Hallo an alle Forumsmitglieder,
ich bin ganz neu hier, habe mich schon etwas eingelesen und muss aber einmal eine spezielle Frage stellen:
Ich bin (als Selbständiger) im Bürgergeld und hatte nun einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, für weitere 6 Monate, ab Dezember. Das Jobcenter schrieb aber nun, dass "eine Bearbeitung nur nach persönlicher Vorsprache" geschehen könne. An allen anderen Stellen liest man allerdings, dass der WBA nicht mehr persönlich geschehen muss, sondern postalisch oder digital eingereicht werden soll. Der vorherige WBA ging problemlos vonstatten, und ich habe jetzt etwas das Gefühl, dass der Sachbearbeiter die Bearbeitung irgendwie willkürlich "sperrt". Da die Frage: ist das überhaupt rechtens? Auf welcher Grundlage könnten die dies machen? Hat sich hier irgendetwas geändert in den letzten Wochen/Monaten? Ich hatte gelesen, dass ja auch das Jobcenter eine Leistungspflicht hat, wenn jemand etwas beantragt.
Nun ist es nämlich inzwischen schon Dezember geworden, ich erhalte keine Leistung, habe aber auch keine Sanktion erhalten, sondern mein Antrag wird offenbar einfach nicht bearbeitet.
Hat jemand das schon einmal erlebt, kann jemand dazu etwas sagen?
Vielen Dank schon mal an alle! :smile:
Wie lange warst du schon nicht mehr beim Jobcenter persönlich vorstellig? Die dürfen durchaus in regelmäßigen Abständen einladen, dann muss aber auch ein Grund in der Einladung stehen.
Sitzt du das gerade aus oder hast du keinen Termin bekommen?
Danke für die Antwort, hätte das vielleicht doch mit in den ersten Post nehmen sollen, wollte es aber nicht zu lang machen:
Einladungen bekomme ich quasi ständig, auch jetzt wieder, wo der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist und der neue nicht bearbeitet/bewilligt ist. Man möchte mit mir üblicherweise über "meine berufliche Situation" sprechen oder kürzlich auch einfach aus gar keinem Grund, sondern nur zur "persönlichen Vorsprache", da sonst angeblich mein Antrag nicht bearbeitet werden könne. Das sind alles sehr generische "Gründe", ich denke, so etwas steht bei jedem in den Briefen.
Im Prinzip war ich deswegen erst letzte Woche persönlich beim Jobcenter, wurde aber nur von Etage zu Etage schickt, habe gewartet bis ich keine Zeit mehr hatte und dann halt wieder gehen musste, ohne dass etwas passiert ist.
Das sei mal dahingestellt; meine Frage ist ja: kann denn das Jobcenter einfach den Antrag nicht bearbeiten, statt mir beispielsweise einen Ablehnungsbescheid zu senden? :scratch: Das ganze fühlt sich so an wie eine "Zwischenwelt", die eigentlich gar nicht existieren dürfte.
Und wo wäre das Problem einmal persönlich bei der
Leistungsabteilung vorstellig zu werden?
Du möchtest ja auch dein Geld haben oder?
Zitat von: Sheherazade am 03. Dezember 2025, 13:00:49Sitzt du das gerade aus oder hast du keinen Termin bekommen?
Zitat von: Luigi am 03. Dezember 2025, 13:38:24Einladungen bekomme ich quasi ständig
Nimmst du die auch wahr?
Und noch mal meine Frage
Zitat von: Sheherazade am 03. Dezember 2025, 13:00:49Wie lange warst du schon nicht mehr beim Jobcenter persönlich vorstellig?
Also nicht einfach nur so als Stippvisite ohne Termin, sondern regulär mit Termin und Vorsprache beim Sachbearbeiter?
Woher kommen die alle?
https://vocal.media/authors/lichw-tyler
:troll:
Es nervt nur noch...
https://www.google.com/search?client=lens-opera-ocm&sca_esv=33d7c6e47e76292a&lns_surface=26&udm=48&vsrid=CLuC5f3gho-IjgEQAhgBIiRkMGM0YjE1Mi00NjcyLTQ0ZDctODI1Mi00ZWY0MjM0NWY1ZTYyBiICcmQoGTi6me2x66GRAw&vsint=CAIqDAoCCAcSAggKGAEgATohChYNAAAAPxUAAAA_HQAAgD8lAACAPzABEFoYWiUAAIA_&lns_mode=un&source=lns.web.ocm&vsdim=90,90&gsessionid=WPt7emWvJjCB1h4S2LckuUQLDlC0gFqkPigu7bxh7_OCYeLffOaaHA&lsessionid=zpv5mt6DJCLsbGCHAchmEDAPqX2NRj-Y5x0f38QsXzy9AFndjs8lmA&vsrid=CLuC5f3gho-IjgEQAhgBIiRkYTk0ODRhOC03MDM5LTQxNzAtODQyMi1lOWUxZGQ5YmJjYWQyBiICcmQoGTi6me2x66GRA1AA&q=&sa=X&ved=2ahUKEwiHqvax66GRAxXWBdsEHXz7M7AQs6gLegQIExAB&biw=1866&bih=947&dpr=1
Uff.
Hat jemand meine Frage überhaupt gelesen? Ich stelle sie noch einmal anders:
Darf das Jobcenter die Bearbeitung eines Weiterbewilligungsantrages vom persönlichen, körperlichen Erscheinen im Büro des Sachbearbeiters im Resort Arbeitsvermittlung abhängig machen? Und noch einmal anders formuliert: Darf ein Sachbearbeiter im Resort Arbeitsvermittlung die Bearbeitung eines Weiterbewilligungsantrages in der Leistungsabteilung willkürlich "sperren"? Wenn ja, durch welchen Paragraphen, etc.?
Über sachdienliche Antworten freue ich mich sehr!
Und ja, der Avatar ist von thispersondoesnotexist. Das bedeutet aber nicht, dass ich ein "Troll" bin, sondern hat einfach nur mit Online-Privatsphäre zu tun. Das ist etwas ganz Normales, denn wie wir sehen, hat jeder der bisher geantwortet hat, einen Phantasienamen und entweder gar keinen Avatar oder ein Foto von einem tschechischen Fernsehturm. Also bitte. Das sollte kein Thema sein.
Luigi
Zitat von: Luigi am 03. Dezember 2025, 19:25:35Darf das Jobcenter die Bearbeitung eines Weiterbewilligungsantrages vom persönlichen, körperlichen Erscheinen im Büro des Sachbearbeiters im Resort Arbeitsvermittlung abhängig machen? Und noch einmal anders formuliert: Darf ein Sachbearbeiter im Resort Arbeitsvermittlung die Bearbeitung eines Weiterbewilligungsantrages in der Leistungsabteilung willkürlich "sperren"? Wenn ja, durch welchen Paragraphen, etc.?
Beim ersten ist das möglich wenn du der Mitwirkungsaufforderung nicht Folge leistet
Beim zweiten kann die Leistung gesperrt werden dafür braucht es aber einen Grund wie z.B.: Verdacht auf OA (Ortsabwesenheit)
Genauer geht es vllt. wenn man mal die Mitwirkungsaufforderung lesen könnte, anonymisiert natürlich!Da, oder in einem Folgeschreiben muss es drinstehen.
Zitat von: Luigi am 03. Dezember 2025, 13:38:24Im Prinzip war ich deswegen erst letzte Woche persönlich beim Jobcenter, wurde aber nur von Etage zu Etage schickt, habe gewartet bis ich keine Zeit mehr hatte und dann halt wieder gehen musste, ohne dass etwas passiert ist.
Ist das Aktenkundig?
Kannst du das mal ausführlich darlegen. Sobald es Aktenkundig ist dass du persönlich vorstellig warst gibt es keinen Grund denn du hast deine Mitwirkungspflicht nach den 60er § erfüllt das wäre dann der 67 §
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii_ba147565.pdf
MfG FN