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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: nlh am 04. Dezember 2025, 22:14:19

Titel: Termin ALG1 nach Ablhenungsbescheid
Beitrag von: nlh am 04. Dezember 2025, 22:14:19
Hallo, ich habe heute nach langem Hin und Her und unzähligen Telefonaten und technischen Komplikationen auf der Website/ALG1-Konto einen mündlichen Ablehnungsbescheid für das ALG1 bekommen am Telefon. der nun auch dem JC zugeteilt wird. Morgen früh habe ich nun aber noch einen Termin für die Vermittlung nach SGB3. Muss ich dort morgen extra noch hinfahren? Ich falle nun sowieso ins ALG2 und somit SGB2. Da kann ich doch im Zweifel nicht sanktioniert werden, oder? Ich werde nun so oder so einen neuen Termin fü die Vermittlung bekommen über das Bürgergeld/ALG2/SGB2. Oder drohen mir trotzdem Sanktionen?