Hallo zusammen,
wenns hier falsch ist vom Thema, dann bitte verschieben.
Das Bundesamt hat am 13.10. seit 35 Jahren das erste Mal wieder vor Krieg gewarnt in Deutschland, und rät dazu sich wieder für den Katastophenfall zu bevorraten.
Hier zu meine Frage...
So eine Bevorratung wir ja eher weniger im Regalsatz enthalten sein, könnte ich so eine Bevorratung als Einmalbedarf geltend machen.
Ich meine hier jetzt nicht Lebensmittel als solches, wobei es durchaus ins Geld geht wenn man diesen Grundstock nicht hat und erst mal aufbauen will/muss. Es geht um die eher nicht alltäglichen Dinge wie
Taschenlampen mit Kurbel- oder Solarbetrieb (funktionieren ohne Batterien)
Batteriebetriebenes Radio für amtliche Meldungen
Camping- oder Spirituskocher mit Brennmaterial
Hier billig zu kaufen nur damit mans hat, sehe ich als "an der faslchen Stelle gespart"
Würde man das durchbekommen, und wenn ja, wie müsste mans anstellen.
LG Lockestab
Zitat von: Lockenstab am 18. Oktober 2025, 17:52:57Würde man das durchbekommen, und wenn ja, wie müsste mans anstellen.
ist es denn ein Vorschlag vom Bundesamt oder angeordnet, wenn es angeordnet, dann würde es auch bezahlt werden. Von der Steuer kann man ja z.b. eine Bewirtung absetzen da würde es vielleicht gehen.
Ganz gemein:
Folgst Du auch den Empfehlungen zur Ernährungspyramide und zur täglichen körperlichen Ertüchtigung?
LMAO, man will den Leuten künftig bei mehrfachen Verstößen das Geld komplett streichen, inklusive Miete, und du träumst von sowas.