Hallo,
das JC hat mich aufgefordert eine Rentenauskunft einzureichen, um festzustellen inwieweit Anspruch auf Leistungen besteht.
Das verstehe ich aber nicht, da ich Bürgergeld beziehe und keine Rente. Bis zur Rente habe ich noch so gut 4 Jahre. Zum besseren Verständnis stelle ich das Schreiben hier ein.
1. Für was brauchen die denn diese Rentenauskunft?
2. Bin ich dazu verpflichtet diese beizubringen?
Danke schonmal.
			
			
			
				1. Die wollen sehen ob du evtl. eher -ggf. mit Abschlägen- in Rente gehen kannst.
2. Ja, soweit ich weiß.
			
			
			
				Ok Danke. Bin ich denn verpflichtet eher in Rente und mit Abschlägen zu gehen? Ich werde mit Sicherheit keinen vorzeitigen Rentenantrag stellen.
			
			
			
				Irgendwie gab es da mal eine Änderung, letztes Jahr musste man noch nicht. Ich guck mal ob ich die Infos dazu hier im Forum finde.
Edit: Habe es hier nicht gefunden (ich weiß aber, dass es z. B. Ottokar schon geschrieben hatte), aber such mal mit dem Schlagwort "Unbilligkeitsverordnung im Bürgergeld" bei Google. Laut den Ergebnissen ist die Pflicht zur Beantragung einer vorzeitigen Rente bis Ende 2026 ausgesetzt. 
			
			
			
				https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12a.html
			
			
			
				Der TE dürfte jetzt 62 oder 63 Jahre alt sein.
			
			
			
				Zitat von: Sheherazade am 03. November 2025, 15:11:07Der TE dürfte jetzt 62 oder 63 Jahre alt sein.
ob er 45 Jahre gearbeitet hat und in Rente kann wollen die dann schon wissen 
			
 
			
			
				Danke, ich bin 62 und werde nächstes Jahr 63. Was ich auch noch herausgefunden habe, ist das man um vorzeitig in Rente zu gehen oder geschickt werden könnte ist, man muss 35 Beitragsjahre haben. Das habe ich aber nicht, da ich viele Jahre selbstständig war und deshalb nicht in die Rentenkasse einbezahlt habe. Meine zu erwartende Rente ist so knapp 800€ wenn ich vorzeitig in Rente muss.
			
			
			
				Dann kann dir ja nichts passieren, wenn du die Rentenauskunft einreichst. Lass sie sich selbst davon überzeugen, dass da (vorzeitig) nichts zu machen ist in Sachen Rente.
			
			
			
				Zitat von: hanskanns1 am 03. November 2025, 13:02:49Ich werde mit Sicherheit keinen vorzeitigen Rentenantrag stellen. 
Warum nicht? Wenn du sowieso Bürgergeld erhälst ist es doch völlig Jacke wie Hose ob du mit abschlägen in Rente gehst. Der rest wird doch sowieso aufgestockt.
			
 
			
			
				Das wird es auch, wenn er nicht frühzeitig in Rente geht. Erstens kann er nicht vorzeitig in Rente wegen der noch nicht erreichten 35 Jahre und zweitens dürfte sich sein derzeitiger Anspruch auf Regelaltersrente mit 67 auf ca. 1000-1100 brutto belaufen, da kommen dann noch ca. 200-230€ KV und PV ab. Je nach Höhe der Miete wird das Sozialamt da noch aushelfen müssen in 4 Jahren.
			
			
			
				Ich hab da eine ganz verrückte Idee:  Könnte das Jobcenter nicht mal versuchen ihm einen vernünftigen Job zu besorgen?  HaHa... Wortspiel, Job -Jobcenter  HAHA  :clever: 
			
			
			
				Zitat von: Harald53 am 03. November 2025, 16:51:16Warum nicht? Wenn du sowieso Bürgergeld erhälst ist es doch völlig Jacke wie Hose ob du mit abschlägen in Rente gehst. Der rest wird doch sowieso aufgestockt.
Weil es nicht geht, selbst wenn ich wollte, wegen der Beitragsjahre.
			
 
			
			
				Zitat von: Harald53 am 03. November 2025, 16:51:16Warum nicht? Wenn du sowieso Bürgergeld erhälst ist es doch völlig Jacke wie Hose ob du mit abschlägen in Rente gehst. Der rest wird doch sowieso aufgestockt.
es besteht im Bürgergeld immer noch eine kleine Chance auf den Traumjob. :smile:
Zitat von: oldtom am 03. November 2025, 17:15:14Die Steuergesetzgebung wie sie noch unter Kohl war würde bei BlackRock deutschland schnappatmung auslösen!
Am liebsten wäre der Wirtschaft amerikanische Verhältnisse und chinesische Löhne.
			
 
			
			
				Zitat von: Rotti am 03. November 2025, 17:17:50Zitat von: Harald53 am 03. November 2025, 16:51:16Warum nicht? Wenn du sowieso Bürgergeld erhälst ist es doch völlig Jacke wie Hose ob du mit abschlägen in Rente gehst. Der rest wird doch sowieso aufgestockt.
es besteht im Bürgergeld immer noch eine kleine Chance auf den Traumjob. :smile: 
Das ist mir hier echt schon oft aufgefallen - das ist irgendwie nie so das Thema...   Scheint aber auch beim Jobcenter nicht so im Fokus zu stehen..
Bevor ich mich selbständig gemacht habe war ich auch 3 Monate arbeitslos... wann war das.. 2001 da hatte ich beim Arbeitsamt einen Arbeitsvermittler ich glaub der hat mir sogar 1 oder 2 Firmen genannt.... Nannte sich Facharbeitsvermittler  - aber der konnte auch nicht wirklich Powerpoint von Powerbuilder unterscheiden... LOL
Aber beim Jobcenter  gibt's sowas scheinbar gar nicht ..??
			
 
			
			
				Zitat von: oldtom am 03. November 2025, 17:27:13Nannte sich Facharbeitsvermittler  - aber der konnte auch nicht wirklich Powerpoint von Powerbuilder unterscheiden... LOL
das nicht aber du hattest bestimmt noch einen Beamten vor dir sitzen früher wurde nur in dem Fachgebiet vermittelt was du auch gelernt hast.
			
 
			
			
				Zitat von: hanskanns1 am 03. November 2025, 16:29:24Danke, ich bin 62 und werde nächstes Jahr 63. Was ich auch noch herausgefunden habe, ist das man um vorzeitig in Rente zu gehen oder geschickt werden könnte
Vorzeitig gehen kann man, aber derzeit kann niemand dazu gezwungen werden, das zu tun.
Diese Regelung ist aktuell ausgesetzt, was später sein wird, steht noch nicht fest.
Ich würde niemals vorzeitig (mit Abschlägen) in Rente gehen, auch wenn ein JC das gern so hätte.
Allerdings dürfen sie diese Rentenauskunft verlangen, mehr aber auch nicht.
Zitat von: Harald53 am 03. November 2025, 16:51:16Warum nicht? Wenn du sowieso Bürgergeld erhälst ist es doch völlig Jacke wie Hose ob du mit abschlägen in Rente gehst.
Ist es in vielen Fällen tatsächlich nicht.
			
 
			
			
				Zitat von: Rotti am 03. November 2025, 17:17:50es besteht im Bürgergeld immer noch eine kleine Chance auf den Traumjob. :smile:
Traumjob ??
Definiere "Traumjob".
Nicht dass da ein Albtraumjob draus wird... !!
Naja, aber DAS war ja wohl auch das Ziel mit der Einführung von diesem "Bürgergeld" - diese kleine Chance auf einen "guten Job" von so einem "Jobcenter" auch sogar deutlich zu vergrößern !  :scratch: 
			
 
			
			
				Zitat von: Vollloser am 03. November 2025, 18:20:14Traumjob ??
Definiere "Traumjob".
Nicht dass da ein Albtraumjob draus wird... !!
Die Hoffnung stirbt zuletzt, immer freundlich bleiben und sachlich beim JC dann hat keiner einen Albtraum wenn er morgens zum Briefkasten läuft.
			
 
			
			
				Zitat von: Rotti am 03. November 2025, 21:39:16Die Hoffnung stirbt zuletzt, [...] dann hat keiner einen Albtraum wenn er morgens zum Briefkasten läuft.
Na gut.
Und die potentiellen Albtraum-Jobangebote ignorieren wir so lange, bis der wirkliche Traumjob kommt !  :yes: 
Hoffentlich stirbt man selber dabei dann nicht schon vorher irgendwann !