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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Stade am 11. November 2025, 21:11:30

Titel: Kostenübernahme Ablehnung
Beitrag von: Stade am 11. November 2025, 21:11:30
Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:
Ich hatte dem Jobcenter zuvor ein Wohnungsangebot mit gleicher Anschrift und demselben
Vermieter vorgelegt, für das mir eine Kostenzusage erteilt wurde. Nach dieser Zusage wurde mir
vom Vermieter eine andere Wohnung im selben Haus angeboten, die lediglich 3qm größer und
sogar etwas günstiger ist als die zuvor genehmigte. Ich habe das Jobcenter unverzüglich darüber
informiert und den Mietvertrag (schon unterschrieben) eingereicht.

und dann der Hammer die Kostenübernahme abgelehnt mit der Begründung, der Mietvertrag sei vor
Genehmigung eines neuen Angebots abgeschlossen worden was soll ich jetzt machen habe ich möchte das sie es jetzt noch übernehmen

ich wollte den vertrag aufheben lassen und dann neu ein Reichen und dann ein neuen vertrag für die selbe Wohnung aber kann wurde mir gesagt das sie das auch ablehnen werden und das es betrug sei 

was kann ich jetzt machen oder wie gehe ich jetzt vor? ein Widerspruch und Beschwerde habe ich eingereicht aber vielleicht hat jemand eine legale Lösung
Titel: Aw: Kostenübernahme Ablehnung
Beitrag von: GG-liebhaber am 11. November 2025, 22:22:46
ich würde den Alehnung-/Abhilfebescheid von deinem Widerspruch abwarten.

Wenn abgelehnt kannst du nur ein Überprüfungsantragstellen und in diesem deine Situation schildern und um wohlwollende positive Entscheidung bitten.

Sag deutlich  dass du niemanden hast und vollständig vom jobcenter abhängig bist und die Sozialagentur die Fürsorgepflicht hat Wohnungslosigkeit zu verhindern und dass es für dich eine besondere Härte bedeuten würde.

Die werden dich natürlich zappeln lassen aber die Teamleiter sind meisten neutraler und hast gute Chancen.

Wenn nicht hilft nur noch als Verzweiflungstat eine Dienstaufsichtsbeschwerde weil du dich schikaniert fühlst weil der/die Sachbearbeiter die Situation in den falschen Hals bekommen haben und nicht mehr Sachlich sind.

so würde ich das machen.
Titel: Aw: Kostenübernahme Ablehnung
Beitrag von: Sheherazade am 12. November 2025, 09:39:56
Zitat von: Stade am 11. November 2025, 21:11:30und dann der Hammer die Kostenübernahme abgelehnt

Ist das deine erste Wohnung im Bürgergeldbezug?
Titel: Aw: Kostenübernahme Ablehnung
Beitrag von: Stade am 12. November 2025, 20:19:10
Nein das wäre dann die 2 Wohnung
Titel: Aw: Kostenübernahme Ablehnung
Beitrag von: Sheherazade am 13. November 2025, 09:45:54
Was ist denn jetzt die Konsequenz der Ablehnung der Kostenübernahme für dich?

Warum wolltest du die Wohnung wechseln? War die zuvor bewohnte Wohnung im selben Jobcenterbereich und günstiger als die neue Wohnung?
Titel: Aw: Kostenübernahme Ablehnung
Beitrag von: Stade am 14. November 2025, 09:51:17
Zitat von: Sheherazade am 13. November 2025, 09:45:54Was ist denn jetzt die Konsequenz der Ablehnung der Kostenübernahme für dich?

Warum wolltest du die Wohnung wechseln? War die zuvor bewohnte Wohnung im selben Jobcenterbereich und günstiger als die neue Wohnung?

das Ich Kein Kaution Darlehen bekommen und keine Umzugskosten

Wir sind zu 3 und habe zur zeit eine 2,5 Zimmer und das ist einfach alles zu klein, die neue ist Großer und die die alte ist Grünster aber die neue ist von preis auch angemessen.

Ja das Selbe Jobcenter
Titel: Aw: Kostenübernahme Ablehnung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. November 2025, 18:01:32
Stade

Zitat von: Stade am 11. November 2025, 21:11:30für das mir eine Kostenzusage erteilt wurde. Nach dieser Zusage wurde mir
vom Vermieter eine andere Wohnung im selben Haus angeboten, die lediglich 3qm größer und
sogar etwas günstiger ist als die zuvor genehmigte. Ich habe das Jobcenter unverzüglich darüber
informiert und den Mietvertrag (schon unterschrieben) eingereicht.
Das Unterschreiben war der größte Fehler da es sich ja nicht um die neue Whg handelt für die du die Zusicherung bekommen hast sondern um eine andere neue Whg.

Wenn da vom JC aus auf stur gestellt wird kannst du nichts machen. Die handeln nach dem Gesetzbuch und sind im Recht.

Einzige Chance ist aus meiner Sicht dass:
Zitat von: GG-liebhaber am 11. November 2025, 22:22:46Sag deutlich  dass du niemanden hast und vollständig vom jobcenter abhängig bist und die Sozialagentur die Fürsorgepflicht hat Wohnungslosigkeit zu verhindern und dass es für dich eine besondere Härte bedeuten würde.

Die werden dich natürlich zappeln lassen aber die Teamleiter sind meisten neutraler und hast gute Chancen.
am besten direkt an den Teamleiter/Chef des JC und oberes anführen sowie die Tatsache das es sogar günstiger wäre als die Whg. für die eine Bewilligung erteilt wurde.

Oder du schaust ob der VM euch doch die Whg vermietet für die Ihr die Zusicherung bekommen habt.

Zitat von: Stade am 11. November 2025, 21:11:30was kann ich jetzt machen oder wie gehe ich jetzt vor? ein Widerspruch und Beschwerde habe ich eingereicht aber vielleicht hat jemand eine legale Lösung
Meine Meinung wäre da das du auch da zu voreilig warst der Widerspruch abgelehnt wird und die Beschwerde sich obendrein als sehr hinderlich erweisen wird wenn du von denen Einsicht und/oder bessere Erfolgsaussichten erwartest.

Ich wünsche Euch viel Glück und Erfolg!

MfG FN