Hallo in die Runde , lt Vermieter werden im nächsten Jahr die Kosten je Zähler 7,09 € pro Jahr betragen und im Gegenzug entfallen die Wartungskosten .
Die Mietkosten werden ab dem kommenden Abrechnungsjahr 2026 im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung veranschlagt.Wir weisen Sie darauf hin, dass die Maßnahme gemäß §4 Abs 2 .S 2 der Heizkostenverordnung unzulässig ist, wenn die Mehrheit der Nutzer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht .
Verstehe ich das so wenn z.b von 100 Mieter oder mehr nicht widersprechen wäre der widerspruch dagegen eines einzelnen Mieter unwirksam ?
Ja, richtig verstanden. Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 der Heizkostenverordnung (HeizkV) wird die Maßnahme, d.h. die Umstellung der Kosten, unzulässig, wenn die Mehrheit der Nutzer innerhalb eines Monats widerspricht.
Der Widerspruch eines einzelnen Mieters allein ist in diesem Fall nicht ausreichend, um die Maßnahme für alle oder nur für sich selbst zu stoppen
Dann brauch ja keiner Widersprechen bei solchen bekloppten Gesetz.
Das ist doch eine Enteignung der Mieter