Hallo Leute ich habe paar Fragen:
Ich habe am 17.Okt einen Hauptantrag-Bürgergeld für meinen Neffen (25 Jahre alt) gestellt,das JC hat ihn am 28.10.25 bekommen! Falls wer fragt warum ich hier mein Neffen frage? er kennt sich nicht mit Computer/Internet aus!
mein Neffe hat am 07.11.25 seinen ersten Termin beim Jobcenter, wo er die fehlenden Unterlagen nachreicht,damit er so ganz normal Bürgergeld bekommt.
Das Jobcenter verlangt noch folgende Unterlagen: Siehe unten die beiden PDF Dateien.
3x Monate Kontoauszüge
Antrag EK:
(Er Hat nie gearbeitet+keine Ausbildung) Kann er den EK Antrag jetzt unausgefüllt lassen?
Antrag KDU:
(Er zahlt aktuell keine Miete er wohn noch kostenfrei bei seinen Eltern das wird sich aber bald ändern,mein Bruder muss aber bis ende Nov/Dez bis die Aktuelle Jahresabrechnung seiten dem Vermieter kommt! Das mit der KDU füllen wir später aus Hauptsache er bekommt Bürgergeld.
schreibt man da am besten einem Brief ?das seine Eltern ihm kostenfrei ein Zimmer zur Verfügung stellen" er hat sonst keinen weiteren Kontakt mit den Eltern! Was ja das Wahrheit entspricht....
Termin für Die Meldebescheinigung hat er am (12.11.25)!Terminbestätigung liegt hier ausgedruckt.
Anlage Situationsbeschreibung:
Man will wissen woher er die letzten 3 Monate Lebt.
(Schreibt das er bei seinen Eltern lebt wo er kostenfrei leben kann +dort mitessen darf ??)
Damit ich muss für ihm die Sachen fertig machen damit er es noch unterschreibt+er sie zum JC Termin Nächsten Freitag den 7 Ok. mitnimmt.
Es wäre gut das ihr mir hier helfen könnt! damit ich alles bis Dienstag/Mittwoch alles fertig mache,die Unterlagen an meinen Neffe gebe.
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:173x Monate Kontoauszüge
Ist völlig normal
Gibt es kein Konto, dann auch keine Auszüge.
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17Kann er den EK Antrag jetzt unausgefüllt lassen?
Wenn es keins gibt, kann er auch nichts eintragen, außer eben Null.
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17Terminbestätigung liegt hier ausgedruckt
Kann man auch Nachreichen
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17Man will wissen woher er die letzten 3 Monate Lebt.
Meiner Meinung nach ist das völlig irrelevant, evtl. schreibt hier noch jemand anderes etwas dazu.
Antrag wird gestellt, weil kein Einkommen und Vermögen vorhanden ist.
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17er wohn noch kostenfrei bei seinen Eltern
Man sollte über eine Kostenbeteiligung bei der Miete nachdenken.
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17+dort mitessen darf ?
Schwierig, besser wäre er schreibt, dass man getrennt wirtschaftet.
Hallo Kopfbahnhof
ZitatZitat von Kopfbahnhof
Ist völlig normal
Gibt es kein Konto, dann auch keine Auszüge.
Ja das weiß ich die 3x Monate Kontoauszüge habe ich hier als Kopie liegen.
ZitatZitat von Kopfbahnhof
Wenn es keins gibt, kann er auch nichts eintragen, außer eben Null.
Gut dann muss er es nicht ausfüllen.
ZitatZitat von Kopfbahnhof
Meiner Meinung nach ist das völlig irrelevant, evtl. schreibt hier noch jemand anderes etwas dazu.
Antrag wird gestellt, weil kein Einkommen und Vermögen vorhanden ist.
Fand es auch Merkwürdig das sie es fragen
ZitatZitat von Kopfbahnhof
Man sollte über eine Kostenbeteiligung bei der Miete nachdenken.
Das machen wir später wenn mein Bruder von seinen Vermieter dieses die Jahresabrechnung bekommt.Die Miete,Nebenskosten,Heizkosten für den Sohn soll direkt an den Vermieter gehen,damit sein Sohn nicht das Geld ausgibt. Wo finde ich hier nochmal die vorlage für die Kostenbeteiligung?
Ist das hier die Obere Vorlage aus dem Link=Kostenbeteiligung? https://hartz.info/index.php/topic,64069.msg611454.html#msg611454
ZitatZitat von Kopfbahnhof
Schwierig, besser wäre er schreibt, dass man getrennt wirtschaftet.
Da er kein Geld hat bitte er immer seine Eltern das er mitessen darf! wenn er Endlich Bürgergeld bezieht,wird er sich natürlich selbst versorgen!
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17Man will wissen woher er die letzten 3 Monate Lebt.
das wollen wir auch hier im Forum zahlt er denn aktuell Kranken und Pflegeversicherung wenn nicht muss das JC diese Beiträge nachzahlen.
Wenn einer kein Geld hat um seine KK zu bezahlen würde er sich ja mit Flaschenpfand über wasser halten sonst wird es heißen er wird von den Eltern unterstützt.
Zitat von: Rotti am 02. November 2025, 21:24:39zahlt er denn aktuell Kranken und Pflegeversicherung wenn nicht muss das JC diese Beiträge nachzahlen.
Das Jobcenter übernimmt erst ab Antragstellung.
Guten Morgen
Zitat von: Rotti am 02. November 2025, 21:24:39Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17Man will wissen woher er die letzten 3 Monate Lebt.
das wollen wir auch hier im Forum zahlt er denn aktuell Kranken und Pflegeversicherung wenn nicht muss das JC diese Beiträge nachzahlen.
Wenn einer kein Geld hat um seine KK zu bezahlen würde er sich ja mit Flaschenpfand über wasser halten sonst wird es heißen er wird von den Eltern unterstützt.
Wie Meinst du das? er ist doch über 25 Jahre alt! Seine Eltern können in nicht unterstützen.
Seine Eltern haben beide zusammen 20.000€ Schulden! Sie schaffen es kaum die anderen Schulden abbezahlen sie zahlen alles in sehr kleine Raten ab! geschweige den Sohn bei Finaz.zu unterstützen.
Zitat von: Rotti am 02. November 2025, 21:24:39Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17Man will wissen woher er die letzten 3 Monate Lebt.
zahlt er denn aktuell Kranken und Pflegeversicherung wenn nicht muss das JC diese Beiträge nachzahlen.
Wenn einer kein Geld hat um seine KK zu bezahlen würde er sich ja mit Flaschenpfand über wasser halten sonst wird es heißen er wird von den Eltern unterstützt.
der Neffe hat bei der AOK mehre Tausend Euro schulden die immer werden! da ihn die AOK zwangsversichert/Pflichversichert hat,mein Bruder der selber kein Geld hat muss die schulden bei der in Raten abbezahlen das kann er nicht mehr er hat jeden Monat Probleme die summe zusammen kratzen.
die AOK droht jedesmal das man den seinen Sohn sofort verklagt+eine Hohe Geldstrafe zahlen muss ,deswegen muss mein Neffe/ Bürgergeld beantragen weil seine Eltern in nicht Finaziell unterstützen können. Sohn verlieren seine Eltern die Wohnung wenn sie in auch noch unterstützen müssen.
Das mit der KDU machen wir wie ich oben schon sagte im Dez wenn sein Vater die Jahresabrechnung für 2024 bekommt.
Der Neffe hat 1,72€ auf dem Bankkonto mehr nicht! damit die Targobank jetzt das Konto nicht schließt muss man Bruder 10-20€ Monatlich auf das Konto von dem Sohn einzahlen! sonst schließt die Bank das Konto für dem Neffen!
Das war die letzte Bank die ein Konto für den Neffen eröffnen wollte! alle anderen Onlinebank oder normale kicken den immer nach paar tagen da er kein Geld auf dem Konto hat.
Was schreibt man am besten in die Anlage Situationsbeschreibung rein?Ich Hoffe habe mich verständlich ausgedrückt.!!!Bis naher bin jetzt frühstücken
Dragon
Zitat von: Dragon am Heute um 09:28:26Wie Meinst du das?
ist egal da der Beitrag inhaltlich nicht zur Situation deines Neffen passt. Der erste Absatz ist falsch und der zweite ist eine Meinung
Zitat von: Dragon am Heute um 09:28:26Das mit der KDU machen wir wie ich oben schon sagte im Dez wenn sein Vater die Jahresabrechnung für 2024 bekommt.
Denkbar schlecht.
Wenn dann mach das sofort mit und wenn es dann aufgrund dessen
Zitat von: Dragon am Heute um 09:28:26im Dez wenn sein Vater die Jahresabrechnung für 2024 bekommt.
Änderungen gibt macht man eine https://www.arbeitsagentur.de/datei/veraenderungsmitteilung-sgb2_ba042684.pdf
Alles andere macht nur überflüssige Probleme.Zitat von: Dragon am Heute um 09:28:26Was schreibt man am besten in die Anlage Situationsbeschreibung rein?
entweder nichts weil es kein offizielles Dokument ist oder wie vorgeschlagen
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. November 2025, 17:40:09Antrag wird gestellt, weil kein Einkommen und Vermögen vorhanden ist.
oder ALG2-FAQ (http://hartz.info/index.php?topic=7.msg7#msg7)
ZitatDafür hätte ich einen Standartsatz parat:
"Ich beantrage Bürgergeld, weil ich sonst nichts zu essen und zu trinken kaufen kann und verhungern und verdursten würde, meine Miete nicht mehr zahlen kann und obdachlos würde, ohne Krankenversicherung keinen Arzt aufsuchen und an einer einfach behandelbaren Erkrankung sterben könnte."
bei BGs noch dazu:
"Das selbe gilt für die anderen Mitglieder meiner Bedarfsgemeinschaft."
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 18:36:47ZitatZitat von Kopfbahnhof
Wenn es keins gibt, kann er auch nichts eintragen, außer eben Null.
Gut dann muss er es nicht ausfüllen.
Unterschreiben muss er
und natürlich das Kopffeld ebenso ausfüllen.
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 18:36:47Die Miete,Nebenskosten,Heizkosten für den Sohn soll direkt an den Vermieter gehen,damit sein Sohn nicht das Geld ausgibt. Wo finde ich hier nochmal die vorlage für die Kostenbeteiligung?
Ist das hier die Obere Vorlage aus dem Link=Kostenbeteiligung? https://hartz.info/index.php/topic,64069.msg611454.html#msg611454 (https://hartz.info/index.php/topic,64069.msg611454.html#msg611454)
Was wenn das JC Sche..se baut und die KdUH nicht anweist, genau dann hat der Neffe ein Problem, ein großes Problem.
Der soll lernen mit dem Geld umzugehen und eigenverantwortlich handeln dann ist er wenigstens selbst Schuld wenn er Mist mit dem Geld baut. Ein Dauerauftrag Miete sollte so etwas verhindern.
und Ja das ist ein Link zu den KBV.
Sind die Eltern auch im Bezug?
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 18:36:47Da er kein Geld hat bitte er immer seine Eltern das er mitessen darf! wenn er Endlich Bürgergeld bezieht,wird er sich natürlich selbst versorgen!
selbst das geht das JC nichts an.
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
Zitat von: Dragon am 02. November 2025, 17:08:17er sie zum JC Termin Nächsten Freitag den 7 Ok. mitnimmt.
am besten mit Beistand!
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 13:02:54ZitatDas mit der KDU machen wir wie ich oben schon sagte im Dez wenn sein Vater die Jahresabrechnung für 2024 bekommt.
Denkbar schlecht. Wenn dann mach das sofort mit
und wenn es dann aufgrund dessen
Zitatim Dez wenn sein Vater die Jahresabrechnung für 2024 bekommt.
Änderungen gibt macht man eine https://www.arbeitsagentur.de/datei/veraenderungsmitteilung-sgb2_ba042684.pdf (https://www.arbeitsagentur.de/datei/veraenderungsmitteilung-sgb2_ba042684.pdf)
Alles andere macht nur überflüssige Probleme.
Gut dann sage ich ihm das er es ausfüllen soll mit der VÄM
Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 13:02:54ZitatWas schreibt man am besten in die Anlage Situationsbeschreibung rein?
entweder nichts weil es kein offizielles Dokument ist oder wie vorgeschlagen
Ok dann braucht er den Quatsch nicht ausfüllen.
Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 13:02:54ZitatZitatZitat von Kopfbahnhof
Wenn es keins gibt, kann er auch nichts eintragen, außer eben Null.
Gut dann muss er es nicht ausfüllen.
Unterschreiben muss er
und natürlich das Kopffeld ebenso ausfüllen.
Gut so mache ich wie du es gesagt hast! damit der Neffe den EK Antrag unterschreiben muss.
Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 13:02:54Was wenn das JC Sche..se baut und die KdUH nicht anweist, genau dann hat der Neffe ein Problem, ein großes Problem.
Der soll lernen mit dem Geld umzugehen und eigenverantwortlich handeln dann ist er wenigstens selbst Schuld wenn er Mist mit dem Geld baut. Ein Dauerauftrag Miete sollte so etwas verhindern.
und Ja das ist ein Link zu den KBV.
OK Danke ich sehe es gibt zwei arten von KBV! Also die erste ist für im und seinen Eltern richtig?
Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 13:02:54Sind die Eltern auch im Bezug?
Nein seine Eltern Arbeiten beide! Er hat nichts mit den Eltern zu tun er schläft,Badet,isst dort mehr nicht.
Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 13:02:54am besten mit Beistand!
Mein Bruder kommt als Beistand am Freitag den 7.Okt mit!
Also die KDU,EK,KBV mache ich für im soweit jetzt fertig das er die Dokument nur noch unterzeichnen muss! Ich hoffe das ich nichts vergessen habe? Bei der KBV weiß ich das Sein Sohn+der Vater es unterschreiben müssen.
Verzögert sich aber nicht der Hauptantrag wenn er noch die Jahresabrechnung vom Vermieter vielleicht im Dez bekommt?
Wie sieht es den auch mit dem Krankenversicherung aus?bis jetzt muss mein Bruder das zahlen,der HA Antrag wurde am 17.Okt gestellt! Muss er Nov/Dez auch noch zahlen oder übernimmt das jetzt das JC ??
Ich sage jetzt meinen Neffen deutlich das er einen Dauerauftrag für die Miete einrichten soll"falls er das nicht macht?bekommt er ein Riesen problem mit dem JC!!!
Zitat von: Sheherazade am Heute um 09:03:19Zitat von: Rotti am 02. November 2025, 21:24:39zahlt er denn aktuell Kranken und Pflegeversicherung wenn nicht muss das JC diese Beiträge nachzahlen.
Das Jobcenter übernimmt erst ab Antragstellung.
Er kann aber auch die Rücknahme der überhöhten Beitragsfestsetzung gem. § 44 SGB X beantragen.