Hallo, ich hatte einen WBA Antrag gestellt für ab 01.12.2025 und dieser wird vermutlich abgelehnt wegen zu viel Vermögen (knapp 16300 bei nur 15000 Schonbetrag).
Ich habe 2 Lebensversicherungen Allianz (die später als Rentenzahlung dienen sollen, eine von den Versicherungen ist schon beendet und wird erst mit Rentenalter ausgezahlt) und 1 Unfallversicherung mit jeweils Rückkaufswert und alle 3 Versicherungen haben aktuell kein Verwertungsausschluss.
Bisher war es so, dass bei den Versicherungen, der Rückkaufswert zum jetzigen Zeitpunkt um mehr als 10% vom erreichten Volumen abweicht und das damit keine Verwertbarkeit vorliegt. Somit keine Anrechnung zum Vermögen.
Hat sich da jetzt was geändert?
ZitatSeit dem 01.01.2023 sind lt. § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II alle für die Altersvorsorge bestimmten Versicherungsverträge nicht als Vermögen zu berücksichtigen und müssen in der Anlage VM auch nicht mehr angegeben werden. Welche Versicherungsverträge das sind, bestimmt grundsätzlich der Versicherungsnehmer.
Zeitgleich wurde § 168 VVG geändert und der bis dahin existierende Verwertungsausschluss von Kapitallebensversicherungen vor dem Eintritt in den Ruhestand ersatzlos gestrichen, diese sind somit seit dem 01.01.2023 nicht mehr nach § 168 VVG vor Verwertung geschützt.
Nach § 168 VVG geschützt sind nur noch Rentenversicherungen mit monatlicher Leistungsauszahlung.
Quelle und mehr Informationen (https://hartz.info/index.php/topic,25.0.html)
Das bedeutet ja, dass sie ohne Verwertungsausschluss geschützt sind oder?
u.a. auch wegen unwirtschaftlicher Verwertung (zB Eingezahlt 14847,56€ und Rückkaufswert 10630,50€)
Falls ja, warum gibt mir das Jobcenter als Hinweis, dass die Möglichkeit besteht einen Verwertungsausschluss zu vereinbaren. Falls ich das vereinbare folgt eine erneute Vermögensprüfung.
Mara187
Zitat von: Mara187 am 24. November 2025, 13:51:54Falls ja, warum gibt mir das Jobcenter als Hinweis, dass die Möglichkeit besteht einen Verwertungsausschluss zu vereinbaren. Falls ich das vereinbare folgt eine erneute Vermögensprüfung.
was den VVG angeht da hat wohl deine SB keine Ahnung.
Zitat von: Mara187 am 24. November 2025, 13:10:01(die später als Rentenzahlung dienen sollen, eine von den Versicherungen ist schon beendet und wird erst mit Rentenalter ausgezahlt)
Wenn das Vertragsbedingung ist dann ist diese schon mal geschützt und darf auch nicht in die Berechnung einfließen.
Zitat von: Mara187 am 24. November 2025, 13:10:01und 1 Unfallversicherung
eine Unfallversicherung hat nichts mit der Rente oder dem Schonvermögen zu tun deshalb kann dir das JC da nichts berechnen oder vorschreiben.
Zitat von: Mara187 am 24. November 2025, 13:10:01(knapp 16300 bei nur 15000 Schonbetrag).
Wie kommen denn die 16 300 zusammen?
Nur die Vers. oder auch noch andere Werte?
Zitat von: Mara187 am 24. November 2025, 13:51:54Das bedeutet ja, dass sie ohne Verwertungsausschluss geschützt sind oder?
Eine üble Materie bei der ich nicht wirklich durchsteige.
Ich finde sie sogar trotz intensiver Bemühungen als so "schwammig" das es für mich unter Auslegungssache fällt.
Aufgrund dessen habe ich mein verbliebenes überschüssiges VM lieber in ein anderes Auto investiert.
MfG FN
Edit
Schau dir auch die Antwort 1 von Ottokar im Ratgeber Vermögen (http://hartz.info/index.php?topic=25.msg27#msg27) an.
Na die LV wurde abgeschlossen als LV mit späterer Rentenzahlung, entweder als monatliche Rente oder Einmalzahlung.
Die UV ist mit garantierter Beitragsrückzahlung abgeschlossen worden.
In den 16300 sind Girokonto und Bar ca 1150€ und der Rest die 3 Versicherungen.
Zitat von: Mara187 am 24. November 2025, 14:26:15Die UV ist mit garantierter Beitragsrückzahlung abgeschlossen worden.
Also eine Kombination aus Unfallversicherung und Sparvertrag? Dann würde ich gucken, dass du mit der Versicherungsgesellschaft was regeln kannst. Es macht ja keinen Sinn, dein bißchen Barvermögen als Notgroschen auf Null abzuschmelzen, nur damit du erstmal unter die Grenze kommst.
Die Kombi UV mit Sparvertrag ist ohnehin das unattraktivste Anlagemodell. Überleg dir also ob du überhaupt eine Unfallversicherung brauchst. So etwas brauchen die wenigsten Menschen.
Mara187
Vorab hast du mein Edit
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. November 2025, 14:12:15Schau dir auch die Antwort 1 von Ottokar im Ratgeber Vermögen (http://hartz.info/index.php?topic=25.msg27#msg27) an.
gesehen und gelesen?
und wenn dass
ZitatSeit dem 01.01.2023 sind lt. § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II alle für die Altersvorsorge bestimmten Versicherungsverträge nicht als Vermögen zu berücksichtigen und müssen in der Anlage VM auch nicht mehr angegeben werden. Welche Versicherungsverträge das sind, bestimmt grundsätzlich der Versicherungsnehmer.
zutrifft dann entscheidest ja anscheinend du was für die Rente ist. (Das war dass was mir als zu "schwammig" formuliert ist/war, also in den Gesetzestexten, das Ottokar als Sozialrechtsexperte es verständlicher formuliert hat meinte ich nicht. )
Zitat von: Mara187 am 24. November 2025, 14:26:15In den 16300 sind Girokonto und Bar ca 1150€ und der Rest die 3 Versicherungen.
Da sollte es kein Problem geben denn Vers. die für die Rente gedacht sind gehören eh nicht in die VM Berechnung.
MfG FN