Guten Tag!
Mein Name ist Jan. Zurzeit bin ich für ein halbes Jahr in Georgien und würde dann mit meiner frisch verheirateten Frau (Drittstaatlerin) nach Deutschland ziehen wollen. Ich bin natürlich noch in Deutschland gemeldet, bei Eltern, beziehe aber (trotz meines Arbeitslosenstatus) kein Bürgergeld oder dergleichen. Dies hätte ich später aber vor.
Nun, ich wohne nicht in Berlin, würde dort aber wieder hinziehen wollen. Um die Suche zu erleichtern, würde ich gerne ein WBS mit besonderer Dringlichkeit beantragen. Das alles soll gegen Juli 2026/August 2026 passieren.
Und hier bin ich schon etwas am Verzweifeln:
1)
Es wird nach dem Heiratsdatum genannt, der vor einem Monat geschah. Sie würde im Juli/August aber erst nach Deutschland ziehen, und ihren Aufenthaltstitel würde sie auch erst etwas später bekommen. Gelten wir dann immer noch als frisch verheiratet, da ich mit ihr in Georgien gewesen bin und sie erst im Juli/August nach Deutschland kommt? Schließlich ist es eines der Gründe, um WBS mit besonderer Dringlichkeit zu erhalten.
2)
Es wird nach Einkommen gefragt. Das habe ich nicht. Werde ich auch bis Juli/August 2026 nicht haben. Muss ich denen Kontoauszüge vorzeigen oder wissen die das schon via Finanzamt? Ich habe für drei Monate (bis September) variierende Beträge der gleichen Firma erhalten, aber das ist auch schon alles. Die Beträge variieren zwischen 500 und 1500 Euro. Das war mein einziges "Einkommen". Muss ich angeben, was das für ein Einkommen ist? Also bezüglich Selbstständigkeit (wobei es kaum als solches gelten kann, da ich davor und danach kein Einkommen bekam)? Bzw. wie ist es bei Privatverkäufen mit eBay? Spenden der Eltern? Oder inwiefern wird das überprüft? Wird es überhaupt überprüft oder etwa nur überflogen? Ich habe halt nur ein kleines Vermögen und verstehe daher nicht, inwiefern was relevant ist und ob sie bei jeder Gutschrift wissen wollen, woher was kommt.
Ein Wohnberechtigungsschein ist immer für ein Jahr gültig und zwar nur in dem Bundesland, in dem er beantragt wurde. Es wird in der Regel von den Wohnungsbaugenossenschaften geraten, den WBS erst zu beantragen, wenn man eine entsprechende Wohnung gefunden hat oder wenigstens erst kurz vorher. Beachte bitte, dass du mit dem WBS nicht automatisch schon eine Wohnung hast, die musst du dir erst noch suchen. DIe Dauer der Ehe ist für den Anspruch auf einen WBS unerheblich.
Der Rest mit deiner Heirat ist mir nicht ganz verständlich. Muss die Ehe nicht auch noch in Deutschland nachbeurkundet werden?
Zitat von: Sheherazade am 18. November 2025, 15:01:46Ein Wohnberechtigungsschein ist immer für ein Jahr gültig und zwar nur in dem Bundesland, in dem er beantragt wurde. Es wird in der Regel von den Wohnungsbaugenossenschaften geraten, den WBS erst zu beantragen, wenn man eine entsprechende Wohnung gefunden hat oder wenigstens erst kurz vorher. Beachte bitte, dass du mit dem WBS nicht automatisch schon eine Wohnung hast, die musst du dir erst noch suchen.
Der Rest mit deiner Heirat ist mir nicht ganz verständlich. Muss die Ehe nicht auch noch in Deutschland nachbeurkundet werden?
Soweit ich es verstanden habe, kann man aber ein WBS für Berlin beantragen, solange man auch dahinziehen will. Eine Wohnung bereits zu haben, erschließt sich dann ja als schwierig - immerhin kann es lange dauern, bis man eine hat und oftmals die Vereine bereits nach WBS fragen (besonders wenn Dringlichkeit vorliegt).
Und nein, Nachbeurkundung muss nicht sein.
Zitat von: Der Janrick am 18. November 2025, 15:05:45Soweit ich es verstanden habe, kann man aber ein WBS für Berlin beantragen, solange man auch dahinziehen will.
Das ist richtig, man muss nur die Gültigkeit von einem Jahr im Hinterkopf haben. Wenn du erst in 9 Monaten nach Berlin ziehen willst, macht es keinen Sinn, jetzt schon einen WBS zu beantragen.
Zitat von: Sheherazade am 18. November 2025, 15:10:02Zitat von: Der Janrick am 18. November 2025, 15:05:45Soweit ich es verstanden habe, kann man aber ein WBS für Berlin beantragen, solange man auch dahinziehen will.
Das ist richtig, man muss nur die Gültigkeit von einem Jahr im Hinterkopf haben. Wenn du erst in 9 Monaten nach Berlin ziehen willst, macht es keinen Sinn, jetzt schon einen WBS zu beantragen.
Richtig. Meine Frage hat sich auch an Juli/August 2026 gerichtet. Ich will es ja schließlich erst dann beantragen.
Zitat von: Der Janrick am 18. November 2025, 14:19:06würde ich gerne ein WBS mit besonderer Dringlichkeit beantragen
Bringt gar nichts, was meinst du wie viele so einen WBS jedes Jahr verlängern?
Der ist absolut keine Garantie, eine Wohnung zu bekommen.
Zitat von: Kopfbahnhof am 18. November 2025, 17:20:43Zitat von: Der Janrick am 18. November 2025, 14:19:06würde ich gerne ein WBS mit besonderer Dringlichkeit beantragen
Bringt gar nichts, was meinst du wie viele so einen WBS jedes Jahr verlängern?
Der ist absolut keine Garantie, eine Wohnung zu bekommen.
Ist in Berlin so oder so der Fall. Immerhin hat man mit WBS eine gering bessere Chance. Wie soll es sonst gehen?
Ich würde auch meinen, dass die besondere Dringlichkeit durchaus schwieriger zu bekommen ist, geschweige denn zu verlängern.
Edit: Ich glaube, die "besondere Dringlichkeit" wird hier nicht ganz verstanden. Es ist kein normaler WBS.