Hallo,
in dem Bescheidt zur Bewilligung der Heiz- & Betriebskostennachzahlung irritiert mich ein passus:
"Bitte weisen Sie uns die Zahlung an den Vermieter nach, zB durch Kontoauszug"
Noch irritierender, daß bisher kein entsprechender Betrag auf meinem Konto eingegangen ist.
Heisst das, man muss erst die Heizkostennachzahlung nachweisen, bevor man diese erstattet bekommt?
Und wie soll das gehen, wenn man nur einmal im Monat einen Kontoauszug 'ziehen' kann?
War vorher nie so!
vielen Dank
Zitat von: wormfood am 30. November 2025, 20:45:01Bescheidt zur Bewilligung der Heiz- & Betriebskostennachzahlung
Wann hast du den erhalten?
Du bekommst das Geld vom JC und leitest es dann an deinen Vermieter weiter.
Das JC möchte darüber anschließend einen Nachweis darüber haben. (Was schon ungewöhnlich ist, es sei denn es ist in der Vergangenheit mal zu Unstimmigkeiten gekommen)
Auf keinen Fall solltest du das bezahlen bevor du das Geld vom JC bekommen hast.
ZitatWann hast du den erhalten?
letzten Donnerstag.
Und Unstimmigkeiten gab es bisher nicht.
Dann sollte das Geld auch bald bei dir ankommen. Nein, du musst nicht erst den Vermieter bezahlen, du sollst du den Beleg aufbewahren um auf Nachfrage die Weiterleitung nachweisen zu können.
dann ist das normal, daß in einer Großstadt und nach ca 2 Bankarbeitstagen das bis heute noch nicht angekommen ist?
edit:
Beleg werde ich nicht haben, nur Kontoauszug, und der kommt immer erst am ende des Monats
Sowas wie einen 'Zwischen-Kontoauszug' kenne ich gar nicht!
Zitat von: wormfood am 01. Dezember 2025, 14:35:49dann ist das normal, daß in einer Großstadt und nach ca 2 Bankarbeitstagen das bis heute noch nicht angekommen ist?
Die Sachbearbeiter, die den Bescheid erstellen, machen nicht gleichzeitig persönlich die Überweisung fertig, nur die Zahlungsanweisung an die zentrale Stelle.
Zitat von: wormfood am 01. Dezember 2025, 14:35:49Beleg werde ich nicht haben, nur Kontoauszug, und der kommt immer erst am ende des Monats
Dann ist das so, bzw. wenn die Bank bei dir vor Ort ist, kannst du dir sicher einen Kontoauszug am Automaten ziehen.
Zitat von: wormfood am 30. November 2025, 20:45:01Heisst das, man muss erst die Heizkostennachzahlung nachweisen, bevor man diese erstattet bekommt?
Normalerweise lässt der VM einem dafür einige Wochen Zeit, bis zur Fälligkeit.
Notfalls Bescheid geben, dass es später werden könnte, weil JC länger braucht.
Zitat von: wormfood am 30. November 2025, 20:45:01Bitte weisen Sie uns die Zahlung an den Vermieter nach
Was eigentlich nicht richtig ist, da du nicht in Vorkasse gehen musst oder kannst.
Es reicht dem JC den Bescheid/Rechnung vom VM einzureichen.
Dann sollte auch zeitnah, der Betrag auf deinem Konto sein.
Zitat von: wormfood am 30. November 2025, 20:45:01Heisst das, man muss erst die Heizkostennachzahlung nachweisen, bevor man diese erstattet bekommt?
Normalerweise nicht.