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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Bimimaus5421 am 02. Dezember 2025, 20:39:50

Titel: Wasserzähler zahlen muss ,wenn die Mehrheit nicht widerspricht
Beitrag von: Bimimaus5421 am 02. Dezember 2025, 20:39:50
Hallo in die Runde , lt Vermieter werden im nächsten Jahr die Kosten je Zähler 7,09 € pro Jahr betragen und im Gegenzug entfallen die Wartungskosten .
Die Mietkosten werden ab dem kommenden  Abrechnungsjahr 2026 im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung veranschlagt.Wir weisen Sie darauf hin, dass die Maßnahme gemäß §4 Abs 2 .S 2 der Heizkostenverordnung unzulässig ist, wenn die Mehrheit der Nutzer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht .

Verstehe ich das so wenn z.b   von 100 Mieter oder mehr nicht widersprechen wäre der widerspruch dagegen eines einzelnen Mieter unwirksam ?
Titel: Aw: Wasserzähler zahlen muss ,wenn die Mehrheit nicht widerspricht
Beitrag von: Konstantin am 02. Dezember 2025, 21:13:26
Ja, richtig verstanden. Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 der Heizkostenverordnung (HeizkV) wird die Maßnahme, d.h. die Umstellung der Kosten, unzulässig, wenn die Mehrheit der Nutzer innerhalb eines Monats widerspricht.

Der Widerspruch eines einzelnen Mieters allein ist in diesem Fall nicht ausreichend, um die Maßnahme für alle oder nur für sich selbst zu stoppen
Titel: Aw: Wasserzähler zahlen muss ,wenn die Mehrheit nicht widerspricht
Beitrag von: Bimimaus5421 am 03. Dezember 2025, 14:20:09
Dann brauch ja keiner Widersprechen bei solchen bekloppten Gesetz.
Das ist doch eine Enteignung der Mieter