Ein großer praktischer Einschnitt: Die bisherige Möglichkeit der Barzahlung der Rente wird eingestellt. Ab Dezember 2025 entfällt die ,,Zahlungsanweisung zur Verrechnung" – das heißt, Rentenzahlungen werden zwingend auf ein Bankkonto überwiesen. Wenn Betroffene bislang ihre Rente bar bezogen, müssen sie der Rentenversicherung eine Kontoverbindung melden, damit die Zahlungen fortgeführt werden.
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