Die Bundesregierung arbeitet an einer Neuordnung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab 2026. Parallel dazu empfiehlt der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium ein neues Modell für Zuverdienst und Freibeträge. Für Leistungsberechtigte stellt sich damit eine wichtige Frage:
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-und-neue-grundsicherung-so-aendern-sich-zuverdienst-und-freibetraege
das heißt für Aufstocker, alle die weniger also 1.750€ brutto verdienen, bekommen weniger ab 1.1.2026.
ca. 800.000 Minijobber bekommen für ihre Arbeit NICHTS!!!!! mehr.
Klartext:
NIEMAND wird noch einen Minijob annehmen. Hunderte von Zeitungsverlagen werden insolvent, da keine Austräger mehr gefunden werden. Diverse Kleinstjobs werden verschwinden, da niemund umsonst arbeiten will.
Der Sklavenhandel soll wieder eingeführt werden. Arbeiten und NICHTS bekommen.
Wie weit will die Regierung gehen, wenn sie das einführt?
Ernie
Zitat von: Quinky am 11. November 2025, 09:47:10das heißt für Aufstocker, alle die weniger also 1.750€ brutto verdienen, bekommen weniger ab 1.1.2026.
Wenn überhaupt, dann ab 01. Juli 2026.
ok, 1.7.26,
abewr die verbrecherischen Regelungen bleiben!
Derzeit sind das alles nur Vorschläge für die Reform, da ist noch nichts in Stein gemeißelt.
Zitat von: Quinky am 11. November 2025, 09:47:10das heißt für Aufstocker, alle die weniger also 1.750€ brutto verdienen, bekommen weniger ab 1.1.2026.
ca. 800.000 Minijobber bekommen für ihre Arbeit NICHTS!!!!! mehr.
Trotzdem wäre ich an einer Erklärung zu deinen Rechenwegen interessiert. Was heißt, dass Aufstocker, die weniger als €1750 brutto verdienen, weniger bekommen würden?
Und inweifern bekommen 800.000 Minijobber keinen Lohn mehr?
Ich persönlich halte es für unwahrscheinlich das es so umgesetzt wird, es hätte vermutlich auch kein Bestand. Gesetzlich ist es klar und eindeutig das jemand der arbeitet mehr haben muss als jemand der nicht arbeitet. Keine Freibeträge bei weniger als 603 Euro wäre also wohl kaum haltbar.
So wie ich es verstehe hätte dann jemand der fiktiv 700 Euro verdient noch rund 30 Euro mehr als jemand der nicht arbeitet. 600 Euro werden komplett angerechnet und 30% der 100 Euro die darüber sind...
Zitat von: Hary am 11. November 2025, 13:14:49Gesetzlich ist es klar und eindeutig das jemand der arbeitet mehr haben muss als jemand der nicht arbeitet.
Da würde mich die gesetzliche Grundlage interessieren..
Für mich kann man geringfügige Arbeitsverhältnisse gerne abschaffen.
Sollen Zeitungsverlage sich doch etwas anderes einfallen lassen als Menschen nachts zum Mindestlohn durch die Straßen zu schicken.
Es wäre auch gut für die Sozialversicherungssysteme, wenn die Sozialversicherungsfreiheit von Minijobs abgeschafft würde.
Zitat von: peter_m am 11. November 2025, 13:38:37Da würde mich die gesetzliche Grundlage interessieren..
Ich bin kein Jurist, aber § 1 SGB II vor allem "5. Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden." würde ja dann nicht mehr zutreffen wenn die Anreize fehlen.
Es gibt ja scheinbar bereits Überlegungen dazu die wie unten sind. Das habe ich aus anderen Quellen von eine KI zusammenfassen lassen. Aber auch hier fällt mir als nicht Jurist eine Beurteilung eher schwer. Logisch wäre es aber schon, da hier jemand schlechter gestellt wird.
Zusammenfassung:
1. Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG)
Die vollständige Anrechnung von Einkommen bis 603 € führt dazu, dass erwerbstätige Personen trotz Arbeit dieselben Leistungen erhalten wie nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte.
Erwerbstätigkeit und Nichterwerbstätigkeit sind jedoch nicht gleich, insbesondere wegen des zeitlichen und finanziellen Aufwands, der mit Arbeit verbunden ist.
Eine Gleichbehandlung dieser ungleichen Lebenssituationen ist daher sachlich nicht gerechtfertigt.
2. Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip und die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG)
Der Staat ist verpflichtet, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern und die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten.
Wenn Erwerbstätigkeit nicht zu einer finanziellen Verbesserung führt, wird die Würde und Motivation arbeitender Menschen entwertet.
Zitat von: peter_m am 11. November 2025, 13:38:37Zitat von: Hary am 11. November 2025, 13:14:49Gesetzlich ist es klar und eindeutig das jemand der arbeitet mehr haben muss als jemand der nicht arbeitet.
Da würde mich die gesetzliche Grundlage interessieren..
Vielleicht hatte @Hary das bis 2010 geltende Lohnabstandsgebot (https://de.wikipedia.org/wiki/Lohnabstandsgebot)in Erinnerung.
Von den rund 1.000.000 Aufstockern sind ca. 800.000 Minijobber-
WENN der volle Minijobberlohn komplett auf das Bürgergeld angerechnet wird, bleibt dem Minijobaufsocker in der Summe NICHTS mehr als das Bürgergeld ohne Job.
Wie komme ich auf ca. 1.750€ brutto?
Aktuell beträgt der maximale Freibetrag, Grundfreibetrag plus prozentuale Nichtanrecnung 348€
Diese 348€ sind gegenüber 1.750€ brutto zu betrachten. Wie hoch ist der Freibetrag nach dem neuesten Vorschlag?
1.750€ minus 603€ (Vollanrechnungsbetrag) ergibt 1.147€, davon 30% (wie im Vorschlag angegeben) ergibt einen Freibetrag von 344€-
d.h.
ALLE die heute bis ca. 1750€ verdienen und Aufstockung bekommen, haben mehr als in der Zukunft. Das bedeutet Arbeit wird bestraft, sofern nicht mehr als 1.750€ verdient wird.
Die groß angelegte Aussage " Arbeit muss sich wieder lohnen" ist für den As....!
Klar, das Ganze ist nur ein Vorschlag. solche ähnlichen Vorschläge sind auch schon vor einem Jahrzehnt von der FDP gekommen.
Personen die solche Vorschläge machen, haben für mich eine Intelligenz von Steinen. Die Konsequenzen aus solchen Vorschlägen werden viele Insolvenzen ergeben, da niemand mehr geringfüfige Arbeiten durchführen wird-
Zitat von: Quinky am 11. November 2025, 17:02:35Klar, das Ganze ist nur ein Vorschlag. solche ähnlichen Vorschläge sind auch schon vor einem Jahrzehnt von der FDP gekommen.
Personen die solche Vorschläge machen, haben für mich eine Intelligenz von Steinen. Die Konsequenzen aus solchen Vorschlägen werden viele Insolvenzen ergeben, da niemand mehr geringfüfige Arbeiten durchführen wird
und da werden sich jetzt die Chefs fragen und wie viel bekomme ich als Ag Steuererleichterungen, wenn ich einen von der Grundsicherung einstelle manche werden den Begriff mit Sozialhilfe verwechseln, modern und mit Freude aus dem System zur Arbeit geht aber anders.
Zitat von: Quinky am 11. November 2025, 17:02:35WENN der volle Minijobberlohn komplett auf das Bürgergeld angerechnet wird, bleibt dem Minijobaufsocker in der Summe NICHTS mehr als das Bürgergeld ohne Job.
Ja, sie bekommen weiterhin ihren Lohn, dafür aber 1:1 weniger Bürgergeld - das liest sich schon anders als "ca. 800.000 Minijobber bekommen für ihre Arbeit NICHTS!!!!! mehr".
Zitat von: Quinky am 11. November 2025, 17:02:35Aktuell beträgt der maximale Freibetrag, Grundfreibetrag plus prozentuale Nichtanrecnung 348€
Zitat von: Quinky am 11. November 2025, 17:02:351.750€ minus 603€ (Vollanrechnungsbetrag) ergibt 1.147€, davon 30% (wie im Vorschlag angegeben) ergibt einen Freibetrag von 344€-
Ohne es nachzurechnen: Dann hat man sich vermutlich an der Maximalgrenze ausgerichtet mit den 30%, wenn die Differenz für €1750 brutto nur 4€ sind.
Zitat von: Quinky am 11. November 2025, 17:02:35Klar, das Ganze ist nur ein Vorschlag
Ja, hier ist noch lange nichts in trockenen Tüchern. Insbesondere bei der Anrechnung von Minijobs sehe ich keine große Chance, das durchzukriegen.
Zitat von: Sheherazade am 12. November 2025, 10:05:52Ja, sie bekommen weiterhin ihren Lohn, dafür aber 1:1 weniger Bürgergeld - das liest sich schon anders als "ca. 800.000 Minijobber bekommen für ihre Arbeit NICHTS!!!!! mehr".
Das Ganze hat nur einen Schönheitsfehler. Es ist sehr wohl ein Unterschied, ob man volle Leistungsbezüge durch nichts tun bekommt und paar Euro zusätzlich in der Tasche durch geringfügige Arbeit hat oder dasselbe Geld durch Vollzeitarbeit bekommt. Gerade wenn mehrere Personen zu einem Haushalt gehören, lohnt Vollzeitarbeit nicht, da der zu erwartende Lohn nicht annähernd an die Sozialleistungen herankommt.
Zitat von: Sheherazade am 12. November 2025, 10:05:52Zitat von: Quinky am 11. November 2025, 17:02:35WENN der volle Minijobberlohn komplett auf das Bürgergeld angerechnet wird, bleibt dem Minijobaufsocker in der Summe NICHTS mehr als das Bürgergeld ohne Job.
Ja, sie bekommen weiterhin ihren Lohn, dafür aber 1:1 weniger Bürgergeld - das liest sich schon anders als "ca. 800.000 Minijobber bekommen für ihre Arbeit NICHTS!!!!! mehr".
Zitat von: Quinky am 11. November 2025, 17:02:35Aktuell beträgt der maximale Freibetrag, Grundfreibetrag plus prozentuale Nichtanrecnung 348€
Ob man schreibt Nichts mehr als das Bürgergeld ohne Job oder für seine Arbeit nichts, ist völlig egal. Das Ergebnis wäre, trotz Arbeit keinen Cent mehr zur Verfügung.
Das zweite:
bei 1750€ beträgt die Differenz "nur" 4 €. Das ist richtig, ABER
Bei jedem Euro, den man weniger als 1.750€ verdient, vergrößert sich die Differenz! z.B. Bei 1.500€ brutto, also Teilzeit mehr als Minijob, beträgt die Differenz bereits 79€/Monat = fast 1.000€ im Jahr. Für Menschen die knapp am Existenzminimum leben sind rund 1.000€ extrem viel.
das Dritte:
Es gibt in Deutschland zu wenig Vollzeitjobs, um alle Arbeitslosen Vollzeit zu beschäftigen. Es gibt viele Jobs, die in Vollzeit überhaupt nicht möglich sind, weil die Arbeit, die erforderlich ist nur einige Stunden täglich erfordert. Somit ergibt sich zwangsläufig, das Teilzeit/Minijob erforderlich sind.
das Vierte:
Der Vorschlag, Minijobs abzuschaffen und alle SV-pflichtig zu stellen (wie peter M es schreibt)kann ich nur unterstützen. Das fordere ich bereits seit mehr als einem Jahrzehnt. Doch leider wird die Minijob-Grenze immer weiter erhöht, was ontraproduktiv ist
Zitat von: Quinky am 11. November 2025, 17:02:351.750€ minus 603€ (Vollanrechnungsbetrag) ergibt 1.147€, davon 30% (wie im Vorschlag angegeben) ergibt einen Freibetrag von 344€-
Ohne es nachzurechnen: Dann hat man sich vermutlich an der Maximalgrenze ausgerichtet mit den 30%, wenn die Differenz für €1750 brutto nur 4€ sind.
Zitat von: Quinky am 11. November 2025, 17:02:35Klar, das Ganze ist nur ein Vorschlag
Ja, hier ist noch lange nichts in trockenen Tüchern. Insbesondere bei der Anrechnung von Minijobs sehe ich keine große Chance, das durchzukriegen.
Zitat von: Konstantin am 12. November 2025, 11:20:45Gerade wenn mehrere Personen zu einem Haushalt gehören, lohnt Vollzeitarbeit nicht, da der zu erwartende Lohn nicht annähernd an die Sozialleistungen herankommt.
Ich mag solche Sprüche nicht, genau solche Einstellungen veranlassen die Politik, Vollzeitarbeit wieder lohnend zu machen, indem man an den Sozialleistungen rumkürzt - wie jetzt z. B. die "tolle" Idee, auf Minijobs keinen Freibetrag mehr zu gewähren. Ich fände die Abschaffung dieser Minijobs erheblich zielführender.
Und je nachdem wie sich die BG zusammensetzt, kommt man mit Erwerbseinkommen, Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sehr wohl an die Sozialleistung Bürgergeld heran.
Zitat von: Sheherazade am 12. November 2025, 11:31:50Ich mag solche Sprüche nicht
Ich mag solche Sprüche eigentlich auch nicht, das ist aber die Realität. Ist doch ein guter Deal zu seinen Sozialleistungen ein 400€ Job machen und 28 Stunden im Monat zu arbeiten um 160€ mehr zu haben. Ein 500€ Job wiederum lohnt schon nicht mehr, da für mehr Stunden arbeiten 40€ mehr Geld zu haben. Das muss man aus Sicht eines BWLer sehen.
Zitat von: Sheherazade am 12. November 2025, 11:31:50Und je nachdem wie sich die BG zusammensetzt, kommt man mit Erwerbseinkommen, Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sehr wohl an die Sozialleistung Bürgergeld heran.
Das rechne am besten nochmal nach anhand einer Familie mit 6 Kindern.
Ich hab mal kurz überschlagen Der müsste deutlich über 3.500 Euro netto (inkl. Kindergeld) verdienen, um die Leistungen in jedem Fall zu übertreffen. Welcher Syrier, Afghane, Sinti und Roma oder auch deutsche ungelernte Arbeitnehmer verdient das?
Zitat von: Konstantin am 12. November 2025, 12:20:21Das rechne am besten nochmal nach anhand einer Familie mit 6 Kindern.
Das brauche ich nicht nachzurechnen, das habe ich er- bzw. gelebt mit einer Familie und 4 Kindern.
Das rechne am besten nochmal nach anhand einer Familie mit 6 Kindern.
Ich hab mal kurz überschlagen Der müsste deutlich über 3.500 Euro netto (inkl. Kindergeld) verdienen, um die Leistungen in jedem Fall zu übertreffen. Welcher Syrier, Afghane, Sinti und Roma oder auch deutsche ungelernte Arbeitnehmer verdient das?
d.h. 2.800€ brutto, bei Steuerklasse 3 = ca. 2.000€ netto, entspricht einem Bruttostundenlohn von ca. 16€
2.000€ netto plus 1.500€ Kindergeld ergeben die 3.500€, hinzu kommt noch Kinderzuschlag und Wohngeld!
Nicht zu vergessen:
die 2 erwachsene Person in der BG ist gesetzlich verpflichtet, auch zu arbeiten. Der Lohn kommt noch hinzu
das ist die Situation, wenn man es mit dem Bürgergeld vergleicht!
Ernie
Zitat von: Quinky am 12. November 2025, 13:33:07die 2 erwachsene Person in der BG ist gesetzlich verpflichtet, auch zu arbeiten. Der Lohn kommt noch hinzu
das ist die Situation, wenn man es mit dem Bürgergeld vergleicht!
So ist es. Da reicht dann bei 1,5 fachem Einkommen sogar der Mindestlohn.
Ich habe meinen Beitrag mal editiert, weil ich zu spät gesehen habe, dass du nur nicht richtig zitiert hast.