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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 14. November 2025, 10:46:27

Titel: Bürgergeld auf null gesetzt: Diese Rechte hat man bei anonymen Hinweisen
Beitrag von: selbiger am 14. November 2025, 10:46:27
Eine Bürgergeld-Empfängerin muss ihren Hund verkaufen, um ihre Miete bezahlen zu können. Grund ist ein anonymer Hinweis, wonach sie mit ihrem Verlobten eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilde – also als Paar gemeinsam wirtschaften würde.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-auf-null-gesetzt-diese-rechte-hat-man-bei-anonymen-hinweisen

man man man..die wissen doch eigentlich das solche meldungen auf blauen dunst erstmal stichfest geprüft werden müssen..aber so kann man menschen in die exitenslosikeit treiben..das amt müste wenn sich heraustellt das das nicht der wahrheit entspicht..alle finanziellen schäden übnernehmen..pluss entschädigungen etz usw..udn diese anscheisse sind das allerletzte..richtige sytehmwiederlinge.. :teuflisch: