Guten Tag ich habe eine frage und hoffe das ihr mir weiter helfen könnt : ich wohne seit dem 01.08.2025 nicht mehr in meiner Wohnung die arge hat mir bis zum 01.10.2025 trotzdem weiterhin die Miete überwiesen meine Bankkarte und der pin wurden mir aus der post gestohlen so das eine person geld abhebungen von meinen konto vornahm und Einkäufe regelmäßig damit bezahlte ich habe Strafanzeige gestellt und die arge darüber informiert die arge fordert trotzdem die miete von mir zurück jetzt meine Frage ist das richtig so muß ich das zurück zahlen obwohl ich mich nicht daran bereichert habe und ich bestohlen worden bin ?
Natürlich musst du die Miete, die dir ja nach dem 31.07.2025 nicht mehr zustand, zurückzahlen. Dass dir deine Bankkarte gestohlen wurde, ist leider dein persönliches Pech. Zumal Bankkarte und PIN immer getrennt aufzubewahren sind. Bei dir liest sich das, als wenn du beides zusammen hattest. Das ist sogar als fahrlässig zu betrachten.
Zitat von: Norden am 13. November 2025, 10:28:56ich wohne seit dem 01.08.2025 nicht mehr in meiner Wohnung die arge hat mir bis zum 01.10.2025 trotzdem weiterhin die Miete überwiesen meine Bankkarte und der pin wurden mir aus der post gestohlen
Bedeutet, Bankkarte und Pin wurden dir aus dem Briefkasten gestohlen in der Zeit nach dem 01.08., weil du deiner Bank deinen neuen Wohnort nicht mitgeteilt hast und auch den Briefkasten nicht mehr geleert hast? Bankkarte und Pin werden immer mit wenigstens 3 Werktagen Zeit dazwischen versendet, damit eben genau so etwas nicht passiert.
Und ja, wenn man eine Wohnung, die das Jobcenter bezahlt, nachweislich nicht mehr bewohnt, muss man die Miete zurückzahlen.
Zitat von: Norden am 13. November 2025, 10:28:56Guten Tag ich habe eine frage und hoffe das ihr mir weiter helfen könnt : ich wohne seit dem 01.08.2025 nicht mehr in meiner Wohnung die arge hat mir bis zum 01.10.2025 trotzdem weiterhin die Miete überwiesen meine Bankkarte und der pin wurden mir aus der post gestohlen so das eine person geld abhebungen von meinen konto vornahm und Einkäufe regelmäßig damit bezahlte ich habe Strafanzeige gestellt und die arge darüber informiert die arge fordert trotzdem die miete von mir zurück jetzt meine Frage ist das richtig so muß ich das zurück zahlen obwohl ich mich nicht daran bereichert habe und ich bestohlen worden bin ?
Ich sehe es wie die anderen hier man sollte mit der pin eher gesagt die pin im kopf haben und nicht fahrlässig irgendwo im portmane haben .
Warum sagt du immer Arge ? Die Arge gibt es schon lange nicht mehr der Träger hat sich geändert und heißt nun Jobcenter .Den Wortlaut sollte man schon richtig anwenden
Wenn du nicht Miete nicht zurück zahlen möchtest kannst du ja den Rechtsweg nutzen . Nur hier wird es schwierig werden mit der Begründung ...