Hallo,
ich bin neu hier im Forum ud habe gleich eine Frage. Seit kurzem habe ich eine volle Arbeitsmarktrente und stocke mit Bürgergeld auf, was bedeutet, dass ich 3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig bin, aber nicht genügend Teilzeitarbeitsstellen zur Verfügung stehen. Nun zu meiner Frage:
Ich wurde vom Jobcenter eingeladen und nun frage ich mich natürlich, was die wollen. Kann mich das Jobcenter trotz der vollen EMR dazu auffordern, dass ich mich bewerbe und auch arbeiten gehe? Wenn ja, frage ich mich, wozu ich dann die EMR überhaupt beantragt habe, dann hätte sich ja für mich nichts geändert. Meine letzten Jobs habe ich wegen meiner Erkrankungen verloren, auch eine AGH (1 Euro-Job), die als Belastungserprobung gedacht war, wurde seitens des Chefs abgebrochen, weil ihm das "nichts brachte", wenn ich laufend krank geschrieben bin. Deswegen hatte ich gehofft, dass der Stress mit sinnlosen Bewerbungen etc. aufhört und ich es mal mit einem Minijob versuche.
Ich hoffe, hier kennt sich jemand ein bisschen aus und kann Licht ins Dunkel bringen. Danke fürs Lesen.
Ja, das Jobcenter kann auch mit einer vollen Erwerbsminderungsrente (EMR) dazu auffordern, sich zu bewerben und eine Teilzeitarbeit aufzunehmen, solange man als dem Arbeitsmarkt (teilweise) zur Verfügung stehend gilt.
Die Einladung dient wahrscheinlich dazu, deine Situation zu besprechen und deine Restleistungsfähigkeit zu prüfen.
Aktualisierung der Daten. Das Jobcenter möchte sicherstellen, dass alle Informationen zu deiner gesundheitlichen Situation und deiner Arbeitsfähigkeit aktuell sind.
Prüfung auf konkrete Stellenangebote. Wenn ein konkretes, gesundheitlich zumutbares Teilzeit-Stellenangebot vorliegt (im Umfang von 3 bis unter 6 Stunden), gilt der Arbeitsmarkt für dich nicht mehr als verschlossen, und du musst dieses Angebot annehmen.
Aufforderung zur Mitwirkung. Du bist verpflichtet, an der Klärung deiner Erwerbsfähigkeit mitzuwirken. Dazu gehört auch die Teilnahme an Terminen und gegebenenfalls an weiteren Untersuchungen durch den ärztlichen Dienst.
Muss ich mich bewerben und arbeiten gehen?
Ja, im Rahmen deiner Möglichkeiten. Solange du laut Rentenbescheid und den Einschätzungen (auch des Jobcenters/Amtsarztes) mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kannst, bist du grundsätzlich verpflichtet, zumutbare Arbeit im Rahmen dieser Stundenanzahl anzunehmen.
Die Rente sichert zwar dein Grundeinkommen aufgrund der theoretischen Unmöglichkeit, einen passenden Teilzeitjob zu finden. Das Jobcenter versucht jedoch, diese theoretische Annahme in der Praxis zu widerlegen, indem es dir (falls vorhanden) konkrete Stellen vorschlägt.
Mit Bürgergeld (!) die reguläre Altersrente aufstocken (wenn sie zum klarkommen nicht ausreicht) ?
Ist das im regulären Rentenfall nicht dann "Grundsicherung" vom Sozialamt, was da dann angesagt ist/wäre !?
Dass das Jobcenter im regulären Altersrentenfall immer noch zuständig sein sollte, ist mir jetzt eigentlich neu !
Wenn ja, würde das ja bedeuten, Menschen die nicht genug Altersrente bekommen, müssen potentiell (weiter) arbeiten, bis zum Zusammensacken.
Also DA hätten wir ja dann bereits schon (längst) eine "Aktivrente" !?! :scratch:
Und das ja auch quasi per Zwang/"Verpflichtung" dann, oder so !
Hallo Konstantin,
vielen Dank für die ausführliche Antwort! Dann weiß ich ja, was auf mich zukommt. Allerdings frage ich mich jetzt schon, wozu ich das überhaupt gemacht habe, wenn es keinen Unterschied zu vorher macht. :sad:
Hallo Vollloser, ich beziehe keine Altersrente, sondern eine befristete Arbeitsmarktrente und in dem Fall bekommt man keine Grundsicherung.
Befristete Arbeitsmarktrente !?!?
WAS es alles gibt !?
OK !
Hallo Vollloser, die Arbeitsmarktrente ist (wenn ich das richtig verstanden habe) immer befristet, weil sich ja die Lage am Arbeitsmarkt verändern/verbessern kann. Deshalb die Befristung. Man muss vor Ablauf einen WBA stellen und dann wird die Lage erneut geprüft. Wenn es wieder Teilzeitstellen gibt, wird sie nicht mehr verlängert. Grüße
Zitat von: Rentnerin am 30. November 2025, 08:34:18die Arbeitsmarktrente ist (wenn ich das richtig verstanden habe) immer befristet, weil sich ja die Lage am Arbeitsmarkt verändern/verbessern kann.
Interessant. Das bedeutet also, dass wenn es in dem Beruf, in dem du zu Hause bist, z. Z. kein Arbeitsplatz im Angebot/frei ist, man dann nicht zwingend in irgendeine andere Tätigkeit gezwungen/genötigt wird (werden muss).
DANN gibt´s so eine "Arbeitsmarktrente" !?
Und Plicht zu einer Umschulung z. B., gibt´s da dann also auch nicht !?
Naja wobei ich schon mal wo gelesen habe, dass Umschulungen von den Jobcentern sowieso eher ungern bewilligt und gefördert werden, weil, sehr teuer, langwierig, und sehr "Mindset bedürftig" bei dem/der Umzuschulenden !
Zitat von: Vollloser am 30. November 2025, 12:13:35DANN gibt´s so eine "Arbeitsmarktrente" !?
Lies dich mal hier durch. (https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitsmarktrente-diese-3-punkte-sollten-sie-kennen)
Rentnerin
Zitat von: Rentnerin am 28. November 2025, 19:39:34Deswegen hatte ich gehofft, dass der Stress mit sinnlosen Bewerbungen etc. aufhört und ich es mal mit einem Minijob versuche.
Viel Erfolg!
Zitat von: Konstantin am 28. November 2025, 21:35:31Die Einladung dient wahrscheinlich dazu, deine Situation zu besprechen
Das wäre einer der wenigen Gründe die eine Einladung vom JC verpflichtend macht in Verb. mit den 309 und 59 er §.
Zitat von: Konstantin am 28. November 2025, 21:35:31Prüfung auf konkrete Stellenangebote. Wenn ein konkretes, gesundheitlich zumutbares Teilzeit-Stellenangebot vorliegt (im Umfang von 3 bis unter 6 Stunden), gilt der Arbeitsmarkt für dich nicht mehr als verschlossen, und du musst dieses Angebot annehmen.
Nur zur Sicherheit denn dass mit den konkrete Stellenangebote beinhaltet das.
Nicht nur nach der Std. Zahl sondern auch mit den Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung (http://hartz.info/index.php?topic=4593.0)
Zitat von: Konstantin am 28. November 2025, 21:35:31Du bist verpflichtet, an der Klärung deiner Erwerbsfähigkeit mitzuwirken. Dazu gehört auch die Teilnahme an Terminen und gegebenenfalls an weiteren Untersuchungen durch den ärztlichen Dienst.
Sicher nicht durch das JC oder deren Ärztlichen Dienst denn das Ergebnis des Rentenversicherers hat absoluten Vorrang. Natürlich nur wenn das von deren Ärztlichem Dienst festgestellt und beschieden wurde. Und das ist auch ein muss für die Bewilligung der EM Rente.
Wenn also muss dieser ein erneutes Gutachten vornehmen, dass steht aber normalerweise auch in dem Gutachten dabei da es ja zeitlich auf sechs Monate begrenzt ist.
MfG FN
Zitat von: Vollloser am 29. November 2025, 08:58:00Befristete Arbeitsmarktrente !?!?
WAS es alles gibt !?
OK !
Hatte meine Frau auch bekommen. Befristet auf drei Jahre, mit der Option auf weiter Zahlung, sollte sich nix geändert haben oder es sich verschlechtert hat.
Tja nun hat meine Frau die Volle Rente (mit 41)
Hallo Fettnäpfchen,
von der DRV selbst gibt es kein Gutachten, bzw. habe ich keine Kenntnis davon. Die hatten alle vorliegenden Gutachten des Medizinischen Dienstes der AfA, meine Arztberichte und meine Selbsteinschätzung. Und auf dieser Grundlage wurde die Arbeitsmarktrente bewilligt.
Grüße von der "Rentnerin"
Rentnerin
Zitat von: Rentnerin am 01. Dezember 2025, 11:20:46Die hatten alle vorliegenden Gutachten des Medizinischen Dienstes der AfA,
AfA sprich Arbeitsamt sprich damals ALG 1
liege ich da richtig?
Jetzt bist du aber beim JC sprich ALG 2.
Das JC ist an das Gutachten der BA gebunden.
Die Reihenfolge der Wertigkeit ist ganz unten beim JC dann AfA dann RV.
Zu deutsch das JC muss sich an Gutachten der anderen Institutionen halten.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Dezember 2025, 14:13:40Rentnerin
Zitat von: Rentnerin am 01. Dezember 2025, 11:20:46Die hatten alle vorliegenden Gutachten des Medizinischen Dienstes der AfA,
AfA sprich Arbeitsamt sprich damals ALG 1
liege ich da richtig?
Jetzt bist du aber beim JC sprich ALG 2.
Das JC ist an das Gutachten der BA gebunden.
Die Reihenfolge der Wertigkeit ist ganz unten beim JC dann AfA dann RV.
Zu deutsch das JC muss sich an Gutachten der anderen Institutionen halten.
MfG FN
Das Jobcenter nutzt auch den Medizinischen Dienst der AfA. Sonst gibt es keine Gutachten.
Rentnerin
Zitat von: Rentnerin am 07. Dezember 2025, 16:34:37Das Jobcenter nutzt auch den Medizinischen Dienst der AfA. Sonst gibt es keine Gutachten.
Dann ist das richtig.
Ich habe das nur hervorgehoben weil dass:
Zitat von: Konstantin am 28. November 2025, 21:35:31Du bist verpflichtet, an der Klärung deiner Erwerbsfähigkeit mitzuwirken. Dazu gehört auch die Teilnahme an Terminen und gegebenenfalls an weiteren Untersuchungen durch den ärztlichen Dienst.
nicht vom JC vorgenommen werden darf sonder allerhöchsten von der AfA oder der RV.
Die Einladungsfrage war ja schon geklärt.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 08. Dezember 2025, 17:33:39Rentnerin
Zitat von: Rentnerin am 07. Dezember 2025, 16:34:37Das Jobcenter nutzt auch den Medizinischen Dienst der AfA. Sonst gibt es keine Gutachten.
Dann ist das richtig.
Ich habe das nur hervorgehoben weil dass:
Zitat von: Konstantin am 28. November 2025, 21:35:31Du bist verpflichtet, an der Klärung deiner Erwerbsfähigkeit mitzuwirken. Dazu gehört auch die Teilnahme an Terminen und gegebenenfalls an weiteren Untersuchungen durch den ärztlichen Dienst.
nicht vom JC vorgenommen werden darf sonder allerhöchsten von der AfA oder der RV.
Die Einladungsfrage war ja schon geklärt.
MfG FN
Ja, das wusste ich, trotzdem danke.
Zitat von: Rentnerin am 28. November 2025, 19:39:34Hallo,
ich bin neu hier im Forum ud habe gleich eine Frage. Seit kurzem habe ich eine volle Arbeitsmarktrente und stocke mit Bürgergeld auf, was bedeutet, dass ich 3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig bin, aber nicht genügend Teilzeitarbeitsstellen zur Verfügung stehen. Nun zu meiner Frage:
Ich wurde vom Jobcenter eingeladen und nun frage ich mich natürlich, was die wollen. Kann mich das Jobcenter trotz der vollen EMR dazu auffordern, dass ich mich bewerbe und auch arbeiten gehe? Wenn ja, frage ich mich, wozu ich dann die EMR überhaupt beantragt habe, dann hätte sich ja für mich nichts geändert. Meine letzten Jobs habe ich wegen meiner Erkrankungen verloren, auch eine AGH (1 Euro-Job), die als Belastungserprobung gedacht war, wurde seitens des Chefs abgebrochen, weil ihm das "nichts brachte", wenn ich laufend krank geschrieben bin. Deswegen hatte ich gehofft, dass der Stress mit sinnlosen Bewerbungen etc. aufhört und ich es mal mit einem Minijob versuche.
Ich hoffe, hier kennt sich jemand ein bisschen aus und kann Licht ins Dunkel bringen. Danke fürs Lesen.
Hallo, ich wollte mich noch mal für eure Antworten bedanken und ein Update hier lassen. Der Termin beim Jobcenter verlief gut. Trotz der Erwerbsfähigkeit richten sie sich nach dem Rentenbescheid der DRV und lassen mich in Ruhe. Ich muss nur Änderungen mitteilen und Krankmeldungen einreichen, das wars.
Viele Grüße von der Rentnerin
Zitat von: Rentnerin am 14. Dezember 2025, 10:30:41Trotz der Erwerbsfähigkeit richten sie sich nach dem Rentenbescheid der DRV und lassen mich in Ruhe.
Super .... :sehrgut:
Aber.... :weisnich:
Zitat von: Rentnerin am 14. Dezember 2025, 10:30:41und Krankmeldungen einreichen,
Was geht dem JC noch Krankmeldungen an ????
Rentnerin
Zitat von: Rentnerin am 14. Dezember 2025, 10:30:41Der Termin beim Jobcenter verlief gut.
Danke für die Rückmeldung!
Zitat von: Bundspecht am 14. Dezember 2025, 11:21:39Was geht dem JC noch Krankmeldungen an ????
Gute Frage nämlich nichts da die TE für das JC eh aus der Vermittelbarkeit (und Statistik) raus ist
und damit ist die Krankmeldung überflüssig.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Dezember 2025, 12:20:24Rentnerin
Zitat von: Rentnerin am 14. Dezember 2025, 10:30:41Der Termin beim Jobcenter verlief gut.
Danke für die Rückmeldung!
Zitat von: Bundspecht am 14. Dezember 2025, 11:21:39Was geht dem JC noch Krankmeldungen an ????
Gute Frage nämlich nichts da die TE für das JC eh aus der Vermittelbarkeit (und Statistik) raus ist
und damit ist die Krankmeldung überflüssig.
MfG FN
Laut § 56 SGB II muss ich die vorlegen, weil ich noch Bürgergeld beziehe (Rente aufstocke).
Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Dezember 2025, 12:20:24Gute Frage nämlich nichts da die TE für das JC eh aus der Vermittelbarkeit (und Statistik) raus ist
und damit ist die Krankmeldung überflüssig.
Nicht zwingend bei einer Arbeitsmarktrente wie im hier vorliegenden Fall. Die TE hat den passenden §en bereits genannt.
Zitat von: Sheherazade am 14. Dezember 2025, 14:50:11Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Dezember 2025, 12:20:24Gute Frage nämlich nichts da die TE für das JC eh aus der Vermittelbarkeit (und Statistik) raus ist
und damit ist die Krankmeldung überflüssig.
Nicht zwingend bei einer Arbeitsmarktrente wie im hier vorliegenden Fall. Die TE hat den passenden §en bereits genannt.
Mhhhh , meine Frau hatte auch erst eine Arbeitsmarktrente für drei Jahre, aber sowas wurde nicht verlangt :weisnich:
Rentnerin
Zitat von: Rentnerin am 14. Dezember 2025, 14:40:58Laut § 56 SGB II muss ich die vorlegen, weil ich noch Bürgergeld beziehe (Rente aufstocke).
Okay das war mir so nicht klar, dann vergiss meinen Beitrag.
Von "Rentnern" steht da zwar nichts aber da reicht dann wohl der erste Satz:
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt haben oder beziehen, sind verpflichtet,
1.
eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigenWürde mich aber nicht wundern wenn es andere § gibt die das aufheben, aber egal .......
MfG FN