Steigende Mieten bei Bürgergeld-Haushalten: Bas-Plan zielt auf Vermieter ab
Das von SPD-Chefin Bärbel Bas geführte Bundesarbeitsministerium hat dagegen andere Vorstellungen, wie die steigenden Mietkosten eingegrenzt werden könnten. Wenn die Kaltmiete gegen örtliche Mietpreisbremsen verstößt, soll sie künftig nicht mehr als angemessen gelten. Das gelte unabhängig von der Karenzzeit, innerhalb derer auch Mieten über den festgelegten Obergrenzen gezahlt werden, wie es aus Kreisen des Arbeitsministeriums heißt. Die Betroffenen sollen ihren Vermieter dann auffordern, die Miete auf das zulässige Niveau zu senken.
Wenn der Vermieter nicht auf die Aufforderung reagiert, sollen die betroffenen Grundsicherungsbeziehenden weiterhin die Kosten vom Jobcenter erstattet bekommen. Die Rückforderungansprüche wegen der überzahlten Miete sollen dann jedoch auf das Jobcenter übergehen. Das soll diese zivilrechtlich gegen den Vermieter geltend machen.
https://www.fr.de/wirtschaft/buergergeld-merz-regierung-will-sich-vermieter-vorknoepfen-kostentreiber-im-93992443.html
Neuerung in der Grundsicherung: Quadratmeterdeckel soll ,,Mietwucher" verhindern
Die Vermieter sind zudem Zielgruppe des sogenannten ,,Quadratmeterdeckels", den Bärbel Bas bereits angekündigt hat. Um Mietwucher zu vermeiden, sollen Kommunen eine ,,Quadratmeterhöchstmiete" festlegen können. Wenn die Kosten der Unterkunft dann im Verhältnis zur Wohnfläche zu hoch sind, folgt ein Kostensenkungsverfahren. Durch den Plan soll das ,,Ausschöpfen von Angemessenheitsgrenzen auf Kosten der Gemeinschaft" bekämpft werden, so Ministeriumskreise.
https://www.fr.de/wirtschaft/buergergeld-merz-regierung-will-sich-vermieter-vorknoepfen-kostentreiber-im-93992443.html
Zitat von: 2_Gerhaard am 27. Oktober 2025, 19:28:40sollen ihren Vermieter dann auffordern, die Miete auf das zulässige Niveau zu senken.
Das kann man versuchen, doch der Vermieter wird einen auslachen und dir die Kündigung überreichen.
Zitat von: 2_Gerhaard am 27. Oktober 2025, 19:28:40Um Mietwucher zu vermeiden, sollen Kommunen eine ,,Quadratmeterhöchstmiete" festlegen können.
Das ist genauso lächerlich und lässt sich leicht umgehen. Dann wird eben möbliert vermietet und schon steigt die Miete wieder.
Solange es einen Überschuss an Mietern gibt und ein Mangel an Wohnungen lacht sich jeder Vermieter schlapp über solche dummen Vorschläge. Um da als Mieter noch bezahlbaren Wohnraum zu finden, muss man halt dorthin umziehen wo die Mieten bezahlbar sind.
"Das kann man versuchen, doch der Vermieter wird einen auslachen und dir die Kündigung überreichen"
Kündigung überreichen? Mit welcher Begründung denn?
Zitat von: Chefkoch am 27. Oktober 2025, 21:38:26Mit welcher Begründung denn?
Mit der Begründung, dass er es nicht nötig hat.
Kein Vermieter ist bereit sich für Bürgergelder komplett auszuziehen.
Einige Bürgergelder sind so in sich versunken, dass sie es nicht ein mal merken, was da passiert oder sie möchten es nicht verstehen.
naja..steuerämter geben dir ja faktisch auch vor für wieviel du deine wohnung zu vermieten hast..allein das ist nen verbrechen in sich.. :teuflisch:
Zitat von: selbiger am 28. Oktober 2025, 07:05:26naja..steuerämter geben dir ja faktisch auch vor für wieviel du deine wohnung zu vermieten hast..allein das ist nen verbrechen in sich.. :teuflisch:
Naja das ist nur wenn du deine Wohnung für zu wenig Miete vermietest. Gegen zu hohe Miete hat das Finanzamt nichts.
Zitat von: Konstantin am 28. Oktober 2025, 09:05:47Naja das ist nur wenn du deine Wohnung für zu wenig Miete vermietest.
das will ich doch damit sagen..du hast kein mitspracherecht..und darfst dein eigentum nicht für den preis vermieten den du für dich als ermessen ansiehst..
Zitat von: 2_Gerhaard am 27. Oktober 2025, 19:28:40Die Rückforderungansprüche wegen der überzahlten Miete sollen dann jedoch auf das Jobcenter übergehen. Das soll diese zivilrechtlich gegen den Vermieter geltend machen.
Ganz tolle Idee :wand:
Welcher Vermieter nimmt dann noch Leute aus der Grundsicherung??
Allein die Politik hat einen erheblichen Anteil daran, dass die Mietkosten in die Höhe gehen!
"Die Rückforderungansprüche wegen der überzahlten Miete sollen dann jedoch auf das Jobcenter übergehen. Das soll diese zivilrechtlich gegen den Vermieter geltend machen"
Juristisch wahrscheinlich schwierig. JC und Vermieter sind ja keine Vertragspartner und haben nichts miteinander zu tun
Das wird dann wahrscheinlich so laufen. Der Mieter bekommt das Geld vom Vermieter oder muss es dort einklagen und dann holt sich das JC das Geld vom Mieter.
Zitat von: Konstantin am 28. Oktober 2025, 17:16:15Der Mieter bekommt das Geld vom Vermieter oder muss es dort einklagen
Kann ich mir nicht vorstellen, allein schon wegen der Prozesskosten.
Zumal es erst mal einen Grund dafür geben muss, den VM zu Verklagen.
Wenn die Politik irgendeinen Dünnschiss möchte, bedeutet das noch lange nicht, dass der Mieter dann Recht bekäme.
Ist wiedermal nichts weiter als hohles Geschwätz auf kosten derer, die mit Grundsicherung leben müssen.
Zitat von: selbiger am 28. Oktober 2025, 07:05:26naja..steuerämter geben dir ja faktisch auch vor für wieviel du deine wohnung zu vermieten hast..allein das ist nen verbrechen in sich.. :teuflisch:
es gibt doch einen Mietpreisspiegel was soll das ganze wer hat denn Imobilien? Auch die wo das sagen in der Politik haben vermieten manchmal.