Eine Diätkost, um Gewicht zu reduzieren, rechtfertigt keinen ernährungsbedingten Mehrbedarf nach dem Sozialgesetzbuch II. So entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg und klärte in der Begründung die Voraussetzungen, um diese erhöhte Leistung des Jobcenters zu erhalten. (L 12 AS 507/15).
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-mehrbedarf-fuer-weniger-kalorien
würde man an den richtigen schrauben drehen..von anfang an..währen solche urteile die im nachgang mit mehrkosten behaftet sind,garnicht nötig..aber das scheint alles so gewollt..das kosten in jeglicher hinsicht steigen..nachhaltig ist das nicht..