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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Bernd85 am 08. November 2025, 21:28:35

Titel: Kreditkarte von Gebührenfrei.de
Beitrag von: Bernd85 am 08. November 2025, 21:28:35
Hallo Zusammen, ich habe eine kurze Frage. Hat die Arge das Recht, die Kontoauszüge meiner Gebührenfreikreditkarte zu verlangen? Diese Karte kann kein Guthaben haben und nur ich habe das Recht, Geld auf die Karte zu überweisen. Ich kann auch nur etwas überweisen, wenn ich die Karte vorher belastet habe.


LG
Titel: Aw: Kreditkarte von Gebührenfrei.de
Beitrag von: Rotti am 09. November 2025, 07:15:05
Zitat von: Bernd85 am 08. November 2025, 21:28:35Hallo Zusammen, ich habe eine kurze Frage. Hat die Arge das Recht, die Kontoauszüge meiner Gebührenfreikreditkarte zu verlangen? Diese Karte kann kein Guthaben haben und nur ich habe das Recht, Geld auf die Karte zu überweisen. Ich kann auch nur etwas überweisen, wenn ich die Karte vorher belastet habe.
LG
völlig egal Konto ist Konto und das muss gemeldet werden sonst kann es sein das man mal für
1 Jahr Kontoauszüge nachliefern muss wenn das Konto im Hauptkonto auftaucht.