Hallo, Ich musste vor kurzem einen neuen Bürgergeldantrag stellen, danach bekam ich ein schreiben in dem Stand, dass meine Angaben zur Miete nicht denen entsprechen, die ich zuletzt angegeben hatte, ich sollte meine letzte Mietanpassung sowie eine Mietbescheinigung einreichen, was ich auch tat.
Als ich danach meinem Bewilligungsbescheid bekommen habe. Fiel mir auf, dass mir rund 65 euro weniger ausbezahlt werden sollen als gewöhnlich. Was mich dazu bewogen hat den Bescheid genauer unter die Lupe zu nehmen und mir fiel weiter auf, dass meine Miete um ca. den gleichen Betrag höher angegeben war als sie sollte. Ich konnte mir das nicht erklären und hielt Rücksprache mit dem Jobcenter, die Dame am Telefon konnte mir nichts Genaueres sagen, woran dies liegt. Nach erneuter Ansicht meiner Mietanpassung sowie eine Mietbescheinigung fiel mir auf, dass die Miete schon auf der Mietbescheinigung falsch angegeben war. Was ich dann bei meiner Hausverwaltung sofort monierte. Mir wurde dann eine korrigierte Mietbescheinigung ausgestellt, die ich umgehend ans Amt weiterleitete. So weit, so gut.
Es ließ mir aber keine Ruhe, woher die höhere Miete stammt. Ich wusste, dass ich im August meine Jahresendabrechnung einreichte und im September einen Änderungsbescheid bekommen habe. Den ich auch erneut unter die Lupe nahm. Und fand das dort der Fehler herkommt, denn dort, wurde die, miete das erste Mal zu hoch angegeben. Was bedeutet das mein Vermieter seit September eine zu hohe Miete erhalten hat. (das Geld geht direkt an den Vermieter) darum konnte ich auch nicht nachvollziehen, dass sie zu hoch bezahlt wurde.
Meine Frage muss ich die zu viel bezahlte Miete aus eigener Tasche zurückzahlen oder kann das Amt, das bei der nächsten Zahlung der Miete einbehalten?
Ich weiß ist ein TLDR Beitrag dafür entschuldige ich mich. Mir lässt die Sache nur keine ruhe, sollte das Amt mir 195 euro oder mehr im Dezember abziehen wäre das eine Katastrophe für mich.
Ich bin dankbar für jede Hilfe.
grone73
Zitat von: grone73 am 14. November 2025, 01:51:41dass mir rund 65 euro weniger ausbezahlt werden sollen als gewöhnlich. Was mich dazu bewogen hat den Bescheid genauer unter die Lupe zu nehmen und mir fiel weiter auf, dass meine Miete um ca. den gleichen Betrag höher angegeben war als sie sollte. ...
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Nach erneuter Ansicht meiner Mietanpassung sowie eine Mietbescheinigung fiel mir auf, dass die Miete schon auf der Mietbescheinigung falsch angegeben war. Was ich dann bei meiner Hausverwaltung sofort monierte. Mir wurde dann eine korrigierte Mietbescheinigung ausgestellt, die ich umgehend ans Amt weiterleitete. So weit, so gut.
Zitat von: grone73 am 14. November 2025, 01:51:41Den ich auch erneut unter die Lupe nahm. Und fand das dort der Fehler herkommt, denn dort, wurde die, miete das erste Mal zu hoch angegeben. ....
Das sollte sich ja problemlos mit dem JC klären lassen, entweder schriftlich oder persönlich.Zitat von: grone73 am 14. November 2025, 01:51:41Meine Frage muss ich die zu viel bezahlte Miete aus eigener Tasche zurückzahlen oder kann das Amt, das bei der nächsten Zahlung der Miete einbehalten?
Wenn der VM zuviel bekommen hat muss auch der VM das Geld zurückzahlen.
Auch dass solltest du im JC klären denn ansonsten wird es von Dir einbehalten oder zurückgefordert. Der VM ist ja kein Vertragspartner mit dem JC.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. November 2025, 18:12:15Der VM ist ja kein Vertragspartner mit dem JC.
Aus diesem Grund muss der TE die zuviel gezahlte Miete vom Vermieter zurückfordern. Das Jobcenter wird nach Klärung nur eine Rückforderung an den TE stellen.