Hallo Folgenende Situation, ich hatte meinen Antrag auf Weiterbewilligung bekommen ausgefüllt und die Kontoauszüge in Kopie zum Jobcenter geschickt.
Am 08.09.2025 bekam ich Post von der Jobkomm, das sie die Aktuellen Heiz und Nebenkostenabrechnungen von 2021 bis 2024 Brauchen.
Sowie eine Aktuelle Mietbescheinigung, weil auf den Kontoauszügen andere Beträge als auf den Kontoauszügen hinterlegt.
Am 11.09.2025 um 10.41Uhr habe ich bei der Dame, die für die Weiterbewilligung zuständig ist, Angerufen und unter Aufsicht von Zeugen (zuhörern) erklärt, das ich die Kosten für die Stadtwerke (Gas Strom Wasser Abwasser) selber Zahle an die Stadtwerke, weil ich den Vermietern nicht traue, also denen nicht die Komplette Miete überweise.
Die dame sagte mir das, es genügt das ich die Stadtwerke, Rechnungen nachreiche für die Gasrechnung, was ich getan habe.
Mein Geld für September wurde nicht überwiesen.
Ich habe dan dort am 30.09.2025 wieder Angerufen und der Dame gesagt, das sie mir ohne Voranküdigung Mein Geld nicht Überwiesen hat und das das Ohne Vorankündigung und ohne Grund nicht erlaubt sei.
Ich erklärte ihr zum Zweiten mal das mit den Stadtwerken.
Sie sagte dan, das sie mir den Normalen Regelsatz Überweist, was in dem Fall 563 Euro war und das sie auf die Mietbescheinigung Verzichte.
Am 11.10.2025 (Samstag) hatte ich meinen Weiterbewilligungsbescheid im Briefkasten, der bereits am 30.09.2025 Gefertigt wurde.
Ich habe die Dame heute 13.10.2025 gegen 08.20 Uhr angerufen und nachgefragt, wieso es so Wenig ist.
Sie Sagte, das sie die Mietbeschinigung brauche, weil auf den Kontoauszügen andere Beträge zu sehen sind und das sie vom Aktuellen Vermieter diese Bescheinigung Brauche.
Auserdem, sagte sie mir, das ein Guthaben vorhanden sei, das ich nicht angegeben habe.
Ich habe ihr erklärt, das ich an die Stadtwerke mehr überweise als gefordert und deshalb ein Guthaben vorhanden sei.
Ich erklärte ihr, da ein Mietvertrag Vorliegt und das eine Mietbescheinigung nicht Nötig sei und das die Kürzung nicht erlaubt sei, wenn sie nicht Vorher angekündigt wurde ohne die Chance einer Anhörung.
Sie stellte sich auf Stur ein, Sagte, das die Unterlagen da seien, und sie Will die Mietbescheinigung und legte auf.
Bis zum 16.10.2025 soll ich die Unterlagen eingereicht haben da ich sonst Komplett gekürzt werden kann.
Ich Komme gegen die Sturheit nicht an und Bitte euch um Hilfe.
Danke für das Lesen und Helfen im Voraus.
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 09:29:20das ich die Kosten für die Stadtwerke (Gas Strom Wasser Abwasser) selber Zahle an die Stadtwerke, weil ich den Vermietern nicht traue, also denen nicht die Komplette Miete überweise.
Wurde diese doch recht ungewöhnliche Vorgehensweise in irgendeiner Form schriftlich dem Vermieter mitgeteilt oder mit dem Vermieter oder den Stadtwerken vereinbart? Irgendwoher musst du ja auch die Kunden- bzw. Vertragsnummern deines Vermieters haben, immerhin ist er doch Vertragspartner der Stadtwerke.
@ Andre , das jc darf die Mietbescheinigung garnicht anfordern .
Dazu gibt es das BSG Urteil B 14 As 65 /11 .Vermieter muss Hartz 4-Mietern keine Mietbescheinigung ausstellen
Entgegen weit verbreiteter Auffassung ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem Mieter oder dem Jobcenter eine sogenannte Mietbescheinigung auszustellen. Nach § 67a Absatz 2 Satz 1 SGB X sind Sozialdaten beim Betroffenen zu erheben. Das Jobcenter ist deswegen verpflichtet, die für die Prüfung von Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) nach § 22 SGB II benötigten Daten beim Betroffenen selbst zu erheben. Dies ist aber nicht der Vermieter sondern der Mieter selbst. Auch der Mieter benötigt jedoch grundsätzlich keine Mietbescheinigung, um gegenüber dem Jobcenter die Kosten seiner Unterkunft nachzuweisen. Die Art und Weise, wie der Betroffene die Daten zu erbringen hat, wird vom Gesetz nicht näher bestimmt. Auf die von Jobcentern verlangte Vermieterbescheinigung besteht deshalb kein Anspruch. Als Nachweis der Mietkosten reicht in der Regel die Vorlage des Mietvertrages und die Vorlage von Unterlagen zu Neben-, Heiz- und sonstigen Kosten aus. Zwar fehlen ohne eine Vermieterbescheinigung diverse Angaben wie das Alter des Hauses und zu eventuellen Modernisierungen. Sofern der Mieter derartige Daten nicht kennt, kann das Jobcenter das Alter eines Hauses beispielsweise beim Katasteramt erfragen oder muss sdas Haus gegebenenfalls besichtigen und eigene Feststellungen treffen.Nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundessozialgerichtes kann das Jobcenter allerdings den Vermieter nicht ohne Einwilligung des Mieter um diesbezügliche Auskünfte angehen. (BSG, Urteil vom 25. Januar 2012 (Az. B 14 AS 65/11 R 1)
Ich würde den Jc eine Mahnung zur kompellten Auszahlung im cc bzw co an dem Briefkopf ans jc auch an die Bundesagentur für Arbeit schicken damit die Nahles davon Kenntnis erhält .
Desweiteren würde ich mich beim bfdi beschweren .
Die jc machen immer ihre Spielchen dann muss man Sie zwingen damit aufzuhören
Der alte Vermieter wollte das ich die rechnung an die Stadtwerke Selber Überweise ab dem 30.04.2021, weil kurz davor bekannt gegeben wurde, das die Preise erhöht wurden.
Den Neuen Vermietern hatte ich auch Bescheid gegeben.
Das ganze vom Jobcenter Wundert mich, da ich ja ab 2021 wie schon geschrieben, die Kosten Selber Überwiesen habe und das Jobcenter ja ab dem zeitpunkt immer die Kontoauszüge ab dem zeitpunkt bekamen für den Weiterbewilligungsbescheid und da die Überweisungen Getrennt aufgeführt wurden und Früher deswegen nicht Nachgefragt haben, jetzt aber schon nach 4 Jahren.
Und ich habe es denen wie schon Geschrieben, mehrmals erklärt, das ich die Miete und die Stadtwerke rechnung einzeln überweise.
Ich Hatte immer mehr als Gefordert gezahlt, damit kein Minus am Ende des Jahres entsteht, deshalb ist ein guthaben vorhanden.
Wie ich das Ganze Fomulieren soll, weis ich nicht, da die vom Jobcenter es wohl nicht mit Absicht Verstehen will.
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 12:17:52Der alte Vermieter wollte das ich die rechnung an die Stadtwerke Selber Überweise ab dem 30.04.2021, weil kurz davor bekannt gegeben wurde, das die Preise erhöht wurden.
Den Neuen Vermietern hatte ich auch Bescheid gegeben.
Dann solltest du dem Jobcenter diese hoffentlich irgendwo schriftlich festgehaltene Vereinbarung (ist schließlich eine Änderung des Mietvertrages) vorlegen zur Klärung.
Gibt es keinen schriftlichen Nachweis, solltest du mit dem neuen (?) Vermieter sprechen und dir eine aktuelle Mietbescheinigung ausstellen lassen, wo diese Mietvertragsänderung dokumentiert wird.
Der Vermieter rief mich damals an und bat mich, das dan selber zu machen, Den neuen Vermietern teilte er das auch nicht mit, ich Teilte es ihnen selber per Telefon mit.
Dem damaligen Vermieter habe ich dan, das ganze Geld überwiesen er in meinem Namen den Stadtwerken auch rechtsmäsig war das nicht, wurde auch in einen meiner Vorigen Beiträgen festgestellt.
Und wie schon Geschrieben, das mache ich schon seit Jahren so, was erst jetzt seltsamerweise Auffiel, ich habe einen Standard Mietvertrag, in dem auch nicht steht, das ich die Kosten der Stadtwerke an den Vermieter zu Zahlen habe und er diese dan für mich an die Stadtwerke Überweist.
Sorry, ich verstehe kein Wort.
Steht in deinem Mietvertrag bei der Auflistung von Grundmiete und Nebenkosten jetzt auch Wasser, Strom und Heizung dabei oder nicht? Hast du einen bzw. mehrere Versorgungsverträge mit den Stadtwerken über Wasser, Strom und Heizung oder der Vermieter?
Ja in dem Mietvertrag steht auch Wasser Gas(heizung) Abwasser Strom.
Als ich eingezogen bin Hatte ich das auch an den Vermieter überwiesen der Wohl in meinem Namen diese Kosten an die Stadtwerke Überwiesen hat.
Der alte Vermieter wollte das ich die Rechnung an die Stadtwerke Selber Überweise ab dem 30.04.2021, weil kurz davor bekannt gegeben wurde, das die Preise erhöht wurden.
Ab dem Datum hatte ich dan auch den Vertrag mit den Stadtwerken gemacht.
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 14:53:51Ab dem Datum hatte ich dan auch den Vertrag mit den Stadtwerken gemacht.
Dann hast du ja wenigstens was schriftliches für das Jobcenter. Jetzt holst du dir noch eine aktuelle Mietbescheinigung und dann sollte das Jobcenter auch sehen können, dass man dir nicht mehr zahlt als du zahlen musst an Vermieter und Stadtwerke.
Ich habe immer mehr Abschlag gezahlt als gefordert damit ich bei der Abrechnung keinen Schock bekomme dadurch entstand auch das guthaben.
Im Jahr 2022 war auch die Kostenentlastung Dezember-Soforthilfe nach EWSG was wohl das Jobcenter nciht versteht und dadurch ein Guthaben von 654,58 Euro entstand.
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 15:05:46Ich habe immer mehr Abschlag gezahlt als gefordert damit ich bei der Abrechnung keinen Schock bekomme dadurch entstand auch das guthaben.
Im Jahr 2022 war auch die Kostenentlastung Dezember-Soforthilfe nach EWSG was wohl das Jobcenter nciht versteht und dadurch ein Guthaben von 654,58 Euro entstand.
Das man Energieversorger im Bürgergeldbezug nicht als Sparkonto nutzen sollte, hast du hoffentlich zwischenzeitlich begriffen - ausser beim Strom, da kann man das machen. Wenn dein Energieversorger das Guthaben nach Energieart aufschlüsselt, kommst du vielleicht mit einem blauen Auge und einem Teil deines Guthabens davon.
Reich an Unterlagen ein, was die haben wollen und lass die rechnen. Wenn du einen Bescheid bekommen hast, meld dich einfach noch mal zum Querlesen oder wenn du Fragen hast.
Die Unterlagen also Abrechnungen von den Stadtwerken haben die ja bereits und auch den Mietvertrag haben die in ihren Akten.
Die haben nur das Gas anzurechnen und mir dan bescheid zu geben ob ich denen was Schulde.
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 15:53:46Die Unterlagen also Abrechnungen von den Stadtwerken haben die ja bereits und auch den Mietvertrag haben die in ihren Akten.
Man möchte aber eine aktuelle Mietbescheinigung von dir um das Durcheinander aufzudröseln.
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 15:53:46Die haben nur das Gas anzurechnen und mir dan bescheid zu geben ob ich denen was Schulde.
Meinst du wirklich? Und was ist mit Wasser und Abwasser?
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 14:53:51Ab dem Datum hatte ich dan auch den Vertrag mit den Stadtwerken gemacht
Was auch üblich ist, vermutlich hast du eine Gasetagenheizung?
Kann es sein, dass JC zahlt für deinen Gasverbrauch und du hast weniger verbraucht?
Dadurch ist ein Guthaben entstanden, welches das JC jetzt zurückfordert?
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 09:29:20Auserdem, sagte sie mir, das ein Guthaben vorhanden sei, das ich nicht angegeben habe.
Wenn du immer die Rechnungen für den Gasverbrauch eingereicht hast, kann das ja nicht richtig sein.
Wie kommen die da auf ein Guthaben, vermutlich ab 2021?
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 09:29:20das sie die Aktuellen Heiz und Nebenkostenabrechnungen von 2021 bis 2024 Brauchen
Welche du immer eingereicht hast?
Ansonsten, eine Mietbescheinigung ist überflüssig, was, wenn der VM gar keine macht?
Die Stadtwerke Abrechnungen habe ich eingereicht rechtzeitg sogar das hat mir die vo nder Jobkomm bestetätigt am telefon mit augen(zuhör)zeugen.
Es ist ein normaler gasboiler.
Ich würde folgendes an das Jobcenter schicken.
Seehr geehrte Frau X,
Die Mietbescheinigung dürfen sie Laut BSG Urteil B 14 As 65 /11 nicht einfordern.
Entgegen weit verbreiteter Auffassung ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem Mieter oder dem Jobcenter eine sogenannte Mietbescheinigung auszustellen.
Nach § 67a Absatz 2 Satz 1 SGB X sind Sozialdaten beim Betroffenen zu erheben.
Das Jobcenter ist deswegen verpflichtet, die für die Prüfung von Leistungen, für Unterkunft und Heizung (KdU) nach § 22 SGB II benötigten Daten beim Betroffenen selbst zu erheben.
Dies ist aber nicht der Vermieter, sondern der Mieter selbst.
Auch der Mieter benötigt jedoch grundsätzlich keine Mietbescheinigung, um gegenüber dem Jobcenter die Kosten seiner Unterkunft nachzuweisen.
Die Art und Weise, wie der Betroffene die Daten zu erbringen hat, wird vom Gesetz nicht näher bestimmt.
Auf die von Jobcentern verlangte Vermieterbescheinigung besteht deshalb kein Anspruch.
Als Nachweis der Mietkosten reicht in der Regel die Vorlage des Mietvertrages und die Vorlage von Unterlagen zu Neben-, Heiz- und sonstigen Kosten aus.
Zwar fehlen ohne eine Vermieterbescheinigung diverse Angaben wie das Alter des Hauses und zu eventuellen Modernisierungen.
Sofern der Mieter derartige Daten nicht kennt, kann das Jobcenter das Alter eines Hauses beispielsweise beim Katasteramt erfragen oder muss sdas Haus gegebenenfalls besichtigen und eigene Feststellungen treffen.
Nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundessozialgerichtes kann das Jobcenter allerdings den Vermieter nicht ohne Einwilligung des Mieter um diesbezügliche Auskünfte angehen. (BSG, Urteil vom 25. Januar 2012 (Az. B 14 AS 65/11 R 1)
Demnach bin ich der Bitte nachgekommen, die Benötigten Unterlagen einzureichen und habe das anrecht darauf, das mir mein zustehndes Geld in voller höhe überwiesen wird, nur Gas, Wasser und Abwasser ist anzurechnen, nicht der Strom, da ich ihn vom eigenen Regelsatz Bezahle.
Ich Zahle mehr, als im Abschlag vorgesehen ist für Strom, damit keine Minus in der Abrechnung der Stadtwerke Entsteht.
Fals ein Restbetrag aus Wasser, Gas und Abwasser besteht, den ich ihnen nachzahlen muss, dan teilen sie mir das Bitte Per Post mit mit dem genauen Betrag.
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 16:29:14Ich Zahle mehr, als im Abschlag vorgesehen ist für Strom
Das dürfte auch gar kein Problem sein.
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 16:29:14Die Stadtwerke Abrechnungen habe ich eingereicht rechtzeitg sogar
Gab es da Guthaben bei den BK und der Heizung und das JC hat es nicht berücksichtigt?
Dann wäre es jedenfalls nicht dein Fehler.
Richtig, eine Vermieterbescheinigung sagt nichts über der Betriebskostenabrechnung aus, wozu wollen die also eine haben?
Weil aussage der Sb beim Jobcenter unklarheiten entstanden sind mehr hat die Dame dort nicht gesagt.
Bei allen Abrechnungen gibt es Guthaben bei der Abrechnung 654 euro Guthaben durch die Kostenentlastung Dezember-Soforthilfe nach EWSG 2022 und ungefähr 300 euro guthaben auch durch diese Kostenentlastung 2023 von der ich nicht weis ob die man mir anrechnen kann.
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 16:44:51von der ich nicht weis ob die man mir anrechnen kann
Deshalb sollst du auch einreichen, was die brauchen, sonst wird man dir alles anrechnen, wenn die das nicht auseinander dröseln können.
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 16:44:51Bei allen Abrechnungen gibt es Guthaben
Ohne Antwort auf die Fragen kann man dazu, nichts Genaueres mehr schreiben.
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 16:44:51von der ich nicht weis ob die man mir anrechnen kann
Wenn das JC mehr gezahlt hat, als der Verbrauch war, steht diesem auch das Guthaben zu.
Auch die damalige staatliche Beihilfe für Heizkosten.
Außer du hast aus deinem Regelsatz noch extra was an HK gezahlt, was aber eigentlich keiner macht, abgesehen vom Haushaltsstrom.
Die Betriebskostenabrechnung wollte die Dame vom Jobcenter nicht.
Nur die Abrechnung wo die Heizkosten aufegführt sind also von den Stadtwerken wollte sie haben bei den Abrechnungen der Stadtwerke hatte ich nicht darauf geachtet ob ich was zurückzahlen muss oder nicht.
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 17:18:29Nur die Abrechnung wo die Heizkosten aufegführt sind
Also haben die gar keine von dir bekommen seit 2021?
Langsam kommt jetzt wohl Klarheit hier ein.
Ja das stimmt ich hatte nicht daran gedacht die denen zuzuschicken.
Wie bereits geschrieben wenn ich was zurückzahlen soll mache ich das ja.
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 17:23:22Ja das stimmt ich hatte nicht daran gedacht die denen zuzuschicken.
Einerseits bist du allerdings dazu verpflichtet, die ungefragt an das JC zu schicken, andererseits hätte das JC es auch eher merken müssen.
Was die jetzt daraus machen, kann jetzt hier keiner sagen.
Ich habe die Geforderten Stadtwerke Abrechnungen ja hingeschickt es wurde mir ja heute Bestätigt das sie angekommen sind.
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 17:28:15Ich habe die Geforderten Stadtwerke Abrechnungen ja hingeschickt
Kommt darauf an wann, wenn nachweislich seit 2021 bist du aus dem Schneider.
Ja von 2021 bis 2024 habe ich die hingeschickt.
Also am 30.09.2025 habe ich alle von 2021 bis 2025 nachträglich auf Aufforderung hingeschickt.
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 17:44:23Also am 30.09.2025 habe ich alle von 2021 bis 2025 nachträglich auf Aufforderung hingeschickt.
Dann wundert mich die Nachfrage vom JC auch nicht mehr.
Trotzdem brauchen die dafür, keine Mieterbescheinigung, weil dazu, völlig ungeeignet.
Also kann ich das aus der Antwort 14 an das Jobcenter zuschicken?
Zitat von: Andre am 13. Oktober 2025, 09:29:20und das sie auf die Mietbescheinigung Verzichte
Ich würde erst mal Abwarten, aufgrund der Aussage.
Oder Nachfragen, ob sie die immer noch wollen und mit welcher Begründung.
Denn dafür brauchen die keine.
Die hat mir heute klip und klar am Telefon gesagt das die Abrechnungen von den Stadtwerken da sind aber ich noch die Mietbescheinigung nachreichen soll da ich sonst kein geld mehr bekomme.
Das sie auf die Mietbescheinigung verzichtet hatte sie mir beim vorletzten telefonat gesagt aber heute abgestritten.