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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: 2_Gerhaard am 02. November 2025, 19:25:33

Titel: Frage nach Änderung beim Bürgergeld und Landesverordnungen
Beitrag von: 2_Gerhaard am 02. November 2025, 19:25:33
Hallo:
Nachdem die Änderungen zu Bürgergeld beschlossen worden sind, wird wohl dann neue Grundsicherung heißen, stellt sich die Frage, ob die Verordnungen der einzelnen Bundesländer zu Bürgergeld und Kosten der Unterkunft weiter gelten würden?
Zum Beispiel wurde in Berlin die Erprobungsklausel bis Ende 2029 verlängert. Damit können Wohnungslose bis Ende 29 eine Wohnung mieten, die teuer sein kann als Kosten der Unterkunft aber unterhalb der Kosten für Unterbringung also preiswerter als die Tagessätze sein müssen.
Wird diese Erprobungsklausel auch nach Inkrafttreten der neuen Grundsicherung Gültigkeit haben?
Link:
Verlängerung der Erprobungsklausel nach Ziffer 3.4 Absatz 2 der AV-Wohnen
https://www.paritaet-alsopfleg.de/index.php/sozialeswohnungslosenhilfe/gesetze-und-verordnungen/9419-verlaengerung-der-erprobungsklausel-nach-ziffer-3-4-absatz-2-der-av-wohnen
Titel: Aw: Frage nach Änderung beim Bürgergeld und Landesverordnungen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. November 2025, 13:05:50
2_Gerhaard

Zitat von: 2_Gerhaard am 02. November 2025, 19:25:33Wird diese Erprobungsklausel auch nach Inkrafttreten der neuen Grundsicherung Gültigkeit haben?
:ironie:
Tut mir leid meine Glaskugel ist kaputt.

MfG FN
Titel: Aw: Frage nach Änderung beim Bürgergeld und Landesverordnungen
Beitrag von: 2_Gerhaard am 03. November 2025, 14:59:23
Hm...