Guten Abend,
ich habe im Zuge meines Weiterbewilligungsantrags eine "Aufforderung zur Mitwirkung" erhalten und zwar für die Heiz,- und Betriebskostenabrechnung 2024.
Nur habe ich 2024 gar kein Bürgergeld erhalten, sondern ALG 1. Daher frage ich mich, was das JC damit möchte.. Denn die Leistungen für Miete, Heizkosten etc habe ich ja "selber" mit dem ALG I bezahlt.
Ich hab mal im Verlauf geschaut und witzigerweise wollte das JC bei der Antragsstellung auch schon die Heizkostenabrechnung 2023 habe. Ich kann mich aber nicht erinnern, ob ich das damals eingereicht habe.
Ich meine prinzipiell ist es mir egal, ist ja kein Geheimnis nur frage ich mich warum die das wollen.. oder geht das automatisch raus mit einer Bewilligung?
Ich habe in der Heizkostenabrechung 2024 ein Guthaben, welches mir dieses Jahr ausgezahlt wurde. Damit hat das JC doch aber nix am Hut?! Die Miete bezahlt es erst seit diesem Jahr..
Danke Euch und lieben Gruß!
Auch dabei geht es nach Zufluss. Wenn du das Guthaben im Leistungsbezug erhalten hast, wird es im Folgemonat angerechnet (§ 22 Abs. 3 SGB II). Zusätzlich werden die Abrechnungen je nach kommunaler Weisungslage benötigt, um bspw. prüfen zu können, ob dein Heizverbrauch angemessen ist.
Wäre es ne Nachzahlung gewesen, hätte das Jobcenter sie übernehmen müssen.
Zitat von: Markus01 am 10. November 2025, 20:25:47Guten Abend,
ich habe im Zuge meines Weiterbewilligungsantrags eine "Aufforderung zur Mitwirkung" erhalten und zwar für die Heiz,- und Betriebskostenabrechnung 2024.
Nur habe ich 2024 gar kein Bürgergeld erhalten, sondern ALG 1. Daher frage ich mich, was das JC damit möchte.. Denn die Leistungen für Miete, Heizkosten etc habe ich ja "selber" mit dem ALG I bezahlt.
wenn du raus bist vom JC dann darft du auch deine gesparte Wärme und Wasser in der KDU behalten-
Markus01
Zitat von: Markus01 am 10. November 2025, 20:25:47Ich habe in der Heizkostenabrechung 2024 ein Guthaben, welches mir dieses Jahr ausgezahlt wurde. Damit hat das JC doch aber nix am Hut?! Die Miete bezahlt es erst seit diesem Jahr..
Mal erwähnten Ratgeber Zuflussprinzip (ALG II trifft auf Lohn) (http://hartz.info/index.php?topic=41.0)nachreichen.
Ok, das ist ja wild und macht für mich auch absolut keinen Sinn. Es ist doch mein Guthaben, das ich mir erspart habe weil ich weniger geheizt habe als kalkuliert. Das JC hat im Jahr 2024 keinen Cent zu Miete und Heizkosten beigesteuert.
@Fettnäpfchen: Danke, das wusste ich schon. Da ist der Sachverhalt auch was anderes und nachvollziehbar für mich.
Du kannst es drehen und wenden. Wenn das Geld von der Rückzahlung in der Zeit auf dein Konto gegangen ist, in der du Bürgergeld bezogen hast, dann wird es angerechnet. Andersherum hätte das JC auch eine Nachzahlung übernommen, wenn du Heizkosten hättest nachzahlen müssen. So ist es nunmal.
Zitat von: Markus01 am 11. November 2025, 18:02:14Ok, das ist ja wild und macht für mich auch absolut keinen Sinn.
Zitat(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.
SGB2 §22 (https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html)
Zitat von: Markus01 am 11. November 2025, 18:02:14Ok, das ist ja wild und macht für mich auch absolut keinen Sinn. Es ist doch mein Guthaben, das ich mir erspart habe weil ich weniger geheizt habe als kalkuliert. Das JC hat im Jahr 2024 keinen Cent zu Miete und Heizkosten beigesteuert.
so ging es mir auch am Anfang bis man es versteht warum beim Steuerguthaben oder früheren Lohn vom Ag bei Zufluss aufs Konto im Bürgergeld ist genauso Einkommen aber Erbschaften sind da ausgenommen so lange das Schonvermögen nicht überschritten wird die werden sich dabei schon was gedacht haben in der Gesetzgebung. Niemand darf mehr im Monat bekommen wie der Regelsatz ausser man Arbeitet ist ja auch logisch wenn auch sehr ungerecht wie ich finde manchmal.
Okay, ich danke euch für die Antworten!
Dann stelle ich mich schonmal drauf ein den Betrag zurückzahlen zu müssen. Kann man nix machen.
Nur nochmal eine Frage zu dem Thema.
Ist das bei einer Rückzahlung vom Stromabschlag genauso? Da hat das JC ja nun wirklich gar nix mit am Hut. Müsste man da ein angespartes Guthaben auch an die abdrücken?
Nein, den Strom bezahlst du aus deinem Regelsatz. Da gehört die Rückzahlung dir.
Zitat von: Markus01 am 13. November 2025, 10:04:50Ist das bei einer Rückzahlung vom Stromabschlag genauso?
Nein, siehe meinen obigen Auszug aus dem SGB2, Haushaltsenergie ( = Strom) ist davon ausgenommen.