Hallo,
ich habe in einigen Klagen langsam das Gefühl, dass das Gericht nicht ganz neutral sein könnte.
Anfang des Jahres habe ich Untätigkeitsklage eingelegt, weil der Schulbedarf nicht ausgezahlt wurde.
In der Klage habe ich mich auf die Verwaltungshandlungen-bescheide des Beklagten bezogen und sogar auszugsweise beigefügt.
In den Bescheiden der Rechtsbehelfsstelle wurde konkret mehrfach geschrieben Name X besucht die Schule; Name Y besucht die Schule; Name Z besucht die Schule.
Die Bewilligung und Änderungsbescheide wurden vorläufig bewilligt, wegen schwankendem Schülereinkommen aus einem Minijob. In den Bescheiden, die den Klagezeitraum bis heute abdeckt, steht immer der erhöhte Freibetrag für Schüler.
Meiner Ansicht nach und so habe ich das auch schon in der Klagebegründung dargelegt, hatte der Beklagte durch seine eigenen Verwaltungshandlungen die Schuleigenschaft mehrfach bestätigt und kann nicht später behaupten, Schulbescheinigungen wurden nicht eingereicht. Zumal vorab sogar ein Widerspruchsverfahren notwendig war, weil der erhöhte Schülerfreibetrag nicht gewährt wurde, der Beklagte also nicht einfach so einen zu hohen Freibetrag gewährt sondern NUR auf Nachweis.
Die Beklagtenvertretung schrieb nur an das Gericht die Klage abzuweisen, weil keine Schulbescheinigungen eingereicht wurden und als Beweis die Akte an das Gericht geschickt wird.
Die Beklagtenvertretung ist die gleiche Person, die unzählige Beschweide erließ, in denen sie die Schulbesuche bestätigte.
Hier dachte ich noch, das dem Richter doch auffallen muss, das hier ein Widerspruch vorliegt und anhand meiner Klagebegründung nebst Anlagen (Verwaltungsbescheide des Beklagten) das deutlich sichtbar ist.
Zu meiner Verwunderung erließ der Richter eine Verfügung, die Schulbescheinigung sei nicht in der vom Beklagten zur Verfügung gestellten Akte und muss von Klageseiten doch einfach mal eingereicht werden.
Das steht im Widerspruch zu allen erlassenen Bescheiden des Beklagten und ich habe, nicht nur in dieser Klage, seitdem das Gefühl, dass das Gericht evtl.nicht ganz neutral sein könnte. Ich gehe davon aus, dass die Schulbescheinigungen einfach nicht an das Gericht übersandt wurden mit der Akte, aber dann müsste der Beklagte mal erklären, auf welcher Grundlage er etliche Bescheide mit dem Inhalt "besucht die Schule" erlassen habe.
Dennoch habe ich die quittierte Zustellbescheinigung August 2024 der Schulbescheinigungen natürlich nochmal an das Gericht geschickt und vorsorglich die Schulbescheinigungen und Zustellnachweise für das aktuelle Schuljahr, falls der Beklagte die nicht auffindet.
im August an das Gericht geschrieben. Im September dem Gericht mitgeteilt, dass der Beklagte weiterhin untätig ist. Ende September an das Gericht geschrieben, dass der Beklagte nunmehr die Leistungseinstellung für die gesamte Bedarfsgemeinschaft angekündigt hat, weil die Schulbescheinigung für das aktuelle Schuljahr nicht eingereicht worden wäre. Dem Gericht mitgeteilt, dass die Schulbescheinigungen vorsorglich in dieser Untätigkeitsklage übersandt wurden und man sich nun etwas wundert. Im Oktober dem Gericht mitgeteilt, dass der Beklagte weiterhin untätig ist und noch einmal auf die bei Klageerhebung beigefügten Unterlagen hingewiesen.
Heute ist der 11.11.2025, das Jobcenter ist immer noch untätig, der vorläufige Bewilligungsbescheid wird am 01.12.2025 bestandskräftig. Auf keinen Schriftsatz seit Juli an das Gericht habe ich vom Gericht eine Information erhalten. Die Untätigkeitsklage liegt nun seit 8 Monaten bei Gericht. Zuständig ist in mehreren Klagen der Direktor des Gerichts. In mehreren Klagen geht das Gericht überhaupt nicht auf meine eingereichten Nachweise ein, selbst dann nicht, wenn man den Widerspruch der Beklagtenseite damit bestätigen kann.
Dauern Untätigkeitsklagen mittlerweile so lange? Und was kann man machen, wenn man das Gefühl hat, dass das Gericht vielleicht nicht ganz neutral ist?
Nein das Gericht ist nicht neutral
Haste überhaupt ein Az erhalten ? Präsidenten des Sg anschreiben ob die Richter die Untätigkeitsklage die dazu dient eine zeitnahe Entscheidung zu treffen nicht reagiert
Justizministerium
Druck machen jeden Tag anrufen
Das ist System um uns zu zermüben.
Für die Untätigkeitsklage würde ich dann noch eine Verzögerungsrüge einreichen .
Vielleicht kommen Sie so in die Pötte ?
Sonst Bmas deinen Fall schildern auch wenn die nicht reagieren damit die den Dreck auf dem Tisch haben ..
Richter befangen?
Post vom Gericht.
Der Schriftsatz des Beklagten wurde wieder taggleich bearbeitet vom Gericht "nunmehr liegt die Schulbescheinigung vor" und das Gericht regt nach Bescheiderlass an die Klage für erledigt zu erklären.
Es ist eine Untätigkeitsklage! Schulbedarf August 2024 fehlt
Der Klageschrift lagen die Widerspruchsbescheide bei, die im September 2024, Oktober 2024, November 2024, Dezember 2024 erlassen wurden, in denen die Rechtsbehelfsstelle die Schulbesuche mit Namen der Schüler:innen aufzählte! Es wurde auf Bewilligungs-und Änderungsbescheide hingewiesen, in denen der erhöhte Schülerfreibetrag bewilligt wurde. Es ist davon auszugehen, dass der Beklagte bei Übermittlung der Akte die Schulbescheinigungen entfernt hat. Aber da müsste ein Richter doch anhand der Bescheide erkennen, dass das im Widerspruch steht?
1. UNTÄTIGkeitsklage eingereicht
2. 1 Monat nach Klageeinreichung antwortet erst der Beklagte mit Klageabweisung und das die Schulbescheinigungen nicht in der Akte seien. Als Nachweis wurde die Akte durch den Beklagten an das Gericht übersand
3. Der Schriftsatz des Beklagten wird taggleich bearbeitet und an den Kläger verschickt.
4. Der Beklagte nutzt ein falsches Rubrum! - Der Richter korrigiert das nicht!
5. Der Beklagte spricht in seinem Schriftsatz nicht den Kläger an, sondern eine andere Person der Bedarfsgemeinschaft als vermeintliche Klägerin, mit wiederholt persönlich wertenden Äußerungen! - Der Richter korrigiert das nicht.
6. Fast 4 Monate nach Klageeinreichung UNTÄTIGkeit, erlässt der Richter eine Verfügung "zutreffend ist die Schulbescheinigung nicht in der Akte" heißt für den Kläger, dass der Richter die Nachweise bei Klageeinreichung nicht beachtet hat!
7. Der Kläger verweist im August 2025 auf seine Klagebegründung und Nachweise in der Klagebegründung und reicht Zustellnachweise ein, dass die Bescheinungen seit August 2024 beim Beklagten vorlagen. Und bittet um Rückmeldung in Verbindung mit Amtsermittlungspflicht.
8. Der Kläger hat seit August 2025 nunmehr 6 Schriftsätze an das Gericht geschickt, um Beachtung der Anlagen gebeten, da der Beklagte sich widersprüchlich verhält, die Klägerseite falsch bezeichnet und deutlich um Rückmeldung gebeten. - Der Richter hat auf keinen einzigen Schriftsatz eine Rückmeldung gegeben!
9. Der Beklagte hat im November 2025 auf den Schriftsatz August 2025 geantwortet (es ist eine Untätigkeitsklage???) "nunmehr liegt die Schulbescheinigung vor" - Das Gericht geht auf die aktenwidrige Antwort nicht ein, bearbeitet den Schriftsatz des Beklagten aber taggleich und regt Erledigungsklärung an!
10. Der Beklagte nutzt im November das falsche Rubrum! - Der Richter korrigiert das nicht!
11. Der Beklagte bezeichnet den Kläger im November weiterhin falsch! - Der Richter korrigert das nicht!
12. Der Beklagte nutzt seit 8 Monaten das falsche Rubrum und bezeichnet den Kläger falsch, bewertet eine andere Person, behauptet aber, dass das die Klägerin sei und der Richter korrigiert das auch auf Nachfrage zu keinem Zeitpunkt!
13. Der Kläger hat auf keinen einzigen Schriftsatz, in dem auch um Rückmeldung gebeten wurde, eine Rückmeldung vom Gericht erhalten. Aber aus den Schriftsätzen des Beklagten ergibt sich aus dem kleinen Eintrag "Ihre Nachricht vom..." dass das Gericht und der Beklagte die ganze Zeit miteinander kommunizieren!
Der Richter ist zugleich Direktor des Sozialgerichts. Ich gehe davon aus, dass ein Befangenheitsantrag dann erst Recht Ablage P ist?
Die hier in der UTK eingereichten Widerspruchsbescheide sind der Schlüssel in anderen Klageverfahren, die alle beim selben Richter liegen. In den anderen Klagen hat die Beklagtenvertretung nämlich sehr wohl vom Schulbesuch Kenntnis und nutzt das dort nämlich, um die Sanktionen Meldeversäumnis zu rechtfertigen. Hier in der UTK ist dieselbe Beklagtenvertretung ahnunglos.
Der Richter wurde mehrfach in allen Klagen darauf hingewiesen, dass die Beklagtenvertretung widersprüchlich ist und bittet die Anlagen in den Klagen aufgrund der Amtsermittungspflicht zu berücksichtigen. Es kommt in keiner Klage zur einer Rückmeldung durch das Gericht, die Schriftsätze des Beklagten werden in allen Klagen taggleich bearbeitet.
Der Beklagte befasst sich in keiner Klage mit den materiell-rechtlichen Dingen, ist nur persönlich wertend. Persönliche Wertungen ersetzen aber auch nicht die Prüfpflicht in den anderen Klagen in Sachen §32 SGBII. Da liegen seit Monaten seit Klageeinreichung auch AUs und sogar WUB bei Gericht.
ChatGPT habe ich die UTK-Begründung nebst Anlagen und alle Schriftsätze analysieren lassen. ChatGPT hatte nur die Aufgabe zu analysieren, ohne Suggestivfrage
ChatGPT kommt zu dem Ergebnis, es lägen Indizien für eine Befangenheit vor: Eine UTK dauert nicht so lange; Der Richter bevorzugt die Schriftsätze des Beklagten taggleich, des Klägers bis heute nicht; aus der Klagebegründung ergab sich, dass der Beklagte Nachweise hatte; Der Richter hätte das Rubrum korrigieren müssen; Der Richter hätte den Beklagte darauf hinweisen müssen, dass die Klägerbezeichnung 8 Monate falsch ist; Der Richter hätte auf Schriftsätze mit Bitte um Rückmeldung antworten müssen usw...
Man hat das Gefühl, dass hier Befangenheit vorliegen könnte. Ob das objektiv so ist, keine Ahnung. Aber ich gehe davon aus, dass so ein Antrag gegen einen Direktor des Sozialgerichts abgewiesen wird.