Die Rentenversicherung muss Leistungen zur Teilhabe in Höhe von 47.440,13 Euro zahlen – und das rückwirkend. So entschied das Sozialgericht Nürnberg (S 4 R 360/20).
https://www.gegen-hartz.de/urteile/erwerbsminderung-rentenkasse-erstattet-rueckwirkend-mehr-als-47-000-euro#Versicherung_lehnt_Rentenantrag_ab
folgerichtiges urteil..würde man nicht immer auf der schiene des nehmens aber das verweigerns von leistungen fahren..hätte sich die kasste dieses ersparren können.. :weisnich:
Zitat von: selbiger am 13. Oktober 2025, 10:50:26folgerichtiges urteil..würde man nicht immer auf der schiene des nehmens aber das verweigerns von leistungen fahren..hätte sich die kasste dieses ersparren können.. :weisnich:
so ein Sozialgericht macht schon hoffnung auf mehr. :grins: