Hallo Leute ich habe paar Fragen:
Ich habe am 17.Okt einen Hauptantrag-Bürgergeld für meinen Neffen (25 Jahre alt) gestellt,das JC hat ihn am 28.10.25 bekommen! Falls wer fragt warum ich hier mein Neffen frage? er kennt sich nicht mit Computer/Internet aus!
mein Neffe hat am 07.11.25 seinen ersten Termin beim Jobcenter, wo er die fehlenden Unterlagen nachreicht,damit er so ganz normal Bürgergeld bekommt.
Das Jobcenter verlangt noch folgende Unterlagen: Siehe unten die beiden PDF Dateien.
3x Monate Kontoauszüge
Antrag EK:
(Er Hat nie gearbeitet+keine Ausbildung) Kann er den EK Antrag jetzt unausgefüllt lassen?
Antrag KDU:
(Er zahlt aktuell keine Miete er wohn noch kostenfrei bei seinen Eltern das wird sich aber bald ändern,mein Bruder muss aber bis ende Nov/Dez bis die Aktuelle Jahresabrechnung seiten dem Vermieter kommt! Das mit der KDU füllen wir später aus Hauptsache er bekommt Bürgergeld.
schreibt man da am besten einem Brief ?das seine Eltern ihm kostenfrei ein Zimmer zur Verfügung stellen" er hat sonst keinen weiteren Kontakt mit den Eltern! Was ja das Wahrheit entspricht....
Termin für Die Meldebescheinigung hat er am (12.11.25)!Terminbestätigung liegt hier ausgedruckt.
Anlage Situationsbeschreibung:
Man will wissen woher er die letzten 3 Monate Lebt.
(Schreibt das er bei seinen Eltern lebt wo er kostenfrei leben kann +dort mitessen darf ??)
Damit ich muss für ihm die Sachen fertig machen damit er es noch unterschreibt+er sie zum JC Termin Nächsten Freitag den 7 Ok. mitnimmt.
Es wäre gut das ihr mir hier helfen könnt! damit ich alles bis Dienstag/Mittwoch alles fertig mache,die Unterlagen an meinen Neffe gebe.
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:173x Monate Kontoauszüge
Ist völlig normal
Gibt es kein Konto, dann auch keine Auszüge.
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17Kann er den EK Antrag jetzt unausgefüllt lassen?
Wenn es keins gibt, kann er auch nichts eintragen, außer eben Null.
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17Terminbestätigung liegt hier ausgedruckt
Kann man auch Nachreichen
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17Man will wissen woher er die letzten 3 Monate Lebt.
Meiner Meinung nach ist das völlig irrelevant, evtl. schreibt hier noch jemand anderes etwas dazu.
Antrag wird gestellt, weil kein Einkommen und Vermögen vorhanden ist.
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17er wohn noch kostenfrei bei seinen Eltern
Man sollte über eine Kostenbeteiligung bei der Miete nachdenken.
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17+dort mitessen darf ?
Schwierig, besser wäre er schreibt, dass man getrennt wirtschaftet.
Hallo Kopfbahnhof
ZitatZitat von Kopfbahnhof
Ist völlig normal
Gibt es kein Konto, dann auch keine Auszüge.
Ja das weiß ich die 3x Monate Kontoauszüge habe ich hier als Kopie liegen.
ZitatZitat von Kopfbahnhof
Wenn es keins gibt, kann er auch nichts eintragen, außer eben Null.
Gut dann muss er es nicht ausfüllen.
ZitatZitat von Kopfbahnhof
Meiner Meinung nach ist das völlig irrelevant, evtl. schreibt hier noch jemand anderes etwas dazu.
Antrag wird gestellt, weil kein Einkommen und Vermögen vorhanden ist.
Fand es auch Merkwürdig das sie es fragen
ZitatZitat von Kopfbahnhof
Man sollte über eine Kostenbeteiligung bei der Miete nachdenken.
Das machen wir später wenn mein Bruder von seinen Vermieter dieses die Jahresabrechnung bekommt.Die Miete,Nebenskosten,Heizkosten für den Sohn soll direkt an den Vermieter gehen,damit sein Sohn nicht das Geld ausgibt. Wo finde ich hier nochmal die vorlage für die Kostenbeteiligung?
Ist das hier die Obere Vorlage aus dem Link=Kostenbeteiligung? https://hartz.info/index.php/topic,64069.msg611454.html#msg611454
ZitatZitat von Kopfbahnhof
Schwierig, besser wäre er schreibt, dass man getrennt wirtschaftet.
Da er kein Geld hat bitte er immer seine Eltern das er mitessen darf! wenn er Endlich Bürgergeld bezieht,wird er sich natürlich selbst versorgen!
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17Man will wissen woher er die letzten 3 Monate Lebt.
das wollen wir auch hier im Forum zahlt er denn aktuell Kranken und Pflegeversicherung wenn nicht muss das JC diese Beiträge nachzahlen.
Wenn einer kein Geld hat um seine KK zu bezahlen würde er sich ja mit Flaschenpfand über wasser halten sonst wird es heißen er wird von den Eltern unterstützt.
Zitat von: Rotti am 02. November 2025, 21:24:39zahlt er denn aktuell Kranken und Pflegeversicherung wenn nicht muss das JC diese Beiträge nachzahlen.
Das Jobcenter übernimmt erst ab Antragstellung.
Guten Morgen
Zitat von: Rotti am 02. November 2025, 21:24:39Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17Man will wissen woher er die letzten 3 Monate Lebt.
das wollen wir auch hier im Forum zahlt er denn aktuell Kranken und Pflegeversicherung wenn nicht muss das JC diese Beiträge nachzahlen.
Wenn einer kein Geld hat um seine KK zu bezahlen würde er sich ja mit Flaschenpfand über wasser halten sonst wird es heißen er wird von den Eltern unterstützt.
Wie Meinst du das? er ist doch über 25 Jahre alt! Seine Eltern können in nicht unterstützen.
Seine Eltern haben beide zusammen 20.000€ Schulden! Sie schaffen es kaum die anderen Schulden abbezahlen sie zahlen alles in sehr kleine Raten ab! geschweige den Sohn bei Finaz.zu unterstützen.
Zitat von: Rotti am 02. November 2025, 21:24:39Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17Man will wissen woher er die letzten 3 Monate Lebt.
zahlt er denn aktuell Kranken und Pflegeversicherung wenn nicht muss das JC diese Beiträge nachzahlen.
Wenn einer kein Geld hat um seine KK zu bezahlen würde er sich ja mit Flaschenpfand über wasser halten sonst wird es heißen er wird von den Eltern unterstützt.
der Neffe hat bei der AOK mehre Tausend Euro schulden die immer werden! da ihn die AOK zwangsversichert/Pflichversichert hat,mein Bruder der selber kein Geld hat muss die schulden bei der in Raten abbezahlen das kann er nicht mehr er hat jeden Monat Probleme die summe zusammen kratzen.
die AOK droht jedesmal das man den seinen Sohn sofort verklagt+eine Hohe Geldstrafe zahlen muss ,deswegen muss mein Neffe/ Bürgergeld beantragen weil seine Eltern in nicht Finaziell unterstützen können. Sohn verlieren seine Eltern die Wohnung wenn sie in auch noch unterstützen müssen.
Das mit der KDU machen wir wie ich oben schon sagte im Dez wenn sein Vater die Jahresabrechnung für 2024 bekommt.
Der Neffe hat 1,72€ auf dem Bankkonto mehr nicht! damit die Targobank jetzt das Konto nicht schließt muss man Bruder 10-20€ Monatlich auf das Konto von dem Sohn einzahlen! sonst schließt die Bank das Konto für dem Neffen!
Das war die letzte Bank die ein Konto für den Neffen eröffnen wollte! alle anderen Onlinebank oder normale kicken den immer nach paar tagen da er kein Geld auf dem Konto hat.
Was schreibt man am besten in die Anlage Situationsbeschreibung rein?Ich Hoffe habe mich verständlich ausgedrückt.!!!Bis naher bin jetzt frühstücken
Dragon
Zitat von: Dragon am 03. November 2025, 09:28:26Wie Meinst du das?
ist egal da der Beitrag inhaltlich nicht zur Situation deines Neffen passt. Der erste Absatz ist falsch und der zweite ist eine Meinung
Zitat von: Dragon am 03. November 2025, 09:28:26Das mit der KDU machen wir wie ich oben schon sagte im Dez wenn sein Vater die Jahresabrechnung für 2024 bekommt.
Denkbar schlecht.
Wenn dann mach das sofort mit und wenn es dann aufgrund dessen
Zitat von: Dragon am 03. November 2025, 09:28:26im Dez wenn sein Vater die Jahresabrechnung für 2024 bekommt.
Änderungen gibt macht man eine https://www.arbeitsagentur.de/datei/veraenderungsmitteilung-sgb2_ba042684.pdf
Alles andere macht nur überflüssige Probleme.Zitat von: Dragon am 03. November 2025, 09:28:26Was schreibt man am besten in die Anlage Situationsbeschreibung rein?
entweder nichts weil es kein offizielles Dokument ist oder wie vorgeschlagen
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. November 2025, 17:40:09Antrag wird gestellt, weil kein Einkommen und Vermögen vorhanden ist.
oder ALG2-FAQ (http://hartz.info/index.php?topic=7.msg7#msg7)
ZitatDafür hätte ich einen Standartsatz parat:
"Ich beantrage Bürgergeld, weil ich sonst nichts zu essen und zu trinken kaufen kann und verhungern und verdursten würde, meine Miete nicht mehr zahlen kann und obdachlos würde, ohne Krankenversicherung keinen Arzt aufsuchen und an einer einfach behandelbaren Erkrankung sterben könnte."
bei BGs noch dazu:
"Das selbe gilt für die anderen Mitglieder meiner Bedarfsgemeinschaft."
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 18:36:47ZitatZitat von Kopfbahnhof
Wenn es keins gibt, kann er auch nichts eintragen, außer eben Null.
Gut dann muss er es nicht ausfüllen.
Unterschreiben muss er
und natürlich das Kopffeld ebenso ausfüllen.
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 18:36:47Die Miete,Nebenskosten,Heizkosten für den Sohn soll direkt an den Vermieter gehen,damit sein Sohn nicht das Geld ausgibt. Wo finde ich hier nochmal die vorlage für die Kostenbeteiligung?
Ist das hier die Obere Vorlage aus dem Link=Kostenbeteiligung? https://hartz.info/index.php/topic,64069.msg611454.html#msg611454 (https://hartz.info/index.php/topic,64069.msg611454.html#msg611454)
Was wenn das JC Sche..se baut und die KdUH nicht anweist, genau dann hat der Neffe ein Problem, ein großes Problem.
Der soll lernen mit dem Geld umzugehen und eigenverantwortlich handeln dann ist er wenigstens selbst Schuld wenn er Mist mit dem Geld baut. Ein Dauerauftrag Miete sollte so etwas verhindern.
und Ja das ist ein Link zu den KBV.
Sind die Eltern auch im Bezug?
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 18:36:47Da er kein Geld hat bitte er immer seine Eltern das er mitessen darf! wenn er Endlich Bürgergeld bezieht,wird er sich natürlich selbst versorgen!
selbst das geht das JC nichts an.
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17er sie zum JC Termin Nächsten Freitag den 7 Ok. mitnimmt.
am besten mit Beistand!
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. November 2025, 13:02:54ZitatDas mit der KDU machen wir wie ich oben schon sagte im Dez wenn sein Vater die Jahresabrechnung für 2024 bekommt.
Denkbar schlecht. Wenn dann mach das sofort mit
und wenn es dann aufgrund dessen
Zitatim Dez wenn sein Vater die Jahresabrechnung für 2024 bekommt.
Änderungen gibt macht man eine https://www.arbeitsagentur.de/datei/veraenderungsmitteilung-sgb2_ba042684.pdf (https://www.arbeitsagentur.de/datei/veraenderungsmitteilung-sgb2_ba042684.pdf)
Alles andere macht nur überflüssige Probleme.
Gut dann sage ich ihm das er es ausfüllen soll mit der VÄM
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. November 2025, 13:02:54ZitatWas schreibt man am besten in die Anlage Situationsbeschreibung rein?
entweder nichts weil es kein offizielles Dokument ist oder wie vorgeschlagen
Ok dann braucht er den Quatsch nicht ausfüllen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. November 2025, 13:02:54ZitatZitatZitat von Kopfbahnhof
Wenn es keins gibt, kann er auch nichts eintragen, außer eben Null.
Gut dann muss er es nicht ausfüllen.
Unterschreiben muss er
und natürlich das Kopffeld ebenso ausfüllen.
Gut so mache ich wie du es gesagt hast! damit der Neffe den EK Antrag unterschreiben muss.
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. November 2025, 13:02:54Was wenn das JC Sche..se baut und die KdUH nicht anweist, genau dann hat der Neffe ein Problem, ein großes Problem.
Der soll lernen mit dem Geld umzugehen und eigenverantwortlich handeln dann ist er wenigstens selbst Schuld wenn er Mist mit dem Geld baut. Ein Dauerauftrag Miete sollte so etwas verhindern.
und Ja das ist ein Link zu den KBV.
OK Danke ich sehe es gibt zwei arten von KBV! Also die erste ist für im und seinen Eltern richtig?
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. November 2025, 13:02:54Sind die Eltern auch im Bezug?
Nein seine Eltern Arbeiten beide! Er hat nichts mit den Eltern zu tun er schläft,Badet,isst dort mehr nicht.
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. November 2025, 13:02:54am besten mit Beistand!
Mein Bruder kommt als Beistand am Freitag den 7.Okt mit!
Also die KDU,EK,KBV mache ich für im soweit jetzt fertig das er die Dokument nur noch unterzeichnen muss! Ich hoffe das ich nichts vergessen habe? Bei der KBV weiß ich das Sein Sohn+der Vater es unterschreiben müssen.
Verzögert sich aber nicht der Hauptantrag wenn er noch die Jahresabrechnung vom Vermieter vielleicht im Dez bekommt?
Wie sieht es den auch mit dem Krankenversicherung aus?bis jetzt muss mein Bruder das zahlen,der HA Antrag wurde am 17.Okt gestellt! Muss er Nov/Dez auch noch zahlen oder übernimmt das jetzt das JC ??
Ich sage jetzt meinen Neffen deutlich das er einen Dauerauftrag für die Miete einrichten soll"falls er das nicht macht?bekommt er ein Riesen problem mit dem JC!!!
Zitat von: Sheherazade am 03. November 2025, 09:03:19Zitat von: Rotti am 02. November 2025, 21:24:39zahlt er denn aktuell Kranken und Pflegeversicherung wenn nicht muss das JC diese Beiträge nachzahlen.
Das Jobcenter übernimmt erst ab Antragstellung.
Er kann aber auch die Rücknahme der überhöhten Beitragsfestsetzung gem. § 44 SGB X beantragen.
Dragon
Zitat von: Dragon am 03. November 2025, 14:12:39Gut dann sage ich ihm das er es ausfüllen soll mit der VÄM
um das klarzustellen.
Er macht eine KbV und gibt diese mit ab und im Antrag KdUH werden diese Daten bzw. siehe KbV eingetragen
und ERST wenn die Jahresabrechnung angekommen ist dann wird die VÄM geschrieben und abgegeben.
Zitat von: Dragon am 03. November 2025, 14:12:39Also die erste ist für im und seinen Eltern richtig?
ja das ist eine Möglichkeit. Dabei kann man dann auch sämtliche anteiligen Erhöhungen geltend machen die von den Anbietern gefordert werden. Da gehört dann aber eine Kopie des Hauptmietvertrag zu dem Antrag dazu-bzw. vorgelegt.
* Am besten gleich eine Kopie beilegen denn sonst kommt es
zu weiteren Verzögerungen wenn das JC das zum Anlass nimmt erst zu bescheiden wenn der MV vorliegt.
Zitat von: Dragon am 03. November 2025, 14:12:39Ok dann braucht er den Quatsch nicht ausfüllen.
Trotzdem einen Querstrich und die Bemerkung nicht leistungsrelevant ist das mindeste sonst siehe
* das unterstrichene oben Zitat von: Dragon am 03. November 2025, 14:12:39bis jetzt muss mein Bruder das zahlen,der HA Antrag wurde am 17.Okt gestellt! Muss er Nov/Dez auch noch zahlen oder übernimmt das jetzt das JC ??
der zählt dann zum 1.10. zurück und ab da werden auch die KK Beiträge geleistet, daher wird ab Antragstellung keine weitere extra Zahlung mehr nötig sein.
Zitat von: Dragon am 03. November 2025, 14:12:39Ich sage jetzt meinen Neffen deutlich das er einen Dauerauftrag für die Miete einrichten soll"falls er das nicht macht?bekommt er ein Riesen problem mit dem JC!!!
und den Eltern, außer die lassen sich das auch noch gefallen.
MfG FN
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 18:36:47Da er kein Geld hat bitte er immer seine Eltern das er mitessen darf!
Das ist auch völlig in Ordnung, nur würde ich dazu niemals irgendeine Äußerung bei JC machen.
Egal in welcher Form, auch nicht, wenn ein MA vom JC da mal so "Kumpelhaft" danach fragen sollte.
(hat es alles schon gegeben)
Ansonsten hat @Fettnäpfchen schon alles perfekt beantwortet.
Hallo Fettnäpfchen danke für deine Hilfe :sehrgut: ! ich werde alles was du #9 gesagt hast so machen! ich bin heute einfach zu müde ich hatte einen anstrengend Tag,ich melde mich morgen.
Zitat von: Kopfbahnhof am 04. November 2025, 17:27:50Das ist auch völlig in Ordnung, nur würde ich dazu niemals irgendeine Äußerung bei JC machen.
Egal in welcher Form, auch nicht, wenn ein MA vom JC da mal so "Kumpelhaft" danach fragen sollte.
Gut das sage ich beiden meinen Neffen+ meinen Bruder das sie an den Tag nichts falsches sagen.
Ich kann leider nicht zum Termin nicht an den Tag als Beistand sein.
Seine SA ist =meine SA die ich seit langen habe , es war einfach ein Zufall das der Neffe die gleiche bekommt wie ich obwohl er 3 Häuser weiter lebt. :grins:
Meine SA ist eine sehr Nette die fragt mich immer an welchen Tag+ um welche Uhrzeit ich gerne hätte die Termine sind immer nach ca.5- 10 min fertig. :blum:
Hallo Leute
Sorry das ich mich jetzt melde"ich musste auf die Meldebescheinigung für den Neffen warten das ich heute bekam.
Er wohnt bei beiden Eltern! der Hauptmieter ist laut dem Mietvertrag mein Bruder danach seine Frau,die Kosten für die Wohnung,Strom,Heizung bezahlt alles mein Bruder.
Ich hätte noch paar fragen zur KVB:
1. Teilt man die kosten durch 2 oder durch drei Leute?
Das sind z.b die ganzen Kosten falls man sie durch zwei teilt
Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [Herr XXX]
Kaltmiete 378,20€ 189,10€
Nebenkosten 146€ 73€
Heizkosten 146€ 73€
Winterdienst 1€ 0,50 €
Falls man es doch durch drei teilt?
Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [Herr XXX]
Kaltmiete 378,20€ 126,06666€= (aufgerundet auf 126.07€ Nebenkosten 146€ 48,666666667= (48,67€aufgerundet) Heizkosten 146€ 48,666666667= (48,67€aufgerundet)
Winterdienst 1€ 0,50 €
Mein Bruder sagte mir vorher die AOK sagte ihm Telefonisch! das sie für diesen Monat die Krankenversicherung er bezahlen muss,er weiß nicht wie er die KV diesen Monat bezahlen soll.
Wäre es möglich bei den Anträgen wie VÄM+KDU die kosten des Sohnes für die Miete,Heizung,Nebenkosten zustehen direkt auf das Konto seines Vater gehen? Falls nein dann muss der Sohn es machen.
Übernimmt das nicht jetzt das Jobcenter wegen dem am 10.10.25 gestellten Hauptantrag auf Bürgergeld? Wegen der Fehlenden Meldebescheinigung gibt es noch keinen Leistungsbescheid"ich würde morgen alle Unterlagen per Einschreiben per Unterschrift an das JC abschicken wegen der Frisst bis zum 18.11.25 damit die Behörde eine Endgültige Entscheidung treffen kann.
Wäre gut wenn ihr mir heute noch antworten könnt damit ich alles fertig mache.
Zitat von: Dragon am 12. November 2025, 16:48:32Übernimmt das nicht jetzt das Jobcenter wegen dem am 10.10.25 gestellten Hauptantrag auf Bürgergeld?
Die KK ja, der Antrag ja sicherlich auf den 01.10.2025 zurückgeht, ab da sollte es Leistungen geben.
Zitat von: Dragon am 12. November 2025, 16:48:32Teilt man die kosten durch 2 oder durch drei Leute?
Eigentlich gar nicht, weil es eine Pauschalmiete ist, und es dafür einen festen Preis gibt.
Zitat von: Dragon am 12. November 2025, 16:48:32kosten des Sohnes für die Miete,Heizung,Nebenkosten zustehen direkt auf das Konto seines Vater gehen?
Das muss man mit dem JC absprechen, aber diese Möglichkeit gibt es.
Gerade wie hier, wenn die Gefahr besteht, die Miete anderswo zu verwenden.
Zitat von: Kopfbahnhof am 12. November 2025, 17:30:16Die KK ja, der Antrag ja sicherlich auf den 01.10.2025 zurückgeht, ab da sollte es Leistungen geben.
Das heißt die AOK darf also nicht sagen das interessiert uns nicht zahl privat weiter?
Zitat von: Kopfbahnhof am 12. November 2025, 17:30:16ZitatTeilt man die kosten durch 2 oder durch drei Leute?
Eigentlich gar nicht, weil es eine Pauschalmiete ist, und es dafür einen festen Preis gibt.
laut der KVB (https://hartz.info/index.php/topic,64069.msg611454.html#msg611454) vorlage muss ich ja genauen kosten eintragen damit das JC weiß was sie überweisen müssen.
Zitat von: Kopfbahnhof am 12. November 2025, 17:30:16Zitatkosten des Sohnes für die Miete,Heizung,Nebenkosten zustehen direkt auf das Konto seines Vater gehen?
Das muss man mit dem JC absprechen, aber diese Möglichkeit gibt es.
Gerade wie hier, wenn die Gefahr besteht, die Miete anderswo zu verwenden.
Bei dem Bekloppten Neffen traue ich alles zu das er die Kosten der KVB nicht an seinen Vater überweist"ich habe ihm aber klipp und klar gesagt wenn du scheiße baust wirst du schon merken dann ist die kac.. am dampfen :blum:
Zitat von: Dragon am 12. November 2025, 17:39:55die AOK darf also nicht sagen das interessiert uns nicht zahl privat weiter?
Es sollte reichen der AOK eine Mitteilung zukommen zu lassen, dass ein Bürgergeldantrag ab Oktober gestellt wurde.
Eigentlich warten die Kassen dann, bis der Bescheid da ist.
Zitat von: Dragon am 12. November 2025, 17:39:55muss ich ja genauen kosten eintragen
Naja, nun nicht auf den Cent genau, muss halt nur plausibel sein.
Ich würde eher auf volle Euro aufrunden, heißt ja nicht umsonst Pauschalmiete.
Zitat von: Dragon am 12. November 2025, 17:39:55traue ich alles zu das er die Kosten der KVB nicht an seinen Vater überweist
Darum eben die Vereinbarung mit dem JC, dass die Miete direkt an den Vater gezahlt wird.
Zitat von: Kopfbahnhof am 12. November 2025, 17:49:41Es sollte reichen der AOK eine Mitteilung zukommen zu lassen, dass ein Bürgergeldantrag ab Oktober gestellt wurde.
Eigentlich warten die Kassen dann, bis der Bescheid da ist.
Kannst du mir eine Vorlage bitte erstellen?
Zitat von: Kopfbahnhof am 12. November 2025, 17:49:41Naja, nun nicht auf den Cent genau, muss halt nur plausibel sein.
Ich würde eher auf volle Euro aufrunden.
ok
Zitat1.1. Die Wohnung wird aktuell von ... Personen (einschl. der Vertragspartner) bewohnt.
Ich sehe gerade in der KVB steht folgender Punkt also bei Personen trägt man eine 3 ein?
ZU der AOK
Dann ich schreibe dem JC das die Miete direkt an dem Vater des anstragstellers geht.
Zitat von: Dragon am 12. November 2025, 17:56:12Kannst du mir eine Vorlage bitte erstellen?
Sollte reichen...
hiermit informiere ich Sie darüber, dass ich am [Datum der Antragstellung] beim zuständigen Jobcenter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Bürgergeld) beantragt habe.
Der Antrag bezieht sich auf den Zeitraum ab dem 01.10.2025.
Ich bitte Sie, die Mitteilung des Jobcenters zur Aufnahme der Beitragszahlung ab Oktober zu prüfen.
Bitte teilen Sie mir mit, falls Sie noch weitere Unterlagen von mir benötigen.
Dazu das übliche Ort Kassennummer usw.
Zitat von: Dragon am 12. November 2025, 17:56:12also bei Personen trägt man eine 3 ein?
Meiner Meinung nach nicht notwendig, aber kann man machen.
Zitat von: Dragon am 12. November 2025, 17:56:12schreibe dem JC das die Miete direkt an dem Vater des anstragstellers geht
Das sollte mit dem JC abgesprochen werden.
Schadet aber nicht, es im Antrag mit hineinzuschreiben.
Danke Kopfbahnhof für deine mühe :sehrgut:
Ich mache jetzt den Brief für die AOk schnell fertig
Zitat von: Kopfbahnhof am 12. November 2025, 18:06:32Zitatschreibe dem JC das die Miete direkt an dem Vater des anstragstellers geht
Das sollte mit dem JC abgesprochen werden.
Schadet aber nicht, es im Antrag mit hineinzuschreiben.
Ok mache ich so.
Zitat von: Dragon am 12. November 2025, 18:13:43Ok mache ich so.
Da kann man auch ehrlich begründen warum, eben um einer möglichen Zweckentfremdung vorzubeugen.
Wenn sich später die kosten ändern muss man eine neue VÄM,KDU,KVB erstellen wenn die alte dem JC vorliegt?
Zitat von: Dragon am 13. November 2025, 16:06:57Wenn sich später die kosten ändern muss man
dies dem JC natürlich Melden.
Das geht auch formlos mit Nachweis, KdU haben sich z.b. um ... ab ...erhöht.
Dragon
Zitat von: Dragon am 13. November 2025, 16:06:57Wenn sich später die kosten ändern muss man eine neue VÄM,KDU,KVB erstellen wenn die alte dem JC vorliegt?
Die VÄM reicht. Das ordnet das JC dann schon zu den KdUH ein.
Bei der KbV kommt es darauf an welche du mit welchem Inhalt hast.
Bei deiner Verlinkung sind ja drei KbV aufgelistet.
Das gilt dann auch für deine andere Frage:
Zitat von: Dragon am 12. November 2025, 17:39:55laut der KVB (https://hartz.info/index.php/topic,64069.msg611454.html#msg611454 (https://hartz.info/index.php/topic,64069.msg611454.html#msg611454)) vorlage muss ich ja genauen kosten eintragen damit das JC weiß was sie überweisen müssen.
Zitat von: Dragon am 12. November 2025, 17:39:55Bei dem Bekloppten Neffen traue ich alles zu das er die Kosten der KVB nicht an seinen Vater überweist"ich habe ihm aber klipp und klar gesagt wenn du scheiße baust wirst du schon merken dann ist die kac.. am dampfen :blum:
Deswegen mein Vorschlag mit dem Dauerauftrag.
Direkt vom JC habe ich halt die geäußerten Bedenken. Ist aber durchaus möglich.
Zitat von: Dragon am 12. November 2025, 17:56:12ZU der AOK
Dann ich schreibe dem JC das die Miete direkt an dem Vater des anstragstellers geht.
Das interessiert doch die KK nicht.
ALG 2 Anträge (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529)
Zitat von: Dragon am 12. November 2025, 17:56:12Ich sehe gerade in der KVB steht folgender Punkt also bei Personen trägt man eine 3 ein?
Wo soll da bei der KbV was stehen damit man eine 3 einträgt.
Bei der Anlage KdUH könnte ich es noch verstehen, da wird das (anscheinend recht neu)abgefragt.
Zitat von: Dragon am 12. November 2025, 16:48:32Mein Bruder sagte mir vorher die AOK sagte ihm Telefonisch! das sie für diesen Monat die Krankenversicherung er bezahlen muss,er weiß nicht wie er die KV diesen Monat bezahlen soll.
s. Kopfbahnhof sein Beitrag!
Ein schönes WE
FN
Hallo Fettnäpfchen
ZitatZitat von Fettnäpfchen
Die VÄM reicht. Das ordnet das JC dann schon zu den KdUH ein.
Heißt das wenn es bei ihm nächstes Jahr die KdUH ändern sollte? dann braucht er nur eine neue VÄM ausfüllen mehr nicht??
Das würde mich interessieren!!Eine kurze frage für mich:Ich habe jetzt selber ab den 1.12.2025 andere kosten für die KdUH. Es liegt daran das meine Mutter ab Dez. weniger für die Miete zahlen muss,reicht in meinen Fall jetzt eine VÄM+KVB ich wollte alles Anfang nächste Woche dem JC schicken/vor Ort abgeben.
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. November 2025, 16:43:12Bei der Anlage KdUH könnte ich es noch verstehen, da wird das (anscheinend recht neu)abgefragt.
Also trägt man jetzt bei der KDUH unter Punkt.9 --> Wie viele Personen wohnen in der Unterkunft? Bitte zählen Sie sich selbst auch dazu. in seinen Fall eine 3 ein ??? Er+beide Eltern=3.Die Eltern beziehen kein Bürgergeld oder sonstige Leistungen.
Das JC hatte ihn eine frisst gesetzt bis zum 14.12 das er die alle fehlenden Unterlagen nachreicht wie z.b Ich habe alles an den Tag dort haben im Erdgeschoss sie Terminals wo man Unterlagen wo man seine BG Nr eintippt einscannt+ an die Abteilung direkt schickt man bekommt dann nach sofort mehre Belege.
VÄM
KVB
KDUH
Meldebescheinigung
Mietvertrag(Vater)
Jahresabrechnung (Vater)
wenn er das nicht macht?das man ihm die Leistung kürzt oder ganz stoppt bis er alle Unterlagen der Behörde vorlegt.
ZitatZitat von Fettnäpfchen
Bei der KbV kommt es darauf an welche du mit welchem Inhalt hast.
Bei deiner Verlinkung sind ja drei KbV aufgelistet.
Das gilt dann auch für deine andere Frage:
Also ich habe die erste KVB unter dem Link genommen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. November 2025, 16:43:12ZitatBei dem Bekloppten Neffen traue ich alles zu das er die Kosten der KVB nicht an seinen Vater überweist"ich habe ihm aber klipp und klar gesagt wenn du scheiße baust wirst du schon merken dann ist die kac.. am dampfen :blum:
Deswegen mein Vorschlag mit dem Dauerauftrag.
Direkt vom JC habe ich halt die geäußerten Bedenken. Ist aber durchaus möglich.
Das habe ich auch meinen Bruder gesagt"er sagt mir immer das gleiche dieser Penner von Sohn(hier meine Wortwahl)! wird ihn nicht die KDU kosten an seinen Vater überweisen sondern will das Geld für sich behalten!
Dabei besteht sein Vater auf das Geld ,ich sagte dem Jungen du musst das Geld an deinen Vater überweisen sonst bekommst du Riesen ärger mit der Behörde!
Er Antwortet ja ja mehr nicht!
Ich habe die Anträge ausgefüllt= da mich mein Bruder mehrmals bat+ die ganze zeit Bettelte ,,sonst hätte ich das nie gemacht.
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. November 2025, 16:43:12ZitatIch sehe gerade in der KVB steht folgender Punkt also bei Personen trägt man eine 3 ein?
Wo soll da bei der KbV was stehen damit man eine 3 einträgt.
Bei der Anlage KdUH könnte ich es noch verstehen, da wird das (anscheinend recht neu)abgefragt.
Also ich habe die erste KVB unter dem Link genommen.
In der ersten KVB unter 1.1 Punkt --> steht folgendes (Die Wohnung wird aktuell von dort trägt man eine zahl ein... Personen (einschl. der Vertragspartner) bewohnt. hatte dort eine 3 eingetragen!
Wenn ich mit Mist hier endlich fertig bin brauche ich locker 3 -4 Wochen Urlaub der Stress/schlaflose Nächte die ich deswegen hatte geht an keine Kuhhaut fülle mich um Jahre gealtert. :wand:
Zitat von: Dragon am 16. November 2025, 14:28:38wenn es bei ihm nächstes Jahr die KdUH ändern sollte?
Immer wenn sich bei den KdU etwas ändert, muss das dem JC mitgeteilt werden.
Formlos oder mit der VÄM und Kopie, um welche Kosten es geht. (eben Miete hoch oder runter)
Zitat von: Dragon am 16. November 2025, 14:28:38Mietvertrag(Vater)
Jahresabrechnung (Vater)
Um keine Probleme zu bekommen wäre es gut eine Kopie vom MV zu haben.
Abrechnung braucht es hier nicht, da Pauschalmiete.
Gibt der Vater den MV nicht her, muss man das beim JC entsprechend angeben.
Dann muss das JC versuchen diese Daten beim Vater selbst, zu bekommen.
Da man Daten von Dritten nicht erzwingen kann.
Eigentlich sollte der Vertrag über die Pauschalmiete reichen.
Da das JC wohl selbst an den Vater zahlt, ist es ja gleichzeitig auch ein Nachweis über die Pflicht der Mietzahlungen.
Das JC wird evtl. noch eine Pauschale für Strom und evtl. WW von dieser Miete abziehen.
Hallo Kopfbahnhof
Zitat von: Kopfbahnhof am 16. November 2025, 16:25:34Zitatwenn es bei ihm nächstes Jahr die KdUH ändern sollte?
Immer wenn sich bei den KdU etwas ändert, muss das dem JC mitgeteilt werden.
Formlos oder mit der VÄM und Kopie, um welche Kosten es geht. (eben Miete hoch oder runter)
Sorry irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch XD also 1x eine VÄM+KDUH richtig?
Z.b Ich habe jetzt geänderte KDUH! Also muss ich 1x VÄM+1xKDUH meinen JC schicken?
Ich würde das auch bei ihn das nächstes Jahr bei ihm machen wenn sich seine kosten ändern! bei ihn+ mir passiert das 2x im Jahr sich unsere Kosten seitem dem Vermieter ändern.
Zitat von: Kopfbahnhof am 16. November 2025, 16:25:34Um keine Probleme zu bekommen wäre es gut eine Kopie vom MV zu haben.
Abrechnung braucht es hier nicht, da Pauschalmiete.
Gibt der Vater den MV nicht her, muss man das beim JC entsprechend angeben.
Dann muss das JC versuchen diese Daten beim Vater selbst, zu bekommen.
Da man Daten von Dritten nicht erzwingen kann.
Eigentlich sollte der Vertrag über die Pauschalmiete reichen.
Da das JC wohl selbst an den Vater zahlt, ist es ja gleichzeitig auch ein Nachweis über die Pflicht der Mietzahlungen.
Wie ich schon sagte am Freitag habe ich alle Dokumente wie den Mietvertrag seines Vater+Jahresabrechnung seitem dem Vermieter mit den restlichen. Unterlagen alles dem JC eingereicht,damit so der Junge ohne probleme Bürgergeld bekommt.
Zitat von: Dragon am 16. November 2025, 16:45:25Z.b Ich habe jetzt geänderte KDUH! Also muss ich 1x VÄM+1xKDUH meinen JC schicken?
Ja, die müssen doch sehen, was sich geändert hat, an den Kosten.
Zitat von: Dragon am 16. November 2025, 16:45:25Wie ich schon sagte!
Ich kann mir nun mal nicht alles merken und ständig Neu durchlesen, dazu fehlt die Zeit.
Entschuldigung :flag:
Zitat von: Kopfbahnhof am 16. November 2025, 16:55:22ZitatZ.b Ich habe jetzt geänderte KDUH! Also muss ich 1x VÄM+1xKDUH meinen JC schicken?
Ja, die müssen doch sehen, was sich geändert hat, an den Kosten.
Danke das du dir die mühe gemacht hast :sehrgut:
Zitat von: Kopfbahnhof am 16. November 2025, 16:55:22ZitatWie ich schon sagte!
Ich kann mir nun mal nicht alles merken und ständig Neu durchlesen, dazu fehlt die Zeit.
Entschuldigung :flag:
Schon Ok bin ja nicht nachtragend! Ich bin froh das du dir die Zeit nimmst um zu helfen :sehrgut
Noch eine Letzte Frage bei der KDUH steht auf Seite.1 unter B. Allgemeine Angaben zur Unterkunft
--->9.Punkt = Wie viele Personen wohnen in der Unterkunft? Bitte zählen Sie sich selbst auch dazu! Trägt man bei ihm da es zwar 3 Leute in der Wohnung leben. er aber seine Eigene Bedarfsgemeinschaft ist eine 1 oder 3 ein ?? Ich hatte da eine 0 eingetragen als ich die KDUH verschickte nicht das es jetzt falsch war??
Zitat von: Dragon am 16. November 2025, 16:57:32Wie viele Personen wohnen in der Unterkunft? Bitte zählen Sie sich selbst auch dazu! Trägt man bei ihm da es zwar 3 Leute in der Wohnung leben. er aber seine Eigene Bedarfsgemeinschaft ist eine 1 oder 3 ein ?? Ich hatte da eine 0 eingetragen als ich die KDUH verschickte nicht das es jetzt falsch war??
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Dragon
Zitat von: Dragon am 16. November 2025, 16:57:32--->9.Punkt = Wie viele Personen wohnen in der Unterkunft? Bitte zählen Sie sich selbst auch dazu! Trägt man bei ihm da es zwar 3 Leute in der Wohnung leben. er aber seine Eigene Bedarfsgemeinschaft ist eine 1 oder 3 ein ?? Ich hatte da eine 0 eingetragen als ich die KDUH verschickte nicht das es jetzt falsch war??
und eine 0 war falsch.
Zitat von: turbulent am 16. November 2025, 20:33:091
scheinbar falsch, habe vorgestern extra nachgeschaut. ALG 2 Anträge (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529)
Das war doch schon geklärt in meiner Antwort, also dachte ich.
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. November 2025, 16:43:12Bei der Anlage KdUH könnte ich es noch verstehen, da wird das (anscheinend recht neu)abgefragt.
wobei das ja "untergehen" könnte.
Zitat von: Dragon am 16. November 2025, 14:28:38dann braucht er nur eine neue VÄM ausfüllen mehr nicht?? Das würde mich interessieren!!
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. November 2025, 16:43:12Die VÄM reicht. Das ordnet das JC dann schon zu den KdUH ein.
aber wenn du willst dann mach halt die KdUH dazu ist ja deine Arbeit.
Zitat von: Dragon am 16. November 2025, 14:28:38Es liegt daran das meine Mutter ab Dez. weniger für die Miete zahlen muss,reicht in meinen Fall jetzt eine VÄM+KVB ich wollte alles Anfang nächste Woche dem JC schicken/vor Ort abgeben.
:weisnich: Gründe? die erste KbV? Fakten? usw..
Zitat von: Dragon am 16. November 2025, 14:28:38Also trägt man jetzt bei der KDUH unter Punkt.9 --> Wie viele Personen wohnen in der Unterkunft? Bitte zählen Sie sich selbst auch dazu. in seinen Fall eine 3 ein ??? Er+beide Eltern=3.Die Eltern beziehen kein Bürgergeld oder sonstige Leistungen.
s. oben
Zitat von: Dragon am 16. November 2025, 14:28:38wenn er das nicht macht?das man ihm die Leistung kürzt oder ganz stoppt bis er alle Unterlagen der Behörde vorlegt.
wer der Neffe ? der Bruder? Warum sollten egal wer es nicht machen?
Zitat von: Dragon am 16. November 2025, 14:28:38Also ich habe die erste KVB unter dem Link genommen.
Okay die ist ja selbst erklärend.
Der Hauptmietvertrag gehört dem JC auch zur Einsicht genauso wie NK Abrechnungen wenn es welche gibt.....
Zitat von: Dragon am 16. November 2025, 14:28:38Das habe ich auch meinen Bruder gesagt"er sagt mir immer das gleiche dieser Penner von Sohn(hier meine Wortwahl)! wird ihn nicht die KDU kosten an seinen Vater überweisen sondern will das Geld für sich behalten!
Dabei besteht sein Vater auf das Geld ,ich sagte dem Jungen du musst das Geld an deinen Vater überweisen sonst bekommst du Riesen ärger mit der Behörde!
Er Antwortet ja ja mehr nicht!
Dann doch lieber über das JC überweisen lassen :zwinker:
Den KdUH Antrag also auch Punkt F ausfüllen.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. November 2025, 17:51:54Zitat--->9.Punkt = Wie viele Personen wohnen in der Unterkunft? Bitte zählen Sie sich selbst auch dazu! Trägt man bei ihm da es zwar 3 Leute in der Wohnung leben. er aber seine Eigene Bedarfsgemeinschaft ist eine 1 oder 3 ein ?? Ich hatte da eine 0 eingetragen als ich die KDUH verschickte nicht das es jetzt falsch war??
und eine 0 war falsch.
Mist dann habe ich mich leider vertan ;(!Man sollte nie wenn du sehr müde bist sie ausfüllen,leider nervte mich mein Bruder 2 Wochen mach sie schnell schnell fertig.
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. November 2025, 17:51:54Zitatdann braucht er nur eine neue VÄM ausfüllen mehr nicht?? Das würde mich interessieren!!
ZitatDie VÄM reicht. Das ordnet das JC dann schon zu den KdUH ein.
aber wenn du willst dann mach halt die KdUH dazu ist ja deine Arbeit.
Ich habe die KDUH trotzdem mal ausgefüllt falls meine bescheuerte Behörde es doch verlangt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. November 2025, 17:51:54Gründe? die erste KbV? Fakten? usw..
Die Miete bei meiner Mutter hat sich jetzt ab dez geändert ,sie zahlt - 50€ weniger ich habe für alle fälle für mich eine neue KVB+ KDUH erstellt. Ich gebe meine Unterlagen Morgen frühe vor Ort beim JC ab.
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. November 2025, 17:51:54Zitatwenn er das nicht macht?das man ihm die Leistung kürzt oder ganz stoppt bis er alle Unterlagen der Behörde vorlegt.
wer der Neffe ?
Auf der zweiten seite in der (Mitwirkung)steht wenn er nicht alle Unterlagen bis zum 14.11.25 vorlegt, das die ganze Leistung versagt solange bis man alle Unterlagen der Behörde abgibt!Seine Frist lief leider am Freitag ab ,ich habe mich extra beeilt um seine Unterlagen rechtzeitig dem JC geben.
Falls das JC in seiner KDUH Probleme macht? schreibe ich einen Brief ,das in der KDUH= Punkt.9 Korrigiert mit eine 1.
ZitatZitat von Fettnäpfchen
Dann doch lieber über das JC überweisen lassen :zwinker:
Den KdUH Antrag also auch Punkt F ausfüllen.
Ja das habe ich ausgefüllt+mit den Daten meines Bruder/IBAN wie es unter Punkt F steht.
Wie ich sagte wenn es nicht auf bitten+betteln meines Bruder/unsere beiden Mutter war!! hätte ich für den Penner Neffen nichts gemacht,fülle mich jetzt um 10 Jahre Gealtert Stress pur sage ich dir :sad:nochmal tue ich mir das nicht mehr an.
Danke Fettnäpfchen das du dir wieder die Mühe gemacht hast mir zu helfen bist der Beste :sehrgut:
Dragon
Zitat von: Dragon am 17. November 2025, 18:58:45Mist dann habe ich mich leider vertan ;(!Man sollte nie wenn du sehr müde bist sie ausfüllen,leider nervte mich mein Bruder 2 Wochen mach sie schnell schnell fertig.
Zitat von: Dragon am 17. November 2025, 18:58:45Falls das JC in seiner KDUH Probleme macht? schreibe ich einen Brief ,das in der KDUH= Punkt.9 Korrigiert mit eine 1.
Leichter nochmal die Anlage KdUH mit dem Zusatz das du es versehentlich falsch ausgefüllt hast. Ist sicherer!
Zitat von: Dragon am 17. November 2025, 18:58:45Die Miete bei meiner Mutter hat sich jetzt ab dez geändert ,sie zahlt - 50€ weniger ich habe für alle fälle für mich eine neue KVB+ KDUH erstellt. Ich gebe meine Unterlagen Morgen frühe vor Ort beim JC ab.
Wenn schon eine KbV besteht dann macht man normalerweise einen Zusatz zu der bestehenden, dass wäre besser als einen neuen Vertrag. Das kommt sonst nur zu Nachfragen vom JC..
Natürlich muss die bestehende KbV so eine Möglichkeit zulassen. Wenn es die gleich ist die du für deinen Neffen hergenommen hast dann geht das.
Zitat von: Dragon am 17. November 2025, 18:58:45Auf der zweiten seite in der (Mitwirkung)steht wenn er nicht alle Unterlagen bis zum 14.11.25 vorlegt, das die ganze Leistung versagt solange bis man alle Unterlagen der Behörde abgibt!Seine Frist lief leider am Freitag ab ,ich habe mich extra beeilt um seine Unterlagen rechtzeitig dem JC geben.
Das ist normal und kein Problem die "Nachholung der Mitwirkungspflicht" regelt das sobald fehlendes nachgereicht wird.
Zitat von: Dragon am 17. November 2025, 18:58:45Danke Fettnäpfchen das du dir wieder die Mühe gemacht hast mir zu helfen bist der Beste :sehrgut:
solange ich helfen kann mache ich das gerne, aber trotzdem Danke.
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen
Es gibt was neues
Mein Neffe sagte das die Behörde bis jetzt immer noch keinen Leistungsbescheid erstellt hat auch kein Geld auf dem Konto dabei sind 6 Wochen um ohne ein Brief!!
Mein Neffe war heute mit meinen Bruder beim JC da! Nach 3x der Hotline (reden) wird man immer wieder weiter vertröstet=OT es sei leider immer noch in Bearbeitung dazu wisse die Hotline nicht warum das nicht fettig ist????
Das hat beiden heute jetzt gereicht und sie war er mit seinen Vater (Zeugen)beim JC , dort gibt es im Eingangsbereich Telefone dort hat er direkt mit der Leistungsabteilung gesprochen. Ohne Einladung kommst du nicht zu keiner der Abteilung/SA, beide hatten Glück das der Wachdienst sie im Erdgeschoss bis zu den Telefonkabinen konnten.
Man sagte beiden folgendes am Telefon: (sein Vater hat mit gehört er kann das auch bezeugen)
1. Die Bearbeitung dauert noch man wissen immer noch nicht wann sie beendet ist! Obwohl schon mehr als 6 Wochen vorüber.
2.Die zuständige Mitarbeiterin sei im Urlaub das wird erst bearbeitet wenn sie zurück ist!
3.Die Dame am Telefon hat Rum geschrien!
4. Der Sohn ist bis immer noch nicht bei der AOK versichert"die Krankenkasse sagte meinen Bruder da er für seinen Sohn es Aktuell zahlt, der Sohn hat seit der Antragstellung am 17.Okt immer noch keinen Cent bekommen...
5.Sie sagte der Vater Angeblich sei Gesetzlich Verpflichtet seinen 25 Jährigen Sohn, weiter zu Finanzieren das ist ihr egal wie er das macht!! Dabei sind die Eltern jetzt nicht mehr verpflichtet.
6.Als man ihr sagte das geht nicht aber so nicht hat sie sofort weiter geschrien.
7.Der Neffe sagte der Frau am Telefon von was soll ich den leben??? sie sagte im das ist mir doch egal +legte sofort unfreundlich dem Hörer auf.
Laut meinen Bruder war die Mitarbeiterin von der Hotline sehr unfreundlich!! Was meinst du sollten wir noch eine Beschwerde gegen ihr verhalten am Telefon machen?
Leider haben beide nicht ihren Namen aufgeschrieben,da sie sehr schnell sprach +nach einer kurzen zeit auflegte.
Kann der Neffe jetzt vom JC z.b Verzugszinsen/Schadenersatz verlangen da er nichts bezahlen kann? Beziehungsweise sein Vater dem jetzt dafür kosten entstehen ,wegen der Fehlenden Miete seinen Sohn. Die AOK Verlangt z.b jetzt das der Neffe/ Beziehungsweise Vater die Krankenkassen Beiträge zahlt,der Vater kann das nicht, sie verlangen auch noch Zinsen am der 15.Dez muss 350€ bezahlt werden, sein Vater kann nicht er hat selber hohe Schulden.
Das ist das gleiche Scheiß JC wo ich selber bin! die immer Mist bauen die dich sofort beleidigen,anschreien wie Dreck behandeln und vieles mehr.
Falls man da ein Schreiben erstellen muss, kannst bitte das für im erstellen ?Ich ergänze das mit seinen Daten,JC - BG Nr. danach gebe ich es an ihm weiter das er abschickt.
Dragon
Zitat von: Dragon am 05. Dezember 2025, 15:56:01Mein Neffe sagte das die Behörde bis jetzt immer noch keinen Leistungsbescheid erstellt hat auch kein Geld auf dem Konto dabei sind 6 Wochen um ohne ein Brief!!
Stellt einen EA beim SG dass das JC verpflichtet wird umgehend zu bearbeiten, bescheiden und zu leisten!
Die Argumente hast du gerade selber geschrieben die übernimmst du und dann noch etwas aus der Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
ZitatALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
und
ZitatIst zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.
Das reicht vollkommen und die Ausreden
Zitat von: Dragon am 05. Dezember 2025, 15:56:011. Die Bearbeitung dauert noch man wissen immer noch nicht wann sie beendet ist! Obwohl schon mehr als 6 Wochen vorüber.
2.Die zuständige Mitarbeiterin sei im Urlaub das wird erst bearbeitet wenn sie zurück ist!
Zitat von: Dragon am 05. Dezember 2025, 15:56:015.Sie sagte der Vater Angeblich sei Gesetzlich Verpflichtet seinen 25 Jährigen Sohn, weiter zu Finanzieren das ist ihr egal wie er das macht!! Dabei sind die Eltern jetzt nicht mehr verpflichtet.
6.Als man ihr sagte das geht nicht aber so nicht hat sie sofort weiter geschrien.
7.Der Neffe sagte der Frau am Telefon von was soll ich den leben??? sie sagte im das ist mir doch egal +legte sofort unfreundlich dem Hörer auf.
kannst du auch mit verwenden.
Zitat von: Dragon am 05. Dezember 2025, 15:56:01Falls man da ein Schreiben erstellen muss, kannst bitte das für im erstellen ?
Ich bekomme Besuch und weiß nicht ob ich am WE dazu komme aber du kannst ja ein Versuch aus oberem zusammenstellen und hier einsetzen. Morgen habe ich eher Zeit Sonntag kommt schon der nächste Besuch. Es gibt ja noch andere User die uU auf deinen Post reagieren. ah es läutet schon ...
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Dezember 2025, 16:38:00aber du kannst ja ein Versuch aus oberem zusammenstellen und hier einsetzen. Morgen habe ich eher Zeit Sonntag kommt schon der nächste Besuch. Es gibt ja noch andere User die uU auf deinen Post reagieren. ah es läutet schon ...
So ich versuche ob ich das hier Einigermaßen richtig den Eilanatrag beim Sozialgericht richtig erstellen kann??
Im Spoiler meine Vorlage!! Ich hoffe das ist so weit ok damit mein Bruder/Neffe das beim Sozialgericht abgeben kann?falls das ganz falsch sein sollte ? Bitte du oder hier einer von den Leuten die sich damit auskennen das Schreiben richtig erstellen!!
ZitatZitat von mir
XXXXX(←Daten werden später ergänzt) Düsseldorf 05.12.12.25
XXXXX
Sozialgericht Düsseldorf Düsseldorf 06.12.2025
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf
(Was muss hier noch rein )←Adresse vom Jobcenter ? Datum 06.12.2025
Eilantrag auf Bürgergeld
BG-Nr: XXXXXXXX
Sehr Gehrte Damen und Herren,
Das Jobcenter Düsseldorf Standort Mitte hat seit meiner Antragstellung am 17 Oktober 2025 bis heute den Hauptantrag auf Bürgergeld nicht bearbeitet,bis heute sind keine vorläufige Leistung bewilligt.
Das Jobcenter macht seit mehren Telefonischen Gesprächen folgenden ausreden:
1.Die Bearbeitung dauert noch länger man wissen immer noch nicht wann sie beendet ist, bitte rufen sie nächste Woche wieder an wir haben jetzt mehr als 6 Wochen um.
2.Die zuständige Mitarbeiterin sei im Urlaub das wird erst bearbeitet wenn sie aus ihren Urlaub zurück kommt.
3.Am Freitag den 05.12.2025 hat der Leistungsempfänger das letzte mal mit dem Jobcenter telefonisch gesprochen"man sagte der Vater Angeblich sei Gesetzlich Verpflichtet seinen 25 Jährigen Sohn, weiter zu Finanzieren das ist ihr egal wie er das macht!! Dabei sind die Eltern jetzt nicht mehr verpflichtet.
ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Ist zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX
Falls man das so lassen kann ?würde ich die Daten in den Schreiben noch eintragen! Damit der Neffe/Bruder das Anfang nächste Woche so schnell wie möglich beim zuständigen Sozialgericht das Schreiben einreicht,da Bald Weihnachten ist kann sich das noch weiter verzögern.
Wie macht er das er eine Bestätigung seitem des SG bekommt?Es kann sein das er es nur beim Pförtner abgeben kann ,ob er dort eine Bestätigung bekommt glaube ich kaum!
Falls eine Dritte Kopie Von diesen Schreiben reicht das er dort einen Stempel bekommt ?dann drucke ich 3x aus! 2X für das Gericht +1x wo der Stempel drauf kommt das er als Nachweis für sich.
Dragon
Zitat von: Dragon am 06. Dezember 2025, 12:38:38Bitte du oder hier einer von den Leuten die sich damit auskennen das Schreiben richtig erstellen!!
Ich hab mal ein bißerl nachgebessert, aber die Zeilenabstände und so werden vllt. verrutschen und meine Rechtschreibfehler solltest du ausbessern. Was ich
kursiv gesetzt habe solltest du auch machen.
Zitat von: Dragon am 06. Dezember 2025, 12:38:38Wie macht er das er eine Bestätigung seitem des SG bekommt?Es kann sein das er es nur beim Pförtner abgeben kann ,ob er dort eine Bestätigung bekommt glaube ich kaum!
Einfach einen Zeugen mitnehmen und sowieso um eine Eingangsbestätigung Bitten.
Zitat von: Dragon am 06. Dezember 2025, 12:38:38Falls eine Dritte Kopie Von diesen Schreiben reicht das er dort einen Stempel bekommt ?dann drucke ich 3x aus! 2X für das Gericht +1x wo der Stempel drauf kommt das er als Nachweis für sich.
entweder so oder nur ein extra Blatt das bestätigt das am xx.xx.xxxx ein Eilantrag von .... eingereicht/abgegeben wurde.
(Ein Foto falls es im Briefkasten eingeworfen wird aber erkennbar mit dem Briefumschlag)ZitatSozialgericht Düsseldorf das Datum unten und oben sollte stimmen> Düsseldorf 06.12.2025
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf
Eilantrag auf Bürgergeld
des hier Namen und Adresse
Antragsteller
gegen
hier das JC mit Adresse und BG Nummer
Antragsgegner
Sehr geehrte Damen und Herren,(das schreibt man eigtl. seit Jahre nicht mehr für`s Gericht)
Ich beantrage
1. die Beklagte im einstweiligen Rechtsschutz zur vorläufigen Zahlung meines Arbeitslosengeld II zu verurteilen,
2. die Beklagte zur Zahlung meiner außergerichtlichen Aufwendungen in dieser Angelegenheit zu verurteilen.
Antragsbegründung:
Das Jobcenter Düsseldorf hat seit meiner Antragstellung am 17. Oktober 2025 bis heute den Datum den Hauptantrag auf Bürgergeld nicht bearbeitet.
Bis heute sind auch keine vorläufigen Leistungen bewilligt worden. Wobei es dafür eine gesetzliche Pflicht gibt.
Ist zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.
Das Jobcenter macht seit mehreren /am besten eine Zahl/ Telefongesprächen folgende Angaben:
1.
Die Bearbeitung dauert noch länger, man wisse immer noch nicht wann sie beendet ist. Bitte rufen sie nächste Woche wieder an. Seit dem sind jetzt sechs Wochen vergangen, wobei das JC laut § 17 SGB 1 verpflichtet ist zeitnah zu leisten.
ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
2.
Die zuständige Mitarbeiterin sei im Urlaub das wird erst bearbeitet wenn sie aus ihrem Urlaub zurück kommt.
Diese internen Probleme dürfen nicht zu Lasten des Hilfebedürftigen gehen. Sie entbinden einen Leistungsträger NICHT von seinen gesetzlichen Leistungspflichten!
3.
Am Freitag den 05.12.2025 habe ich das letzte mal mit dem Jobcenter telefonisch gesprochen.
Dabei wurde behauptet der Vater ist gesetzlich verpflichtet für seinen 25jährigen Sohn Unterhaltspflichtig zu sein. Er habe ihn weiter zu finanzieren und das Ihr das egal ist wie er das macht.
Dabei sind die Eltern jetzt nicht mehr verpflichtet. Da vllt. noch das dir das seltsam vorkommt. Den Satz vllt. weglassen.
Mit freundlichen Grüßen
Glaube ich habe fertig
Ein schönes WE
FN
Hallo Fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Dezember 2025, 17:29:58ch hab mal ein bißerl nachgebessert, aber die Zeilenabstände und so werden vllt. verrutschen und meine Rechtschreibfehler solltest du ausbessern. Was ich kursiv gesetzt habe solltest du auch machen.
Gut das werde ich machen!Ich überprüfe immer den Text bevor ich es ausdrucke.
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Dezember 2025, 17:29:58entweder so oder nur ein extra Blatt das bestätigt das am xx.xx.xxxx ein Eilantrag von .... eingereicht/abgegeben wurde.
(Ein Foto falls es im Briefkasten eingeworfen wird aber erkennbar mit dem Briefumschlag)
Ja das sage ich ihm! Wenn er ein Extra Blatt haben will erstelle ich eins für im.
ZitatZitat von Fettnäpfchen
Dabei sind die Eltern jetzt nicht mehr verpflichtet. Da vllt. noch das dir das seltsam vorkommt. Den Satz vllt. weglassen.
Ja ich lasse das besser weg.
Fettnäpfchen danke nochmal für deine mühe das du das Schreiben erstellst hast! Keine sorge ich werde das was rot ist in Schwarz ändern ;)
Du bist wie immer Top :sehrgut: schönes wochenende wünsche ich dir bis dann :bye:
Hallo Fettnäpfchen
Wollte dir ein kleines Update geben damit du auf dem laufenden bist:
mein Neffe war gestern08.12.25beim Sozialgericht dort hat er den Eilantrag persönlich beim Pförtner abgeben+ auf einem extra Blatt hat er Eingang der des Schreibens bestätigen lassen jetzt heißt es warten was passiert!!! Wenn es was neues gibt melde ich mich hier sofort zurück.
eine Kurze Randfrage damit ich nicht extra kein neues Thema eröffne:
Ich muss mir diesem Monat vielleicht von meiner Familie oder von einem Freund leider 200€ leihen(Privates Darlehn ) um nicht ins minus auf dem Konto kommen,was trägt er beim Verwendungszweck ein (ein Privates Darlehn = vonHerr/Frau) wenn das Geld auf mein Konto kommt?
ich habe diesen Monat leider Unerwartete kosten , das Geld zahle ich dann in mehren Raten zurück"braucht das Jobcenter ein Schreiben von mir wo mein Name+des Darlehnsgeber steht? falls sie fragen woher das Geld kommt ,damit mein JC die Summe später nicht vom Regelsatz abzieht.
Vielleicht kennt wer sich mit dem Privaten Darlehn+JC aus oder hat ein Tipp für mich ?
Dragon
Zitat von: Dragon am 09. Dezember 2025, 15:56:02Wenn es was neues gibt melde ich mich hier sofort zurück.
Hoffentlich etwas gutes, ich erwarte es eigentl. von einem SG.
Zitat von: Dragon am 09. Dezember 2025, 15:56:02,was trägt er beim Verwendungszweck ein (ein Privates Darlehn = vonHerr/Frau) wenn das Geld auf mein Konto kommt?
Privates Darlehn, natürlich vom Überweiser, reicht vollkommen.
Zitat von: Dragon am 09. Dezember 2025, 15:56:02"braucht das Jobcenter ein Schreiben von mir wo mein Name+des Darlehnsgeber steht?
das ist nicht leistungsrelevant davon brauchst du das JC nicht in Kenntnis setzen.
Zitat von: Dragon am 09. Dezember 2025, 15:56:02falls sie fragen woher das Geld kommt ,damit mein JC die Summe später nicht vom Regelsatz abzieht.
Wenn später die Frage aufkommt und die sich nicht entblöden weil sie Darlehen als Überweisungsgrund nicht kennen/verstehen wollen dann kann man das immer noch klären.
Da kannst dich ja hier wieder mit einem neuen Thread melden.
Das Beispiele für einen Darlehensvertrag (http://hartz.info/index.php?topic=1790.msg13947#msg13947) kannst du gleich machen oder dann wenn es nötig ist da halt das richtige Datum nicht vergessen.
MfG FN
Guten Morgen Fettnäpfchen
So es gibt was neues vom Sozialgericht/Jobcenter Verfahren.
Leider sind beide Briefe erst gestern den 16.12.25 mit der Post hier angekommen"bei uns kommt die Post leider seit langen entweder alle 2 tage oder 3 Tage oder manchmal kommt fast 1 Woche hier hier überhaupt nichts,das liegt an regelmäßigen wechsel der Postboten.
Mein Bruder sagte mir er beide Briefumschläge ,sie sind etwas schmutzig angekommen,aber man kann das Datum noch gut erkennen wie er das sagte. Die Briefumschläge liegen bei im daheim.
Das Jobcenter Behauptet die Eltern wären immer noch Verpflichtet den Sohn 25 jährigen Finanzieren" Was komisch ist die Eltern haben niemals dem Jobcenter ihre Kontoauszüge vorgelegt das ist sehr merkwürdig!
Die Eltern meines Neffen! also mein Bruder und seine Frau haben kein Festes Monatsgehalt sondern nur Stundenlohn,beide verdienen nicht immer gleich viel sondern ab und zu weniger,da er (Wachmann) weniger stunden im Monat hat.
Die Behörde lehnt immer noch den Bürgergeld Antrag ab+Rechtsschutz einfach ab.
Die Eltern haben Beide ca.20.000€ schulden es,die Gläubiger verlangen Pünktlich (buchen) beim Geldeingang die fälligen Raten sofort ab! bleibt also fast nichts übrig zum leben,geschweige um ihren Sohn zu unterstützen.
das ist wohl jetzt eine Art Rache weil wir uns beim SG über die Behörde beschwert hatten,da bis jetzt immer noch keine Bearbeitung von Seiten der SA statt fand!
Der Sohn bildet seine eigene Bedarfsgemeinschaft er hat mit seinen Eltern nichts mehr am Hut ,er kann sich seitem 17. Okt. bis jetzt keine Lebensmittel kaufen wegen den fehlenden Geld,er muss immer die Eltern bitten das sie Essen/Trinken geben.
Das JC behauptet (Vermuten)laut dem Brief das er von seinen Eltern Geld bekommen würde?was nicht stimmt.
Schließlich hat mein Neffe +seinem Vater eine KBV Abgeschlossen die liegt dem JC vor,damit der sein Sohn die Miete an den Vater zahlt.
Vom 17.Okt. Bis heute hat das Bescheuerte JC ihn bis heute nicht krankenversichert oder das er einen Cent Leistung bezog,es gibt bis heute auch kein einziges schreiben der Behörde das der Bürgergeldantrag abgelehnt wird ,Alle Benötigten Dokumente befinden sich seit langen bei der Behörde auf dem Tisch.
Alles weiteres findest du hier in 1x vom Jobcenter
+1x vom Sozialgericht!
Das Gericht verlangt das man sich dazu in Max 5 Tagen dazu äußert! Das ist etwas kurz! wie soll man das jetzt machen ?Falls wir das noch vor Freitag schaffen?kann mein Bruder das schnell beim SG abgeben.
Das Gericht verlangt noch (aktuelle Kontoauszüge) für 3 Monate von Okt. – Dez. 2025.
Die Kontoauszüge kann mein Bruder erst morgen bei Targobank holen,sein Sohn kann das selber nicht.
So wie ich es verstehe will das JC seine Gesetzlichen Pflicht immer noch nicht nach kommen,damit der Neffe kein Geld bekommt +Versichert ist. Die AOK macht weil schon druck wegen den Beitragzahlungen.
Kannst du jetzt bitte das schreiben schnell erstellen ?damit man mein Neffe die 5 Tage Frist beim Sozialgericht einhalten kann? Damit wir keinen Ärger mit dem SG bekommen +wir das noch vor Weihnachten dort abgeben damit es bearbeitet wird,es dauert bis jetzt schon leider 3 Monate das er ohne Geld ist.
Ich hoffe das ich alles erklärt habe,Falls ich etwas vergessen habe? Bitte schreib das hier rein!
damit du noch heute das Schreiben für das SG Fertig machst.
So ich bin etwas frühstücken und mich ausrufen mir geht es selber nicht so gut,das arbeiten am PC tut meinen Augen nicht gut ,sehe danach kaum noch was + bekomme Kopfschmerzen.
werde hier öfters rein schauen wenn was sein sollte komme ich nach kurzer zeit Online.
Dragon
Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 11:08:58Leider sind beide Briefe erst gestern den 16.12.25 mit der Post hier angekommen"
Na super bei fünf Tagen für die Antwort.
Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 11:08:58Ich hoffe das ich alles erklärt habe,Falls ich etwas vergessen habe? Bitte schreib das hier rein!
Existiert ein Darlehensvertrag zwischen Sohn und Vater in dem geregelt ist dass er seinen Verpflichtungen nachkommt, sprich die angelaufenen Schulden zu bezahlen?
Eher nicht und wenn nicht sollen die das umgehend nachholen und in dem Muster mit einbauen.
Darlehensvertrag zur Überbrückung zwischen Antrag und Zahlung (http://hartz.info/index.php?topic=108273.0)
Was soll es heißen das erst Mitte Nov noch "erforderliche Mitwirkungsaufforderungen" vorgenommen wurden?
Wieso lagen dem JC Verdienstbescheinigungen der Eltern vor?
Das wichtigste, ist übrigens von Ottokar das habe ich mal abgespeichert, kann ich schon mal ins Zitat stellen den Rest muss man dann schauen wenn obere Fragen beantwortet sind.
ZitatAbsender
Gericht
AZ ...
Stellungnahme zum Schreiben vom ...
Werter Vorsitzender,
.......
......
......
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG in B 14 AS 6/08 R) ist hinreichend geklärt, dass § 9 Abs. 5 SGB II eben keinen Vermutungstatbestand beim bloßen Zusammenleben mit erwachsenen Verwandten/Verschwägerten manifestiert (anders in § 39 S. 1 SGB XII).
Lt. Begründung des Gesetzentwurfs des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 05.09.2003 (BT-Dr. 15/1516, S. 53) besteht im SGB II erst dann eine Haushaltsgemeinschaft nach § 9 Abs. 5 SGB II, wenn Verwandte oder Verschwägerte mit dem im selben Haushalt lebenden Hilfebedürftigen tatsächlich gemeinsam "aus einem Topf" wirtschaften.
Das gemeinsame Wirtschaften muss der Leistungsträger über § 20 SGB X beweisen. Dabei trifft jedoch weder den Antragsteller noch die mit ihm zusammenlebenden erwachsenen Verwandten/Verschwägerten eine Auskunfts- oder Mitwirkungspflicht (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 02.09.2004, Az. 1 BvR 1962/04 zur Auskunftspflicht von Mitbewohnern), denn dies würde im Ergebnis auch zu einer unzulässigen Beweislastumkehr zu Lasten des Antragstellers führen.
Auch begründet § 60 SGB II keine Zulässigkeit einer Datenerhebung bei Mitbewohnern, denn dort wird vorausgesetzt, dass entweder eine Leistung tatsächlich erbracht wird (Abs. 1), oder eine Rechtspflicht zur Leistungserbringung besteht (Abs. 2). Beides ist bei Mitbewohnern, auch wenn diese mit dem über 25jährigen Antragsteller verwandt oder verschwägert sind, zu verneinen.
Wenn, wie hier, der Leistungsträger keine Beweise für das Vorliegen einer Wirtschaftsgemeinschaft hat, kann er weder vom Antragsteller noch dessen Mitbewohnern fordern, eine solche zu widerlegen. Dies würde die vom Gesetzgeber in § 9 Abs. 5 SGB II vorgenommene Regelung ad absurdum führen, da der Leistungsträger mit dieser Forderung das Bestehen einer Wirtschaftsgemeinschaft unterstellen würde, ohne die lt. Gesetz dafür erforderlichen Beweise zu haben.
§ 9 Abs. 5 SGB II ist eben nunmal kein Vermutungstatbestand.
Mangels Beweisen für das Vorliegen einer Wirtschaftsgemeinschaft und in Ermangelung von rechtlichen Voraussetzungen für eine Mitwirkungspflicht meiner Person oder meiner Mitbewohner bei der Beschaffung derartiger Beweise ist meiner Klage vollumfänglich stattzugeben.
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen
update um 17:12 uhrSorry ich hatte gerade aus versehen hier die Zitate gelöscht. es passt jetzt wieder!
ZitatZitat von: Fettnäpfchen am Heute um 16:30:42Na super bei fünf Tagen für die Antwort.
ja das ist verdammt kurz! Wir werden wohl mehr zeit brauchen ??
ZitatZitat von: Fettnäpfchen am Heute um 16:30:42Existiert ein Darlehensvertrag zwischen Sohn und Vater in dem geregelt ist dass er seinen Verpflichtungen nachkommt, sprich die angelaufenen Schulden zu bezahlen?
ZitatZitat von Fettnäpfchen
Eher nicht und wenn nicht sollen die das umgehend nachholen und in dem Muster mit einbauen.
Darlehensvertrag zur Überbrückung zwischen Antrag und Zahlung
Nein soweit ich weiß! dann sollen die das machen.Ich sage es beiden.
ZitatZitat von: Fettnäpfchen am Heute um 16:30:42Was soll es heißen das erst Mitte Nov noch "erforderliche Mitwirkungsaufforderungen" vorgenommen wurden?
Sie hatten noch weitere unterlagen verlangt ,obwohl wir davor schon alle gaben!wie im #1 verlangten das JC bis zum 14.nov noch unterlagen. obwohl wir alle davor abgaben! Wir haben die benötigten unterlagen am 14.nov!sie dem JC nach gereicht da mein Bruder erst am 12. Nov die Meldebescheinigung bekam ging es 2 Tage später.Wir haben vom JC-Faxgerät( Belege) die er ausdruckt beim versenden.
ZitatZitat von: Fettnäpfchen am Heute um 16:30:42Wieso lagen dem JC Verdienstbescheinigungen der Eltern vor?
Das ist Merkwürdig!Also mein Bruder sagte mir deutlich er/seine Frau haben nie eine Verdienstabrechnung dem JC geben!Das ist eine reine Schutzbehauptung des JC,mein Bruder kann es sogar bezeugen das er nie seine Verdienstabrechnungen dem JC einreichte.
wie du siehst im #1 in der PDF mit der Mitwirkungspflicht vom 28.11.25 steht nur das Der Sohn alle Benötigten Dokumente abgeben soll. seine Eltern haben nie Verdienstabrechnung der Behörde geben.Sogar ich habe nie eine Abrechnung der Behörde im Namen meines Bruder dort abgeben
Ok dann warte ich kurz bis du das schreiben fertig hast,damit ich es heute noch fertig machen kann damit mein Bruder morgen zum SG geht geht. Schreib mir bitte auf was ich außer das SG Schreiben,er noch machen soll damit ich es meinen Bruder erklären kann und wir keine zeit verlieren.
Dragon
Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 16:37:29Ok dann warte ich kurz bis du das schreiben fertig hast,damit ich es heute noch fertig machen kann damit mein Bruder morgen zum SG geht geht.
Eher morgen denn heute wird es zu knapp.
Da muss geändert werden da es unbekannt ist wann das ALG 2 fließt.
Darlehensvertrag zur Überbrückung zwischen Antrag und Zahlung (http://hartz.info/index.php?topic=108273.0)
Zitat1. Darlehensbetrag
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber monatlich die Summe in Höhe von xxxxx (in Worten: ...)für die Kosten der Unterkunft sowie einen Betrag in Höhe von xxxxx(in Worten: ...) für den Bedarf an sonstigen Lebenskosten leihweise als Darlehen gestundet
4. Auszahlung
Die Stundung des Darlehensbetrages erfolgt mit Vertragsunterzeichnung vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer.
5. Rückzahlung
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt monatlich in Raten in Höhe des monatlich gestundeten Geldes und beginnt mit dem Monat, nach dem das zuständige Jobcenter das vom Darlehensnehmer beantragte ALG II bewilligt und erstmals gezahlt hat, oder der Anspruch auf ALG II endgültig abgelehnt wurde.
Die Rate ist jeweils am 1. des Monats fällig und auf das Konto des Darlehensgebers zu überweisen, oder an ihn in Bar gegen Quittung zu entrichten.
Kommt der Darlehensnehmer mit mehr als zwei Raten in Verzug, ist der Restbetrag sofort fällig.
Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 16:37:29Sie hatten noch weitere unterlagen verlangt ,obwohl wir davor schon alle gaben!wie im #1 verlangten das JC bis zum 14.nov noch unterlagen. obwohl wir alle davor abgaben!
Schreibe doch so das man es ohne Suchen und Rätselraten versteht.Zu deutsch
wann hat er wirklich alle Unterlagen abgegeben und
gab es dann nur eine weitere Anforderung der selben Unterlagen, also eine doppelte Datenerhebung,
oder wurden noch
andere Unterlagen angefordert.
Oder wurden die Unterlagen alle erst am 14.11. als gefordertem Termin abgegeben? und wenn nicht
welche Unterlagen wurden nachgefordert.
Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 16:37:29erst am 12. Nov die Meldebescheinigung bekam ging es 2 Tage später.
ist zur Berechnung und Bewilligung nicht nötig also kein Grund.
Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 16:37:29Das ist eine reine Schutzbehauptung des JC,mein Bruder kann es sogar bezeugen das er nie seine Verdienstabrechnungen dem JC einreichte.
:weisnich: die sind auf 3100.- netto gekommen. Wie soll das funktionieren.
Wenn man da im Schreien drauf eingeht dann kann das nach hinten losgehen. Am Schluss hat der Neffe noch recht kräftig beim JC aufgesprochen und weiß jetzt nichts mehr davon.Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 16:37:29wir keine zeit verlieren.
Soviel Zeit muss schon sein.
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Dezember 2025, 17:42:39Schreibe doch so das man es ohne Suchen und Rätselraten versteht.
Zu deutsch
wann hat er wirklich alle Unterlagen abgegeben und
gab es dann nur eine weitere Anforderung der selben Unterlagen, also eine doppelte Datenerhebung,
oder wurden noch andere Unterlagen angefordert.
Oder wurden die Unterlagen alle erst am 14.11. als gefordertem Termin abgegeben
Ups ich hoffe du verstehst mich jetzt besser!
er hat alle Unterlagen leider erst am 14. Nov beim JC abgeben,Die Fehlenden Unterlagen hat er persönlich an den Tag mit der Meldebescheinigung im JC unten bei den Faxgeräten an die Leistungsabteilung geschickt.
Dafür gibt es alles Belege sie liegen bei ihm zu Hause.
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Dezember 2025, 17:42:39Da muss geändert werden da es unbekannt ist wann das ALG 2 fließt.
Darlehensvertrag zur Überbrückung zwischen Antrag und Zahlung (http://hartz.info/index.php?topic=108273.0)
Zitat1. Darlehensbetrag
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber monatlich die Summe in Höhe von xxxxx (in Worten: ...)für die Kosten der Unterkunft sowie einen Betrag in Höhe von xxxxx(in Worten: ...) für den Bedarf an sonstigen Lebenskosten leihweise als Darlehen gestundet
4. Auszahlung
Soll der Neffe jetzt mit seinen Vater erstellen +unterschreiben?
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Dezember 2025, 17:42:39ist zur Berechnung und Bewilligung nicht nötig also kein Grund.
Also aus dem Schreiben vom 28.11.25 aus #1 mit der Mitwirkungspflicht stand !ohne alle Unterlagen das schließt auch die Meldebescheinigung wird es nicht solange bearbeitet oder gestoppt bis er alle Unterlagen der Behörde auf dem Tisch liegen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Dezember 2025, 17:42:39die sind auf 3100.- netto gekommen. Wie soll das funktionieren.
Wenn man da im Schreien drauf eingeht dann kann das nach hinten losgehen. Am Schluss hat der Neffe noch recht kräftig beim JC aufgesprochen und weiß jetzt nichts mehr davon.
Also mein Bruder war an den Tag beim JC als Zeuge(Beistand) dort!
Mein Bruder sprach Persönlich (Telefonisch) mit der Leistungsabteilung!(Erdgeschoss)Der Neffe hat laut der Aussage meines Bruder nichts gesagt oder mit ihr selber gesprochen.
Mein Bruder hatte nie etwas von 3100€ Netto erwähnt!Ich habe ihn vorher Mehrmal gefragt! er sagte ne ich habe nie diesen Betrag genannt!!
Er fragte sie am Telefon warum der Bürgergeldantrag noch nicht bearbeitet wurde!!die SA sagt das ist mir egal sie müssen ihren Sohn Finanzieren.
Ob das Stimmt ich war leider nicht dabei,mein Bruder wollte mich nicht mit dabei haben.Falls er mich anlügt ?bin ich nicht schuld ich sage dir nur was er mir sagt. Siehe #32 was sie an den Tag sagte.
Mein Bruder beteuert als ich hin gerade mehrmals fragte !deutlich er hat nie die Summe erwähnt ob am Telefon oder beim ersten Termin am 7.Nov gesagt.
Entweder hat das JC heimlich die Bankkonten seiner Eltern überprüft oder sie lügen das einfach??. Das Elten haben nie die Verdienstabrechnung an die Behörde geben.
Die Frage wie sie das überprüft haben oder ob das einfach nicht stimmt??
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Dezember 2025, 17:42:39Soviel Zeit muss schon sein.
Ok dir kann ich ja vertrauen du kennst dich damit aus. Gut ich sage jetzt meinen Bruder das du den Schreiben morgen fertig machst!
Danke nochmal für deine Hilfe.
Es ist eine absolute Frechheit des Jobcenters, das vpn den Eltern bei 3.100€ netto (2 Arbeitnehmer) nach § 9 Abs. 5 SGBII eine Unterstützung zu erwarten ist. Hier sollte der JobcenterMitarbeiter Nachhilfe in Berechnung bekommen!
Warum?
Nach § 9 Abs. 5 SGBII kann keine Unterstützung erwartet werden, weil die 3.100€ ZU GERING sind!
Berechnung:
JEDEM der Eltern steht der doppelte (weil beide arbeiten und theorisch unterstützen) Regelsatz (100%-Satz und nicht 90%) plus Mietanteil zu, das sind bei 600€ Gesamtmiete (ich nehme mal eine geringe Miete) = 200€/Person.
2 x 563 plus 200 = 1326 mal 2 = 2652€
Diese 2652€ sind dem ANRECHENBAREN Einkommen gegenüberzustellen
3.100€ netto ; 2 = 1550€ minus Freibeträge (Mindestfreibeträge!) 348€ = 1202€ x 2 = 2404
d.h.
nach § 9 Abs. 5 SGBII kann NICHT erwartet werden, das die Eltern den 25jährigen unterstüzen.
Das ist NUR dann der Fall, WENN das Jobcenter beweist, das finazielle Unterstützung geflossen sind. Diese fninzielle Unterstützung wäre in diesem Fall FREIWIILIG, OHNE einer Rechtspflicht.
Bevor also eine Ablehnung gesetzlich erfolgen darf, MUSS das Jobcenter die Berechnung vorweisen UND den freiwilligen Nachweis erbringen. BEIDES hat das JObcenter NICHT durchgeführt.
Bei meiner Berechnung habe ich sogar den Mietanteil des 25jährigen nicht eingerechnet, sowie das BEIDEN Elternteilen jeweils 5% des Bruttolohnes für die Altersvorsorge zusteht.
Diese beiden Werte kommen noch zu der bereits festgestellten Unterdeckung, siehe oben (2652 : 2404), hinzu, so das erast recht keine Unterstützung nach § 9 Abs. 5 SGBII in Frage kommt.
Lediglich FREIWILLIGE Unterstützung kann angerechnet werden, die aber die Eltern schriftlich festlegen müssen.
Hier sollte an den Teamleiter des JObcenters ein geharnischter Brief erfolgen,das Gesetze NICHT bekannt sind!
Ernie
Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 17:53:22Gut ich sage jetzt meinen Bruder das du den Schreiben morgen fertig machst!
Sorry Fettnäpfchen ich bin heute wohl durch dem Wind. es sollte so heißen= Gut ich sage jetzt meinen Bruder das du den Schreiben ohne
morgen fertig machst.das morgen sollte ja weg Sorry nochmal von mir.
Hallo @Quinky
Zitat von: Quinky am 17. Dezember 2025, 19:37:34Es ist eine absolute Frechheit des Jobcenters, das vpn den Eltern bei 3.100€ netto (2 Arbeitnehmer) nach § 9 Abs. 5 SGBII eine Untihre die genaue summe erstützung zu erwarten ist. Hier sollte der JobcenterMitarbeiter Nachhilfe in Berechnung bekommen!
Warum?
Nach § 9 Abs. 5 SGBII kann keine Unterstützung erwartet werden, weil die 3.100€ ZU GERING sind!
Berechnung:
JEDEM der Eltern steht der doppelte (weil beide arbeiten und theorisch unterstützen) Regelsatz (100%-Satz und nicht 90%) plus Mietanteil zu, das sind bei 600€ Gesamtmiete (ich nehme mal eine geringe Miete) = 200€/Person.
2 x 563 plus 200 = 1326 mal 2 = 2652€
Diese 2652€ sind dem ANRECHENBAREN Einkommen gegenüberzustellen
3.100€ netto ; 2 = 1550€ minus Freibeträge (Mindestfreibeträge!) 348€ = 1202€ x 2 = 2404
d.h.
nach § 9 Abs. 5 SGBII kann NICHT erwartet werden, das die Eltern den 25jährigen unterstüzen.
Das ist NUR dann der Fall, WENN das Jobcenter beweist, das finazielle Unterstützung geflossen sind. Diese fninzielle Unterstützung wäre in diesem Fall FREIWIILIG, OHNE einer Rechtspflicht.
Bevor also eine Ablehnung gesetzlich erfolgen darf, MUSS das Jobcenter die Berechnung vorweisen UND den freiwilligen Nachweis erbringen. BEIDES hat das JObcenter NICHT durchgeführt.
Bei meiner Berechnung habe ich sogar den Mietanteil des 25jährigen nicht eingerechnet, sowie das BEIDEN Elternteilen jeweils 5% des Bruttolohnes für die Altersvorsorge zusteht.
Diese beiden Werte kommen noch zu der bereits festgestellten Unterdeckung, siehe oben (2652 : 2404), hinzu, so das erast recht keine Unterstützung nach § 9 Abs. 5 SGBII in Frage kommt.
Lediglich FREIWILLIGE Unterstützung kann angerechnet werden, die aber die Eltern schriftlich festlegen müssen.
Hier sollte an den Teamleiter des JObcenters ein geharnischter Brief erfolgen,das Gesetze NICHT bekannt sind!
@Quinky ja das ich finde genau so wie du sagst! die SA muss einen kräftig auf dem Deckel bekommen ,hoffen wir das Gericht verpasst ihr paar Watschen(Backpfeifen)das nicht zu knapp.
Ich kenne zwar jetzt nicht was meine Schwägerin jetzt verdient"aber wie mein Bruder vor längerer Zeit erwähnte bekommt sie 300-700€/pro Monat (Stundenlohn), sie arbeiten nicht jeden Tag sie bekommt nur den echten Arbeitstag bezahlt(Zeitarbeit)bei ihren freien Tag natürlich kein=Lohn das kann mehre tage sein. Ich muss ihn aber nochmal fragen.
Zitat von: Quinky am 17. Dezember 2025, 19:37:34Es ist eine absolute Frechheit des Jobcenters, das vpn den Eltern bei 3.100€ netto (2 Arbeitnehmer) nach § 9 Abs. 5 SGBII eine Unterstützung zu erwarten ist. Hier sollte der JobcenterMitarbeiter Nachhilfe in Berechnung bekommen!
ja ein gemietetes Haus und einen erwachsenen Sohn mit zu ernähren in einer Stadt wie Düsseldorf ist das schon bedenklich wenig Geld was da in die Haushaltskasse kommt.
Zitat von: Rotti am 17. Dezember 2025, 23:02:52Zitat von: Quinky am 17. Dezember 2025, 19:37:34Es ist eine absolute Frechheit des Jobcenters, das vpn den Eltern bei 3.100€ netto (2 Arbeitnehmer) nach § 9 Abs. 5 SGBII eine Unterstützung zu erwarten ist. Hier sollte der JobcenterMitarbeiter Nachhilfe in Berechnung bekommen!
ja ein gemietetes Haus und einen erwachsenen Sohn mit zu ernähren in einer Stadt wie Düsseldorf ist das schon bedenklich wenig Geld was da in die Haushaltskasse kommt.
Ja Düsseldorf ist sehr teuer auch als Mieter sowieso.
Der Neffe und seine Eltern leben zusammen in eine Mietwohnung.
Dragon
Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 17:53:22er hat alle Unterlagen leider erst am 14. Nov beim JC abgeben,
Das ist natürlich doof, kann man nicht ändern.
Da muss ich anders argumentieren.
Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 17:53:22Soll der Neffe jetzt mit seinen Vater erstellen +unterschreiben?
Ja und rückwirkend vom Datum her auf den Monat der Antragstellung. Damit ist gleich mal belegt das er insofern nicht von den Eltern unterstützt wird. (Eine Kopie für das SG siehe am Schluss unter Anhang!)
Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 17:53:22Also aus dem Schreiben vom 28.11.25 aus #1 mit der Mitwirkungspflicht stand !ohne alle Unterlagen das schließt auch die Meldebescheinigung wird es nicht solange bearbeitet oder gestoppt bis er alle Unterlagen der Behörde auf dem Tisch liegen.
das darf nicht sein damit macht das JC ein Eigentor denn es gibt die Leistungspflicht.
Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 17:53:22Mein Bruder hatte nie etwas von 3100€ Netto erwähnt!Ich habe ihn vorher Mehrmal gefragt! er sagte ne ich habe nie diesen Betrag genannt!!
Gut dann gehen wir davon aus.
Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 17:53:22Entweder hat das JC heimlich die Bankkonten seiner Eltern überprüft oder sie lügen das einfach??.
wohl letzteres denn eine Kontoeinsicht geht nicht so leicht.
Die Bankauskunft teilt mit was für Konten existieren nicht den Inhalt.
Habe das jetzt mal vervollständigt.
ZitatAbsender
Gericht
AZ ...
Stellungnahme zum Schreiben vom ...
Werter Vorsitzender,
gerne hätte ich mich an den Abgabetermin gehalten und die Kontoauszüge der letzten drei Monate eingereicht.
Ihr Schreiben vom 09.12 ist erst am 16.12. bei mir eingegangen.
Zu folgendem Inhalt des Schreibens meines Jobcenters (in Folge JC) nehme ich wie folgt Stellung:
1)Die Eilbedürftigkeit liegt wohl vor da ich verpflichtet bin meine monatlichen Kosten der Unterkunft zu bezahlen. Siehe Anlage KdU sowie die Kostenbeteiligungsvereinbarung.
2)Die Aussage das meine Eltern zusammen 3100.-Netto verdienen kann ich mir nicht erklären da keine Verdienstbescheinigungen meiner Eltern vorgelegt wurden. Auch wurden dahingehend keinerlei Aussagen meinerseits gemacht, auch mein Vater, der mich als Beistand begleitet hat, hat darüber keine Auskunft gegeben.
3)Die Aussage das meine Eltern mich bis zum 25 Lebensjahr unterstützt haben stimmt.
Die Aussage das Sie dieses "auch nach seinem 25 Geburtstag Kost sowie Logis gewähren und Ihn unterstützen was offensichtlich ebenso geschehen ist und weiter so geschieht" ist eine reine Vermutung des JC und entspricht nicht den Tatsachen so wie es das JC darlegt.
Tatsache ist das ich vertragliche Verpflichtungen habe und mich meine Eltern auch nur Darlehensweise finanzieren. Sie sind seit meinem 25 Geburtstag nicht mehr unterhaltspflichtig und müssen selber mit Ihrem Einkommen haushalten um ihr Leben zu finanzieren.
4)Die Auslegung des §9 ist JCfreundlich und Rechtsfehlerhaft.
Die Aussagen bestehen, sogar schriftlich festgehalten, nur aus Vermutungen und darüber hinaus noch die Feststellung dass ich Zitat: Diese Vermutung wurde bislang vom Antragsteller nicht widerlegt.
Dazu berufe ich mich auf untenstehende Urteile:
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG in B 14 AS 6/08 R) ist hinreichend geklärt, dass § 9 Abs. 5 SGB II eben keinen Vermutungstatbestand beim bloßen Zusammenleben mit erwachsenen Verwandten/Verschwägerten manifestiert (anders in § 39 S. 1 SGB XII).
Lt. Begründung des Gesetzentwurfs des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 05.09.2003 (BT-Dr. 15/1516, S. 53) besteht im SGB II erst dann eine Haushaltsgemeinschaft nach § 9 Abs. 5 SGB II, wenn Verwandte oder Verschwägerte mit dem im selben Haushalt lebenden Hilfebedürftigen tatsächlich gemeinsam "aus einem Topf" wirtschaften.
Das gemeinsame Wirtschaften muss der Leistungsträger über § 20 SGB X beweisen. Dabei trifft jedoch weder den Antragsteller noch die mit ihm zusammenlebenden erwachsenen Verwandten/Verschwägerten eine Auskunfts- oder Mitwirkungspflicht (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 02.09.2004, Az. 1 BvR 1962/04 zur Auskunftspflicht von Mitbewohnern), denn dies würde im Ergebnis auch zu einer unzulässigen Beweislastumkehr zu Lasten des Antragstellers führen.
Auch begründet § 60 SGB II keine Zulässigkeit einer Datenerhebung bei Mitbewohnern, denn dort wird vorausgesetzt, dass entweder eine Leistung tatsächlich erbracht wird (Abs. 1), oder eine Rechtspflicht zur Leistungserbringung besteht (Abs. 2). Beides ist bei Mitbewohnern, auch wenn diese mit dem über 25jährigen Antragsteller verwandt oder verschwägert sind, zu verneinen.
Wenn, wie hier, der Leistungsträger keine Beweise für das Vorliegen einer Wirtschaftsgemeinschaft hat, kann er weder vom Antragsteller noch dessen Mitbewohnern fordern, eine solche zu widerlegen.
Dies würde die vom Gesetzgeber in § 9 Abs. 5 SGB II vorgenommene Regelung ad absurdum führen, da der Leistungsträger mit dieser Forderung das Bestehen einer Wirtschaftsgemeinschaft unterstellen würde, ohne die lt. Gesetz dafür erforderlichen Beweise zu haben.
§ 9 Abs. 5 SGB II ist eben nunmal kein Vermutungstatbestand.
Die Vorlage entsprechender Beweise wurde nicht gemacht weder persönlich im JC, noch schriftlich in Form einer entsprechenden Berechnung.
Ich gehe auch davon aus dass das Gericht keine Berechnung bekommen hat.
Nach § 9 Abs. 5 SGBII kann keine Unterstützung erwartet werden, weil die fiktiven (anders kann ich es nicht nennen) 3.100€ zu gering sind. Besonders bei einem Ort wie Düsseldorf.
Mangels Beweisen für das Vorliegen einer Wirtschaftsgemeinschaft und in Ermangelung von rechtlichen Voraussetzungen für eine Mitwirkungspflicht meiner Person oder meiner Mitbewohner bei der Beschaffung derartiger Beweise ist meiner Klage vollumfänglich stattzugeben.
mit freundlichem Gruß
Anhang
Kopie Kontoausüge
Kopie Anlage KdU
Kopie Kostenbeteiligungsvereinbarung
Kopie Darlehensvertrag
So würde ich das jetzt schreiben, was das SG daraus macht...
Du solltest alles was ich fett markiert, oder kursiv geschrieben habe auch so übernehmen damit es im dadurch offensichtlichen Sinn/Zusammenhang bleibt.
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2025, 16:33:45Das ist natürlich doof, kann man nicht ändern.
Da muss ich anders argumentieren.
Ja du sagst es
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2025, 16:33:45Ja und rückwirkend vom Datum her auf den Monat der Antragstellung. Damit ist gleich mal belegt das er insofern nicht von den Eltern unterstützt wird. (Eine Kopie für das SG siehe am Schluss unter Anhang!)
Gut das sage ich ihm + ich erstelle jetzt das schreiben für im.
Welcher Monatlicher Betrag(1.Punkt) trägt man im Darlehnsvertrag ein
Bei der Höhe der Ratenzahlung (5.Punkt) welchen Ratenbetrag ist am besten.
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2025, 16:33:45das darf nicht sein damit macht das JC ein Eigentor denn es gibt die Leistungspflicht.
Bestimmt lügen sie wie du selber es gut sagst als Asurede damit er kein Bürgergeld bekommt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2025, 16:33:45Gut dann gehen wir davon aus.
ja das gehen wir davon aus.
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2025, 16:33:45wohl letzteres denn eine Kontoeinsicht geht nicht so leicht.
Die Bankauskunft teilt mit was für Konten existieren nicht den Inhalt.
Keine Ahnung was sie abgezogen haben.
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2025, 16:33:45So würde ich das jetzt schreiben, was das SG daraus macht...
Du solltest alles was ich fett markiert, oder kursiv geschrieben habe auch so übernehmen damit es im dadurch offensichtlichen Sinn/Zusammenhang bleibt.
Ok ich erstelle das Schreiben wie du es mir jetzt gesagt hast.
Was ich noch wissen wollte das mit Kopie Darlehensvertrag welche Betrag ich da eintragen soll
Dragon
Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 16:39:55Welcher Betrag trägt man im Darlehnsvertrag ein +die Höhe der Ratenzahlung? Also bei 1.Punkt und beim 5.Punkt??
ist eigentlich selbsterklärend.
Es werden die Kosten der KdU also was in der Kostenbeteiligungsvereinbarung steht genommen (Mach da bloß keine Fehler sonst sind die beim SG gleich fertig)
und die Summe X die er selber für seinen Lebensunterhalt braucht spricht er am besten mit seinen Eltern ab da diese es ja nur auslegen und es zurückhaben wollen. Also besseres Taschengeld oder so.
:grins: Sollte aber nicht 3100.- übersteigen :lachen: und mit seinen Eltern reden :scratch: SPÄSSLE
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2025, 16:52:15ist eigentlich selbsterklärend.
Es werden die Kosten der KdU also was in der Kostenbeteiligungsvereinbarung steht genommen (Mach da bloß keine Fehler sonst sind die beim SG gleich fertig)
und die Summe X die er selber für seinen Lebensunterhalt braucht spricht er am besten mit seinen Eltern ab da diese es ja nur auslegen und es zurückhaben wollen. Also besseres Taschengeld oder so.
Also das steht in der KVB!
Okt. bis Nov
Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [XXX]
Kaltmiete 378,20€ 189,10€
Nebenkosten 146€ 73€
Heizkosten 146€ 73€
Winterdienst 1€ 0,50 €
Neue kosten ab Dez.2025
Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [XXXX]
Kaltmiete 378.20€ 189,10€
Nebenkosten 131€ 65,5€
Heizkosten 95€ 47,5€
Winterdienst 1€ 0,50 €
Was trage ich da jetzt ein?sorry bin da verwirrt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2025, 16:52:15und die Summe X die er selber für seinen Lebensunterhalt braucht spricht er am besten mit seinen Eltern ab da diese es ja nur auslegen und es zurückhaben wollen. Also besseres Taschengeld oder so.
Also in die KVB OKt bis Nov 335,60€ !
Ab Dez ändern sich die kosten in der KVB 302,60€!
+500€/Monat zum Leben oder weniger? trage ich dann diese Summe ein?Den genauen Betrag muss ich meinen Bruder + Neffen fragen. Als Ratenzahlung 50-100€ /Monat als Rückzahlung ok?
Dragon
Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 17:00:29Also das steht in der KVB!
Natürlich nur die Kosten des Neffen
Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 17:00:29+500€/Monat zum Leben oder weniger
In so einer Lage hat man keine 500.- zu fordern sondern das notwendigste. Was meinst du was sich ein Richter denkt.
Und wenn die Eltern so wenig verdienen wo soll dann das Geld herkommen? Bleib realistisch also besseres Taschengeld.
Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 17:00:29Den genauen Betrag muss ich meinen Bruder + Neffen fragen.
Was er vom Vater bekommt wäre das Taschengeld.
Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 17:00:29Als Ratenzahlung 50-100€ /Monat als Rückzahlung ok?
Was ist da an dem Muster nicht zu verstehen ich habe es rot markiert da müssen bloß noch die Summen rein die er seinem Vater zurückzuzahlen hat da sie gestundet sind.
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Dezember 2025, 17:42:39Darlehensvertrag zur Überbrückung zwischen Antrag und Zahlung (http://hartz.info/index.php?topic=108273.0)
Zitat1. Darlehensbetrag
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber monatlich die Summe in Höhe von xxxxx (in Worten: ...)für die Kosten der Unterkunft sowie einen Betrag in Höhe von xxxxx(in Worten: ...) für den Bedarf an sonstigen Lebenskosten leihweise als Darlehen gestundet
4. Auszahlung
Die Stundung des Darlehensbetrages erfolgt mit Vertragsunterzeichnung vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer.
5. Rückzahlung
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt monatlich in Raten in Höhe des monatlich gestundeten Geldes und beginnt mit dem Monat, nach dem das zuständige Jobcenter das vom Darlehensnehmer beantragte ALG II bewilligt und erstmals gezahlt hat, oder der Anspruch auf ALG II endgültig abgelehnt wurde.
Die Rate ist jeweils am 1. des Monats fällig und auf das Konto des Darlehensgebers zu überweisen, oder an ihn in Bar gegen Quittung zu entrichten.
Kommt der Darlehensnehmer mit mehr als zwei Raten in Verzug, ist der Restbetrag sofort fällig.
Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 17:00:29Als Ratenzahlung 50-100€ /Monat als Rückzahlung ok?
auch nein
sondern in der Höhe die er hätte zahlen müssen wenn er es könnte.
ist auch rot markiert.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2025, 17:30:20Natürlich nur die Kosten des Neffen
Das weiß ich ja nicht! mein Bruder sagt mir das nicht genau. er weiß es auch nicht max.120€
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2025, 17:30:20In so einer Lage hat man keine 500.- zu fordern sondern das notwendigste. Was meinst du was sich ein Richter denkt.
Und wenn die Eltern so wenig verdienen wo soll dann das Geld herkommen? Bleib realistisch also besseres Taschengeld.
Puh das weiß mein Bruder auch nicht genau. was würdest du raten als Betrag ??
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2025, 17:30:20auch nein
sondern in der Höhe die er hätte zahlen müssen wenn er es könnte.
ist auch rot markiert.
Da bin auch überfragt!
kannst du bitte den Darlehnsvertrag soweit erstellen? Ich habe gerade am Telefon mit im gesprochen!aber er weiß nicht was das Nöstigste ist als Taschengeld.
Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 17:37:00Das weiß ich ja nicht! mein Bruder sagt mir das nicht genau. er weiß es auch nicht max.120€
Maximal die Gesamtkosten durch Anzahl der Personen in der Wohnung.
Hallo Sensoriker
Zitat von: Sensoriker am 18. Dezember 2025, 17:39:01Maximal die Gesamtkosten durch Anzahl der Personen in der Wohnung.
Also die Gesamtkosten der Eltern laut der KBV !sind bis Nov 25 siehe oben #51
378,20+146+146+1= 672.10€
Es leben 3 Leute in der Wohnung 672,10€
Ab Dez ändert sich die Kosten.
geteilt durch drei Leute je Person =223,733333333€ richtig?
Sorry ich verstehe das einfach nicht.
Welche Kosten sie noch haben keine Ahnung.
ZitatZitat von Fettnäpfchen
Darlehensvertrag Datum 18.12.2025<--das ist ein Beispieldatum
zwischen
xxxxxxx - im Weiteren Darlehensnehmer genannt
und
xxxxxxx - im Weiteren Darlehensgeber genannt
wird der nachfolgende Darlehensvertrag geschlossen.
1. Darlehensbetrag
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber monatlich die Summe in Höhe von xxxxx (in Worten: ...)für die Kosten der Unterkunft sowie einen Betrag in Höhe von xxxxx(in Worten: ...) für den Bedarf an sonstigen Lebenskosten leihweise als Darlehen gestundet
4. Auszahlung
Die Stundung des Darlehensbetrages erfolgt mit Vertragsunterzeichnung vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer.
5. Rückzahlung
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt monatlich in Raten in Höhe des monatlich gestundeten Geldes ,da es unbekannt ist wann das ALG 2 fließt.
Die Rate ist jeweils am 1. des Monats fällig und auf das Konto des Darlehensgebers zu überweisen, oder an ihn in Bar gegen Quittung zu entrichten.
Kommt der Darlehensnehmer mit mehr als zwei Raten in Verzug, ist der Restbetrag sofort fällig
mit freundlichen Grüßen
XXXX
.
Hier weiß ich nicht welcher Betrag bei 1.Punkt +5.Punkt rein hinein muss. Falls sich wer damit auskennt bitte die Vorlage für den Darlehnsvertrag erstellen wo die Beträge schon stehen.
Auf auf mit dem Darlehnsvertrag!Habe ich alle anderen Unterlagen jetzt für das SG fertig.
Mir tun schon die Augen vom lagen hinschauen weh. muss aufpassen das mir nicht wieder schwindlig wird.
Sorry für den Doppelpost
Ich hatte leider was vergessen, das viel mir gerade ein.
Es wäre gut das wer mir sage könnte welche Beträge in beim(Darlehnsvertrag)rein muss,damit mein Bruder/Neffe das ganze noch vor Weihnachten dem Sozialgericht hier gibt um nicht noch mehr von der(5 Tage)Frist verstreichen lassen.
bis dann :bye:
Dragon
Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 17:37:00Das weiß ich ja nicht! mein Bruder sagt mir das nicht genau. er weiß es auch nicht max.120€
Was für eine Pfeife, der muss es doch wissen schließlich habt Ihr schon die KbV abgegeben und da steht es drin.
Wenn mit 120.- die Lebenshaltungskosten gemeint sind ist das was anderes obwohl schon sehr gering.
Aber vllt. ist ja nicht mehr Geld vorhanden.
Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 17:42:33geteilt durch drei Leute je Person =223,733333333€ richtig?
224,033333333 sagt mein Taschenrechner
und
Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 17:00:29Also das steht in der KVB!
Okt. bis Nov
Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [XXX]
Kaltmiete 378,20€ 189,10€
Nebenkosten 146€ 73€
Heizkosten 146€ 73€
Winterdienst 1€ 0,50 €
Neue kosten ab Dez.2025
Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [XXXX]
Kaltmiete 378.20€ 189,10€
Nebenkosten 131€ 65,5€
Heizkosten 95€ 47,5€
Winterdienst 1€ 0,50 €
das sagt mein Taschenrechner für Nov. 671,20
das sagt mein Taschenrechner für Dez. 605,20
und das JC berechnet ganz gerne nach dem Kopfteilprinzip.
Das heißt die komplette Summe geteilt durch die drei Bewohner.
Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 17:37:00Puh das weiß mein Bruder auch nicht genau. was würdest du raten als Betrag ??
Da rate ich gar nichts weil ich nicht weiß was für Summen der Familie zur Verfügung stehen. Wenn dem Neffen 20.- in der Woche reichen oder wenn 50.- benötigt werden dann halt auf den Monat umlegen.
Wenn er der Meinung ist jeden Tag zwei Schachteln Zigaretten zu brauchen, jede Woche ins Kino und die Disco zu wollen, dabei natürlich noch vorher/nachher zum Essen gehen will+ seine Verpflichtungen für Kfz+Versicherungen+Telefon usw dann kommt er auf eine Summe wo der Singleregelsatz nicht mal reichen würde.Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 17:42:33Datum 18.12.2025<--das ist ein Beispieldatum
Was verstehst du nicht an
das Datum sollte zur Antragstellung passen. Wieso steht da 18.12.25 und nicht das Datum der Antragstellung beziehungsweise sogar ein paar Tage früher.
Die KBV hast du hoffentlich richtig datiert.
Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 17:37:00kannst du bitte den Darlehnsvertrag soweit erstellen? Ich habe gerade am Telefon mit im gesprochen!aber er weiß nicht was das Nöstigste ist als Taschengeld.
Das habe ich schon in Antwort 42 gemacht. Du musst nur noch die Summe der anteiligen in der KBV geregelten Kosten eintragen.
Das betrifft die Kosten der Unterkunft und die Kosten für die Lebenshaltung wie hoch die sein könnten habe ich auch beantwortet.
Was mir jetzt aufgefallen ist:
Ist da du es eins zu eins kopiert hast fehlt der Punkt 2 und 3 im Darlehensvertrag wie aus dem Original Link direkt über meinem Zitat ersichtlich. Das muss logischerweise schon mit in den Darlehensvertrag. Gut das du den gestern noch eingestellt hast denn damit das du nur einen halben Vertrag schreibst habe ich nicht gerechnet.
In Zukunft überlässt du das dann doch besser den anderen sonst bekommst du noch Schuld von denen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Dezember 2025, 17:42:39Darlehensvertrag zur Überbrückung zwischen Antrag und Zahlung (http://hartz.info/index.php?topic=108273.0)
ZitatAlso die Punkte
2. Darlehenszweck und Informationspflicht
Das Darlehen dient ausschließlich zur Überbrückung, bis das zuständige Jobcenter das vom Darlehensnehmer beantragte ALG II bewilligt hat und tatsächlich zahlt. Der Darlehensnehmer informiert den Darlehensgeber umgehend darüber, wenn sein ALG II bewilligt und ausgezahlt wurde.
3. Zinsen
Das Darlehen ist zinslos.
Du kannst wenn du das gemacht hast gerne alles hier einstellen und man kann es kontrollieren, aber das Erstellen des Darlehens kannst du schon selber machen. Ist ja wirklich kein Akt mehr und bei den nicht vorhandenen Angaben zu den Löhnen und was alles für das Leben gebraucht wird mache ich sicher keine Angaben dazu denn dafür will ich nicht verantwortlich sein.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Dezember 2025, 14:13:55Was für eine Pfeife, der muss es doch wissen schließlich habt Ihr schon die KbV abgegeben und da steht es drin.
Wenn mit 120.- die Lebenshaltungskosten gemeint sind ist das was anderes obwohl schon sehr gering.
Aber vllt. ist ja nicht mehr Geld vorhanden.
Mein Bruder ändert jedesmal seine aussage
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Dezember 2025, 14:13:55224,033333333 sagt mein Taschenrechner
und
ZitatAlso das steht in der KVB!
Okt. bis Nov
Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [XXX]
Kaltmiete 378,20€ 189,10€
Nebenkosten 146€ 73€
Heizkosten 146€ 73€
Winterdienst 1€ 0,50 €
Neue kosten ab Dez.2025
Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [XXXX]
Kaltmiete 378.20€ 189,10€
Nebenkosten 131€ 65,5€
Heizkosten 95€ 47,5€
Winterdienst 1€ 0,50 €
das sagt mein Taschenrechner für Nov. 671,20
das sagt mein Taschenrechner für Dez. 605,20
und das JC berechnet ganz gerne nach dem Kopfteilprinzip.
Das heißt die komplette Summe geteilt durch die drei Bewohner.
Sorry aktuell verstehe ich hier nichts mehr mir tut der Kopf schon weh, wenn de Mist teil hier!danach weiß ich nicht mehr was ich mache.
ZitatZitat von mir
Darlehensvertrag Datum 17.11.2025
zwischen
xxxxxxx - im Weiteren Darlehensnehmer genannt
und
xxxxxxx - im Weiteren Darlehensgeber genannt
wird der nachfolgende Darlehensvertrag geschlossen.
1. Darlehensbetrag
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber monatlich die Summe in Höhe von zweihundert vierundzwanzig und nullzweicent <-- so ok ?für die Kosten der Unterkunft sowie einen Betrag in Höhe von zweihunderteuro <-- so ok ?für den Bedarf an sonstigen Lebenskosten leihweise als Darlehen gestundet
2. Darlehenszweck und Informationspflicht
Das Darlehen dient ausschließlich zur Überbrückung, bis das zuständige Jobcenter das vom Darlehensnehmer beantragte ALG II bewilligt hat und tatsächlich zahlt. Der Darlehensnehmer informiert den Darlehensgeber umgehend darüber, wenn sein ALG II bewilligt und ausgezahlt wurde.
3. Zinsen
Das Darlehen ist zinslos.
4. Auszahlung
Die Stundung des Darlehensbetrages erfolgt mit Vertragsunterzeichnung vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer.
5. Rückzahlung
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt monatlich in Raten in Höhe des monatlich gestundeten Geldes ,da es unbekannt ist wann das ALG 2 fließt.
Die Rate ist jeweils am 1. des Monats fällig und auf das Konto des Darlehensgebers zu überweisen, oder an ihn in Bar gegen Quittung zu entrichten.
Kommt der Darlehensnehmer mit mehr als zwei Raten in Verzug, ist der Restbetrag sofort fällig.
Ich habe es gerade Versucht kann ich das os mit den Zahlen lassen im Dahrlenhsvertrag die Rot Markierten??
1x für Nov geteilt durch drei =224,033333333€?
1xDez geteilt durch drei =201,733333333?
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Dezember 2025, 14:13:55bei den nicht vorhandenen Angaben zu den Löhnen und was alles für das Leben gebraucht wird mache ich sicher keine Angaben dazu denn dafür will ich nicht verantwortlich sein.
Nichtmal ich weiß es ! mein Bruder sagt jedesmal was anderes. 'ICh habe ihm gesagt Hey was soll das!er versteht das nicht weil er zurückgeblieben ist.
Ich bin hier kurz davor alles hin schmeißen! soll mein Neffe+Bruder zum Teufel gehen,will nicht wegen dem hier mit dir in streit geraten!
meine Hände tut mir schon weh sie sind gerade etwas steif,deswegen meinte ich dich ob du das Darlehnsvertrag erstellen kannst. Ich weiß du hast selber viel Arbeit ;( Ich Habe gerade wieder starke Kopfschmerzen.
Zitat von: Dragon am 19. Dezember 2025, 14:28:57Also trage ich im Darlehnsvertrags
1x für Nov geteilt durch drei =224,033333333€?
1xDez geteilt durch drei =201,733333333?
Wenn er diese Beträge nachweislich auch bekommen hat oder wird - Ja. Handelt es sich hierbei um die Stundung des Mietanteils? Ein Darlehensvertrag würde auch noch das Taschengeld bzw. Geld für den Lebensunterhalt umfassen. Wobei man durchaus auf volle Euro auf- oder abrunden darf.
Hallo Sheherazade
Zitat von: Sheherazade am 19. Dezember 2025, 14:52:33Wenn er diese Beträge nachweislich auch bekommen hat oder wird - Ja. Handelt es sich hierbei um die Stundung des Mietanteils?
er hat noch keinen Brief bekommen,da der antrag nicht bearbeitet wird das JC weigert sich bis jetzt!
Zitat von: Sheherazade am 19. Dezember 2025, 14:52:33Ein Darlehensvertrag würde auch noch das Taschengeld bzw. Geld für den Lebensunterhalt umfassen. Wobei man durchaus auf volle Euro auf- oder abrunden darf.
Der Sohn bekommt falls mich mein Bruder nicht belügt 120-200€/Monat!Also was muss ich den da jetzt ein tragen bin gerade total verwirrt???
Meine Darlehnsvorlage war ohne das Taschengeld siehe hier mein Zitat das hatte ich vorher etwas gändert.
ZitatZitat von mir
Darlehensvertrag Datum 17.11.2025
zwischen
xxxxxxx - im Weiteren Darlehensnehmer genannt
und
xxxxxxx - im Weiteren Darlehensgeber genannt
wird der nachfolgende Darlehensvertrag geschlossen.
1. Darlehensbetrag
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber monatlich die Summe in Höhe von zweihundert vierundzwanzig und nullzweicent <-- so ok ?für die Kosten der Unterkunft sowie einen Betrag in Höhe von zweihunderteuro <-- so ok ?für den Bedarf an sonstigen Lebenskosten leihweise als Darlehen gestundet
2. Darlehenszweck und Informationspflicht
Das Darlehen dient ausschließlich zur Überbrückung, bis das zuständige Jobcenter das vom Darlehensnehmer beantragte ALG II bewilligt hat und tatsächlich zahlt. Der Darlehensnehmer informiert den Darlehensgeber umgehend darüber, wenn sein ALG II bewilligt und ausgezahlt wurde.
3. Zinsen
Das Darlehen ist zinslos.
4. Auszahlung
Die Stundung des Darlehensbetrages erfolgt mit Vertragsunterzeichnung vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer.
5. Rückzahlung
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt monatlich in Raten in Höhe des monatlich gestundeten Geldes ,da es unbekannt ist wann das ALG 2 fließt.
Die Rate ist jeweils am 1. des Monats fällig und auf das Konto des Darlehensgebers zu überweisen, oder an ihn in Bar gegen Quittung zu entrichten.
Kommt der Darlehensnehmer mit mehr als zwei Raten in Verzug, ist der Restbetrag sofort fällig.
Heißt das ich trage beim 1.Punk oben die 224,€+200 Taschengeld ein=424€ ?
im Unteren Punkt 201€+200€=401€ Taschengeld=ein ??
Zitat von: Sheherazade am 19. Dezember 2025, 14:52:33ZitatAlso trage ich im Darlehnsvertrags
1x für Nov geteilt durch drei =224,033333333€?
1xDez geteilt durch drei =201,733333333?
Um das Durcheinander nicht noch größer zu machen, solltest du feste montaliche Beträge für Lebensunterhalt und anteilige Miete wählen mit dem Zusatz, dass es sich um laufende darlehensweise Unterstützung handelt bis über den Leistungsanspruch durch das Jobcenter entschieden wurde.
Hallo Sheherazade
Zitat von: Sheherazade am 19. Dezember 2025, 15:08:12Um das Durcheinander nicht noch größer zu machen, solltest du feste montaliche Beträge für Lebensunterhalt und anteilige Miete wählen mit dem Zusatz, dass es sich um laufende darlehensweise Unterstützung handelt bis über den Leistungsanspruch durch das Jobcenter entschieden wurde.
So ich hoffe das ich jetzt richtig ergänzt habe siehe bitte unten!mein Zitat...
<-- trage das später als Wort ein
ZitatZitat von: Sheherazade am 19. Dezember 2025, 14:52:33Wenn er diese Beträge nachweislich auch bekommen hat oder wird - Ja. Handelt es sich hierbei um die Stundung des Mietanteils? Ein
Aktuell wissen wir nichts ob das JC jemals freiwillig zahlen wird ,geschweige ob er diese Beträge auch bekommt! :weisnich:
Zitat von mir
Darlehensvertrag Datum 14.11.2025
zwischen
xxxxxxx - im Weiteren Darlehensnehmer genannt
und
xxxxxxx - im Weiteren Darlehensgeber genannt
wird der nachfolgende Darlehensvertrag geschlossen.
1. Darlehensbetrag
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber monatlich die Summe in Höhe von 224€<-- trage das später als Wort ein für die Kosten der Unterkunft sowie einen Betrag in Höhe von 200€ <-- trage das später als Wort ein für den Bedarf an sonstigen Lebenskosten leihweise als Darlehen gestundet
2. Darlehenszweck und Informationspflicht
Das Darlehen dient ausschließlich zur Überbrückung der Monatlichen festen Beträgen für Lebensunterhalt und anteilige Miete wählen mit dem Zusatz, dass es sich um laufende darlehensweise Unterstützung handelt , bis das zuständige Jobcenter das vom Darlehensnehmer beantragte ALG II bewilligt hat und tatsächlich zahlt. Der Darlehensnehmer informiert den Darlehensgeber umgehend darüber, wenn sein ALG II bewilligt und ausgezahlt wurde.
3. Zinsen
Das Darlehen ist zinslos.
4. Auszahlung
Die Stundung des Darlehensbetrages erfolgt mit Vertragsunterzeichnung vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer.
5. Rückzahlung
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt monatlich in Raten in Höhe des monatlich gestundeten Geldes ,da es unbekannt ist wann das ALG 2 fließt.
Die Rate ist jeweils am 1. des Monats fällig und auf das Konto des Darlehensgebers zu überweisen, oder an ihn in Bar gegen Quittung zu entrichten.
Kommt der Darlehensnehmer mit mehr als zwei Raten in Verzug, ist der Restbetrag sofort fällig.
Mit freundlichen Grüßen
Meinst du so ist die Darlehnsvorlage ist jetzt richtig ,falls es falsch sein sollte?bitte korrigieren?
Ich habe das Datum auf sein Geburtstag geändert den 14.Okt wo er 25 Jahre alt wurde.
Ja, so sieht es meines Erachtes gut aus. Aber lass mal das "mit freundlichen Grüßen" unten weg, da gehören nur die Felder für die Unterschriften der Vertragsparteien hin.
Zitat von: Sheherazade am 19. Dezember 2025, 15:34:35Ja, so sieht es meines Erachtes gut aus. Aber lass mal das "mit freundlichen Grüßen" unten weg, da gehören nur die Felder für die Unterschriften der Vertragsparteien hin.
Danke @ Sheherazade für deine hilfe :sehrgut:
dann lösche ich das mit den freundlichen Grüßen :schaem:
Gut dann erstelle sie jetzt!! Damit ich meinen Bruder gleich Kontaminieren kann+er sie so naher abholt wenn alles stimmt?
Update um 15:49So das Fertige Schreiben sieht folgendermaßen aus.
ZitatDarlehensvertrag Datum 14.11.2025 <-- habe ein 3 tage früheres Datum eingetragen ich hoffe das ist ok ? Sein Geburtstag
zwischen
Herr XXX - im Weiteren Darlehensnehmer genannt
und
Herr XXXX - im Weiteren Darlehensgeber genannt
wird der nachfolgende Darlehensvertrag geschlossen.
1. Darlehensbetrag
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber monatlich die Summe in Höhe von zweihundert vierundzwanzig für die Kosten der Unterkunft sowie einen Betrag in Höhe von zweihundert für den Bedarf an sonstigen Lebenskosten leihweise als Darlehen gestundet
2. Darlehenszweck und Informationspflicht
Das Darlehen dient ausschließlich zur Überbrückung feste monatliche Beträge für Lebensunterhalt und anteilige Miete wählen mit dem Zusatz, dass es sich um laufende darlehensweise Unterstützung handelt , bis das zuständige Jobcenter das vom Darlehensnehmer beantragte ALG II bewilligt hat und tatsächlich zahlt. Der Darlehensnehmer informiert den Darlehensgeber umgehend darüber, wenn sein ALG II bewilligt und ausgezahlt wurde.
3. Zinsen
Das Darlehen ist zinslos.
4. Auszahlung
Die Stundung des Darlehensbetrages erfolgt mit Vertragsunterzeichnung vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer.
5. Rückzahlung
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt monatlich in Raten in Höhe des monatlich gestundeten Geldes ,da es unbekannt ist wann das ALG 2 fließt.
Die Rate ist jeweils am 1. des Monats fällig und auf das Konto des Darlehensgebers zu überweisen, oder an ihn in Bar gegen Quittung zu entrichten.
Kommt der Darlehensnehmer mit mehr als zwei Raten in Verzug, ist der Restbetrag sofort fällig.
Unterschrift des Darlehensnehmer
Herr XXX
Unterschrift des Darlehensgeber
Herr XXX
Die Daten sind im echten Schreiben dabei.
Dragon
Zitat von: Dragon am 19. Dezember 2025, 14:28:57Sorry aktuell verstehe ich hier nichts mehr mir tut der Kopf schon weh, wenn de Mist teil hier!
Dafür hast du es richtig gemacht! Wusste ich doch das du die Zahlen selber eintragen kannst
Der letzte Entwurf passt! bis auf das rote
Zitat von: Dragon am 19. Dezember 2025, 15:39:592. Darlehenszweck und Informationspflicht
Das Darlehen dient ausschließlich zur Überbrückung fester monatlicher Beträge für Lebensunterhalt und anteilige Miete. wählen mit dem Zusatz, Sodass es sich um laufende darlehensweise Unterstützung handelt , bis das zuständige Jobcenter das vom Darlehensnehmer beantragte ALG II bewilligt hat und tatsächlich zahlt. Der Darlehensnehmer informiert den Darlehensgeber umgehend darüber, wenn sein ALG II bewilligt und ausgezahlt wurde.
Zitat von: Dragon am 19. Dezember 2025, 14:28:57Nichtmal ich weiß es ! mein Bruder sagt jedesmal was anderes. 'ICh habe ihm gesagt Hey was soll das!er versteht das nicht weil er zurückgeblieben ist.
Genau genommen sollte es der Neffe machen und wissen, aber da wird ja nichts ge/besprochen wie du geschrieben hast.
Zitat von: Dragon am 19. Dezember 2025, 14:28:57soll mein Neffe+Bruder zum Teufel gehen,will nicht wegen dem hier mit dir in streit geraten!
mit mir eher nicht, allerdings habe ich meine Gründe genannt warum ich es nicht ausrechne und eintrage. War wohl auch richtig denn:
Zitat von: Dragon am 19. Dezember 2025, 14:28:57Mein Bruder ändert jedesmal seine aussage
Zitat von: Dragon am 19. Dezember 2025, 15:39:59Damit ich meinen Bruder gleich Kontaminieren
:mocking: Kontaktieren :grins:
Ein schönes WE
FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Dezember 2025, 16:08:59Dafür hast du es richtig gemacht!
Der letzte Entwurf passt! bis auf das rote
Ja mit mühe und Not meine Augen sind jetzt total Rot! nach der Arbeit brauche ich eine sehr lange pause.
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Dezember 2025, 16:08:59Genau genommen sollte es der Neffe machen und wissen, aber da wird ja nichts ge/besprochen wie du geschrieben hast.
Mein Neffe war auf einer Sonderschule wie ich vor kurzen erfahren habe"aber keine normale sondern eine schlimmere,der Scheint auch zurückgeblieben zu sein,wegen Schläge von seiner Mutter.
Bei mein zweiter Bruder ist das leider so" das liegt an eine meiner Tanten,sie hat in als Baby in meiner Heimat mehrmals auf dem Kopf geschlagen.deswegen ist er zum teil zurückblieben+hat Brandflecken an der linken Hand.
meine Großeltern/Tanten war Pychos. wir 3 Brüder können froh sein dort lebendig raus gekommen zu sein.
Wir auch ein schönes Wochenende! Wünsche dir schöne Weihnachten und ein frohes neues Jahr Fettnäpfchen :bye:
So ich werde mich jetzt ausruhen sonst wird mir noch schwindlig
Zitat von: Dragon am 19. Dezember 2025, 15:39:592. Darlehenszweck und Informationspflicht
Das Darlehen dient ausschließlich zur Überbrückung feste monatliche Beträge für Lebensunterhalt und anteilige Miete wählen mit dem Zusatz, dass es sich um laufende darlehensweise Unterstützung handelt , bis das zuständige Jobcenter das vom Darlehensnehmer beantragte ALG II bewilligt hat und tatsächlich zahlt. Der Darlehensnehmer informiert den Darlehensgeber umgehend darüber, wenn sein ALG II bewilligt und ausgezahlt
Mach das rote mal weg, das ist aus meiner Antwort an dich.
Zitat von: Sheherazade am 19. Dezember 2025, 16:30:45das rote mal weg, das ist aus meiner Antwort an dich.
Keine sorge ich habe das von Fettnäpfchen im Text hier: ergänzt.
Zitat2. Darlehenszweck und Informationspflicht
Das Darlehen dient ausschließlich zur Überbrückung fester monatlicher Beträge für Lebensunterhalt und anteilige Miete.So dass es sich um laufende darlehensweise Unterstützung handelt , bis das zuständige Jobcenter das vom Darlehensnehmer beantragte ALG II bewilligt hat und tatsächlich zahlt. Der Darlehensnehmer informiert den Darlehensgeber umgehend darüber, wenn sein ALG II bewilligt und ausgezahlt wurde.