Auch der Wuppertaler Erwerbslosen- und Soziahilfeverein Tacheles kritisiert die Bürgergeld-Reform. ,,Die Koalition plant Regelungen, die in Teilen härter ausfallen als die Hartz-IV-Sanktionspraxis vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts", erklärte der Vereinsvorsitzende Harald Thomé. Er halte vor allem die 100-prozentige Streichung der Leistungen bei dreimaligem Versäumnis eines Meldetermins für ,,eindeutig verfassungswidrig".
https://www.welt.de/vermischtes/article691f03e676d3bd8e531d13ec/plan-von-schwarz-rot-eindeutig-verfassungswidrig-sozialverbaende-laufen-sturm-gegen-buergergeld-reform.html
Wenn etwas gegen die Verfassung ist, dann müsste das BVG das kippen, richtig?
ZitatEr halte vor allem die 100-prozentige Streichung der Leistungen bei dreimaligem Versäumnis eines Meldetermins für ,,eindeutig verfassungswidrig".
So ein Blödsinn, natürlich wird da erstmal alles eingestellt bis der/die Betroffenen sich wieder melden. Da muss dann erstmal geprüft werden, ob man überhaupt noch bedürftig ist. Kann ja sein man ist verstorben, im Urlaub oder brauch keine Unterstützung mehr. Da ist nix verfassungswidrig.
Ich sehe das sogar auch ähnlich wie @Konstantin.
Auch wenn man z. B. über drei Tage lang unentschuldigt nicht zur Arbeit bei seinem Arbeitgeber erscheint, wird der auch ein paar Hebel in gang setzen (müssen).
Das wird dann allerdings in dem Fall eher eine Vermisstenanzeige bei der Polizei sein - wenn der Arbeitgeber bei z. B Angehörigen nichts über den Verbleib des Kollegen erfahren kann.
Deshalb erfragen die bei Einstellungsgesprächen im Falle von Einstellung auch gerne immer Kontaktdaten von Angehörigen, wenn man "Single" ist. Genauso übrigens auch, wenn man z. B. im Krankenhaus zu einer planmäßigen Operation antritt.
Wirklich verfassungswidrig ist aus meiner Sicht diese Vollsanktionsandrohung (oder eigentlich überhaupt Sanktion) bei dreimaliger oder sonst wie oft maliger Ablehnung von "Vermittlungsangeboten" !
Hier wird klar GG Artikel 12 verletzt.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Es geht um dreimaliges Versäumnis und nicht bei ein mal, wenn man drei mal nicht hingeht:
Zitat von: 2_Gerhaard am 22. November 2025, 16:53:45100-prozentige Streichung der Leistungen bei dreimaligem Versäumnis eines Meldetermins für ,,eindeutig verfassungswidrig".
Oder er ist falsch zitiert worden und er meinte generell die totale Streichung der Leistungen.
Zitat von: Vollloser am 22. November 2025, 18:17:36Wirklich verfassungswidrig ist aus meiner Sicht diese Vollsanktionsandrohung (oder eigentlich überhaupt Sanktion) bei dreimaliger oder sonst wie oft maliger Ablehnung von "Vermittlungsangeboten" !
und was kommt als nächstes wer nicht erscheint Beugehaft? Bei dreimaler Ablehnung eines Vermittlungsangebots kann einer ja klar kommen mit einer Kürzung viele würden dem Nacheifern und mit weniger Geld auskommen bei angesparten Schonvermögen im Alter und Frau Bas hätte da auch ihre 100 Millionen Euro gespart und SB Personal.
so sind deutsche gesetze nunmal ausgelegt..sie hebeln sich gegenseitig aus..gesetze sind so ausgelegt das immer hintertüren möglich sind..nix konkretes nix handfestes..soliede schon garnicht..so ist es tradition in dummland..da wo wirklich gesetze nötig sind..wird grosszügig vernachlässigt kriminalitäten gefördert und vom staat ignoriert(warum wohl)..und da wo es nicht nötig ist..wird um so mehr mit gesetzen regeln usw.gedattelt.. :wand: völlig verkokste welt..
Dann hilft die innere Faust.
Bei Zwangsvermittlung hat jeder eine Waffe : Seine Hände; die linken !
Damit jeder pissige Arbeitgeber erkennt, das er keine Freude an Zwangsarbeitern hat.
Das stelle ich gerade richtig lustig vor den Versuch seinen "Zwangsarbeitgeber" zu erziehen oder zu disziplinieren.
Das wird mit Sicherheit nach hinten losgehen und am Ende mit weniger Geld in der Tasche enden. :grins:
Die Arbeitgeber und das Amt sind nicht doof.
Kreativität gehört dazu !
Aber nur etwas IQ ist nötig, und Motivation.
Der brave Soldat Schwejk ist dafür ein Synonym.
,,Neue Grundsicherung" sieht härtere Sanktionen vor
Das bereits im März 2024 von der CDU präsentierte Konzept sieht erheblich härtere Sanktionen vor. Künftig sollen Personen, die drei Jobcenter-Termine versäumen und auch im darauffolgenden Monat nicht erscheinen, sämtliche Leistungen einschließlich der Wohnkostenunterstützung verlieren. Diese rigorosen Maßnahmen stoßen jedoch auf verfassungsrechtliche Bedenken, da das Bundesverfassungsgericht bereits 2019 entschieden hatte, dass vollständige Leistungskürzungen unzulässig sind.
https://www.usinger-anzeiger.de/panorama/buergergeld-reform-durch-merz-verzoegert-sich-deutlich-wann-die-neue-grundsicherung-kommt-zr-94050281.html
Ich weiß gar nicht warum ihr euch über die "Sanktionen" so aufregt! Vielschlimmer ist doch die Verzögerungstaktik und der Belegwahnsinn! Ich glaub das ist die neue Art Sanktionen zu verhängen: Man verlangt zur Berechnung der Leistungen die amerikanische Unabhängigkeitserklärung im Original mit Frist von 10 Tagen und droht mit Einstellung der Leistungen...
Die BuReg hat an fast alles gedacht, was BSG und BVerfG bereits abgenickt haben: KV läuft weiter, KdUH werden auf die restliche BG verteilt, 3fache Nichtmeldung fingiert fehlende Erreichbarkeit.
Die Neuregelung in § 32a SGB II i.V. § 7b Abs. 4 SGB II leidet aber imho trotzdem an einem erheblichen Rechtsmangel, denn dort wird eine Nichterreichbarkeit auch für den Fall fingiert, dass die Person nachweislich erreichbar war, aber keinen vom JC als "wichtig" anerkannten Grund für die Nichtmeldung vorgetragen hat.
Das kann so rechtlich nicht funktionieren, insbesondere da das BSG eine Leistungseinstellung wegen Nichtmeldung bei nachweislicher Erreichbarkeit für rechtswidrig erklärt hat.
Wenn jemand nachweislich erreichbar war, weil er den Termin abgesagt hat, kann auch eine gesetzlich fingierte Nichterreichbarkeit nicht greifen, da sie dann den Gegenbeweis der Erreichbarkeit ignoriert.
Die derzeit geplante Regelung führt in solchen Fällen zu rechtswidrigen Ergebnissen.
Es muss zwingend unterschieden werden, ob der Meldepflichtige sich tatsächlich nicht "gerührt" hat, oder ob er bspw. den Termin abgesagt und "nur" keinen "wichtigen" Grund genannt hat.
Zitat von: Ottokar am 25. November 2025, 12:04:18...oder ob er bspw. den Termin abgesagt und "nur" keinen "wichtigen" Grund genannt hat.
Dieses "
keinen wichtigen Grund genannt" wollen sie also offenbar dann auch schon einfach mal random wie "
nicht erreichbar" "werten" - oder so !?!? :scratch:
.. oder der "wichtige Grund" wird vom Jobcenter nicht als "wichtig" anerkannt! :yes:
Ach die GroKo zerlegt sich doch selber. :cool:
Zitat von: chrisi01 am 25. November 2025, 13:02:28Ach die GroKo zerlegt sich doch selber. :cool:
zu schön um war zu sein..die medien lassen es immer danach ausehen..kommt so aber nicht..leider.. :weisnich:
@selbiger
Nicht die Medien sondern die Politiker.
Zitat von: chrisi01 am 25. November 2025, 13:09:50Nicht die Medien sondern die Politiker.
man weis doch aber das die medien in teilen von oben diktiert bekommen was und was nicht gesendet werden soll..das zieht sich durch von oben nach unten..