Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Johnny_Crash am 30. November 2025, 01:02:36

Titel: Bildungsgutschein nur, wenn Zusage auf Festeinstellung von Firma
Beitrag von: Johnny_Crash am 30. November 2025, 01:02:36
Hallo alle zusammen, ich habe mich gerade eben hier registriert, weil ich den Thread ganz interessiert gelesen und festgestellt habe, dass die Erfahrung ganz ähnlich meiner eigenen ist.

Zur Sache: Ich habe im März 2025 einen Bildungsgutschein bewilligt bekommen für eine Weiterbildung zum App-Entwickler (iOS/Android) beim Syntax Institut (AZAV-zertifiziert) mit der Option einer IHK-Prüfung zum Abschluss samt IHK-Zertifikat. Obendrein konnte ich auch eine Absichtserklärung (leider wohl keine verbindliche Einstellungszusage bzw. Arbeitsvertrag) eines potenziellen Arbeitgebers, der mit dem Institut zusammenarbeitet, vorlegen.

Nun war es so, dass die beiden Sachbearbeiterinnen bei der BA mir zuerst nur 2 der insgesamt 4 Module des Kurses bewilligt haben, um zu sehen, ob ich diese erfolgreich absolvieren kann. Danach, so hieß es, würden wir über die restlichen Module sprechen. Insgesamt hat der Bildungsgutschein für die ersten beiden Module ca. 12.300 Euro an Steuergeldern gekostet. So weit so gut...

Nachdem ich nun die ersten beiden Module abgeschlossen hatte, wollte ich bei der BA nachfragen, wie es nun mit dem zweiten Gutschein für die restlichen Module aussieht, damit ich die Weiterbildung abschließen kann. Stellte sich heraus, dass eine Sachbearbeiterin inzwischen woanders tätig ist und die zweite gerade im Urlaub. Die Vertretung der zweiten SB hat mir dann am Telefon gesteckt, dass sie dachte, ich hätte eine Einstellungszusage (s. die "Absichtserklärung" des potenziellen Arbeitgebers von oben), in der steht, dass ich nach dem zweiten Modul einen Job kriegen könnte in dem Bereich. Als ich ihr dann sagte, dass die Zusage sich auf den erfolgreichen Kursabschluss bezieht und nicht auf lediglich zwei Module, wobei der Hauptteil der Kenntnisse erst in den Modulen 3 und 4 vermittelt wird, fiel sie aus allen Wolken und meinte nur lapidar, das sei dann alles zu teuer und es könne keinen weiteren Gutschein geben.

Vom Vermittler im Jobcenter erfuhr ich dann, nachdem er mir sein Bedauern über die "aus meiner Sicht leider etwas enttäuschend verlaufene Weiterbildungsmaßnahme" ausdrückte, dass die BA wohl einen weiteren Gutschein ausstellen würde, wenn ich eben eine echte "Einstellungszusage" bzw. einen konkreten Arbeitsvertrag mit Einstellungsdatum und Gehaltsangabe vorlegen könnte. Das hielt ich dann für sehr unwahrscheinlich, dass mir ein Arbeitgeber sowas ausstellen würde, da ich ja die fachliche Eignung erst durch den erfolgreichen Kursabschluss nachweisen könnte und der Kurs ja noch nicht beendet ist. Aber ich habe es dennoch probiert und leider war es dann eben so, dass der Arbeitgeber mir keinen konkreten Vertrag aushändigen wollte/Konnte.

Laut Syntax Institut wäre es auch total weltfremd von der BA, so einen Vertrag bzw. eine rechtsverbindliche Einstellungszusage noch vor Kursabschluss zu verlangen. Jetzt, wo ich den Thread hier gelesen habe, muss ich allerdings sagen, dass das wohl so üblich ist bzw. durchaus vom BA gefordert werden kann und auch wird.

Sei es wie es will, nun stehe ich quasi mit einer halbabgeschlossenen Weiterbildungsmaßnahme da und hänge irgendwie damit im luftleeren Raum. Eine berufliche Qualifikation habe ich auf diese Weise ja nicht erwerben können und mir den Rest quasi im Selbststudium beizubringen, ist ja dann wohl doch etwas zu optimistisch. Ein Zertifikat hätte ich dann ja am Ende auch nicht, um irgendwelche Personaler von meinen Fähigkeiten zu überzeugen...

De facto hat den Steuerzahler meine "halbe" Weiterbildungsmaßnahme jetzt also ca. 12.300 Euro gekostet, die eigentlich somit in den Sand gesetzt wurden. Das hat die Vertretung am Telefon auch bemängelt, wobei ja ihre Kollegen das eigentlich schon vorher hätte wissen können, als sie den ersten Gutschein mit bewilligt hat...

Der Abschluss der Maßnahme, für den ich den zweiten Gutschein nun gebraucht hätte, wäre nochmal auf ca. 14.000 Euro gekommen. Dann aber immerhin mit dem Ergebnis, dass ich eben eine berufliche Qualifikation erworben hätte, mit der ich dann eigentlich recht gute Chancen auf einen Job in der Richtung gehabt hätte.

Und ja, die fachlichen Kenntnisse, die in dem Kurs vermittelt werden, sind doch ganz arbeitsmarkt-relevant. Jedenfalls hat mir das ein Bekannter, der seit zig Jahren in der IT-Branche arbeitet, versichert. Also wäre es nach meiner Logik sinnvoller gewesen, noch einmal die 14 Mille zu investieren, um dann auch ein verwertbares Ergebnis zu haben am Ende statt die 12 Mille zum Fenster hinauszuschmeißen. Schließlich wussten die Sachbearbeiterinnen in der BA ja, dass mir eine halbe Weiterbildung nix bringt und dann hätten sie eigentlich den ersten Gutschein auch gleich sein lassen können...

Nun bleibt mir eigentlich auch nur der Gang vors Sozialgericht, wie's so schön im Ablehnungsbescheid drin steht, um die Entscheidung eben vom Gericht überprüfen zu lassen. Aber ob das soviel Sinn macht, weiß ich nicht. Wie hier ja richtig gesagt wurde, ist so ein Gutschein eben eine reine Ermessensentscheidung der Behörde und man hat eben keinen Anspruch auf eine Förderung. Wie weit es mit der Ermessenskompetenz der Entscheider bei der BA allerdings her ist, nach der Erfahrung, die ich machen durfte, sei dahingestellt.

Was meint ihr? Macht es Überhaupt Sinn, dagegen zu klagen oder würdet ihr mir davon eben abraten, weil im Grunde reine Zeit- bzw- zusätzliche Ressourcenverschwendung?

Vielen Dank schon mal für eure Zeit und Kommentare.

Grüße