Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hilfegesucht am 23. Oktober 2025, 16:42:09

Titel: Wegen GzG aktionen Gewerbeanmeldung notwendig?
Beitrag von: Hilfegesucht am 23. Oktober 2025, 16:42:09
Hallo, 
ich habe eine verlängerung für brügergeld eingereicht zusammen mit meinen onto auszügen und geschreiebn das die vielen kleinen beträge die reinkommen GzG aktionen sind. Ich nehme an sogut wie allen gzg aktion teil und bekomme so im monat um 100€ an klein beträgen überwiesen. Ich bin völlig aufgebraucht momentan, ich dachte solange es unter der 100€ grenze ist, wäre das ok und wenns drüer ist wird es angerechnet. Ich habe natürlich kein gewerbe schein und bin jetzt so ziemlich am ende. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ich weiß nicht wie/was ich antwortet soll und vorgehen sollte. mfg

Titel: Aw: Wegen GzG aktionen Gewerbeanmeldung notwendig?
Beitrag von: Sheherazade am 23. Oktober 2025, 17:01:28
Kannst du den Begriff "GzG aktionen" mal bitte erläutern, ist das so eine Art Cashback?

Und mit der ominösen 100€-Grenze liegst du falsch, das gilt tatsächlich nur für Erwerbseinkommen. Da es sich deiner Meinung nach nicht um Erwerbseinkommen handelt, gilt das als sonstige Einkommen und darauf bekommt man nur €30 als Freibetrag - und auch nur, sofern man sonst kein Einkommen hat.
Titel: Aw: Wegen GzG aktionen Gewerbeanmeldung notwendig?
Beitrag von: Hilfegesucht am 23. Oktober 2025, 17:07:48
Hallo danke für deine hilfe, gzg aktion sind solche: https://www.mydealz.de/gruppe/geld-zurueck ich kauf ein produkt im laden und reiche dann auf deren webseite den bon und meine bankdaten hoch und die überweisen mir den betrag. mfg
Titel: Aw: Wegen GzG aktionen Gewerbeanmeldung notwendig?
Beitrag von: hko am 23. Oktober 2025, 18:51:13
das ist dann etwa ein nachträglich gutgeschriebener Rabat?

Gruß hko
Titel: Aw: Wegen GzG aktionen Gewerbeanmeldung notwendig?
Beitrag von: Hilfegesucht am 23. Oktober 2025, 19:01:48
Könnte man so sagen denke ich, hier ist ein bild von einer aktuellen aktion, ich kaufe das produkt, gib die daten and und kann freiwillig noch ne meinung zum produkt loswerden und halte danach den betrag des gekauften produktes zurück. mfg
Titel: Aw: Wegen GzG aktionen Gewerbeanmeldung notwendig?
Beitrag von: xoxoxo am 23. Oktober 2025, 21:02:06
Das ist aus meiner Sicht kein Einkommen.
Titel: Aw: Wegen GzG aktionen Gewerbeanmeldung notwendig?
Beitrag von: turbulent am 24. Oktober 2025, 09:04:03
Bewertest Du die Produkte? Oder verkaufst Du ausschließlich Deine Daten?
Titel: Aw: Wegen GzG aktionen Gewerbeanmeldung notwendig?
Beitrag von: Ottokar am 24. Oktober 2025, 10:09:26
Bei Cash-Back-Aktionen handelt es sich um einen nachträglichen Rabatt, also eine teilweise oder vollständige Erstattung des Kaufbetrages unter Nachweis des Kaufbeleges.
Voraussetzung ist also eine zunächst getätigte und nachgewiesene Ausgabe, die anschließend teilweise oder vollständig erstattet wird.
Auch wenn man davon ausgeht, dass es sich um Einkommen handelt, wäre gemäß § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II die Einnahme um die vorherige Ausgabe zu bereinigen.
Da bei Cash-Back-Aktionen nie mehr als der Kaufpreis erstattet wird, ergibt sich dabei regelmäßig kein anzurechnendes Einkommen.
Das SGB II erlaubt auch keine Berücksichtigung von Rabatten als Aufwendungsersparnis, da die Leistung als Pauschalbetrag gezahlt wird (§ 20 Abs. 3 SGB II), womit eine abweichende Bedarfsfestsetzung nicht möglich ist.
Bei Lebensmitteln schließt § 1 Abs. 1 Nr. 11 Bürgergeld-Verordnung eine Berücksichtigung zudem aus.

Abzugrenzen sind Cash-Back-Aktionen von Sofort-Boni, diese werden nicht als Rabatt auf das gekaufte Produkt gewährt, sondern als Dankeschön für den Kauf. Deshalb sind Sofort-Boni (lt. BSG) als Einkommen zu berücksichtigen.
Titel: Aw: Wegen GzG aktionen Gewerbeanmeldung notwendig?
Beitrag von: turbulent am 24. Oktober 2025, 10:35:11
"Sie betreiben die Produktbewertungen gewerblich."
Also muss dem JC nur erklärt werden, was "GzG aktionen" sind? Denn dass es solche sind, hat TE ja schon geschrieben.
Titel: Aw: Wegen GzG aktionen Gewerbeanmeldung notwendig?
Beitrag von: Ottokar am 24. Oktober 2025, 13:41:15
"Sie betreiben die Produktbewertungen gewerblich."
Dem muss man natürlich widersprechen.
Cash-Back-Aktionen sind keine Produktbewertungen und was gewerblich ist oder nicht, hat nicht das JC zu bewerten, geschweige denn zu entscheiden.
Die Produktbewertung ist optional, eine Gewinnerzielungsabsicht besteht nicht und ist bei Cash-Back-Aktionen auch nicht realisierbar, da lediglich eine zunächst getätigte und nachgewiesene Ausgabe teilweise oder vollständig erstattet wird. Damit handelt es sich auch nicht um ein Gewerbe.
Titel: Aw: Wegen GzG aktionen Gewerbeanmeldung notwendig?
Beitrag von: Rotti am 24. Oktober 2025, 17:42:48
Zitat von: Ottokar am 24. Oktober 2025, 10:09:26Abzugrenzen sind Cash-Back-Aktionen von Sofort-Boni, diese werden nicht als Rabatt auf das gekaufte Produkt gewährt, sondern als Dankeschön für den Kauf. Deshalb sind Sofort-Boni (lt. BSG) als Einkommen zu berücksichtigen.
schon richtig fies das ganze wer viel Schönvermögen auf der Bank hat und 100 € Zinseinkünfte im Jahr darf die behalten.
Titel: Aw: Wegen GzG aktionen Gewerbeanmeldung notwendig?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 24. Oktober 2025, 18:18:54
Zitat von: xoxoxo am 23. Oktober 2025, 21:02:06Das ist aus meiner Sicht kein Einkommen.
Ist es auch nicht.

Mache das auch öfter mal, hat auch nichts mit der 30 € Pauschale zu tun. (auch nicht mit den 100 €)
Wollten sie bei mir auch schon mal als Einkommen anrechnen.
Habe denen dann erklärt, was das für Gutschriften sind und seitdem fragen sie nicht mehr nach.

Wäre es so, müsste man ja auch die Sachen von der Tafel anrechnen, so weit kommt es noch.
Zumal bei Cashback Aufwand und Nutzen, eh oft in einem sehr schlechten Verhältnis stehen.

Zitat von: Hilfegesucht am 23. Oktober 2025, 16:42:09ich dachte solange es unter der 100€ grenze ist, wäre das ok
Die gibt es hier gar nicht, kann also auch drüber sein.

Zitat von: Hilfegesucht am 23. Oktober 2025, 16:42:09Ich habe natürlich kein gewerbe schein
Dafür braucht man auch keinen.