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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: rednex111 am 26. November 2025, 19:00:28

Titel: Erstattung Rezept
Beitrag von: rednex111 am 26. November 2025, 19:00:28
Hallo, ich hoffe ich habe den richtigen Thread getroffen. Folgendes Problem. Ich musste in die Rettungsstelle und bekam vom diensthabenden Doktor ein Notfallrezept. Das musste ich leider selbst bezahlen. Die Summe belief sich auf 107,00 € Das ist ein ziemlich hoher Betrag. So die Kasse zahlte nur circa 35 € zurück. Meine Frage nun, besteht die Möglichkeit, dass das JC einen Teil der Kosten trägt?
Vielen Dank
Titel: Aw: Erstattung Rezept
Beitrag von: Sheherazade am 27. November 2025, 09:33:08
Die Notdienstgebühren in der Apotheke sind aber nicht so hoch, standen da noch nicht verschreibungspflichtige Medikamente drauf?
Titel: Aw: Erstattung Rezept
Beitrag von: Ottokar am 27. November 2025, 11:31:38
Es gibt keine Rechtsgrundlage, wonach das JC die Kosten verschreibungspflichtiger Medikamente erstatten könnte.
Lediglich die Kosten der Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten sind erstattungsfähig (§ 24 Abs. 3 SGB II).
Titel: Aw: Erstattung Rezept
Beitrag von: rednex111 am 27. November 2025, 19:00:20
Zitat von: Sheherazade am 27. November 2025, 09:33:08Die Notdienstgebühren in der Apotheke sind aber nicht so hoch, standen da noch nicht verschreibungspflichtige Medikamente drauf?

Nein es waren nur verschreibungspflichtige Medis.
Titel: Aw: Erstattung Rezept
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. November 2025, 16:35:20
Zitat von: rednex111 am 27. November 2025, 19:00:20Nein es waren nur verschreibungspflichtige Medis
Dann kannst du das nur mit deiner KK klären, warum die nur einen Teil erstattet hat.

Eigentlich muss die KK diese Medikamente in voller Höhe bezahlen.

Womöglich hast du ein Privatrezept bekommen? (Weiß oder Blau)

War bei mir auch mal so, bei einem Hausbesuch, weil die Ärztin keinen Zugriff auf die KK hatte.
Musste in der Apotheke auch erst einmal voll bezahlt werden, aber KK hat dann alles übernommen.