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Hallo,
wir Bedarfsgemeinschaft (2 erwachsene Personen)sind gerade komplett überfordert und im Antragschaos.
Ich hoffe, ihr könnt mir irgendwie weiter helfen und ich hoffe, hier sind erfahrene Nutzer, die hier Ahnung haben und irgendwie durchblicken.
In einem anderen Tread habe ich ja schon geschrieben, dass ich bald 60J bin und es ein amtsärztliches Gutachten gibt, dass ich bis auf Weiteres nicht erwerbsfähig bin, und das ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt habe, weil es keine Verbesserung bei meinem Gesundheitszustand gibt...im Gegenteil.
Jetzt das Neueste bei uns in der Bedarfsgemeinschaft :
Unser neuer Leistungszeitraum beginnt am 01.12.25 und natürlich habe ich den WBA rechtszeitig gestellt und das heißt, im Dezember 2025 bekommen wir (mein Lebensgefährte und ich...wir sind nicht verheiratet, aber eine Bedarfsgemeinschaft, Einstehgemeinschaft) dann noch das zustehende Bürgergeld und sein Lohn wird im Dezember noch angerechnet.
Soweit, so gut !
Ab Januar 2026 gibt es jetzt Chaos und wir blicken nicht mehr durch.
1. Mein Lebensgefährte hat aus betrieblichen Gründen die Kündigung erhalten zum 31.12. und das heißt, er wäre ab dem 01.01.26 arbeitslos.
Er muss also ALG beantragen und ob und wieviel er erhalten wird, wissen wir noch nicht, aber soviel wird es nicht sein, da er aus gesundheitlichen Gründen in den letzten 12 Monaten nur Teilzeit gearbeitet hat und 1200 € Brutto verdient hat.
Das Jobcenter hat uns informiert, dass mein Lebensgefährte nun das ALG beantragen muss.
2. Aber...da mein Lebensgefährte so krank geworden ist und weder Vollzeit noch Teilzeit arbeiten gehen kann und das entsprechende Alter 65J hat, wird er bald in Rente gehen.
Die Rentenkasse bzw der Knappschaftsälteste sagt, dass er mit nur 4 Abzugspunkten eigentlich sofort (ab Januar 26) in Rente gehen könnte.
Bei voller Rente hat er ja keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und bei einer Teilrente wohl schon; soweit wir in Erfahrung bringen konnten.
3. seine Teilrente (mit 4 Punkten Abzug) wird aber sowieso nicht so hoch sein, da er aufgrund langer und schwerer Krankheit, schwerer Unfall und chronische Erkrankung, nicht so viel arbeiten konnte und die letzten Jahre nur in Teilzeit...ergab die Rentenberechnung ca 800 € Rente im Monat.
Nicht viel und so gesehen müsste er ja Grundsicherung beantragen, zum Aufstocken seiner Rente.
Aber...Teilrente plus Arbeitslosengeld plus Grundsicherung !? Ist das überhaupt möglich ?
4. bei mir steht ja noch überhaupt nicht fest wann und ob ich die Erwerbsminderungsrente bekomme und in welcher Höhe diese ist (laut meinem letzter Renteninformation bei E-Rente ca 750 €).
Müsste ich da auch mit Grundsicherung aufstocken? Weiß das jemand ?
5. und solange ich ja keine Erwerbsminderungsrente bekomme, aber auch bis auf weiteres nicht arbeitsfähig bin, sagte das Jobcenter, dass ich dann halt Sozialhilfe beantragen soll, bis das mit der Erwerbsminderungsrente entschieden ist.
"Das Jobcenter muss ja wirtschaftlich und sparsam handeln und wir Leistungsbezieher sind verpflichtet alle vorrangigen anderen Sozialleitungen in Anspruch zu nehmen", erklärte man uns beim Jobcenter....dazu gehört auch das Wohngeld.
Ist das so richtig ? Muss ich auch sofort Sozialhilfe beantragen ?
6. Aber ob uns dann überhaupt noch Wohngeld zusteht, mit ALG, Rente, Grundsicherung und ggf Sozialhilfe oder Erwerbsminderungsrente ?
Zusammengefasst, Anträge stellen ab dem 01.01.25 :
- Rente und Grundsicherung (für meinen Lebensgefährten)
- und Wohngeld für uns beide
- und Sozialhilfe für mich (bis das mit der Erwerbsminderungsrente entschieden ist)
7. Aber...solange die Ämter noch nichts zum Wohngeld, Grundsicherung, Sozialhilfe entschieden haben, müsste dann das Bürgergeld nicht weiter gezahlt werden, vom Jobcenter ?
Irgend wovon müssen wir ja leben und Miete und Strom usw bezahlen.
Ich entschuldige mich bei euch, dass ich 1. hier so viel geschrieben habe und 2. so viele Fragen stelle und 3. das hier alles wirklich etwas Wirrwarr ist.
Und falls Ihr mir hier nicht wirklich helfen könnt, wisst Ihr wo wir und wirklich professionelle Hilfe holen können, bei unseren vielen Anträgen und dem Wirrwarr ?
Im Jobcenter ist man dazu leider nicht in der Lage wirklich fachliche Antworten zu geben oder mich an kompetente Berater zu vermitteln.
Danke schon mal für eure Antworten !!!
Zitat von: Sammi am 19. November 2025, 19:30:48Unser neuer Leistungszeitraum beginnt am 01.12.25 und natürlich habe ich den WBA rechtszeitig gestellt und das heißt, im Dezember 2025 bekommen wir (mein Lebensgefährte und ich...wir sind nicht verheiratet, aber eine Bedarfsgemeinschaft, Einstehgemeinschaft) dann noch das zustehende Bürgergeld und sein Lohn wird im Dezember noch angerechnet.
Ist dieser neue Bescheid nur auf Dezember befristet oder doch auf 6 bzw. 12 Monate? Bzw. was hat das Jobcenter euch für Auflagen gestellt?
Ihr könnt theoretisch ab Januar beantragen, was für euch notwendig und richtig ist, bis zum jeweiligen Leistungsbescheid muss das Jobcenter erstmal weiterzahlen. Überzahlungen werden dann mit dem entsprechenden Amt (Wohngeld, DRV, Sozialamt) verrechnet.
Hallo Sheherazade,
danke, für deine Antwort.
Wir haben noch keinen Leistungsbescheid ab Dezember 2025 erhalten, und deswegen kann ich nicht sagen, ob das Jobcenter den WBA nur für Dezember 2025 ausgestellt hat oder für einen längeren Zeitraum über den 01.01.26 hinaus.
Unser Jobcenter berechnet aber immer nur für 6 Monate und dann müssen wir frühzeitig einen neuen WBA stellen.
Diese vorläufigen Bewilligungsbescheide dazu erhalten wir immer erst kurz vor Beginn des neuen Leistungszeitraumes.
In dem Schreiben vom Jobcenter, dass mein Lebensgefährte ab dem 01.01.25 ALG beziehen könnte und er den Antrag dazu stellen muss, steht auch nichts davon drin, ob nur Dezember 2025 berücksichtigt wurde.
Ich finde es schon merkwürdig, dass das Jobcenter erst Mitte November darauf aufmerksam macht, dass mein Lebensgefährte den Antrag auf ALG stellen muss, damit ihm nicht die Leistungen eingestellt werden usw., denn das mit dem neuen Leistungszeitraum ab 01.12.25 und mit der Beendigung des Arbeitsvertrages, wusste das Jobcenter auch schon einige Tage länger.
Ich lade dieses Schreiben vom 14.11.25, dass wir am 19.11.25 postalisch erhalten haben, hier (geschwärzt) hoch.
Dann sollte dein Mann umgehend ALGI ab 01.01.26 beantragen und die Antragsbestätigung dem Jobcenter vorlegen. Auf keinen Fall angeben oder eintragen beim Antrag auf ALGI, dass er nicht Vollzeit arbeiten kann oder will solange seine Erwerbsminderung oder -unfähigkeit nicht festgestellt wurde. Besser wäre, wenn er fortlaufend AU geschrieben wird von seinem Arzt, die Agentur für Arbeit wird ihn dann zu gegebener Zeit auffordern, Reha oder EM-Rente oder Altersrente zu beantragen. Das Jobcenter wird weiterhin bis zur Klärung für euch zuständig sein.
Immer einen Schritt nach dem anderen und nicht so weit im Voraus planen oder denken. Ich sehe derzeit auch keine Notwendigkeit bzw. Aufforderung für euch oder einen von euch Sozialhilfe zu beantragen.
Hallo Sheherazade
vielen Dank :sehrgut:
mein Lebensgefährte geht am Montag 24.11. zum Arbeitsamt und wird dort einiges besprechen und regeln.
Wie ich erfahren habe, brauche ich solange keine Sozialhilfe beantragen wie das Jobcenter mir bzw uns noch Bürgergeld gezahlt werden muss.
Das Jobcenter fordert zwar, dass ich Sozialhilfe beantrage, aber ich denke, diese Forderung kann ich ignorieren.
Sollte mein Sachbearbeiter weiter den Antrag auf Sozialhilfe fordern, soll er mir das mal schriftlich geben.
Ich habe noch eine Frage zum Thema Arbeitslosengeld 1 , für meinen Lebensgefährten.
Ich habe im Internet gelesen, dass das Jobcenter fiktives Einkommen anrechnen darf z.B. das Arbeitslosengeld 1.
Darf unser Jobcenter (dass meinen Lebensgefährten ja aufgefordert hat ALG 1 ab dem 01.01.26 zu beantragen) auch ab dem 01.01.26 ein fiktives ALG 1 anrechnen, OHNE zu wissen, ob mein er ab dem 01.01.26 tatsächlich ALG 1 bekäme ODER sogar schon ab Januar 2026 in Rente gehen kann ?
Bescheide sind weder von der Agentur für Arbeit, wegen ALG 1 , noch von der Rentenkasse da, und das weiß auch das Jobcenter.
Nach einer Berechnung bekäme mein Lebensgefährte ca 560-580€ ALG I (nicht verheiratet, keine Kinder), da er in den letzten 12 Monaten nur 1200 € Brutto / 1005 € Netto verdient hat, weil er aufgrund seiner chronischen Krankheit und Behinderung nur 80 Std/Monat, als Helfer, arbeiten gehen konnte.
Ich habe auch gelesen, dass das Jobcenter nicht nach der normalen ALG Berechnung geht (Bruttoverdienst der letzten 12 Monate) sondern ihre eigene Berechnung (nach Alter, Arbeitsstatus, usw) berechnen darf !
Ob das stimmt, weiß ich nicht.
Im Übrigen haben wir bis heute den vorläufigen Bewilligungsbescheid, für den Leistungszeitraum ab 01.12.25, noch nicht erhalten.
Auf telefonischer Nachfrage, ob der Bescheid denn schon rausgegangen ist, bekam ich die barsche Ansage, dass ich abwarten soll, bis zum 01.12. wäre ja noch Zeit und ob wir am 01.12.25 Bürgergeld bekämen, würde ich ja spätestens am 01.12.25 auf meinem Konto sehen, und dann wurde einfach aufgelegt.
Zitat von: Sammi am 22. November 2025, 11:51:22Ich habe im Internet gelesen, dass das Jobcenter fiktives Einkommen anrechnen darf z.B. das Arbeitslosengeld 1.
Dann hast du was falsches gelesen. Oder das "kein" im Satz überlesen.
Hinsichtlich des noch fehlenden Leistungsbescheides: Es kann sein, dass das Jobcenter den Bescheid noch hinaus zögert bis ihr den Nachweis erbringt, dass dein Partner ALGI ab Januar 2026 beantragt hat. Dennoch sollte bis zum 1. Dezember was bei euch ankommen.
Sammi
Zitat von: Sammi am 22. November 2025, 11:51:22dass das Jobcenter fiktives Einkommen anrechnen darf z.B. das Arbeitslosengeld 1.
Ja da fehlt ein NICHT.
Bei Euch gilt die Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
und
wenn es mal so weit ist dann kann das JC überzahlte Beiträge zu verrechnen.
Wann kann der Leistungsträger mit anderen Sozialleistungen aufrechnen (http://hartz.info/index.php?topic=10429.msg91328#msg91328)
bzw. der weiterführende Link darin.
MfG FN