Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem viel beachteten Urteil klargestellt, dass Jobcenter Bürgergeld-Beziehende nicht darauf verweisen dürfen, ihren Lebensunterhalt über neue Schulden zu sichern. Maßgeblich ist, ob Mittel dem oder der Leistungsberechtigten tatsächlich als ,,bereites Mittel" zur Verfügung stehen.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/jobcenter-verlangte-neue-schulden-von-buergergeld-bezieher-gericht-stoppte-behoerde
also wirklich..man gönnt denen schon keine würde und denn noch sowas..fürchtbar diese anmassungen der ämter.. :teuflisch: