Hallo alle zusammen,
Ich bin zum 01.09. mit meinem Sohn umgezogen, habe vor der Unterschrift auf dem Mietvertrag mir den Segen vom neuen Jobcenter geholt, hatte dann auch alles zusammen und per Email "abgeschickt" So dachte ich zumindest.... mir ist nicht aufgefallen, dass die Email (wahrscheinlich durch die Anhänge) zu groß war und nicht abgeschickt wurde sondern nur in Entwürfen gespeichert wurde.
Da bei dem vorherigen Jobcenter kein Email Verkehr möglich war, war mir auch nicht bewusst, dass man Eingangsbestätigungen erhält, und so hab ich dann erstmal abgewaret.
Am 03.10 habe ich dann Post bekommen, dass mein Antrag von Ende Juli abgelehnt wurde wegen fehlender Mitwirkung.... Ende Juli hatte ich aber keinen Antrag gestellt :weisnich:
Also habe ich dann beim Jobcenter angerufen und habe da dann erfahren, dass mein Antrag vom 01.09 nie angekommen ist. Habe diesen dann erneut fertig gemacht und habe den Antrag selbst und Kontoauszüge der letzten 6 Monate persönlich hin gebracht, andere Unterlagen (Meldebescheinigungen, Aufhebungsbescheid Jobcenter...., Sorgerechtsurteil, Diagnoseschreiben (für meinen Sohn), Mietvertrag, Bewilligung für Kosten der Unterkunft, Fotos von Ausweisen, Foto von Bankkarte, Foto von Versicherungskarten, Meldung über den Bezug von Bürgergeld an die Rentenversicherung) habe ich per Email geschickt weil ich zuhause keinen kopierer habe.
Jetzt habe ich am 17.10 wieder Post bekommen, zum einen den Antrag zurück, weil ich vergessen habe NEIN anzukreuzen ob mein 14 Jähriger Sohn Wohneigentum besitzt :wand: und zum anderen eine elendig lange liste mit weiteren geforderten Unterlagen, unter anderem eine KontoAUSKUNFT. Ich hab keine Ahnung was das ist, meine Hausbank ist 122km entfernt :weisnich: meine Kontoauszüge habe ich abgegeben, ich weiß nicht so wirklich was die da noch wollen....
Kann mir einer von euch da weiter helfen.
Danke schon mal im vorraus
Zitat von: Autimum am 21. Oktober 2025, 20:32:57Kann mir einer von euch da weiter helfen.
es ist immer hilfreich, wenn du nach Möglichkeit das letzte schreiben vom JC hier hochlädst.
Das liegt leider bei meiner Mutter im Büro, da ich dann von ihr aus die restlichen Unterlagen gesendet habe.
Der Satz lautete aber - 13.Kontoauskunft aller Konten der im Haushalt lebenden Personen.
Mein Sohn ist 14 und hat kein Konto, ich habe nur ein Konto und habe die Kontoauszüge persönlich abgegeben. Ich weiß nicht was die da noch wollen....
Zitat von: Autimum am 21. Oktober 2025, 20:32:57Kontoauszüge der letzten 6 Monate persönlich hin gebracht, andere Unterlagen (Meldebescheinigungen, Aufhebungsbescheid Jobcenter...., Sorgerechtsurteil, Diagnoseschreiben (für meinen Sohn), Mietvertrag, Bewilligung für Kosten der Unterkunft, Fotos von Ausweisen, Foto von Bankkarte, Foto von Versicherungskarten, Meldung über den Bezug von Bürgergeld an die Rentenversicherung) habe ich per Email geschickt weil ich zuhause keinen kopierer habe.
ein bisschen viel was du da an Nachweisen dem JC vorgelegt hast, wenn die das alles wollten dann war es rechtswidrig.Kontoauszüge 3 Monate ist Standard alles andere muss begründet werden.
Zitat von: Rotti am 21. Oktober 2025, 21:38:18Kontoauszüge 3 Monate ist Standard alles andere muss begründet werden.
Ich dachte 6 Monate, deswegen habe ich 6 Monate vorbei gebracht :weisnich:
Ist eigentlich auch egal, hab ja nichts zu verbergen... ich verstehe aber immer noch nicht was eine KontoAUSKUNFT ist. Gibt es da einen Paragraphen zu was vom Konto gefordert werden darf und wie das begründet sein muss? Wenn ich nämlich jetzt zu meiner Hausbank fahren muss ohne Leistungen erhalten zu haben dann hab ich echt ein Problem :nea:
Zitat von: Autimum am 21. Oktober 2025, 22:13:58Ich dachte 6 Monate, deswegen habe ich 6 Monate vorbei gebracht :weisnich:
bei Selbstständigen wird das meistens gefordert.
Zitat von: Autimum am 21. Oktober 2025, 22:13:58ich verstehe aber immer noch nicht was eine KontoAUSKUNFT ist
Kontoauskunft hört sich für mich nach Schulden oder Pfändung an was das JC will, kann ich dir nicht sagen wenn du deine Kontodaten für die Überweisung des Bürgergeldes angegeben hast brauchst du auch weiter nichts anzugeben dein Sohn hat ja kein eigenes Konto.Das zweite Konto brauchen die nur wenn du dein Schonvermögen auf den Sohn aufteilt.
Ich gehe davon aus, dass das Jobcenter damit ALLE Konten meint, die die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft haben. Also Girokonten, Sparkonten, Paypal etc. Und da wollen sie eine Auskunft, was derzeit drauf ist, sofern so ein Konto vorhanden ist.
Zitat von: Autimum am 21. Oktober 2025, 20:32:57und zum anderen eine elendig lange liste mit weiteren geforderten Unterlagen, unter anderem eine KontoAUSKUNFT.
die Liste hätte ich gerne gesehen und gleich meinen Datenschutzbeauftragten geschickt.
Zitat von: amare am 21. Oktober 2025, 22:50:06Ich gehe davon aus, dass das Jobcenter damit ALLE Konten meint, die die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft haben. Also Girokonten, Sparkonten, Paypal etc. Und da wollen sie eine Auskunft, was derzeit drauf ist, sofern so ein Konto vorhanden ist.
Dieser Haushalt hat nur ein einziges Konto, meins :weisnich: und meine Kontoauszüge habe ich abgegeben. Ich hab auch kein Online Banking, kein Paypal, ich hab nicht mal ein Amazon konto...
Autimum
Zitat von: Autimum am 22. Oktober 2025, 01:10:07Dieser Haushalt hat nur ein einziges Konto, meins :weisnich: und meine Kontoauszüge habe ich abgegeben. Ich hab auch kein Online Banking, kein Paypal, ich hab nicht mal ein Amazon konto...
und das will das JC schriftlich von deiner Bank.
Also von dieser ein Kontoabruf anfordern und dann dem JC zukommen lassen.
Zitat von: Rotti am 21. Oktober 2025, 23:12:54die Liste hätte ich gerne gesehen
ja ich auch
MfG FN