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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Tränenschleier am 11. November 2025, 21:34:10

Titel: Wann wieder Antrag bei Ablehnung
Beitrag von: Tränenschleier am 11. November 2025, 21:34:10
Hallo:
Eine schwere Lage, hoffentlich kann einer der Experten helfen:
Wann könnte man wieder einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, wenn ein Antrag abgelehnt wird?
Wann kann man wieder und unter welchen Bedingungen ein neuer Antrag?
Herzlichen Dank.
Titel: Aw: Wann wieder Antrag bei Ablehnung
Beitrag von: Konstantin am 11. November 2025, 21:41:25
Man kann jederzeit einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, da es keine gesetzliche Wartezeit nach einer Ablehnung gibt.

Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids kann man kostenlos Widerspruch einlegen. Das ist oft der schnellere und effektivere Weg, wenn sich an der medizinischen Situation nichts Grundlegendes geändert hat, da die ursprüngliche Entscheidung dann intern überprüft wird.

Ein neuer Antrag ist besonders sinnvoll, wenn sich der Gesundheitszustand seit dem letzten Bescheid oder dem Widerspruchsbescheid deutlich verschlechtert hat oder neue, relevante medizinische Berichte vorliegen, die beim ersten Mal nicht berücksichtigt wurden.
Titel: Aw: Wann wieder Antrag bei Ablehnung
Beitrag von: Tränenschleier am 11. November 2025, 22:56:33
Der Ärztliche Dienst hatte mein Leiden wohl anerkannt, musste sich wohl an die beiden Schreiben vom Arzt halten, deswegen war dort die Erwerbsunfähigkeit nur für 6 Monate.
Titel: Aw: Wann wieder Antrag bei Ablehnung
Beitrag von: Sheherazade am 12. November 2025, 09:42:31
Zitat von: Tränenschleier am 11. November 2025, 21:34:10Wann könnte man wieder einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, wenn ein Antrag abgelehnt wird?

Kommt etwas auf die Begründung an, warum die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde. Die Erwerbsfähigkeit kannst du jederzeit wieder prüfen lassen wie von @Konstantin geschrieben.