https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-duerfen-untervermietung-verlangen-um-die-miete-zu-senken
Für das Gericht stellen sich weder ein konkret zu befürchtender Verlust der Wohnung, geschweige denn eine der Antragstellerin drohende Wohnungs- und Obdachlosigkeit oder sonstige mit einem drohenden Verlust der Wohnung verbundene negative Folgen auch nur ansatzweise dar.
Man muss heute überhaupt mal einen Vermieter finden, der einen Leistungsbezieher überhaupt noch eine Wohnung vermietet. Jetzt soll dieser auch noch einem Untermietvertag seines Eigentums dulden. Da hat man nicht viel Auswahl, wenn vom Amt plötzlich 200€ weniger kommt. Entweder Essen kaufen oder Dach übern Kopf. Die Schlafsäcke-Hersteller wird es freuen, wenn der Umsatz kräftig steigt.
Mal ein Rat.
Lese dir das ganze nochmal langsam durch!