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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Filip2610 am 22. Oktober 2025, 14:03:23

Titel: Widerspruch gegen Sanktionsbescheid angebliches Meldeversäumnis
Beitrag von: Filip2610 am 22. Oktober 2025, 14:03:23
Guten Tag,

ich hatte im September einen Meldetermin im Jobcenter und habe dem Jobcenter einen Tag vor dem Termin per Einschreiben ein neu ausgestelltes Attest meiner Hausärztin geschickt, wonach ich aus gesundheitlichen Gründen auf absehbare Zeit nicht in der Lage bin, Termine beim Jobcenter wahrzunehmen. Der Brief wurde dem Jobcenter am Tag des Meldetermins zugestellt. Trotzdem hat das Jobcenter mir dann eine Anhörung zu einem Meldeversäumnis geschickt, worauf ich nicht reagiert habe. Einerseits dachte ich, dass das Jobcenter ja das Attest hat. Und andererseits glaube ich, dass der Jobcenter-Mitarbeiter mich einfach nur mobben will. Könnte ich näher ausführen. Jetzt gestern schreibt mir das Jobcenter, dass mein Bürgergeld im November um 10 Prozent gekürzt wird, weil ich ohne erkennbaren wichtigen Grund nicht zum Meldetermin im September gekommen sei und weil ich auf die Anhörung nicht reagiert habe:

,,Begründung
Sie sind trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen zu dem Meldetermin am xx.09.2025 ohne wichtigen Grund nicht erschienen.
Sie haben auf die Anhörung vom xx.9.2025 nicht reagiert. Auch nach Aktenlage sind keine Umstände bekannt, welche einen wichtigen Grund im Sinne des Gesetzes oder eine außergewöhnliche Härte begründen."

Ich will darauf so antworten:

,,Widerspruch gegen Bescheid vom xx10.2025
Guten Tag,
In Ihrem Bescheid vom xx.10.2025 behaupten Sie, dass ich ohne wichtigen Grund zum Meldetermin am xx.9.2025 nicht erschienen sei. Dies ist unzutreffend. Ich habe an Sie am xx.9.2025 per Einschreiben ein Attest meiner Hausärztin xxx geschickt, wonach ich aus medizinischen Gründen auf absehbare Zeit nicht in der Lage bin, zu Terminen im Jobcenter zu erscheinen. Dieser Brief wurde Ihnen am xx.9.2025 zugestellt. Beiliegend ist eine Kopie des Attests vom xx.9.2025."

Frage 1: Ist der Widerspruch so ok?

Frage 2: Kann man mich wegen der Nicht-Reaktion auf die Anhörung sanktionieren?

Herzlichen Dank im Voraus für jede Hilfe!
Titel: Aw: Widerspruch gegen Sanktionsbescheid angebliches Meldeversäumnis
Beitrag von: Fettnäpfchen am 22. Oktober 2025, 14:14:22
Filip2610

Zitat von: Filip2610 am 22. Oktober 2025, 14:03:23Frage 1: Ist der Widerspruch so ok?
Kannst du so lassen.
Als Schlusssatz kannst du ja noch schreiben das du dem BFDI mitteilst, wenn deinem Widerspruch nicht stattgegeben wird,  festzustellen warum in dem JC Unterlagen verschwinden und dieser dann entsprechend reagieren wird.

Die anzumachen weil sie eben kein
Zitat von: Filip2610 am 22. Oktober 2025, 14:03:23Auch nach Aktenlage sind keine Umstände bekannt,
Aktenstudium betrieben haben macht nur Arbeit.

Zitat von: Filip2610 am 22. Oktober 2025, 14:03:23Frage 2: Kann man mich wegen der Nicht-Reaktion auf die Anhörung sanktionieren?
ja steht ja auch im Anschreiben dass ansonsten nach Aktenlage entschieden wird.

MfG FN
Titel: Aw: Widerspruch gegen Sanktionsbescheid angebliches Meldeversäumnis
Beitrag von: Filip2610 am 22. Oktober 2025, 16:52:18
Vielen Dank!

Zitat von: Filip2610 am Heute um 14:03:23Frage 2: Kann man mich wegen der Nicht-Reaktion auf die Anhörung sanktionieren?
,,ja steht ja auch im Anschreiben dass ansonsten nach Aktenlage entschieden wird."

Kann man mich wirklich für die Nicht-Reaktion auf die Anhörung sanktionieren? Ich dachte bisher, dass dies kein Sanktionsgrund ist.
Titel: Aw: Widerspruch gegen Sanktionsbescheid angebliches Meldeversäumnis
Beitrag von: Bimimaus5421 am 22. Oktober 2025, 17:08:14
Ja ,können Sie wenn Sie ihre Macht missbrauchen wollen und willkür ausüben möchten .
Die Sb will ihren Job behalten und handelt nach Dienst nach Vorschrift .Wenn du sanktioniert wirst dann bleibt dir nur der Rechtsweg
Titel: Aw: Widerspruch gegen Sanktionsbescheid angebliches Meldeversäumnis
Beitrag von: Sheherazade am 22. Oktober 2025, 17:15:59
Zitat von: Filip2610 am 22. Oktober 2025, 16:52:18Kann man mich wirklich für die Nicht-Reaktion auf die Anhörung sanktionieren?

Es wird nicht die Nichtreaktion auf die Anhörung sanktioniert, sondern dein angebliches Fehlverhalten, dass du mit der Nichtreaktion auf die Anhörung vermeintlich zugegeben hast.

Hättest du in die Anhörung gleich reingeschrieben "Attest bzw. AU eingereicht am ... per Einschreiben ...." wäre die Sachlage klar gewesen.
Titel: Aw: Widerspruch gegen Sanktionsbescheid angebliches Meldeversäumnis
Beitrag von: Rotti am 22. Oktober 2025, 17:18:30
Zitat von: Bimimaus5421 am 22. Oktober 2025, 17:08:14Ja ,können Sie wenn Sie ihre Macht missbrauchen wollen und willkür ausüben möchten .
Die Sb will ihren Job behalten und handelt nach Dienst nach Vorschrift .Wenn du sanktioniert wirst dann bleibt dir nur der Rechtsweg

na man hat doch noch Rechte.

Zitat von: Sheherazade am 22. Oktober 2025, 17:15:59Hättest du in die Anhörung gleich reingeschrieben "Attest bzw. AU eingereicht am ... per Einschreiben ...." wäre die Sachlage klar gewesen.
manchmal dauert es doch länger als so was bearbeitet wird und dann am letzten Tag der Einladung das Attest zu verschicken wurmt den SB natürlich.