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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: platin am 08. November 2025, 23:13:46

Titel: Wie Gründe nachweisen, dass die Miete höher ist als vom Jobcenter für angemessen
Beitrag von: platin am 08. November 2025, 23:13:46
Hallo Leute

Bei jemandem hat das Jobcenter ein Jahr lang eine höhere Miete als normal üblich anerkannt. Ein Jahr lang ist das ja kein Problem.
Ist es so, dass nach diesem einen Jahr zusätzlich noch eine Karenzzeit von 6 Monaten folgt, wo das Jobcenter auch die höhere Miete übernimmt?

Nach diesen 6 Monaten kann es ja immer noch sein, dass das Jobcenter weiterhin die höhere Miete als angemessen übernimmt, wenn man nachweisen kann, dass diese Miete notwendig ist, z.B. weil man keine billigere Wohnung gefunden hat.

Wie sind eure Erfahrungen?:

Reicht es dem Jobcenter aus, wenn man eine Auflistung erstellt, mit den 10 Wohnungsanzeigen, die man erfolglos angeschrieben hat?
Oder muss man noch mehr Nachweise erbringen?
Titel: Aw: Wie Gründe nachweisen, dass die Miete höher ist als vom Jobcenter für angemessen
Beitrag von: Rotti am 09. November 2025, 07:19:31
Zitat von: platin am 08. November 2025, 23:13:46Ist es so, dass nach diesem einen Jahr zusätzlich noch eine Karenzzeit von 6 Monaten folgt, wo das Jobcenter auch die höhere Miete übernimmt?
Du bekommst eine schriftliche Aufforderung von deinem JC, wenn deine Miete nicht angemessen ist und was du jetzt tun musst steht da auch. Zuviele unnötige Fragen im Moment entspann dich.
Titel: Aw: Wie Gründe nachweisen, dass die Miete höher ist als vom Jobcenter für angemessen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 09. November 2025, 13:15:43
platin

Zitat von: platin am 08. November 2025, 23:13:46Ist es so, dass nach diesem einen Jahr zusätzlich noch eine Karenzzeit von 6 Monaten folgt, wo das Jobcenter auch die höhere Miete übernimmt?
Meines Wissens nach ist die Kulanz so zu sehen wie die Karenzzeit von bis zu sechs Monaten.

Also eher nein
und der Jemand muss sich schon selber um günstigeren/angemessenen Wohnraum kümmern.

Falls ich mich täusche, manchmal bin ich mir selber nicht sicher weil es verschiedene Möglichkeiten gibt, ist es ein Aufschub. Es könnte im Bewilligungsbescheid schon drinstehen das nach der Kulanz nur noch angemessen bezahlt wird und damit muss das JC keine extra Kostensenkungsaufforderung, weil die Information schon mitgeteilt wurde,  versenden.
Es gelten dabei die selben Bestimmungen wie bei einer Kostensenkungsaufforderung.

Zitat von: platin am 08. November 2025, 23:13:46Reicht es dem Jobcenter aus, wenn man eine Auflistung erstellt, mit den 10 Wohnungsanzeigen, die man erfolglos angeschrieben hat?
Oder muss man noch mehr Nachweise erbringen?
Nein und auf einhalbes Jahr gesehen auch zu wenig.
Schau mal in den Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (http://hartz.info/index.php?topic=15.0) unter Kostensenkungsaufforderung und da auch das Formblatt (weiterführender Link) anklicken. Das rot geschriebene ist besonders aufschlussreich!
MfG FN