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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Soulmate2411 am 14. November 2025, 09:20:47

Titel: Das leidige Thema mit der Nk-Abrechnung
Beitrag von: Soulmate2411 am 14. November 2025, 09:20:47
Hallo zusammen,

ich hatte hier ja schon öfter reingeschrieben da es Probleme mit dem Vermieter und den NK - Abrechnungen gibt bzw die vom Vermieter nicht erstellt werden.

Ich habe Anfang November meinen WBA eingereicht und heute die Bestätigung der Verlängerung erhalten + eine Aufforderung zur Mitwirkung. Darin die Aufforderung der NK Abrechnungen von 2023 und 2024.

Wie immer habe ich diese nicht und werde auch keine bekommen, so wie die letzten Jahre auch nicht.

Meine erste Frage: Hat mein Vermieter nicht Zeit bis 31.12.2025 für die NK Abrechnung? Meine Frist zur Mitwirkung ist bis 30.11.2025.

Zweite Frage: Reicht es wenn ich wie die Jahre zuvor einfach schreibe, das ich diese Unterlagen nicht habe und auch wie die Jahre zuvor nicht erhalten werde? Oder muss ich damit rechnen das ich wie im Jahr 2021 zum Anwalt gedrängt werde weil mir sonst die Leistungen eingestellt werde?
//edit: Muss mich korrigieren, ich habe für 2023 eine NK Abrechnung erhalten, da diese aber wie immer fehlerhaft war habe ich um eine Korrektur gebeten, diese aber nie erhalten. Soll ich dann die von 2023 mitschicken mit dem Zusatz das ich bereits Anfang 2025 um eine richtige gebeten habe aber nie bekommen habe?


Ich wohne seit 13 Jahren in der Wohnung und habe bis auf im Jahr 2021(nach drang des JC zum Anwalt zu gehen) nie eine NK Abrechnung erhalten da mein Vermieter Zita ,, es nicht einsieht Geld dafür zu zahlen das Jemand die Daten abliest".
2021 wurde ich dann vom Jobcenter gedrängt mir einen Anwalt zu nehmen um an die NK Abrechnungen zu kommen. Diese NK Abrechnungen waren falsch und als ich dann geschrieben hatte, ich habe nur diese Unterlagen vekommen, war auch Ruhe.

Lg
Titel: Aw: Das leidige Thema mit der Nk-Abrechnung
Beitrag von: oldtom am 15. November 2025, 22:32:15
LOL...  jetzt stell dir vor: du warst pflegender Anghöriger der Mitter. die Wohnung gehörte zu 3/4 ihr und und 1/4 ihr ... 
Und nun besitzt sie die Frechheit einfach zu sterben.

Ergebnis : das Jobcenter verlangt - nach eigener 8 wöchiger Wartezeit, nach anzeige des todes erbfalls etc ...

Innerhalb von 12 tagen - nicht Werktagen - Vermögensaufstellung, Betriebskosten, steuerbescheiden usw. der Muter mit der drohng ansonsten alle leistungen (Grundbetrag) einzustellen...

PS.: und das obwohl nichmal ein Erbschein  besteht... und daher einsicht in bzw. beschaffung von unterlagen ggf. erschwert

Aja.. für Jobcentermiarbeiter ist wohl der erste schritt nach dem tod des elternteils die nicht von vollmacht umfassten Angelegenheiten zu  regeln. direkt am 'Dienstag