Ich habe nun die Wahl zwischen Pest und Cholera. In 1,5 Jahren läuft meine Altersübergangszeit aus, danach habe ich noch 1,5 Jahre bis zum regulären Rentenalter.
Nun erfuhr ich, dass das Arbeitslosengeld nur auf den Sockelbetrag des Übergangsgekdes berechnet wird, die freiwillige Leistung des AGebers (bei mir 30 %) findet keine Berücksichtigung. D.h. da der Sockelbetrag nur 50 % des ehemaligen Gehaltes, wird das Arbeitslosengeld auch nur auf Basis dieses niedrigen Betrages berechnet, obwohl ich vorher über 30 Jahre gearbeitet habe. Das ist erstens eine große Sauerei und zweitens sehr wenig Geld, also 40 % von 50 %, d.h. 20 % vom ehemaligen Gehalt. Das reicht natürlixh nicht zum Leben.
Um dem zu entgehen könnte ich in Rente gegen mit den bekannten 5,4 % Abzug für 1,5 Jahre zu früh in Rente.
Nun frage ich mich was besser ist, wenn man vor allem noch mögliche Sozialleistungen während der 1,5 Jahre Arbeitslosenzeit bis zum regulären Rentenalter berücksichtigt. Ich muss nebenbei bemerkt noch 5 Jahre einen Kredit mit 1.200 € mtl. abzahlen u d frage mich wie und ob sich das auswirkt?
Zitat von: Rakrusoo am 04. Dezember 2025, 18:08:07In 1,5 Jahren läuft meine Altersübergangszeit aus
Kannst du das bitte mal kurz erklären, ich kenne keine Altersübergangszeit, finde im Netz auch keine Informationen dazu.