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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: nlh am 05. November 2025, 10:17:45

Titel: Anhörung zu einer Überzahlung
Beitrag von: nlh am 05. November 2025, 10:17:45
Hallo, kurz zu meiner Situation: ich war vom 01.05. diesen Jahres bis 15.07. arbeitslos und habe ALG2 bekommen. Nur den Regelsatz von 563 Euro, da ich bei meinen Eltern lebe und keine Miete anfällt. Zum 15.07. habe ich eine neue Tätigkeit aufgenommen und anteilig für den Monat Ende Juli (erstes Gehalt) 933,47 Euro erhalten. Von diesem Betrag wurde noch ein Freibetrag von 348 Euro abgezogen, sodass das berücksichtigende Einkommen bei 585,47 Euro liegt.
Damit ist der Gesamtbetrag des übersteigenden Einkommens bei 22,47 Euro.

Heißt das jetzt im Klartext, dass ich den Regelsatz für Monat Juli komplett zurückbezahlen muss, weil ich 22,27 Euro zu viel verdient habe in diesem Monat?
Titel: Aw: Anhörung zu einer Überzahlung
Beitrag von: Sheherazade am 05. November 2025, 10:44:33
Ja, du hast nach Abzug der Freibeträge mehr verdient als du Bürgergeld bekommen hast. Damit war dein Bedarf gedeckt und du musst die Leistung vollständig zurückzahlen.
Titel: Aw: Anhörung zu einer Überzahlung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. November 2025, 13:24:18
nlh


ergänzend wäre noch zu erwähnen das es so ist wenn dir die 933,47 Euro im Juli auf dein Konto geflossen sind.

MfG FN
Titel: Aw: Anhörung zu einer Überzahlung
Beitrag von: Sheherazade am 05. November 2025, 13:28:39
Ich bin mal von einem Zufluss Ende Juli ausgegangen.
Zitat von: nlh am 05. November 2025, 10:17:45habe ich eine neue Tätigkeit aufgenommen und anteilig für den Monat Ende Juli (erstes Gehalt) 933,47 Euro erhalten
Titel: Aw: Anhörung zu einer Überzahlung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. November 2025, 13:56:57
Sheherazade

ich auch und es deutet ja darauf hin, aber wer weiß ob es so war und das JC es richtig gemacht hat, oder eben falsch.
Da hilft nur ein Klarstellung vom TE.

MfG FN