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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Maunzi am 01. November 2025, 00:30:50

Titel: Was darf das JC während Widerspruch gegen Bescheid
Beitrag von: Maunzi am 01. November 2025, 00:30:50
Die DRV hat nach etlichen Monaten einen Bescheid rausgeschickt in dem die volle Erwerbsfähigkeit festgestellt wurde. Es wurden alle eingeholten ärztlichen Befunde der Fachärzte ignoriert wie es scheint. Hat was von: wer atmen kann, der kann auch arbeiten.

Entsprechend hat die Familienhilfe gesagt, sie muss unbedingt in Widerspruch gehen und wir setzen uns mit ihr nun hin einen Widerspruch zu formulieren.

Was darf das Jobcenter in der Zwischenzeit tun? Sie ist laut dem Gutachten ja komplett zu allem fähig - zeitgleich hat man ihr aber mitgeteilt, dass sie berechtigt sei eine Reha zu machen  :scratch:

1. Darf man sie nun in Jobs und Maßnahmen vermitteln?
2. Darf man sie zwingen die Reha anzutreten obwohl die Kinder dann nicht versorgt wären? Kindergarten mal kurz für 3-4 Wochen unterbrechen würde ggf noch gehen, wobei das jetzt in der Eingewöhnung eher kontraproduktiv wäre - Schule wechseln nicht möglich, da es keine 0815 Schule ist sondern eine die auf die Behinderungen abgestimmt ist.

Und nein es steht niemand zur Verfügung der sich so lange am Stück um die Kinder kümmern kann.

Wie sollte man das dem JC am besten mitteilen?

Titel: Aw: Was darf das JC während Widerspruch gegen Bescheid
Beitrag von: Rotti am 01. November 2025, 16:07:45
Zitat von: Maunzi am 01. November 2025, 00:30:502. Darf man sie zwingen die Reha anzutreten obwohl die Kinder dann nicht versorgt wären? Kindergarten mal kurz für 3-4 Wochen
Die Kinder müssen natürlich mit  viele Rehakliniken nehmen Kinder als Begleitperson auf. Häufig haben die Rehakliniken auch Schwimmbecken, Sporthalle und Spielplätze im Außengelände, in denen Sie mit Ihren Kleinen gemeinsam schwimmen oder spielen können.
Titel: Aw: Was darf das JC während Widerspruch gegen Bescheid
Beitrag von: Kopfbahnhof am 01. November 2025, 17:16:23
Zitat von: Maunzi am 01. November 2025, 00:30:50Darf man sie nun in Jobs und Maßnahmen vermitteln?
Leider ja, allerdings muss es dann zumutbar sein.

Letztlich bleibt dann noch das SA mit einem Antrag auf aufschiebende Wirkung übrig.

Zitat von: Maunzi am 01. November 2025, 00:30:50Darf man sie zwingen die Reha anzutreten
Ja, dafür gibt es eine Mitwirkungspflicht.
Titel: Aw: Was darf das JC während Widerspruch gegen Bescheid
Beitrag von: Rotti am 01. November 2025, 17:51:29
Zitat von: Kopfbahnhof am 01. November 2025, 17:16:23Letztlich bleibt dann noch das SA mit einem Antrag auf aufschiebende Wirkung übrig.
§86a SGG ob das möglich ist ?
Titel: Aw: Was darf das JC während Widerspruch gegen Bescheid
Beitrag von: oldtom am 01. November 2025, 22:15:41
Naja... was die da dürfen ist ja ohnehin zweitrangig.  Interssanter ist was sie  nach  Voraussicht tun.
Das ist ein Unterschied, der die Gerichte ja so auslastet ...
Titel: Aw: Was darf das JC während Widerspruch gegen Bescheid
Beitrag von: Maunzi am 03. November 2025, 17:32:07
Wer stellt die zumutbarkeit fest wenn laut Gutachten alles möglich wäre obwohl sie gut hundert Seiten ärztlicher Befunde hat?

Was ist SA?

Kinder mitnehmen schön und gut aber wie geht das mit der Schulpflicht? Das Schulpflichtige ist ja in einer Schule die explizit auf die Behinderung eingestellt ist, eine 0815 Schule oder so eine Förderklasse etc klappt da nicht, alles schon probiert worden.
Titel: Aw: Was darf das JC während Widerspruch gegen Bescheid
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. November 2025, 17:39:34
Zitat von: Maunzi am 03. November 2025, 17:32:07Was ist SA?
Sollte SG (Sozialgericht) sein :zwinker:

Zitat von: Maunzi am 03. November 2025, 17:32:07Wer stellt die zumutbarkeit fest
Notfalls eben dieses.

Zitat von: Maunzi am 03. November 2025, 17:32:07Kinder mitnehmen schön und gut aber wie geht das mit der Schulpflicht?
Zwar nicht von mir, aber viele Einrichtungen bieten Schulunterricht an.

Somit wäre die Schulpflicht kein Problem.

Zumutbar wäre dann eben nur so eine Rehaklinik, aber es gibt welche.



Titel: Aw: Was darf das JC während Widerspruch gegen Bescheid
Beitrag von: Rotti am 03. November 2025, 21:28:15
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Titel: Aw: Was darf das JC während Widerspruch gegen Bescheid
Beitrag von: Maunzi am 04. November 2025, 11:05:25
Die müssten ja aber nicht "nur" Schulunterricht anbieten, sondern eben für die Behinderung entsprechend geeigneten Unterricht. Ansonsten kann die Schulpflicht ja nicht erfüllt werden wenn das Kind nur die Zeit da rumsitzt aber nichts begreift und machen kann? Oder sehe ich das falsch?

Sozialgericht okay, ist schonmal vermerkt. Danke :)

Müsste halt eine sein wo es einerseits diesen Unterricht gibt, andererseits müsste es auch die Betreuung für das Kleinkind geben und es müsste eine Spezialklinik für den jeweiligen Fachbereich sein. Hoffe mal das gibt es nicht, würde die Sache verkürzen.
Titel: Aw: Was darf das JC während Widerspruch gegen Bescheid
Beitrag von: Kopfbahnhof am 04. November 2025, 17:37:51
Ich kann dir nur sagen, aus eigener Erfahrung (schon länger her) es gibt solche Einrichtungen.

Der Schulunterricht ist natürlich nur auf das Notwendigste beschränkt, aber es erfüllt die Schulpflicht.

Möglicherweise kann die KK oder RV solche Einrichtungen benennen.

Aber auch DRK, Diakonie, Caritas, Müttergenesungswerk sind da gute Anlaufstellen.
Titel: Aw: Was darf das JC während Widerspruch gegen Bescheid
Beitrag von: Maunzi am 05. November 2025, 19:58:23
Sind die genannten Anlaufstellen dafür da zu beraten oder wofür genau?