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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: 2_Gerhaard am 18. November 2025, 15:03:22

Titel: Angabe von Therapeut bei der Rentenversicherung
Beitrag von: 2_Gerhaard am 18. November 2025, 15:03:22
Hallo:
Kann man bei der Rentenversicherung als sein Behandler einen Psychologischen Psychotherapeuten angeben? Man würde dann auch eine Schweigepflichtentbindung unterzeichnen.
Das wäre dann kein Arzt in dem Sinne wie ein Neurologe oder Psychiater, sondern ,,nur" Psychologischer Psychotherapeut.
Wäre das für den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung hilfreich?
Man würde dann auf andere Ärzte verzichten und ihn als Behandler bei der Rentenversicherung anzeigen.
Danke
Titel: Aw: Angabe von Therapeut bei der Rentenversicherung
Beitrag von: Sheherazade am 18. November 2025, 15:07:42
Wenn nach dem behandelnden Arzt gefragt wird, gibt man idealerweise den Arzt an, bei dem alle Berichte zusammenlaufen, meistens ist das der Hausarzt. Alternativ gibt man dann alle behandelnden Fachärzte an. Ein Therapeut ist kein behandelnder Arzt.
Titel: Aw: Angabe von Therapeut bei der Rentenversicherung
Beitrag von: 2_Gerhaard am 18. November 2025, 15:12:18
Hm... Ja.
Titel: Aw: Angabe von Therapeut bei der Rentenversicherung
Beitrag von: 2_Gerhaard am 18. November 2025, 20:45:44
Tja, das mit dem Therapeuten, der auch Gutachten schreibt, wäre eine große Hilfe.