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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 13. Oktober 2025, 10:50:26

Titel: Rentenkasse erstattet rückwirkend mehr als 47.000 Euro
Beitrag von: selbiger am 13. Oktober 2025, 10:50:26
Die Rentenversicherung muss Leistungen zur Teilhabe in Höhe von 47.440,13 Euro zahlen – und das rückwirkend. So entschied das Sozialgericht Nürnberg (S 4 R 360/20).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/erwerbsminderung-rentenkasse-erstattet-rueckwirkend-mehr-als-47-000-euro#Versicherung_lehnt_Rentenantrag_ab

folgerichtiges urteil..würde man nicht immer auf der schiene des nehmens aber das verweigerns von leistungen fahren..hätte sich die kasste dieses ersparren können.. :weisnich:
Titel: Aw: Rentenkasse erstattet rückwirkend mehr als 47.000 Euro
Beitrag von: Rotti am 13. Oktober 2025, 20:21:33
Zitat von: selbiger am 13. Oktober 2025, 10:50:26folgerichtiges urteil..würde man nicht immer auf der schiene des nehmens aber das verweigerns von leistungen fahren..hätte sich die kasste dieses ersparren können.. :weisnich:
so ein Sozialgericht macht schon hoffnung auf mehr.  :grins: