Hallo,
Mein Partner war mit seiner Ex Partnerin bis Oktober 2024 in einer Bedarfsgemeinschaft.
Dann haben sie sich getrennt ( im Mietvertrag steht nur die Ex und nicht er) und er ist in ein anderes Bundesland gezogen.
SEid 8 Monaten hat er jetzt einen festen Job.
Nun meine Frage.Die Betriebskostenabrechnung von 2024 kam im März 2025.
Übernimmt das Jobcenter eine Nachzahlung da er ja jetzt in Arbeit ist? Und ist das Jobcenter in dem anderen Bundesland zuständig dafür?
Das Jobcenter ist für die Übernahme einer Betriebskostennachzahlung nicht zuständig, wenn der Leistungsbezug zum Zeitpunkt, an dem die Abrechnung fällig wurde (März 2025), bereits beendet war und Ihr Partner einen festen Job hat.
Für die Kostenübernahme durch das Jobcenter ist nicht der Zeitraum relevant, in dem die Kosten entstanden sind (2024), sondern der Zeitpunkt, zu dem die Nachzahlungsforderung fällig wurde.
Da die Betriebskostenabrechnung im März 2025 kam und Ihr Partner zu diesem Zeitpunkt seit 8 Monaten einen festen Job hatte und aus dem Leistungsbezug (Bürgergeld/ALG II) ausgeschieden war, besteht kein Anspruch auf Übernahme durch das Jobcenter mehr. Das eigene Einkommen muss nun zur Deckung der Lebenshaltungskosten, einschließlich der Betriebskostennachzahlung, verwendet werden.
Die Frage nach dem zuständigen Jobcenter (altes oder neues Bundesland) erübrigt sich, da Ihr Partner generell keinen Anspruch auf diese spezielle Kostenübernahme mehr hat.
Nachtrag zur Situation der Ex-Partnerin
Im Mietvertrag steht nur die Ex-Partnerin, was sie zur alleinigen Mieterin und damit zur alleinigen Schuldnerin der Nachzahlung gegenüber dem Vermieter macht.
Wenn die Ex-Partnerin weiterhin Bürgergeld bezieht, kann sie unter Umständen die Nachzahlung für ihren Anteil an den angemessenen Kosten der Unterkunft beim für sie zuständigen Jobcenter beantragen. Dies betrifft nur ihren eigenen Bedarf, nicht den Ihres Partners.
Zitat von: Putzi am 27. November 2025, 22:24:33Übernimmt das Jobcenter eine Nachzahlung da er ja jetzt in Arbeit ist?
Das kommt darauf an, wie hoch sein Verdienst ist und wie hoch die Nachzahlung.
Dann ist es möglich, dass ein einmaliger Bedarf für diesen Monat entsteht.
Zitat von: Putzi am 27. November 2025, 22:24:33Und ist das Jobcenter in dem anderen Bundesland zuständig dafür?
Ja, das, wo er jetzt seinen Wohnsitz hat.
Allerdings müsste die EX auch ihren Teil davon übernehmen.
Zitat von: Putzi am 27. November 2025, 22:24:33Die Betriebskostenabrechnung von 2024 kam im März 2025.
Aber das hier ist etwas seltsam, war die Nachzahlung nicht schon lange fällig? (April-Mai?)