Hallo, bis Februar diesen Jahres waren wir im aufstockenden Bürgergeld - Bezug. Heute kam unsere Betriebskosten Abrechnung für letztes Jahr. Sehe ich das richtig, daß ich die Übernahme dafür beim Jobcenter einreichen kann?
Zitat von: BlackCat am 28. November 2025, 17:11:58daß ich die Übernahme dafür beim Jobcenter einreichen kann?
Kommt darauf an, wie hoch die Nachzahlung ist und wie viel der aktuelle Verdienst.
Dann könnte ein einmaliger Bedarf bestehen, aber eher, nur wenn der Verdienst gering ist.
Zitat von: Kopfbahnhof am 28. November 2025, 17:17:30Zitat von: BlackCat am 28. November 2025, 17:11:58daß ich die Übernahme dafür beim Jobcenter einreichen kann?
Kommt darauf an, wie hoch die Nachzahlung ist und wie viel der aktuelle Verdienst.
Dann könnte ein einmaliger Bedarf bestehen, aber eher, nur wenn der Verdienst gering ist.
Wir bekommen auch jetzt noch Wohngeld und Kindergeldzuschlag