Hallo,
ich mache es kurz.
1. Meine Betriebskostenabrechnung des Vermieters wies ein Guthaben auf.
2. Dieses Guthaben wurde auf mein Girokonto ausgezahlt.
3. Ich beantragte Bürgergeld neu und reichte die Kontoauszüge ein, mit dem Eingang der BK-Gutschrift.
4. Ich erhielt eine Anhörung vom JC aufgrund dieser Guthabensauszahlung mit der "Ankündigung", das Bürgergeld um diese Summe X zu kürzen aufgrund einer "KdU-Überzahlung".
Ich denke, ich kann da nichts machen, richtig? Alles so korrekt vom JC bzw. nach SGB-Rechtsprechung(?). Man kann es nicht als "Einkommen" verpacken?
Was sagt ihr?
Wann genau hast du die Gutschrift auf deinem Konto gehabt (Datum) und wann hast du den Erstantrag auf Bürgergeld gestellt?
Zitat von: Sheherazade am 23. Oktober 2025, 16:41:34Wann genau hast du die Gutschrift auf deinem Konto gehabt (Datum) und wann hast du den Erstantrag auf Bürgergeld gestellt?
Es war kein Erstantrag, sondern ein Folgeantrag.
Die Gutschrift ging Mitte September auf dem Girokonto ein. Anfang Oktober stellte ich einen Folgeantrag beim JC, beginnend ab November, mit den Kontoauszügen von September (Gutschriftsmonat), August und Juli.
Zitat von: ReGa741 am 23. Oktober 2025, 16:44:47Es war kein Erstantrag, sondern ein Folgeantrag.
Dann habe ich das
Zitat von: ReGa741 am 23. Oktober 2025, 16:03:06Ich beantragte Bürgergeld neu
falsch verstanden. Ok.
Wenn dir diese Erstattung im laufenden Bezug zugeflossen ist, ist die Vorgehensweise des Jobcenters korrekt. Und nein, es ist kein Einkommen, kann man auch nicht als solches verpacken.
Zitat von: Sheherazade am 23. Oktober 2025, 16:47:43Zitat von: ReGa741 am 23. Oktober 2025, 16:44:47Es war kein Erstantrag, sondern ein Folgeantrag.
Dann habe ich das
Zitat von: ReGa741 am 23. Oktober 2025, 16:03:06Ich beantragte Bürgergeld neu
falsch verstanden. Ok.
Wenn dir diese Erstattung im laufenden Bezug zugeflossen ist, ist die Vorgehensweise des Jobcenters korrekt. Und nein, es ist kein Einkommen, kann man auch nicht als solches verpacken.
Ok, danke für die Auskunft.
Diese bestätigt meine Vermutung. ;-)