19. Oktober 2025, 14:23:01
Hallo  Ottokar danke für deine Antwort.
Ich Habe einen neuen Vermieter das Haus in dem ich Lebe wurde Im jahr 2024 im Oktober Verkauft.
Den Vermieter Konnte ich Telefonisch ereichen und bat ihn mir die Unterlagen nochmal zuzuschicken.
Nach fast 5 Stunden Suchen hab ich die Nebenkostenabrechnung von 2021 und 2022 Gefunden.

Ich muss auch Zugeben das ich Panik hatte und möchte mich bei allen Entschuldigen weil ich erst gestern Abend festgestellt habe das ich Maximal 105 Euro an Nebenkosten Bezahlt bekomme und im Mietvertrag bei den Nebenkosten 225 Euro zu Zahlen hatte.
Das heist ich 120 Euro selber aus meinem Eigenen Regelbedarf Bezahlt und dadurch Entstand jedes Jahr ein Guthaben von Mehreren Hundert Euro die ich Behalten kann.

Ich würde der JK Folgendes Schreiben wenn ich vom Ehemaligen Vermieter nicht die Unterlagen Bekomme.

Guten Tag Frau x
Hiermit lege ich einen Widerspruch gegen den Weiterbewilligungsbescheid vom 13.10.2025 ein.
Die Nebenkostenabrechnungen von 2021 bis 2024 sind für den aktuellen und zukünftigen Anspruch auf Bürgergeld rechtlich unrelevant.
Hierfür zählt allein der Mietvertrag der ihnen Vorliegt.
Deshalb Bitte ich sie mir meinen Weiterbewilligungsbescheid in Vollem Massen zu Bewilligen.
MFG:X
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Ottokar am 20. Oktober 2025, 10:19:40
Zitat von: Andre am 19. Oktober 2025, 14:23:01Ich würde der JK Folgendes Schreiben wenn ich vom Ehemaligen Vermieter nicht die Unterlagen Bekomme.
Kannst du machen, legt noch Kopien der Abrechnungen 2021 - 2024 bei und schreib zusätzlich, dass du die gewünschten Abrechnungen beigefügt hast.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 20. Oktober 2025, 11:41:22
Ich habe wie schon geschrieben das ich nur die Nebenkostenabrechnungen von 2021 und 2022 gefunden habe.
Die von 2023 Suche ich noch.
Die von 2024 ist schwer zu bekommen weil von Januar 2024 bis September 2024 der alte Vermieter noch der Besitzer war.
Von Oktober bis Dezember ist die neue Vermieterin zuständig sie sagte das sie sich bis Ende dieses Jahr Zeit lassen kann.
Heißt für mich das ich der jobkomm schreibe dass die für 2024 noch nicht verfügbar ist und bis Ende Dezember warten müssen.

Oder ich schicke nur den Text aus Antwort 69 an die jobkomm.

Haben die wirklich kein gesetzliches Recht die Nebenkostenabrechnung zu Verlangen?
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Kopfbahnhof am 20. Oktober 2025, 17:06:54
Zitat von: Andre am 20. Oktober 2025, 11:41:22Die von 2024 ist schwer zu bekommen
Für beide gilt, es ist noch locker Zeit bis Ende 2025.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Rotti am 20. Oktober 2025, 19:27:31
Zitat von: Andre am 18. Oktober 2025, 13:49:12Jetzt aber Verlangen die Trotzdem Die Nebenkostenabrechnung von 2021 bis 2024 von meinem Vermieter die kann ich Sofern ich sie noch habe nachreichen.

Zitat von: Andre am 19. Oktober 2025, 14:23:01Das heist ich 120 Euro selber aus meinem Eigenen Regelbedarf Bezahlt und dadurch Entstand jedes Jahr ein Guthaben von Mehreren Hundert Euro die ich Behalten kann.

 :hae:
ob sie dir die verauslagten Mehrkosten wo du aus eigener Tasche bezahlt hast erstatten vermutlich ja weil dein JC so erpicht ist auf die Bk die zu bekommen.
Die wollen dein Guthaben.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 20. Oktober 2025, 19:38:38
Die Abrechnungen von 2021 und 2022 habe ich nur nicht mehr die aus 2023.
Mein Guthaben können die nicht haben weil es aus meinem mir Zustehenend Geld bezahlt wurde.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Rotti am 20. Oktober 2025, 19:48:33
Zitat von: Andre am 20. Oktober 2025, 19:38:38Die Abrechnungen von 2021 und 2022 habe ich nur nicht mehr die aus 2023.
Mein Guthaben können die nicht haben weil es aus meinem mir Zustehenend Geld bezahlt wurde.
ja ich weiß aber wenn du die letzten Jahre keine Mietminderungen hattest können sie gar nichts dagegen machen wenn du die Abrechnungen nicht mehr hast und eine eigene Nachzahlung ist ja kein Guthaben.
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Beitrag von: Andre am 20. Oktober 2025, 19:50:07
Ok war eben Verwirrt die werden siech aber ja wie bekannt ist quer stellen da ja die Abrechnung von 2023 nicht mehr da ist.

Hat die jobkomm das gesetzliche Recht die Nebenkostenabrechnung einzufordern?
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Beitrag von: Ottokar am 21. Oktober 2025, 10:17:18
Zitat von: Andre am 20. Oktober 2025, 11:41:22Ich habe wie schon geschrieben das ich nur die Nebenkostenabrechnungen von 2021 und 2022 gefunden habe.
Zitat von: Andre am 19. Oktober 2025, 14:23:01Den Vermieter Konnte ich Telefonisch ereichen und bat ihn mir die Unterlagen nochmal zuzuschicken.
Zitat von: Andre am 20. Oktober 2025, 11:41:22Die von 2024 ist schwer zu bekommen weil von Januar 2024 bis September 2024 der alte Vermieter noch der Besitzer war.
Ja was denn nun?
Abgesehen davon hat der Vermieter für die Nebenkostenabrechnung 2024 noch bis zum 31.12.2025 zeit, wenn er Nachzahlungen gelten machen will.

Zitat von: Andre am 19. Oktober 2025, 14:23:01Ich Habe einen neuen Vermieter das Haus in dem ich Lebe wurde Im jahr 2024 im Oktober Verkauft.
Hattest du zu diesem Zeitpunkt denn die Nebenkostenabrechnung 2023 schon erhalten?
Ansonsten kann es sein, dass der danach gar keine erstellt hat, da dies dann dem neuen Eigentümer/Vermieter als Rechtsnachfolger obliegt.
Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, seinem Rechtsnachfolger, also dem neuen Eigentümer/Vermieter, alle Verwaltungsunterlagen zu übergeben. Dazu gehören auch die Nebenkostenabrechnungen sowie die Abrechnungsbelege.
Sofern es eine Nebenkostenabrechnung für 2023 gibt, hat die somit der neue Eigentümer/Vermieter.

Zitat von: Andre am 20. Oktober 2025, 11:41:22Haben die wirklich kein gesetzliches Recht die Nebenkostenabrechnung zu Verlangen?
Natürlich haben die das Recht, die Nebenkostenabrechnung zu verlangen - wenn es eine gibt. Denn wenn der Vermieter keine Nebenkostenabrechnung erstellt, dann kannst du dem JC auch keine geben.

Zitat von: Andre am 20. Oktober 2025, 19:38:38Mein Guthaben können die nicht haben weil es aus meinem mir Zustehenend Geld bezahlt wurde.
Ob und wieviel dir vom Guthaben zusteht, hängt davon ab, ob und wieviel Miete das JC im Abrechnungszeitraum nicht anerkannt und deshalb du selbst gezahlt hattest.
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Beitrag von: Andre am 21. Oktober 2025, 12:44:41
Das Guthaben entstand dadurch das ich laut Mietvertrag 225 Euro Nebenkosten zu zahlen habe aber von der jobkomm nur 105 Euro dafür bekomme heißt ich habe 120 Euro von meinem mir zustehenden Regelsatz drauf gezahlt jeden Monat dadurch entstand bei den vorhandenen Nebenkostenabrechnungen ein Guthaben das wohl mir gehört denke ich.

Der alte Vermieter rückte die Nebenkostenabrechnungen erst raus wenn mein Anwalt ihn angeschrieben hat und zwar die von 2021 und 2022.

Da ich keine Abrechnung von 2023 gefunden habe hat er sie mir noch nicht zugeschickt bzw noch nicht geschrieben.
Er wird sich wohl auch wieder weigern die von 2023 und 2024 zu erstellen bzw zuzuschicken.
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Beitrag von: Fettnäpfchen am 21. Oktober 2025, 14:10:00
Andre

Zitat von: Andre am 21. Oktober 2025, 12:44:41Der alte Vermieter rückte die Nebenkostenabrechnungen erst raus wenn mein Anwalt ihn angeschrieben hat und zwar die von 2021 und 2022.
läuft hoffentlich schon.

Ich hoffe doch das du Ottokars letzten Beitrag nicht nur gelesen sondern auch verstanden hast.
Zitat von: Ottokar am 21. Oktober 2025, 10:17:18Hattest du zu diesem Zeitpunkt denn die Nebenkostenabrechnung 2023 schon erhalten?
Ansonsten kann es sein, dass der danach gar keine erstellt hat, da dies dann dem neuen Eigentümer/Vermieter als Rechtsnachfolger obliegt.
Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, seinem Rechtsnachfolger, also dem neuen Eigentümer/Vermieter, alle Verwaltungsunterlagen zu übergeben. Dazu gehören auch die Nebenkostenabrechnungen sowie die Abrechnungsbelege.
Sofern es eine Nebenkostenabrechnung für 2023 gibt, hat die somit der neue Eigentümer/Vermieter.
Dein Text lässt nicht darauf schließen,
Zitat von: Andre am 21. Oktober 2025, 12:44:41Da ich keine Abrechnung von 2023 gefunden habe hat er sie mir noch nicht zugeschickt bzw noch nicht geschrieben.
Er wird sich wohl auch wieder weigern die von 2023 und 2024 zu erstellen bzw zuzuschicken.
denn es ist der neue VM zuständig ab 2023.

MfG FN
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Beitrag von: Andre am 21. Oktober 2025, 15:34:10
Die Nebenkostenabrechnung von 2021 und 2022 habe ich.
Ich habe den Vermieter eben nochmal angeschrieben, das er mir die Von 2023 bis zum 28.10.2025 zuschickt.
Eine Nebenkostenabrechnung von 2023 Gibt es nicht, da ich eben bei meiner Bank Angerufen habe, da ich die Kontosauszüge von Januar bis Juni 2024 nicht mehr habe, und habe Nachgefrat, ob da eine Gutbuchung statfand von Seitens meines Vermieters aus, was nicht so ist.
Heist eine Nebenkostenabrechnung von 2023 bis zum heutigen Zeitpunkt Existiert nicht.

Heist, ich Schreibe dem Jobcenter, wenn ich die Abrechnung nicht bis zum 28.10.2025 habe Folgendes.

Guten Frau X,

Hiermit Sende ich ihnen die Nebenkostenabrechnung von 2021 und 2022 zu, die Nebenkostenabrchnung von 2023 Habe ich bis Heute von meinem Vorigen Vermieter noch nicht Bekommen, obwohl ich ihm eine Frist bis zum 28.10.2025 gesetzt habe.
Das ich die Nebenkostenabrechnung von 2023 nicht einreichen kann, kann rechtlich nicht zu einer Einschränkung oder Versagung meines aktuellen Anspruchs auf Bürgergreld führen.
Die Nebenkostenabrechnung von 2024 habe ich noch nicht bekommen, da mein Vermieter sich bis ende Dezember damit Zeit lassen kann.

In den Abrechnungen sehen sie, das ein Guthaben vorhanden ist, da ich vom Jobcenter 105 Euro an Nebenkosten bekomme und im Mietvertrag 225 Euro Aufgeführt sind, bedeutet das, das ich die Restlichen 120 Euro von meinem mir Zustehenden Regelbedarf jeden Monat selber gezahlt habe, was nicht zu meinem Nachteil Anzurechnen ist.
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Beitrag von: Rotti am 21. Oktober 2025, 20:11:35
Zitat von: Ottokar am 21. Oktober 2025, 10:17:18Ja was denn nun?
Abgesehen davon hat der Vermieter für die Nebenkostenabrechnung 2024 noch bis zum 31.12.2025 zeit, wenn er Nachzahlungen gelten machen will.

ZitatDie Kosten werden anteilig berechnet und der Vermieter darf einen Teil der Kaution bis zur endgültigen Abrechnung einbehalten

Andre
ich hoffe doch du hast die Kaution abgewohnt wenn dein VM dir keine Abrechnungen der vergangenen Jahre ausstellt.
Die Mietschulden übernimmt dann das JC. Lass dir doch nicht alles gefallen und befolge den Ratschlag von Ottokar.
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Beitrag von: Andre am 21. Oktober 2025, 21:04:01
Ich habe keine Mietschulden wie kommst du darauf?
Ich habe die Nebenkostenabrechnungen von 2021 und 2022 die ich dem Jobcenter zuschicken kann aber die Nebenkostenabrechnungen von 2023 habe ich nicht ich weiß nicht einmal ob der vorige vermieter eine Nebenkostenabrechnungen von 2023 erstellt hat weil ich sie nicht bekommen habe.

Und nochmal das jobcenter zahlt mir und warscheinlich allen anderen 105 Euro an Nebenkosten maximal im Monat.
Im meinem Mietvertrag steht das ich 225 Euro zu zahlen habe an Nebenkosten pro Monat was ich auch tat den Rest von 120 Euro pro Monat habe ich von meinem Regelbedarf bezahlt.
Bei den Nebenkostenabrechnungen  2021 und 2022 entstand jedes Mal ein Guthaben von über 500 Euro.
Da dieses Guthaben aus meinem Regelbedarf bezahlt wurde denke ich das es mir gehört und das jobcenter nicht zurück verlangen kann.

Heißt zusammengefasst.
Wenn mein Alter Vermieter mir nicht bis zum 28.10.2025 die Nebenkostenabrechnungen zuschickt schicke ich der jobkomm die Nebenkostenabrechnungen von 2021 und 2022 an die jobkomm und schreibe ihnen das mein alter Vermieter sich weigert Eine Nebenkostenabrechnungen von 2023 zu erstellen/schreiben und somit keine existiert.
Und das sie auf die Nebenkostenabrechnungen von 2024 warten müssen weil sie der alte und neue Vermieter Zeit lassen bis Ende 2025 und somit noch keine Nebenkostenabrechnungen für 2024 verlangen können.
Außerdem erkläre ich denen das ich von der jobkomm maximal 105 Euro an Nebenkosten bezahlt bekommen habe und im Mietvertrag 225 Euro verlangt wurden und ich die restlichen 120 Euro aus meinem regelbedarf  bezahlt habe und dadurch bei den Nebenkosten Abrechnungeng ein hohes Guthaben entstand und die nur die Nebenkosten die sie mir zahlen anrechnen können.

Wenn ich etwas falsch hier verstanden haben sollte dann sagt es mir bitte bis ich dahinter komme ist es warscheinlich zu spät.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Rotti am 21. Oktober 2025, 21:16:42
Zitat von: Andre am 21. Oktober 2025, 21:04:01Ich habe keine Mietschulden wie kommst du darauf?
ok du hast mit deinen Vermieter keinen Ärger gehabt aber jetzt mit dem JC.
Zitat von: Andre am 21. Oktober 2025, 15:34:10Heist, ich Schreibe dem Jobcenter, wenn ich die Abrechnung nicht bis zum 28.10.2025 habe Folgendes.

Zitat von Ottokar wäre doch schlüssig bei dir einfach abschreiben und mit der Post Einschreiben Einwurf zum JC.
Zitat [Verringern]
Leider kann ich ihrer Forderung nicht nachkommen, da ich für den Zeitraum 2021-2024 keine Betriebskostenabrechnungen erhalten habe.
Ich könnte natürlich die fehlenden Betriebskostenabrechnungen einklagen, allerdings ist es mir unmöglich, die Kosten eines solchen Verfahrens zu tragen, oder auch nur vorzufinanzieren.
Hinzu kommt, dass auch der aktuelle Aufenthalt des Vermieters erst ermittelt werden müsste, wobei nicht bekannt ist, ob dieser überhaupt noch lebt.
Für einen solchen Schritt benötige ich also die schriftliche Zusage von ihnen, dass sie alle damit verbundenen Anwalts- und Verfahrenskosten tragen.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 21. Oktober 2025, 21:33:41
Ok nochmal das jobcenter verlangt die Nebenkostenabrechnungen von 2021 2022 2023 und 2024.
Von 2017 bis September 2024 gehörte das Haus dem alten Vermieter.
Ab Oktober 2024 haben die neuen Vermieter das Haus übernommen.
Die Nebenkostenabrechnungen von
2021 und 2022 habe ich die von 2023 nicht weil der alte Vermieter sie mir bis heute nicht zugeschickt hat bzw Zweifel ich daran das er sie überhaupt geschrieben hat.
Die Nebenkostenabrechnungen von 2024 in dem Jahr wo der alte Vermieter von Januar bis September 2024 und der neue Vermieter von Oktober bis Dezember (der er immer noch ist) können sich bis Ende 2025 Zeit lassen um die Nebenkostenabrechnungen für 2025 zu erstellen heißt die jobkomm kann die Nebenkostenabrechnungen von 2024 noch nicht verlangen.

Ich habe die Nebenkostenabrechnungen von 2021 und 2022 die ich dem Jobcenter zuschicken kann aber die Nebenkostenabrechnungen von 2023 habe ich nicht ich weiß nicht einmal ob der vorige vermieter eine Nebenkostenabrechnungen von 2023 erstellt hat weil ich sie nicht bekommen habe.

Und nochmal das jobcenter zahlt mir und warscheinlich allen anderen 105 Euro an Nebenkosten maximal im Monat.
Im meinem Mietvertrag steht das ich 225 Euro zu zahlen habe an Nebenkosten pro Monat was ich auch tat den Rest von 120 Euro pro Monat habe ich von meinem Regelbedarf bezahlt.
Bei den Nebenkostenabrechnungen  2021 und 2022 entstand jedes Mal ein hohes Guthaben.

Da dieses Guthaben aus meinem Regelbedarf bezahlt wurde denke ich das es mir gehört und das jobcenter nicht zurück verlangen kann.

Heißt zusammengefasst.
Wenn mein Alter Vermieter mir nicht bis zum 28.10.2025 die Nebenkostenabrechnungen zuschickt schicke ich der jobkomm die Nebenkostenabrechnungen von 2021 und 2022 an die jobkomm und schreibe ihnen das mein alter Vermieter sich weigert Eine Nebenkostenabrechnungen von 2023 zu erstellen/schreiben und somit keine existiert.
Und das sie auf die Nebenkostenabrechnungen von 2024 warten müssen weil sie der alte und neue Vermieter Zeit lassen bis Ende 2025 und somit noch keine Nebenkostenabrechnungen für 2024 verlangen können.
Außerdem erkläre ich denen das ich von der jobkomm maximal 105 Euro an Nebenkosten bezahlt bekommen habe und im Mietvertrag 225 Euro verlangt wurden und ich die restlichen 120 Euro aus meinem regelbedarf  bezahlt habe und dadurch bei den Nebenkosten Abrechnungeng ein hohes Guthaben entstand und die nur die Nebenkosten die sie mir zahlen anrechnen können.

Wenn ich etwas falsch hier verstanden haben sollte dann sagt es mir bitte bis ich dahinter komme ist es warscheinlich zu spät
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Rotti am 21. Oktober 2025, 22:43:03
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 09:29:20Am 11.10.2025 (Samstag) hatte ich meinen Weiterbewilligungsbescheid im Briefkasten, der bereits am 30.09.2025 Gefertigt wurde.

Ich habe die Dame heute 13.10.2025 gegen 08.20 Uhr angerufen und nachgefragt, wieso es so Wenig ist.

Einen Widerspruch gegen den Bescheid und das schreiben von Ottokar wer anruft wird nichts bekommen alles andere interessiert die nicht. Was man hat legt man vor und was nicht kannst du nicht.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 21. Oktober 2025, 23:30:24
Ok dan, Schreibe ich Folgendes.

Guten Tag, Frau x,
Hiermit lege ich  Fristgerecht Widerspruch gegen den Weiterbewilligungsbescheid vom 13.10.2025 ein den ich erst Am  18.2025  erhalten habe.
Die Nebenkostenabrechnungen von 2021 bis 2024 sind für den aktuellen und zukünftigen Anspruch auf Bürgergeld rechtlich unrelevant.
Hierfür zählt allein der Mietvertrag,
Zudem haben sie hier sogar noch eine Miebescheinignung bekommen, obwohl die zu fordern i.d.R. nicht zulässig ist Laut BFDI.

Die Nebenkostenabrechnungen von 2021 und 2022 Liegen diesem Schreiben Bei, Die Nebenkostenabrechnung von 2023 Existiert nicht, da mein Alter Vermieter Herr F Sie nicht Erstellt hat.
Das ich die Betriebskostenabrechnungen von 2023 nicht besitze, kann rechtlich nicht zu einer Einschränkung oder Versagung meines aktuellen Anspruchs auf Bürgergreld führen, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Die Nebenkosteabrechnung von 2024 Kann nicht Einfeordert werden, da sie Ebenfals nicht Existiert bzw Der Vermieter sich bis Ende des Jahres zeit lassen kann damit.

Die Nebenkosntenabrechnungen Beinhalten ein Guthaben, da ich an Nebenkosten 105 Euro jeden Monat von der Jobkomm bekomme und im Mietvertrag 225 Euro verlangt werden, bedeutet das, das ich die Restlichen 120 Euro von meinem mir Zustehenden Regelbedarf bezahhlt habe, was nicht anzurechnen ist.
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Fettnäpfchen am 22. Oktober 2025, 13:34:52
Andre

Zitat von: Andre am 21. Oktober 2025, 21:33:41Wenn ich etwas falsch hier verstanden haben sollte dann sagt es mir bitte bis ich dahinter komme ist es warscheinlich zu spät
habe nur mal ein bißerl "die Schreibe" ausgebessert. Deinen Stil habe ich gelassen.
Zitat von: Andre am 21. Oktober 2025, 23:30:24Guten Tag, Frau x,
H hiermit lege ich  Ffristgerecht Widerspruch gegen den Weiterbewilligungsbescheid vom 13.10.2025 ein den ich erst A am  18.10.2025  erhalten habe.
Die Nebenkostenabrechnungen von 2021 bis 2024 sind für den aktuellen und zukünftigen Anspruch auf Bürgergeld rechtlich unrelevant.
Hierfür zählt allein der Mietvertrag,.
Zudem haben sie hier sogar noch eine Mietbescheinign ung bekommen, obwohl die zu fordern i.d.R. nicht zulässig ist L laut BFDI.

Die Nebenkostenabrechnungen von 2021 und 2022 L liegen diesem SchreibenB bei, D die Nebenkostenabrechnung von 2023Eexistiert nicht, da mein Alter voriger  Vermieter Herr F.S sie nicht E erstellt hat.
Das ich die Betriebskostenabrechnungen von 2023 nicht besitze, kann rechtlich nicht zu einer Einschränkung oder Versagung meines aktuellen Anspruchs auf Bürgergr eld führen, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Die NebenkosteN nabrechnung von 2024 K kann nicht E eingef e ordert werden, da sie Ebenfals nicht E existiert bzw D der Vermieter sich bis Ende des Jahres z Zeit lassen kann damit.

Die Nebenkosn tenabrechnungen B beinhalten ein Guthaben, da ich an Nebenkosten 105 Euro jeden Monat von der Jobkomm bekomme und im Mietvertrag 225 Euro verlangt werden, bedeutet das, dass ich die R restlichen 120 Euro von meinem mir Z zustehenden m Regelbedarf bezahh lt habe, was nicht anzurechnen ist.

MfG FN
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 22. Oktober 2025, 16:34:00
Danke Fettnäpfchen ich habe es nicht so mit der Rechtschreibung.
Ich warte jetzt bis zum 28.10.2025 und Hoffe das mein Alter Vermieter mir bis dahin die Nebenkostenabrechnung zugeschickt hat.
Wenn nicht schicke ich den Brief an die Jobkomm per Post und Fax dorthin.
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Beitrag von: Andre am 23. Oktober 2025, 01:52:55
Bevor ich es Vergesse am 20.10.2025 hatte ich einen Termin beim jobcenter.
Die Fm hat mir mitgeteilt das ab 2026 keine Briefe mehr verschickt werden in denen hingewiesen wird das ihr weiterbewilligungsbescheid bald abläuft.
Also es wird nicht mehr darauf hingewiesen das sie einen neue weiterbewilligung einreichen müssen.
Außerdem werden auch keine neuen weiterbewilligungsbescheide mehr versendet man muß sich dann einen neuen direkt beim jobcenter holen oder selber ausdrucken.
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Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. Oktober 2025, 14:29:44
Andre

Zitat von: Andre am 22. Oktober 2025, 16:34:00Danke Fettnäpfchen ich habe es nicht so mit der Rechtschreibung.
Ich weiß das von früher, deswegen und weil mir langweilig war habe ich es ein bißerl ausgebessert.

Zitat von: Andre am 23. Oktober 2025, 01:52:55Also es wird nicht mehr darauf hingewiesen das sie einen neue weiterbewilligung einreichen müssen.
Außerdem werden auch keine neuen weiterbewilligungsbescheide mehr versendet man muß sich dann einen neuen direkt beim jobcenter holen oder selber ausdrucken.
Bei Optionskommunen ist so etwas Standard. Mir geht es so schon seit Jahren.

Wie das bei JC die mit der BA zusammen sind weiß ich nicht und ob das einfach so gemacht werden kann weiß ich auch nicht.

Zitat von: Andre am 22. Oktober 2025, 16:34:00Ich warte jetzt bis zum 28.10.2025 und Hoffe das mein Alter Vermieter mir bis dahin die Nebenkostenabrechnung zugeschickt hat.
Du hast doch bis auf 2023 und 24 die Abrechnungen.
23 gab es nach deiner Bankabfrage keine und sehr wahrscheinlich ist der neue VM dafür zuständig wenn Ottokar recht hat
und 24 hat der neue VM Zeit.
Also worauf willst du jetzt noch warten  :weisnich:

MfG FN
Titel: Aw: Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.
Beitrag von: Andre am 23. Oktober 2025, 15:47:10
Der Neue Vermieter hat die Unterlagen von 2023 nicht habe nachgefragt alsoer bekam keine neuen.
Ich warte weil ich auch einen Nachweis brauche das mein Alter Vermieter sich weigert die Abrechnung zu erstellen wie er es bisher immer getan habe damit ich dann ihm Schreiben und eine Frist setzen kann.
Da ich weis das er wie immer nicht Reagiert und er mir bis Ende des Jahres auch nicht die von 2024 zuschickt werde ich ihm klar machen das ich dan ab Januar nicht nur meine Anwältin damit Beauftrage die Abrechnungen einzufordern sonder auch eine Anzeige erstatte wegen Unterschlagung.