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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: oldtom am 28. Oktober 2025, 00:56:15

Titel: Ende einer Hausgemeinschaft durch Tot
Beitrag von: oldtom am 28. Oktober 2025, 00:56:15
...folgender Fall..pflegender Angehöriger landet im Bürgergeld. Jobcenter zahlt nur Grundbetrag, also dir 563,-€ keine kosten der Unterkunft. Dafür wid die pflegebedürftige Mutter (Pflegegrad 5) ungefragt herangezogen. "Hausgemeinshaft"......
Naja so weit so mager ... aber mit dem Tod der Mutter enden doch auch Rentenzalungen, Pflegegeld etc.... 

Nur Jobcenter lässt sich Monate KdU zu überdenken...    Auf welchem Planeten leben die?   
Titel: Aw: Ende einer Hausgemeinschaft durch Tot
Beitrag von: Sheherazade am 28. Oktober 2025, 09:08:00
Sehr kryptisch dein Beitrag. Ich nehme an, dass die Frage "Auf welchem Planeten leben die?" nicht die eigentliche Frage ist. Wie können wir dir behilflich sein?

Edit: Sorry, habe das Thema gefunden, du beziehst dich wohl darauf https://hartz.info/index.php/topic,137288.msg1638107.html#msg1638107
Titel: Aw: Ende einer Hausgemeinschaft durch Tot
Beitrag von: Ottokar am 28. Oktober 2025, 10:15:37
Für solche Fälle gibt es das Rechtsmittel der einstweiligen Anordnung.
Titel: Aw: Ende einer Hausgemeinschaft durch Tot
Beitrag von: oldtom am 30. Oktober 2025, 15:21:12
Zitat von: Ottokar am 28. Oktober 2025, 10:15:37Für solche Fälle gibt es das Rechtsmittel der einstweiligen Anordnung.

Naja, die Sache ist ohnehin verworren. Das Jobcenter reagiert unvorstelbar langsam auf alles und jedes. Vor 6 wochen wurde auch ein Antrag auf Akteneinsicht  gestellt - um überhaupt mal herauszubekommen was genau abgelaufen ist und welche Anträge überhaupt gestellt wurden.
Der Antragsteller wat nämlich zum Zeitpunkt der Antragsstellung stark sehbehindert - konnte weder lesen noch im "klassischen Sinn" schreiben.

Deshalb hat die Hauptarbeit bei der Beantragung ein RA der nachdem das Jobcenter bockte,  zu diesem Zweck, als gesetzlicher Betreuer eingesetzt wurde übernommen. Nach der Operation und der widerherstellung der sehkraft, wurde die Betreuung wieder aufgehoben - aber: Aus den  wenigen Unterlagen, die der Betreuer dann übergeben ist nicht im Ansatz zu erkennen, was da genau passiert ist. Im Gegenteil manche Dinge sind extra ominös.

Was z.B. konkret interessieren würde: Woher kommt's denn genau, das keine KdU (betriebskosten) gezahlt wurde. Der Antragssteller war zwar der irrigen Meinung der Anspruch bestünde nicht - konnte aber halt auch nicht sinnvoll irgendwo nachlesen. Und dachte nach der OP, der RA wird's wohl richtig gemacht haben und hat es nicht hinterfragt....
Der Anwalt sollte - war ja sein Aufgabenkreis - schlau genug sein den Anspruch zu prüfen... Hier gibt es dann zwei weitere Möglichkeiten: Hat der nie einen KdU-Antrag gestellt oder hat das Jobcenter den mit verweis auf eine "Hausgemeinschaft" abgelehnt....
Titel: Aw: Ende einer Hausgemeinschaft durch Tot
Beitrag von: Sheherazade am 30. Oktober 2025, 15:43:41
Zitat von: oldtom am 30. Oktober 2025, 15:21:12Was z.B. konkret interessieren würde: Woher kommt's denn genau, das keine KdU (betriebskosten) gezahlt wurde.

Wahrscheinlich, weil kein Antrag gestellt wurde, also die Anlage KdU nicht mit dem Hauptantrag abgegeben wurde. Und ohne Antrag keine Leistung.
Titel: Aw: Ende einer Hausgemeinschaft durch Tot
Beitrag von: oldtom am 30. Oktober 2025, 17:52:29
Zitat von: Sheherazade am 30. Oktober 2025, 15:43:41
Zitat von: oldtom am 30. Oktober 2025, 15:21:12Was z.B. konkret interessieren würde: Woher kommt's denn genau, das keine KdU (betriebskosten) gezahlt wurde.

Wahrscheinlich, weil kein Antrag gestellt wurde, also die Anlage KdU nicht mit dem Hauptantrag abgegeben wurde. Und ohne Antrag keine Leistung.
Das hast du wieder messerscharf erkannt. Wäre halt schön gewesen, wenn der Betreuer Fuchs genug gewesen wäre einen zu stellen!

Das ist aber rechtlich auch kein Fall von Pech gehabt - zumindest nicht für den Betreuten.
Titel: Aw: Ende einer Hausgemeinschaft durch Tot
Beitrag von: Rotti am 30. Oktober 2025, 17:58:22
Zitat von: oldtom am 28. Oktober 2025, 00:56:15...folgender Fall..pflegender Angehöriger landet im Bürgergeld. Jobcenter zahlt nur Grundbetrag, also dir 563,-€ keine kosten der Unterkunft.
der bescheid ist noch gültig und wurde schon eine VÄM auf KDU gestellt wenn nicht muss das JC Nachzahlen wenn Schulden aufgelaufen sind.
Zitat von: Sheherazade am 30. Oktober 2025, 15:43:41
Zitat von: oldtom am 30. Oktober 2025, 15:21:12Was z.B. konkret interessieren würde: Woher kommt's denn genau, das keine KdU (betriebskosten) gezahlt wurde.

Wahrscheinlich, weil kein Antrag gestellt wurde, also die Anlage KdU nicht mit dem Hauptantrag abgegeben wurde. Und ohne Antrag keine Leistung.
Da wird aber schon nachgefragt bei den Wohnverhältnisen auf seite 7 also schon interessant das das JC da nicht die KDU nachfragte
https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-sgb2_ba042689.pdf
Titel: Aw: Ende einer Hausgemeinschaft durch Tot
Beitrag von: oldtom am 30. Oktober 2025, 18:48:02
@Rotti
Ja, in einem regulären Mietverhältnis wäre das rechtlich übersichtlich und weitgehend auch für Laien leicht einzusehen...

Hier ist es mit dem Tod der Mutter erst aufgefallen, weil man sich dann darum neu Kümmern musste.

Das Problem ist ja gerade, die Bude gehörte zu 3/4 der Mutter und zu 1/4 de Sohn. Defacto wurden de Kosten durch die Mutter bestritten, Nachdem der Vater gestorben und der Sohn dann dort eingezogen ist um eine Heimunterbringung zu vermeiden.

In der Konstellation ist erkennbarer Weise - der Begriff Schuldenrechtlich schwer zu greifen...

Weitere Komplikation: Der Sohn zieht  ja gerade deshalb dort ein um die Geschäfte der Mutter zu besorgen.. 
Dummerweise ist er selber später schwer erkrankt, was den Mist in Gang gesetzt hat.

Wie manche vielleicht wissen sind selbst die Nebenkosten/Betriebskosten von einer Wohnung mit Garten und Stellplatz schon ordentlich.

Mit dem Tod der Mutter wirds nochmal Verzwickter: Gäbe es andere Erben schuldete er denen Wohlmöglich  aufgelaufene KdU, aber als alleiniger  ges. Erbe schuldet er die sich quasi selbst ... :grins:

Aja.. und falls jemand fragt: Was das Ganze "Job" in Jobcenter angeht... da bin ich auch überfragt. Mit dem Tod der Mutter ist ein Beschäftigungshindernis ja weggefallen. Mein Plan wäre es gewesen in diesem Jahr eine Weiterbildung zu machen ...    aber das ing nicht, weil das Jobcenter meine Arbeitsfähigkeit noch prüft .. seit 5 Monaten.... :flag:     





Titel: Aw: Ende einer Hausgemeinschaft durch Tot
Beitrag von: Rotti am 30. Oktober 2025, 19:20:37
wenn da nicht mal  Sheherazade als Hobbyjuristin durchblickt wer dann ?  :scratch:
Titel: Aw: Ende einer Hausgemeinschaft durch Tot
Beitrag von: oldtom am 30. Oktober 2025, 21:48:08
Zitat von: Rotti am 30. Oktober 2025, 19:20:37wenn da nicht mal  Sheherazade als Hobbyjuristin durchblickt wer dann ?  :scratch:
Ja, das ist eine gute Frage --- ich weiß nicht mal wer da als Profu durchblickt : das ist wohl sozialrecht, als auch betreuungsrecht und (amts-)haftung betroffen... das ist wohl sowas wie ein blinder  Fleck - mein ehemaliger Steueranalt meinte  einmal 'sozialrecht ist eine ganz spezielle Baustelle'...

so aus dem Bauch heraus schint mir das problem mit dem Betreuer gewesen zu sein, dass die  regional immer wieder mit den gleichen stellen zutun bekommen - und dann eher 'kollegial' zusammenarbeiten  als agressiv interessen inzelner Schützlinge vertreten. Man hat ja morgen in einer anderen Sache wieder das vergnügen...
Titel: Aw: Ende einer Hausgemeinschaft durch Tot
Beitrag von: Sheherazade am 31. Oktober 2025, 08:16:30
Zitat von: Rotti am 30. Oktober 2025, 19:20:37wenn da nicht mal  Sheherazade als Hobbyjuristin durchblickt wer dann ?  :scratch:

Hast du Langeweile oder warum stänkerst du mich an?

Ich hatte ganz zu Anfang schon den Link für den ursprünglichen Thread eingefügt. Warum wurde da nicht weiter geschrieben vom TE? Es bringt rein gar nichts, sich alle 4 Wochen nur aufzuregen ohne zu handeln.
Titel: Aw: Ende einer Hausgemeinschaft durch Tot
Beitrag von: Ottokar am 31. Oktober 2025, 09:13:41
Zitat von: oldtom am 30. Oktober 2025, 15:21:12Hier gibt es dann zwei weitere Möglichkeiten: Hat der nie einen KdU-Antrag gestellt oder hat das Jobcenter den mit verweis auf eine "Hausgemeinschaft" abgelehnt...
Auskunft darüber gibt der entsprechende Bewilligungsbescheid.
Wurden KdUH beantragt aber abgelehnt, muss das da drin stehen, sowie der Ablehnungsgrund.
Steht da nichts zu den KdUH, wurden auch keine beantragt.

Beantragt der Betreuer eine Sozialleistung nicht, obwohl dem Betreuten diese zusteht, und tritt deshalb beim Betreuten eine Vermögensverschlechterung ein, ist nicht nur der Betreuer für den Vermögensschaden haftbar, sondern hat auch gegen seine gesetzlichen Pflichten verstoßen, die u.a. auch darin bestehen, einen Vermögensschaden zu verhindern.
In solche Fällen ist der Betreuer gesetzlich verpflichtet, auch gegen den Willen des Betreuten eine Sozialleistung  zu beantragen.
Hat der Betreute hier also Anspruch auf KdUH und hat der Betreuer diese nicht beantragt, oder nichts (weiter) zur Durchsetzung dieser Ansprüche unternommen, ist der Betreuer haftbar.

Zitat von: oldtom am 30. Oktober 2025, 21:48:08so aus dem Bauch heraus schint mir das problem mit dem Betreuer gewesen zu sein, dass die  regional immer wieder mit den gleichen stellen zutun bekommen - und dann eher 'kollegial' zusammenarbeiten
Das kann ich - leider - bestätigen.
Berufsbetreuer legen oft mehr Wert auf gute Beziehungen zu Behörden, als auf die Durchsetzung der Rechte von Betreuten.
Das ist in Deutschland ein systemimmanentes Problem, denn die Behörden, mit denen der Betreuer sich zur Durchsetzung der Rechte des Betreuten rechtlich streiten muss, sind auch jene, welche über die Zulassung von Berufsbetreuern entscheiden.
Mit Gewaltenteilung sieht es in Deutschland nunmal auf jeder Ebene ziemlich mies aus, die hat man mit der Verknüpfung behördlicher Zuständigkeiten weitgehend "vermieden".